Hallo,
ich werde in Kürze wieder als SaZ einsteigen, jedoch beschäftigt mich eine Frage...
An meine Stiefel während meines Grundwehrdienstes bzw. die von ihnen verursachtne Blasen erinnere ich mich nicht gern. Deswegen wollte ich mir selbst welche besorgen, was ich damals schon bei vielen anderen Kameraden gesehen habe. Zufällig bin ich auf diese hier gestoßen:
http://www.bw-online-shop.com/cgi-bin/shop/front/shop_main.cgi?func=det&wkid=12842032597033216&rub1=Schuhe&rub2=Einsatzstiefel&artnr=1721&pn=0&sort=0&partnr=2SH8401&all=
Denke mit sowas wäre ich besser bedient. Falls jemand übrigens andere Stiefel empfehlen kann hab ich nichts dagegen.
Nun meine Frage: Gibt es laut irgendeiner ZDv irgendwelche Normen die bei den Stiefeln eingehalten werden müssen? Die, die ich da gesehen habe sind ja von der Farbe her nicht einheitlich und unterscheiden sich von der Form her doch schon etwas von dem 0815-Stiefel.
Würde mich freuen wenn mir da jemand helfen kann.
Danke, cheers, Ciao.
Laut ZDv 37/10 sind Ausrüstungsgegenstände erlaubt, die den dienstlich gelieferten in Form und Farbe entsprechen!
Ich kann leider nicht erkennen, welcher Stiefel wirklich gemeint ist, weil der sich offenbar nicht direkt verlinken lässt!
Aber ich habe da die eine oder andere Anmerkung:
1. Während der AGA tragen ALLE Rekruten die gleichen Sachen und zwar IMMER die dienstlich gelieferten Dinge! Wenn hier einer schon am ersten Tag mit eigenen LOWA-Bergstiefeln erscheint, macht er sich bestimmt viele Freunde bei den Ausbildern ;) !
2. Nach der AGA wird es sehr oft etwas entspannter gehandhabt! Allerdings kenne ich Chefs, die das Tragen von Bergstiefeln in ihrer Einheit verbieten, wenn die Soldaten nicht dienstlich (sprich: auf BAN!) damit ausgestattet sind!
3. Die neuen Stiefel fallen nicht wirklich dadurch aus, dass man da besonders schnell oder bbesonders viele Blasen bekommt! Hier hat der Dienstherr stark nachgebessert!
4. Bevor Sie viel Geld (LOWA- oder Haix 3000-Bergstiefel kosten bis zu € 200,-- das Paar!) ausgeben, oder sich gar irgendeinen Schrott kaufen (Speziell MilTek, auch "MüllTek" genannt, fällt hier negativ auf! Die Stiefel verlieren recht schnell die Form, ... !) sollten Sie abwarten, wie Sie die neuen Stiefel vertragen und ob Sie nochmals die AGA mitmachen müssen!
Im Übrigen sind dienstliche Stiefel, sofern gut eingelaufen und gepflegt (alle voran nach verregneten Geländetagen) ganz wunderbar. Auf diese beiden Eigenschaften kommt es nämlich in erster Hinsicht an - daran ändern "Spätschel-Forzess-Stiefel" nix !
Naja, die AGA hab ich schon lange hinter mir. Da ich wieder in die selbe TLK komme wird mir das auch erspart bleiben denke ich die zu wiederholen. Nach den ganzen Leistungsmärschen etc. sind meine GWDL-Stiefel (hatte als einer der wenigen noch das "ältere Modell") schon ganz gut eingelaufen denk ich. Ich glaub aber ich bekomm auch leichter Blasen als andere Leute. Es geht aber auch darum, dass die mir einfach zu klobig sind. Wenn ich einen leichteren oder "sportlicheren" Stiefel für Märsche hätte, wäre mir da schon sehr geholfen denk ich.
Sorry wegen der schlechten Verlinkung. Jetzt halt mal so:
(http://laut%20zdv%2037/10%20sind%20Ausr%C3%BCstungsgegenst%C3%A4nde%20erlaubt,%20die%20den%20dienstlich%20gelieferten%20in%20Form%20und%20Farbe%20entsprechen!)
ZitatLaut ZDv 37/10 sind Ausrüstungsgegenstände erlaubt, die den dienstlich gelieferten in Form und Farbe entsprechen!
Naja, ich weiß nicht ob die noch in dieses Schema passen. Hab aber auch schon genug Offze gesehen, die mit so 'ner Art Tropenstiefel, sprich mit heller Farbe rumgelaufen sind.
Ups, war nicht eingeloggt. Jetzt aber mit Bild:
http://www.bw-online-shop.com/shop/images/artikel/2sh8401.jpg
Wenn Du als Mannschaftdienstgrad mit den von Dir verlinkten "Galoschen" an den Füßen dem richtigen Feldwebeldienstgrad vor die Füße läufst, sprengt er Dich da glatt raus :D !
Diese Stiefel entsprechen den dienstlichen schon in der Form nicht und sind auch nicht zugelassen! Wenn Du damit umknickst, kannst Du massive Probleme bekommen!
Vergiß diese Stiefel mal ganz schnell wieder ;) ! Kauf Dir entweder richtige Stiefel, z. B. LOWA-Bergstiefel, oder lass es bleiben!
Hehe ok. Zwar schade, da ich die gezeigten Dinger richtig nett finde aber ich will mich aus jedem Ärger raushalten, deswegen frag ich lieber.
Ich denk dann werd ich mir solche Bergstiefel besorgen. Danke. ;)
Der Preis: € 199,90! Guter Stiefel, aber nicht wirklich billig! Guckst Du hier ;) :
http://www.lhd-shop.de/Product.lhd?product=40100015
Ach ja, wer dienstlich Bergstiefel braucht, wird sie auch bekommen! Daher auch hier nicht wundern, wenn nach der Beschaffung und dem ersten Tragen in der Kp der KpChef das Tragen dieser Stiefel für Mannschaftsdienstgrade verbietet! Dieser Befehl wäre rechtmäßig und verstößt gegen kein Gesetz, daher wäre er auch zu befolgen ;) !
Du redest immer nur von Mannschaftsdienstgraden. Ich als Stuffz (FA) darf mir sowas dann wohl erlauben oder wie? :P
Wenns ums Tragen der Dienstkleidung geht wird keiner bevorzugt schätze ich.
Ok, viele Wiedereinsteller kommen im Mannschaftsdienstgrad zurück zur Bundeswehr, daher meine Aussage.
Diese Aussage will ich auch nicht als Wertung vertsnden wissen! Als Stabsunteroffizier (FA) stehst FDu natürlich unter "besonderer Beobachtung" der Vorgesetzten, weil Du ja schon einen Dienstgrad auf der Schulterklappe trägst!
Ach ja, das mit der AGA ist so eine Sache! Theoretisch ist die AGA zu wiederholen, wenn die letzte AGA mehr als drei jahre zurück liegt! Praktisch wird das in jeder TSK/OrgBer wieder anders gehandhabt! Als ich in einem Regiment des ZSanDstBw war, wurden bei uns die Wiedereinsteller zwar in die AGA-Kp aufgenommen, jedoch dort als Hilfsausbilder verwendet!
Mein Rat an Dich: Verwende in der AGA-Kp, wenn Du denn dorthin musst, die dienstlich gelieferten Stiefel und lass die Finger von allem, was privat beschafft ist! So etwas kommt in der AGA überhaupt nicht gut, und schon gar nicht von einem StUffz (FA)! Danach kannst Du dann durchaus mit den LOWA´s herumlaufen ;) !
P.S.: Ich war zufällig mal dabei, als ein Hauptfeldwebel einem "Neckermann-StUffz", der mit Chest Rig und allem möglichen "Gedöns" zum Geländedienst in der AGA herausgetreten ist, die Haare gefönt hat! Da war aber alles dran :D !
Die Vorschriften der Bundeswehr definieren normalerweise nicht die technischen "Rahmenbedingungen" eines Ausrüstungsgegenstands, sondern dessen Benutzung, Wartung, Pflege etc.. Diese "Rahmenbedingungen" nennen sich Technische Lieferbedingungen und werden vom BWB erstellt (und können größtenteils über deren Webseite eingesehen werden!).
Aber letztlich liefert die ZDv 37/10 den besten Anhalt: Privat beschaffte Ausrüstungsgegenstände müssen, wie schon geschrieben, "in Form und Farbe" den dienstlich gelieferten Ausrüstungsteilen entsprechen.
Zitat von: MediNight am 01. August 2009, 08:29:27Allerdings kenne ich Chefs, die das Tragen von Bergstiefeln in ihrer Einheit verbieten, wenn die Soldaten nicht dienstlich (sprich: auf BAN!) damit ausgestattet sind!
Es müsste wohl eher heißen "die das vorschriftswidrige Tragen von Bergstiefeln in ihrer Einheit verbieten" ;) Die Bergstiefel sind ja nunmal eigentlich auf einige wenige Verbände und Truppengattungen beschränkt, auch wenn sich viele Soldaten nicht daran halten ...
Timid, Sie wissen offensichtlich nicht, wer alles dienstlich gelieferte Bergstiefel bekommt ;) !
Ich zum Beispiel habe mit Gebirge definitiv nichts am Hut (dienstlich meine ich jetzt ;) !) und habe auf meinem "Bekleidungs- und Ausrüstungsnachweis" (BAN) gleich zwei Paar Bergstiefel eingetragen! Das erste Paar hatte ich noch im letzten Jahrtausend bekommen, als ich in der MedEvacKp bei KFOR als "Medizinmann" auf einem BAT/LTH (Wechseldienst!) eingesetzt war! Die MedEvacKp ist im Kosovo "hochgebirgsbeweglich", daher diese Maßnahme! Das zweite Paar haben alle Kameraden empfangen, die als UNMOs (United Nations Military Observers) in einen Einsatz gegangen sind, in dem u. a. auch Patroullien in Hochgebirgsregionen angesagt waren!
Letzthin habe ich ganz frech beie Paare getauscht, weil sie am Gummirand der Sohle nicht mehr wasserdicht waren und habe bei der zuständigen LHBw-Service-Station ohne Probleme zwei Paar der neuen Bergstiefel von Meindl mit der Aufschrift "Bund" auf der Lasche bekommen!
Ach ja, für den Kosovo haben wir damals auch noch 2 Paar "Tropenstiefel" in schwarz/grün bekommen! Dann habe ich selbstverständlich auch noch die normalen Kampfstiefel und insgesamt 5 Paar Fliegerstiefel auf dem BAN stehen! Damit habe ich wohl mehr Schuhe von der BW bekommen, als meine Frau im Regal stehen hat :D !
Zitat von: MediNight am 02. August 2009, 13:00:29Timid, Sie wissen offensichtlich nicht, wer alles dienstlich gelieferte Bergstiefel bekommt ;) !
Genau diejenigen, die sie benötigen ;) Also in erster Linie die Gebirgstruppen. Dass die Lage im Auslandseinsatz noch etwas anders aussieht, ist klar - nur war mein Kenntnisstand bisher, dass die Zusatzausrüstung nach Einsatzende normalerweise wieder abgegeben und aus dem BAN ausgetragen wird ;)
Das einzige, was ich regelmäßig nach den entsprechenden Einsätzen abgegeben habe, weil mich zuerst die StOV und dann die LHBw-Service-Station dazu aufgefordert hat, waren die "Tropenklamotten", also die Heisswetter-Bekleidung mit Vektorenschutz! Den Rest (Unterwäsche sowieso, Stiefel, etc.) haben bei uns alle behalten!
Aber in meiner Dienstgradgruppe habe ich irgendwelche Adidas-Stiefel oder die berüchtigten Magnum-Galoschen ohnehin so gut wie nie gesehen! Entweder man trägt ein Paar selbstbeschaffte LOWAs oder man nimmt die dienstlich gelieferen Stiefel!
Abgesehen davon laufen auch nicht wirklich viele Kameraden herum, die mir dazu Vorschriften machen könnten ;) !
Um mal ein bisschen die "Vorschriften Diskussion" zu entschärfen:
Die Lowa / Meindl Bergstiefel sind hervorragende Stiefel, gerade wenn es um Leistungsmärsche geht. Die Standard Bw Kampfstiefel sind auch gut, doch kommen gerade bei Märschen nicht an die Bergstiefel heran (zumindest meine persönliche Meinung und Erfahrung).
Beschafft sich ein Soldat die Bergstiefel selber, so wüsste ich nicht was gegen das Tragen spricht, da sie "Farbe und Form" der dienstlich gelieferten Standard Stiefeln entsprechen. Da ich selber Vorgesetzter bin, würde ich es auch niemals einem Soldaten verbieten diese Stiefel zu tragen, es sei denn wenn Formaldienst ansteht. Da wäre die "Einheitlichkeit" der Soldaten schon sehr wichtig.
Fragwürdige Auftritte wie des Herrn HF in der AGA sowie dem genannten KpChef wird es immer geben. Würde der KpChef mit Bergstiefeln vor mir stehen und mir via Befehl verbieten wollen diese Stiefel zu tragen, würde ich einfach mal "linksgelocht" schreiben :)
Zitat von: MediNight am 02. August 2009, 15:43:42Abgesehen davon laufen auch nicht wirklich viele Kameraden herum, die mir dazu Vorschriften machen könnten ;) !
Halte ich allerdings für ein denkbar schlechtes Argument ...
Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 16:28:11Beschafft sich ein Soldat die Bergstiefel selber, so wüsste ich nicht was gegen das Tragen spricht, da sie "Farbe und Form" der dienstlich gelieferten Standard Stiefeln entsprechen. Da ich selber Vorgesetzter bin, würde ich es auch niemals einem Soldaten verbieten diese Stiefel zu tragen, es sei denn wenn Formaldienst ansteht.
Ich kann es gerne nochmal schreiben: Die Gebirgsstiefel sind einigen wenigen Truppengattungen/Verbänden vorbehalten! Speziell den Resten der ehemaligen 1. GebDiv. Im Rahmen der Auslandseinsätze mag es noch andere "Berechtigte" geben, aber die ZDv 37/10 ist da ansonsten relativ eindeutig.
ZitatFragwürdige Auftritte wie des Herrn HF in der AGA sowie dem genannten KpChef wird es immer geben.
Fragwürdig? Was ist an den oben genannten Beispielen fragwürdig? Die Kameraden setzen geltende Befehle um - das ist nicht fragwürdig, sondern eine der Hauptaufgaben eines jeden Vorgesetzten!
Zitat von: Timid am 02. August 2009, 18:49:39
Ich kann es gerne nochmal schreiben: Die Gebirgsstiefel sind einigen wenigen Truppengattungen/Verbänden vorbehalten! Speziell den Resten der ehemaligen 1. GebDiv. Im Rahmen der Auslandseinsätze mag es noch andere "Berechtigte" geben, aber die ZDv 37/10 ist da ansonsten relativ eindeutig.
Und welches schlüssige und stichhaltige Argument spricht gegen das Tragen der Bergstiefel, als "Nichtangehöriger" der Gebirgsjäger? Ich kann absolut keins erkennen, außer absolut überflüssige "Vorschriftenrumreiterei".
Außerdem noch mal, die Bergstiefel entsprechen sehr wohl Farbe und Form der dienstlich gelieferten Kampfstiefel (so wie es auch in der Vorschrift gefordert wird, wenn es um privat beschaffte Stiefel geht), einziger Unterscheid, die einen sind dienstlich geliefert, die anderen privat beschafft, jedoch das gleiche Modell wie es auch die Bw beschafft.
Also ... "Kirche im Dorf" lassen und so reagieren, dass man beiden Seiten gerecht wird. Immerhin geht es nur um ein Paar dämliche Stiefel und dem damit verbundenen Tragekomfort. Anderes Beispiel: Kein Soldat würde auf die Idee kommen, seine dienstlich gelieferte P8 gegen seine private "Magnum" zu ersetzen ...
Zitat von: Timid am 02. August 2009, 18:49:39
Zitat von: MediNight am 02. August 2009, 15:43:42Abgesehen davon laufen auch nicht wirklich viele Kameraden herum, die mir dazu Vorschriften machen könnten ;) !
Halte ich allerdings für ein denkbar schlechtes Argument ...
...und fragwürdig (!) noch dazu.
Denn gerade wenn es wenige Kameraden gäbe, die dazu Vorschriften machen könnten, wäre es besonders wichtig, sich vorbildlich zu verhalten.
Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 19:12:13
Anderes Beispiel: Kein Soldat würde auf die Idee kommen, seine dienstlich gelieferte P8 gegen seine private "Magnum" zu ersetzen ...
Ich finde dieses Beispiel nicht besonders beispielhaft. Um genau zu sein: Es ist an den Haaren herbeigezogen...
Zitat von: StOPfr am 02. August 2009, 19:17:51
Ich finde dieses Beispiel nicht besonders beispielhaft. Um genau zu sein: Es ist an den Haaren herbeigezogen...
Habe extra ein sehr überspitztes Beispiel genommen, um den eigentlichen Unsinn der "Stielfrage" aufzuzeigen ;)
Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 19:12:13Und welches schlüssige und stichhaltige Argument spricht gegen das Tragen der Bergstiefel, als "Nichtangehöriger" der Gebirgsjäger? Ich kann absolut keins erkennen, außer absolut überflüssige "Vorschriftenrumreiterei".
Die ZDv ist per se ein in sich schlüssiges und stichhaltiges Argument ... Sie ist ein gültiger Befehl, dem jeder Soldat Folge zu leisten hat, nicht mehr, nicht weniger! Du hast sie (gerade als Vorgesetzter und damit auch Vorbild für die Soldaten, denen du vorgesetzt bist) einzuhalten und ihre Einhaltung durchzusetzen.
So einfach ist das mit Befehl und Gehorsam ;)
Und die Entscheidung, ob jemand Berg- statt Kampfstiefel tragen darf, stände dir mit deinem Dienstgrad, mit Verlaub, nicht einmal ansatzweise zu ... Selbst der direkte Disziplinarvorgesetzte dürfte sowas nur
vorübergehend erlauben!
ZitatAlso ... "Kirche im Dorf" lassen und so reagieren, dass man beiden Seiten gerecht wird. Immerhin geht es nur um ein Paar dämliche Stiefel und dem damit verbundenen Tragekomfort.
Es gibt immer gute Gründe, weshalb jemand meint, die ZDv nicht einhalten zu müssen ... Und es gibt genug Möglichkeiten, kundzutun, wenn man Verbesserungsbedarf sieht! Die ZDv ist nicht in Stein gemeißelt.
Sich einfach nicht daran zu halten, ist aber eine eher ... suboptimale Lösung ... Und wenn man auf die richtigen Personen trifft, z.B. Soldaten, die einem auf Grund ihres Dienstgrads vorgesetzt sind, Feldjäger etc., dann hat man unter Umständen ein Problem ... Da wird einem dann auch alles Rumschreien "Vorschriftenrumreiterei" nichts mehr bringen!
Timid, ich weiß nicht warum du dich so aufregst, denn ...
1. Privat beschaffte Lowa / Meindl Bergstiefel entsprechen sehr wohl der vorschriftsmässig geforderten Farbe und Form von Kampfstiefeln. Der Unterschied, der dienstlich gelieferte Stiefel hat eine Versorgungsnummer, der private nicht. Somit kann ich keinen eindeutigen Verstoß gegen eine Vorschrift feststellen. Auch ich, der "nur" der Fm Truppe angehörig war, bin in Bergstiefeln rumgelaufen, weil sie für mich einfach wesentlich bequemer waren als die Standard Kampfstiefel.
2. Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Vorgesetzter das Tragen dieser Stiefel verbietet.
3. Jeder Soldat kann relativ problemlos eine "ärztliche Tragegenehmigung" bekommen, wenn er angibt, dass er in den Standard Kampfstiefeln Probleme (wie zum Beispiel Blasenbildung, Druckstellen, etc.) hat.
4. Ich habe noch nie gehört, dass ein Feldjäger wegen angeblich nicht vorschriftskonformer Kampfstiefel ein "Ermittlungsverfahren" eröffnet. Die Jungs haben andere Sorgen, als sich mit solchen "Kindergartenproblemen" auseinander zu setzen.
Hierzu eine Geschichte aus meiner Dienstzeit:
Ein junger, dynamischer, (ober)motivierter Lt lief durch die Kaserne. Er begegnete einem altgedienten OStFw mit dunkelbraunen Kampfstiefeln (diese Stiefel sollen in der Tat irgendwann mal übergangsweise ausgegeben worden sein). Der Herr Lt forderte den Kameraden OStFw auf, seine Stiefel gegen schwarze Kampfstiefel zu tauschen. Noch am gleichen Tag hatte der Kamerad Lt einen Termin beim Kdr. Der Herr OStFw saß nämlich nur 2 Büros vom Kdr im Stab entfernt. Der Kdr fragte den Kameraden Lt, ob er als junger karrierewilliger Offizier tatsächlich seine Hautaufgabe darin sähe, sich über das Schuhwerk altgedienter Kameraden Gedanken zu machen. Wenn ja, müsste dies unbedingt in seinem nächsten Beurteilungsbeitrag erwähnt werden ....
Ob sich die Geschichte wirklich so zugetragen hat, kann ich nicht sagen, aber denkbar ist es schon ... Vor allem die Reaktion des Kdr's halte ich für nicht ausgeschlossen :)
Edit:
Schaue ich mir einige Einsatzfotos an, auf denen Soldaten abgebildet sind die in AFG ihren Dienst tun, so staune ich immer wieder .... eine Vielzahl der dort getragenen Ausrüstungsgegenstände ist nie und nimmer dienstlich geliefert. Und wen stört es? Niemanden :)
Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 20:45:45Timid, ich weiß nicht warum du dich so aufregst
Das kann ich dir genau sagen: Es gibt klare Vorschriften und Befehle in der Bundeswehr. Du versuchst gerade mit Macht, eine Erklärung zu finden, weshalb man sich schon an grundlegendste Befehle (betreffend das einheitliche Aussehen und die Funktion der alltäglichen Schutzbekleidung des Soldaten, auch genannt "Uniform") nicht halten müsste bzw. weshalb der einzelne Soldat diese zu seinem ganz subjektiven "Wohlbefinden" einfach ignorieren soll.
Zitat1. Privat beschaffte Lowa / Meindl Bergstiefel entsprechen sehr wohl der vorschriftsmässig geforderten Farbe und Form von Kampfstiefeln.
Die Bergstiefel, die ich so kenne, haben vielleicht die gleiche Farbe, aber bei weitem nicht die gleiche Form von Kampfstiefeln. Wäre auch relativ sinnlos, da dann wohl auch die Funktion relativ identisch wäre ...
Und: Auch die dienstlich gelieferten Bergschuhe haben eine andere Form (und gegebenenfalls Funktion!) als die dienstlich gelieferten Kampfschuhe!
Zitat2. Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Vorgesetzter das Tragen dieser Stiefel verbietet.
Schön für dich! Ich habe schon oft genug miterlebt, dass Soldaten ihre Uniform in einen "vorschriftskonformen" Zustand bringen durften. Dabei ging es dann um Dinge wie Namensbänder und Schulterklappen in Flecktarn, das gute "Nacht"-Tätigkeitsabzeichen oder ähnlichen "Kleinkram".
Zitat3. Jeder Soldat kann relativ problemlos eine "ärztliche Tragegenehmigung" bekommen, wenn er angibt, dass er in den Standard Kampfstiefeln Probleme (wie zum Beispiel Blasenbildung, Druckstellen, etc.) hat.
Schön für ihn! Das ist aber dezent etwas anderes als "ich trag lieber den Bergschuh, der macht so einen schlanken Fuß" o.ä.!
Zitat4. Ich habe noch nie gehört, dass ein Feldjäger wegen angeblich nicht vorschriftskonformer Kampfstiefel ein "Ermittlungsverfahren" eröffnet. Die Jungs haben andere Sorgen, als sich mit solchen "Kindergartenproblemen" auseinander zu setzen.
1. Die Feldjäger kontrollieren auch heutzutage noch an Bahnhöfen etc. die anwesenden Soldaten.
2. Wenn ihnen dort entsprechende Missstände auffallen, dann werden diese auch auf dem dafür vorgesehenen Weg weiterverfolgt.
ZitatOb sich die Geschichte wirklich so zugetragen hat, kann ich nicht sagen, aber denkbar ist es schon ... Vor allem die Reaktion des Kdr's halte ich für nicht ausgeschlossen :)
Befrag mal Kameraden F_K zu dem Thema ...
ZitatSchaue ich mir einige Einsatzfotos an, auf denen Soldaten abgebildet sind die in AFG ihren Dienst tun, so staune ich immer wieder .... eine Vielzahl der dort getragenen Ausrüstungsgegenstände ist nie und nimmer dienstlich geliefert. Und wen stört es? Niemanden :)
Wieso auch? Auslandseinsatz ist Auslandseinsatz, Grundbetrieb im Inland ist Grundbetrieb im Inland. Im Ausland gibt es gegebenenfalls Ausrüstungsgegenstände, die man hier in Deutschland nur auf Bildern zu sehen bekommt, dort werden aus Gründen der Funktionalität gegebenenfalls auch ganz andere Dinge erlaubt oder befohlen als hier in Deutschland. Also - was sagt das jetzt über die Bundeswehr im Allgemeinen aus? Genau: Nichts!
ZitatDie Bergstiefel, die ich so kenne, haben vielleicht die gleiche Farbe, aber bei weitem nicht die gleiche Form von Kampfstiefeln.
Beide Stiefelarten sind in der Bw zu finden. Keine Vorschrift sagt aus, dass ausschließlich Gebirgsjäger befugt sind Bergstiefel zu tragen ;) Somit ist die Rechtmässigkeit eines "Bergstiefeltrageverbots" fragwürdig, da die Vorschrift lediglich Angaben zur Farbe und Form macht.
ZitatSchön für dich! Ich habe schon oft genug miterlebt, dass Soldaten ihre Uniform in einen "vorschriftskonformen" Zustand bringen durften. Dabei ging es dann um Dinge wie Namensbänder und Schulterklappen in Flecktarn, das gute "Nacht"-Tätigkeitsabzeichen oder ähnlichen "Kleinkram".
Offensichtlich scheinen da einige Vorgesetzte zu viel "Freizeit" zu haben, wenn sie sich über diese Kleinigkeiten aufregen und womöglich zeitintensive Maßnahmen initiieren. Doof, wenn selbst der Generalinspekteur des Heeres mit Dienstgradabzeichen in Flecktarn rumläuft ;)
ZitatDas ist aber dezent etwas anderes als "ich trag lieber den Bergschuh, der macht so einen schlanken Fuß" o.ä.!
Ich habe meine Bergstiefel nicht getragen, weil sie "einen schlanken Fuss machen", sondern weil sie einfach funktioneller und bequemer waren als der Standard Kampfstiefel. Im übrigen habe ich diese Aussage (schlanker Fuß) nicht getätigt ;)
Zitat... dort werden aus Gründen der Funktionalität gegebenenfalls auch ganz andere Dinge erlaubt oder befohlen als hier in Deutschland
Ja wie kann das denn? Das wäre ja ein eindeutiger Verstoss gegen Vorschriften! Irgendwie widersprichst du dir da gerade selber ... oben setzt du dich noch für die "strikte, kompromisslose Einhaltung" von Vorschriften ein, in Verbindung mit einem Auslandseinsatz legitimierst du etwaigige Vorschriftenverstöße im Bezug auf die pers. Ausrüstung ...
Ich persönlich habe immer die Funktionalität bei der Auftragserfüllung im Auge gehabt und habe dabei nie Probleme bekommen. Wenn ein Soldat im T-Bereich meinte seine Sonnenbrille aufzusetzen, weil die Sonneneinstrahlung zu stark war, war auch das okay für mich. Im Einsatz fragte auch keine "Sau" danach, ob eine Sonnenbrille dienstlich geliefert ist oder nicht :)
Edit:
Wenn ich mich recht erinnere hatten wir die Diskussion über die Rechtmässigkeit privat beschaffter Ausrüstung schon mal. Schaue ich mir heute die Truppe an, so hat sich einiges getan. Die Toleranzgrenze ist (vermutlich durch die Auslandseinsätze) stark nach oben gewichen. Im Großen und Ganzen interessiert es keinen Vorgesetzten mehr, wenn einer seiner Soldaten mit einem privat beschafften Holster oder how ever rumläuft, da die Masse der Vorgesetzten diese Dinge bereits selber zum Einsatz bringen ;) Man kann nunmal "kein Wasser predigen und Wein trinken".
Wenn ein Soldat meint, mit Namensbändern in Flecktarn rumzulaufen .. bitte, dann soll er es tun und sein Geld dafür ausgeben. Macht dies aus ihm womöglich einen schlechtere Soldaten? Nein!
Meint ein Rekrut in der AGA mit seinen Bergstiefeln zu kommen, so wird auch dieser keine wirklichen Probleme bekommen. Nur wird er sich eine Menge "blöder" Kommentare evtl. anhören müssen. Wenn er ein dickes Fell hat ... bitte schön.
Wenn es die Masse der Vorgesetzten macht, dann muss es noch lange nciht in Ordnung sein.
Und gerade ein Holster sollte man nicht privat beschaffen, den hier kommt es auch auf Sicherheit an.
Was die "ärztliche Verordnung" von Kampfstiefeln betrifft, ist das ein Gerücht, das sich hartnäckig hält!
Es gibt einen mehrseitigen Befehl vom SanAmtBw als dem obersten fachlichen Vorgesetzten im ZSanDstBw, in dem explizit und ausführlich erläutert wird, dass es genau dieses "Rezept" nicht geben kann und darf! Wer solche Probleme mit seinen Füßen hat, bei dem sind entsprechende Fehlerziffern zu vergeben, die sogar bei Berufssoldaten zu einem DU-Verfahren führen können! Deswegen gibt es "per Order Mufti" definitiv KEINE Kampfstiefel (mehr) auf ärztliche Verordnung!
Aber solche "urban legends" halten sich immer relativ lange über Wasser ;) !
Ausserdem hat die Bundeswehr mittlerweile richtige Bergstiefel von Meindl beschaffgt, und nicht mehr die "BW-Variante von Trekkingstiefeln", wie sie bisher von Haix, etc. dienstlich geliefert wurden! Die neuen Teile sind sogar steigeisenfest und haben so eine harte und durchbiegesichere Sohle, dass es aus orthopädischer Sicht gar keinen Sinn macht, damit auf einen Leistungsmarsch zu gehen! Damit einen Leistungsmarsch laufen zu müssen, würde dem Soldaten definitiv keinen Spaß machen und er hätte hinterher erst recht kaputte Füße!
Zum anderen Vorwurf: Sicher ist es einfach, sich daneben zu benehmen, wenn es niemanden gibt, der einem Befehle erteilen kann ;) ! Allerdings sollte man das ralativieren, da ich schon im Satz vor dieser Aussage, die mit einem Zwinker-Smilie gekennzeichnet war, folgendes geschrieben:
"Aber in meiner Dienstgradgruppe habe ich irgendwelche Adidas-Stiefel oder die berüchtigten Magnum-Galoschen ohnehin so gut wie nie gesehen! Entweder man trägt ein Paar selbstbeschaffte LOWAs oder man nimmt die dienstlich gelieferen Stiefel!"
Und damit dürfte dann wohl alles gesagt sein, oder?
@MediNight
Du weist aber auch, dass aufgrund des Ärztemangels bei der Bw an vielen Standorten oftmals gar kein Truppenarzt ist, sondern meist nur ein ziviler Vertragsarzt. Ich war im Feb. diesen Jahres für 4 Wochen in Rennerod beim LazRgt 21. In den ganzen 4 Wochen habe ich weder den StA noch den OStA zu Gesicht bekommen ... jedoch 2 unterschiedliche Vertragsärzte ....
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man gerade von den Vertragsärzten alles bekommen kann was man haben möchte. Egal ob Befreiungen, Medikamente oder KzH. Die unterschreiben wesentlich schneller was, als ein richtiger Truppenarzt. Wobei es natürlich auch Ausnahmen geben mag.
Die Stiefelbefreiung via "Doc Verordnung" ist keine "urban legend", denn ich habe sie am Standort damals selber erlebt.
Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 21:49:56Beide Stiefelarten sind in der Bw zu finden. Keine Vorschrift sagt aus, dass ausschließlich Gebirgsjäger befugt sind Bergstiefel zu tragen ;) Somit ist die Rechtmässigkeit eines "Bergstiefeltrageverbots" fragwürdig, da die Vorschrift lediglich Angaben zur Farbe und Form macht.
Du willst es nicht verstehen, oder? Bergstiefel und Kampfstiefel SIND unterschiedlich, sehen unterschiedlich aus (wie man an den entsprechenden Bildern in der ZDv - die etwas über Form und Farbe aussagen! - erkennen kann), haben eine unterschiedliche Form und damit auch eine unterschiedliche Funktion. Ergo: Bergstiefel =/= Kampfstiefel. Wer es nicht glauben mag, kann auch gerne ergänzend die Technischen Lieferbedingungen des BWB zu Rate ziehen, dort wird dann GANZ deutlich, wo die Unterschiede liegen!
Und genau die ZDv 37/10 besagt, welche Truppenteile den Bergschuh tragen dürfen. Glaub es oder nicht, aber verbreite nicht mehr so einen Unsinn! Die Vorschriftenlage ist absolut eindeutig!
ZitatOffensichtlich scheinen da einige Vorgesetzte zu viel "Freizeit" zu haben, wenn sie sich über diese Kleinigkeiten aufregen und womöglich zeitintensive Maßnahmen initiieren. Doof, wenn selbst der Generalinspekteur des Heeres mit Dienstgradabzeichen in Flecktarn rumläuft ;)
"Die Anderen machen es doch auch so" ist absolut kein Grund, die Vorschrift zu ignorieren! Wenn es Leute gibt, die mit ... weniger gutem Vorbild vorangehen, ist das zwar bedauerlich - aber es ändert nichts daran, dass die Vorschrift rechtskräftig und zu befolgen ist!
ZitatIch habe meine Bergstiefel nicht getragen, weil sie "einen schlanken Fuss machen", sondern weil sie einfach funktioneller und bequemer waren als der Standard Kampfstiefel. Im übrigen habe ich diese Aussage (schlanker Fuß) nicht getätigt ;)
Dann setze jeden beliebigen anderen Grund in den Satz ein, und du wirst das selbe Ergebnis bekommen. Die Uniform soll nicht für das persönliche Wohlbefinden des Soldaten sorgen, sondern ist Dienst- und Schutzbekleidung.
Es käme doch auch niemand auf die Idee, z.B. auf der Baustelle einen Helm oder einen Sicherheitsschuh zu tragen, der vom Arbeitgeber, der BG und Konsorten nicht abgesegnet wäre!
ZitatJa wie kann das denn? Das wäre ja ein eindeutiger Verstoss gegen Vorschriften! Irgendwie widersprichst du dir da gerade selber ... oben setzt du dich noch für die "strikte, kompromisslose Einhaltung" von Vorschriften ein, in Verbindung mit einem Auslandseinsatz legitimierst du etwaigige Vorschriftenverstöße im Bezug auf die pers. Ausrüstung ...
Nö, widerspricht sich kein Stück.
Die ZDv ist ein Befehl. Sie ist nicht in Granit gemeißelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann und darf es Abweichungen (die über die Ergänzungen und Abwandlungen der Anzüge gemäß 37/10 hinausgehen) geben. Und wer diese befehlen/"genehmigen" darf, geht eindeutig aus der ZDv hervor.
Du jedenfalls, mit deinem Dienstgrad, nicht ...
ZitatIch persönlich habe immer die Funktionalität bei der Auftragserfüllung im Auge gehabt und habe dabei nie Probleme bekommen. Wenn ein Soldat im T-Bereich meinte seine Sonnenbrille aufzusetzen, weil die Sonneneinstrahlung zu stark war, war auch das okay für mich. Im Einsatz fragte auch keine "Sau" danach, ob eine Sonnenbrille dienstlich geliefert ist oder nicht :)
Die Brille ist aber auch kein essentieller Bestandteil der 37/10 ...
ZitatMeint ein Rekrut in der AGA mit seinen Bergstiefeln zu kommen, so wird auch dieser keine wirklichen Probleme bekommen.
Doch, wird er. Aus den genannten Gründen und aus Gründen der Einheitlichkeit.
ZitatNö, widerspricht sich kein Stück.
Die ZDv ist ein Befehl. Sie ist nicht in Granit gemeißelt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann und darf es Abweichungen (die über die Ergänzungen und Abwandlungen der Anzüge gemäß 37/10 hinausgehen) geben ...
Siehst du, du sagst es somit selber, dass das Tragen von Bergstiefeln als "Nicht Gebirgsjäger" durchaus "legal" sein kann. Das Bergstiefel und Kampfstiefel nicht gleich sind, ist klar. Habe ich aber meines Wissens nach auch nie behauptet.
Naja, ich seh es jedoch so, dass wir hier gerade einen "riesen Wind" veranstalten, über eine Sache, die in der Truppe so gut wie keinen interessiert. Vorschrift hin, Vorschrift her.
Wie gesagt, ich habe es noch nie erlebt, dass ein Kamerad Probleme bekommen hat, wenn er statt seiner Kampfstiefel, Bergstiefel getragen hat. Und ich kenne verdammt viele Kameraden ... Selbst auf meinem damaligen UL1 im Jahre 1999 (und dort wurde sehr auf strikte Einhaltung von Vorschriften geachtet) hat es niemanden interessiert, mit welchen Stiefeln man "aufgelaufen" ist oder ob Dienstgradabzeichen in Flecktarn getragen wurden. Im "Innendienst" trug ich grundsätzlich "Magnum" Stiefel, weil man in denen nicht so schnell ins Schwitzen kam an wärmeren Tagen. Ging es raus ins Gelände, trug ich meine privat beschafften Bergstiefel.
Dienstgrad- und Tätigkeitsabzeichen für den Feldanzug sind meines Kenntnisstandes nach sogar dienstlich geliefert in Flecktarn verfügbar.
Zitat von: snake99 am 03. August 2009, 12:47:53Siehst du, du sagst es somit selber, dass das Tragen von Bergstiefeln als "Nicht Gebirgsjäger" durchaus "legal" sein kann.
Nur ist das die Ausnahme - nicht die Regel!
Und nochmal: Darüber hat weder ein Gruppen-, noch ein Zugführer, noch der einzelne Soldat selbstständig zu entscheiden, sowas wird auf höherer Ebene entschieden.
ZitatDas Bergstiefel und Kampfstiefel nicht gleich sind, ist klar. Habe ich aber meines Wissens nach auch nie behauptet.
...
Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 16:28:11Beschafft sich ein Soldat die Bergstiefel selber, so wüsste ich nicht was gegen das Tragen spricht, da sie "Farbe und Form" der dienstlich gelieferten Standard Stiefeln entsprechen.
Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 19:12:13Außerdem noch mal, die Bergstiefel entsprechen sehr wohl Farbe und Form der dienstlich gelieferten Kampfstiefel
Zitat von: snake99 am 02. August 2009, 20:45:451. Privat beschaffte Lowa / Meindl Bergstiefel entsprechen sehr wohl der vorschriftsmässig geforderten Farbe und Form von Kampfstiefeln.
ZitatNaja, ich seh es jedoch so, dass wir hier gerade einen "riesen Wind" veranstalten, über eine Sache, die in der Truppe so gut wie keinen interessiert. Vorschrift hin, Vorschrift her.
Mit anderen Worten: Niemand in der Truppe hält sich an die Vorschriften/gültige Befehle?
ZitatDienstgrad- und Tätigkeitsabzeichen für den Feldanzug sind meines Kenntnisstandes nach sogar dienstlich geliefert in Flecktarn verfügbar.
Nein. Schwarze Schrift/schwarzes Rangabzeichen auf Grundtuch - und das ist nicht Flecktarn, sondern Oliv.
Okay, ich rolle meine Aussage noch mal auf:
Es werden in der Bundeswehr Bergstiefel und Kampfstiefel getragen. Somit sind beide Modelle in der Bw allgemein vertreten. Daher kann der Satz in der Vorschrift bezüglich Form und Farbe auch auf beide Modelle angewendet werden. Ich sehe darin eine Auslegungssache.
ZitatMit anderen Worten: Niemand in der Truppe hält sich an die Vorschriften/gültige Befehle?
Nein, das habe ich so nicht gesagt und gemeint. Nur was die "Stiefelfrage" angeht sollten wir die "Kirche mal im Dorf lassen" und 5 ruhig mal gerade sein lassen.
Wie schon erwähnt. Ich kenne niemanden der ersthafte Probleme bekommen hat, nur weil er seine Kampfstiefel gegen Bergstiefel selbstständig getauscht hat. Das gleiche gilt für Dienstgradabzeichen, Tätigkeitsabzeichen sowie Namensbänder in Flecktarn. Hierbei kommt niemand zu Schaden. Anders wäre es, wenn jemand meint seine P8 gegen seine private "Magnum" zu tauschen. Da sind Diskussionen nicht zulässig. Immerhin ginge es hierbei um die allgemeine Sicherheit im Umgang mit Waffen und Munition sowie im schlimmsten Falle Menschenleben.
Immer wenn man anfängt gegen die Vorschrift zu argumentieren (quasi contra legem) kommt man ganz schnell auf ganz dünnes Eis. Gerade wenn man selbst sagt, dass man Vorgesetzter ist und damit schlicht auch Gehorsam beansprucht, ist es nicht ratsam selbst Befehle aus nichtigen Gründen zu missachten. Und Vorschriften sind gültige Dauerbefehle. Es gibt immer tolle Gründe, die man vorschieben kann - zu heiß, zu kalt, zu schwer, zu leicht und letztlich ist es immer bullshit. Es ist noch keiner an seiner dienstlichen Ausrüstung zu Schaden gekommen und wer etwas besonderes braucht, bekommt es letztlich aus. Und wenn etwas gerade nicht absolut optimal gestrickt ist, schult es eben den Charakter - lerne leiden, ohne zu klagen. Oder noch viel besser: Der Vorgesetzte teilt die Härten der ihm unterstellten Soldaten. Und der Durchschnittswehrpflichtige sollte seine wenigen Kröten sicher nicht für Schuhe ausgeben, die ihm der Dienstherr kostenlos stellt. Meine Erfahrung ist sowieso die, dass immer die nach tollster Ausrüstung verlangen bzw. damit ´rumrennen, die diese am allerwenigsten brauchen, geschweige diese überhaupt einsetzen können. Der Innendienstheld trägt das Stifelmesser und hat eine Kampfmittelweste.
Bei Waffen ist Einheitlichkeit und Prüfung durch das BWB akzeptiert. Obwohl man mit seiner gewohnten Privaten sicher besser und souveräner umgeht, als mit irgendeiner Dienstlichen. Und bei privaten Koppeln sind Sicherheitsaspekte wie Flammpunkt und Reißtest egal? Spätestens bei dieser Inkonsequenz sollte man noch einmal zum letzten Kreuzungspunkt zurückkehren und den eigenen Standort neu finden.
Zitat von: snake99 am 03. August 2009, 21:04:22Es werden in der Bundeswehr Bergstiefel und Kampfstiefel getragen. Somit sind beide Modelle in der Bw allgemein vertreten. Daher kann der Satz in der Vorschrift bezüglich Form und Farbe auch auf beide Modelle angewendet werden. Ich sehe darin eine Auslegungssache.
Da gibt es nichts auszulegen. Ein privat beschaffter Kampfschuh, der dem dienstlich gelieferten Schuh in Form und Farbe entspricht, kann statt dem dienstlich gelieferten Material getragen werden. Gleiches für einen privaten Bergschuh, der dem dienstlich ... in Form ... entspricht. Klasse.
Aber den Bergschuh darf damit trotzdem nicht jeder tragen. Er ist vorgesehen für die Gebirgstruppen (die, die auch das Edelweiß an der Kopfbedeckung tragen dürfen!), er wird bei dienstlichem Bedarf an andere Soldaten ausgegeben. Für den Rest gibt es den Kampfschuh.
ZitatNein, das habe ich so nicht gesagt und gemeint. Nur was die "Stiefelfrage" angeht sollten wir die "Kirche mal im Dorf lassen" und 5 ruhig mal gerade sein lassen.
Siehe wolverines Beitrag.
Nochmal: Ein Stiefel ist essentieller Bestandteil der "Schutzbekleidung" eines Soldaten. Er ist für bestimmte Aufgaben konzipiert, er erfüllt bestimmte, fest definierte Formen.
Diese sind im Fall von Kampf- und Bergschuh aber nicht zwangsläufig identisch! Der BERGschuh ist nunmal vorrangig für Einsätze im - Gebirge gedacht. Für alles andere haben, meines Wissens nach, sogar die Gebirgstruppen den normalen Kampfschuh.
Was sagt uns das? Jeder dienstlich gelieferte Ausrüstungsgegenstand hat seine Daseinsberechtigung - in dem dafür vorgesehenen Umfeld.
Mmmh, ich hätte nicht gedacht, dass hier so eine Argumentation entsteht.
Selbe Frage zum Stichwort Rucksack. Sieht die ZDv in der Hinsicht irgendwas vor?
Zitat von: Starfox am 03. August 2009, 23:36:25Mmmh, ich hätte nicht gedacht, dass hier so eine Argumentation entsteht.
Das ist, leider, nichts ungewöhnliches bei solchen Themen. Es gibt immer Leute, die sich über die Vorschriften und Befehle hinwegsetzen ...
ZitatSelbe Frage zum Stichwort Rucksack. Sieht die ZDv in der Hinsicht irgendwas vor?
Da gilt im Prinzip exakt das selbe: Muss in Form und Farbe der dienstlich gelieferten Ausrüstung entsprechen.
Aber letztlich ist es, wie bei den Stiefeln, auch beim Rucksack so, dass der Dienstherr eine funktionale und für die allermeisten Zwecke vollkommen ausreichende Ausrüstung zur Verfügung stellt. Es mag nicht "state of the art" sein, es sieht vielleicht nicht schick aus, und bei dem einen oder anderen Soldaten kann es eventuell mal zu Problemen kommen (siehe dazu den Beitrag von wolverine).
Aber die Ausrüstung reicht so eigentlich vollkommen aus. Wenn es, auftragsbedingt, mal anders ist, dann wird man vom Dienstherrn entsprechend ausgerüstet.
Es geht mir weniger ums Aussehen als mehr um die Erfüllung des Zwecks.
Das gute alte Standartmodell des Rucksacks mag nicht zu verachten sein, doch denke ich gibt es auch dort Problemstellen wie z.B. Tragekomfort, Gewichtsverlagerung und Volumen.
Ich denke ich habe ein gutes Beispiel: Als Grundschüler schleppt man noch diese viereckigen Tornister durch die Gegend. Nicht gerade das Gelbe vom Ei, oder? Man wird älter und geht hin zu diesen "coolen" Dingen wie Eastpak etc., was vom tragegefühl her schon komplett anders ist. Ähnlich ist es bei dem BW Standardrucksack, der eher kompakt ist. Ein länglicheres Modell könnte Gewicht besser auf dem Körper verlagern und zu dem mehr Stauraum bieten und das ganze Tragen an sich somit verbessern.
Viel um den heißen Brei herumgeredet und vom Thema abgewichen, da der Rucksack ja anscheinend der Norm entsprechen muss.
Jetzt interessiert mich wie diese aussehen muss. Richtet sich das jetzt nach dem Jäger Rucksack, also dem hier?
http://www.bw-online-shop.com/shop/images/artikel/details/4r0114.jpg
Ganz ehrlich, ich habe bei keinem einzigen SaZ, sowie auch bei den wenigsten FWDL'ern bei Leistungsmärschen etc. gesehen, dass sie mit dem Jäger Rucksack unterwegs waren. Jeder benutzte sowas in der Art hier:
http://www.bw-online-shop.com/shop/images/artikel/details/4r0142.jpg
Einer hatte sogar ein intigriertes Trinkschlauchsystem und weiß der Geier was noch (man erinnere sich an die Mützen mit den Bierhalterungen an der Seite mit Schläuchen die zum Mund führen alias Homer Simpson Style :P).
Damit komme ich zurück zu den Bergstiefeln. Ich erinnere mich gut, dass bei uns hauptsächliche weibliche Soldaten und sehr viele Sanis damit rumgelaufen sind. Schon möglich, dass manche die dienstlich geleiefert bekamen, ob wegen Auslandseinsatz oder doch wegen einer Vorgeschichte bei den Gebirgstruppen, aber ich bin mir ziehmlich sicher, dass so mancher noch nicht mal ein Gebirge aus der Nähe gesehen hat und trotzdem solche schneidigen Gammaschen an den Füßen hängen hatte, diese also privat erworben hat.
Also ganz so eng wird das ja wohl nicht gesehen werden auch wenns vielleicht nicht ganz der ZDv enspricht? Natürlich wieder abhängig von der Einheit. ;)
Es gibt oder gab, das weiß ich jetzt nicht genau ein Gebirgssanreg. 42. Und die dürfen dann auch die Gebirgsuniform tragen.
Ich war auch im Gebirgstransportbtl. 83. Dieses wurde nach ein paar Monaten umgeliedert in Nachschub, Heer, von der Kleidung her. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten alle (bis auf die neuen) auch die Uniform der Gebirgstruppe, weil Gebirgsjägertruppenteil.
Hey Starfox
Um das eng sehn oder nicht geht es hier ja auch gar nicht.
Ich habe damals richtig viele verschiedene Schuhe gesehn die in der Kaserne herumgelaufen sind.
Timid will damit ja auch nur sagen das die ZDv was anderes sagt.Wenn man es genau nimmt, handeln ALLE ausser die Kammeraden die diese Schuhe dienstlich geliefert bekommen, gegen die ZDv.
Aber die ZDv ist irgendwo auch aufjedenfall eine Auslegungssache.
Nein - gerade die Vorschrift ist eben keine Auslegungssache. Dass sie "ausgelegt" wird - sprich: dass man sich über sie hinwegsetzt - kommt vor und das ist schlicht Fehlverhalten.
Zitat von: mailman am 04. August 2009, 08:13:09
Es gibt oder gab, das weiß ich jetzt nicht genau ein Gebirgssanreg. 42. Und die dürfen dann auch die Gebirgsuniform tragen.
Ja, es gibt ein GebSanRgt. 42. Sie sind in Kempten in der Ari-Kaserne beheimatet. 2001 wurde dieses Regiment von der (aufgelösten) 1. GebDiv dem SanKdo IV unterstellt. Bis dato turg es den Namen GebSanRgt. 8 bzw. GebSanBtl. 8
Die Kemptner Kameraden sind mit Skibluse / Bergmütze ausgestattet. Zusätzlich zu einem Paar Kampfstiefeln bekommen die Soldaten noch ein Paar Gebrigsstiefel.
(wobei ich bis heute nicht verstehe was an diesen Schuhen so toll sein soll)Horrido
Fitsch
Wolverine ich hab da sjetzt nicht auf die Schuhe oder den Rucksack bezogen aber bei den Gradationen von T1 bis T6 ist das ganze aufjedenfall eine Auslegungssache. Zeigt ja alleine schon das bei 2 Personen die genau die gleichen Gebrechen haben der eine T2 bekommt und der Andere Ausgemustert wird.
Vielleicht hab ich das auch falsch beschrieben, es ist vielleicht keine Auslegungssache aber sehr viele interpretieren die ZDv anders.
Das halte ich für ein Gerücht. Man weiß nicht was der andere für verborgene "Gebrechen" oder sonstiges hat die zu Fehlziffern führen können.
Es geht zwar darum jetzt hier nicht aber für ein Gerücht kann man dies nicht halten.
ich zitiere mal kurz aus der ZDv bei Gradation T3 bei Muskel und Sehnenverletzung
Nach Verletzung Krankheit und Operation Zurückgebliebene geringe Gelenkveränderungen (z.B. aussergewöhnlich günstiges Ausheilungsergebnis bei kreuzbandop)
das aussergwöhnlich günstige Verheilen wird durch einen Facharzt bestätigt
Meiner Meinung nach ist das definitiv eine Auslegungssache des Arztes
Die ganzen Sachen sind eben Einzelfälle aber man kann nicht sagen ich hab XXX und wurde ausgemustert also wirst du auch ausgemustert.
Und T3 gibt es nicht mehr. bzw wird der nciht mehr vergeben.
Zitat von: Starfox am 04. August 2009, 01:51:47Richtet sich das jetzt nach dem Jäger Rucksack, also dem hier?
Das ist der "normale" Rucksack - aber nicht das einzige Modell, das in der Truppe vorhanden ist und an die Soldaten ausgegeben wird. Es gibt noch den "Kampfrucksack", den du ja schon verlinkt hattest, und es gibt, je nach Auftrag des Soldaten, im Zweifelsfall auch noch andere Modelle.
ZitatGanz ehrlich, ich habe bei keinem einzigen SaZ, sowie auch bei den wenigsten FWDL'ern bei Leistungsmärschen etc. gesehen, dass sie mit dem Jäger Rucksack unterwegs waren.
Ich schon ;)
@Rollo83
Natürlich sind ärztliche Untersuchungen immer Einzelfallentscheidungen. Aber was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?
In meiner Grundausbildung und auch in der Stammeinheit wurde "nur" der kleine Jägerrucksack ausgeben. Und dabei war es egal ob GWDL, Saz oder FWDL.
Wer meinte den großen haben zu müssen, mußte in sich kaufen und der durfte dann auch niemals im Dienst benutzt werden.
Zitat von: mailman am 04. August 2009, 12:42:45
... Wer meinte den großen haben zu müssen, mußte in sich kaufen und der durfte dann auch niemals im Dienst benutzt werden.
Auf meinem Uffz Lehrgang 1999 in Münster (also noch die alte truppendienstliche Art von 3 Monaten Dauer) trugen sehr viele Soldaten den großen Rucksack der Gebirgsjäger ... allerdings häufig privat beschafft und nicht dienstlich geliefert. Wen hat es gestört? NIEMANDEN! Die Ausbilder hatte besseres zu tun, als im Vorfeld jeden Bekleidungsnachweis zu kontrollieren um fest zu stellen, welcher Rucksack nun dienstlich geliefert war und welcher nicht ....
Ist man jedoch als Mannschaftssoldat (in der Regel OGUA oder HGUA) an einem Ausbilder ohne militärischen Gruß vorbei gelaufen, stand man sehr häufig sofort im "Achtung" und wurde mehr oder weniger lautstark über sein Fehlverhalten belehrt. Ist ja auch nachvollziehbar, da der Vorgesetzte Anrecht auf einen entsprechenden Gruß hat.
Was ich damit sagen will, es interessiert sehr viele Vorgesetzte nicht, wenn sich ein Soldat "das Leben leichter" macht und in private Ausrüstung investiert. Die Bw hat es vor einiger Zeit ja noch nicht mal geschafft, eine ausreichende Anzahl an gepanzerten Fahrzeugen für den Einsatz bereit zu stellen. Das sind Tatsachen, die ich als viel Besorgnis erregender einstufe. Somit dürfte klar sein, dass die finanzielle Mittel fehlen, allen Bw Soldaten einen größeren Rucksack oder andere Stiefel zur Verfügung zu stellen. Klar, es macht außerdem keinen Sinn, einem GWDL'er einen so hochwertigen Rucksack zu geben, bei einem SaZ, der irgendwann jedoch in den Einsatz bzw. auf Laufbahnlehrgänge gehen wird, meines Erachtens schon.
Beschafft sich ein Kamerad privat Ausrüstungsgegenstände, die es auch dienstlich geliefert gibt, jedoch Mangels Mittel dem Soldaten nicht zur Verfügung gestellt werden können, so finde ich das nicht verwerflich wenn er sich diese privat beschafft. Es macht aus dem Kameraden keinen schlechteren Soldaten, die militärische Sicherheit sowie die Autorität des militärischen Systems wird nicht gefährdet und auch die Moral wird nicht untergraben.
Von daher stelle ich Bezug nehmend auf die "privat beschafften Ausrüstungsgegenstände" fest, dass nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird.
Viel mehr empfinde ich es als fragwürdig, wenn ein Hauptmann und KpChef vor seinen Rekruten steht, mit einem amerikanischen "Ranger" Abzeichen auf den Ärmel seiner Uniform genäht.
Zitat von: snake99 am 04. August 2009, 18:17:25Ist ja auch nachvollziehbar, da der Vorgesetzte Anrecht auf einen entsprechenden Gruß hat.
Genauso, wie ein Befehl "Anrecht" auf Gehorsam hat. Und das betrifft auch schon solche Dinge wie Stiefel, die vorschriftswidrig getragen werden.
ZitatWas ich damit sagen will, es interessiert sehr viele Vorgesetzte nicht, wenn sich ein Soldat "das Leben leichter" macht und in private Ausrüstung investiert.
Das macht es nicht besser!
ZitatDie Bw hat es vor einiger Zeit ja noch nicht mal geschafft, eine ausreichende Anzahl an gepanzerten Fahrzeugen für den Einsatz bereit zu stellen.
Das hat noch ein paar mehr Gründe als nur "finanzielle Mittel".
ZitatSomit dürfte klar sein, dass die finanzielle Mittel fehlen, allen Bw Soldaten einen größeren Rucksack oder andere Stiefel zur Verfügung zu stellen. Klar, es macht außerdem keinen Sinn, einem GWDL'er einen so hochwertigen Rucksack zu geben, bei einem SaZ, der irgendwann jedoch in den Einsatz bzw. auf Laufbahnlehrgänge gehen wird, meines Erachtens schon.
Und in dem Fall, wenn also Bedarf da ist, dann wird der Soldat entsprechend ausgerüstet.
ZitatEs macht aus dem Kameraden keinen schlechteren Soldaten, die militärische Sicherheit sowie die Autorität des militärischen Systems wird nicht gefährdet und auch die Moral wird nicht untergraben.
Gegebenenfalls doch (da er gegen Befehle verstößt);die persönliche Sicherheit kann davon betroffen sein (es wird seinen Grund haben, weshalb der BERGschuh nur für bestimmte Gebiete, vorrangig GEBIRGE, gedacht ist, und nicht einfach so als Marschier-Stiefel ausgeteilt wird) - und das beeinträchtigt dann wiederum die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr; die Autorität ist in dem Moment untergraben, in dem Soldaten gegen Befehle verstoßen!
ZitatViel mehr empfinde ich es als fragwürdig, wenn ein Hauptmann und KpChef vor seinen Rekruten steht, mit einem amerikanischen "Ranger" Abzeichen auf den Ärmel seiner Uniform genäht.
Ah ja - ein Abzeichen ist also schlimmer, als wenn ein Soldat eigenständig anfängt, an seiner Schutzbekleidung herumzu"modifizieren"? Interessante Einstellung.
Tatsächlich sind beides Verstöße gegen geltende Befehle. Nicht mehr, nicht weniger.
Wenn der Hptm den Lehrgang absolviert hat, warum sollte er das Abzeichen - unter Beachtung der vorgegebenen Einschränkungen bzgl. ausländischer Abzeichen - nicht tragen dürfen?
Mit den beiden Abzeichen meinte ich kein ausländisches Tätigkeits- oder Sportabzeichen, sondern lediglich das Wort "Ranger" welches in halbrunder Form auf beiden Ärmeln überhalb der Deutschlandflagge aufgenäht wurde, also so, als wäre es eine amerikanische Uniform.
Nu hab ich mal ne Frage. Ich bin StUffz d.R. und besuche ab und zu dienstliche Veranstaltungen wie Schießen oder San-Ausbildungen etc. Ich hab schon ein paar Kilometer aufm Tacho und bin mit 52 Jahren auch nicht mehr so richtig Fit da ich Diabetes und mittlererweile auch leicht Rheuma habe. Trotzdem gehe ich gerne zu diesen Veranstaltungen da ich immer Soldat sein werde. Aber zum eigentlichen Problem. Die dienstlich gelieferten Galoschen sind mir ein Graus und ich bekomme doch übel Schmerzen in den Beinen wenn ich die Dinger trage. Beruflich trage ich meist Meindel Stiefel, die sind aber dunkelbraun, nicht schwarz. Stellt sowas heutzutage ein Problem dar?
Zitat von: Jupp von der Weide am 03. Mai 2017, 20:16:52
Stellt sowas heutzutage ein Problem dar?
Natürlich, vorschriftenkonform ist das nicht. Ob da bei irgendwelchen VVag im Reservistenverband viel Aufhebens drum gemacht wird, steht vermutlich auf einem anderen Blatt. Aber wenn Sie schreiben, Sie werden immer Soldat sein, dann werden Sie sich vermutlich an die Vorschrift halten und Stiefel tragen, die den dienstlich gelieferten entsprechen.
Dienstliche Veranstaltungen sind mit dem genannten Krankheitsbild unzulässig - die Teilnahme ist zumindest eine unwahre dienstliche Meldung, mit schwerwiegender Folge ggf. eine Straftat.
Sehe ich auch so. Zumal
Zitat von: Jupp von der Weide am 03. Mai 2017, 20:16:52
da ich immer Soldat sein werde.
eben nicht vollumfänglich in Ihrer Hand liegt.
Zitat von: MediNight am 01. August 2009, 20:49:35
Wenn Du als Mannschaftdienstgrad mit den von Dir verlinkten "Galoschen" an den Füßen dem richtigen Feldwebeldienstgrad vor die Füße läufst, sprengt er Dich da glatt raus :D !
Gut, dass ich noch die dienstlich gelieferten Stiefel mit dem Oberfeld im Absatz habe.
Denn: Ober sticht Unter. :P
Moinsen....
Ich bin jetzt aus meinem 8 wöchigem einsatz zurück und komme absolut nicht mit meinen stiefeln klar. warum ist bei meiner frage 2t ranging.
Meine frage, wie heißt die aktuelle norm, also was muss ich beachten etc. ??? ich werde mir auf jeden selbst stiefel kaufen und ich will halt die vorgegebenen richtlinien einhalten (Ölabweisend usw.....)
Mit kameradschaftlichen gruß
Barko
Das bringt auch nichts, wenn du die Richtlinien hast, wenn dir der DV verbietet, private Stiefel zu tragen.
Und außerdem gibt es mittlerweile so viele verschiedene Paar Stiefel, dass ich es selbst für unnötig bis borniert halte, Stiefel privat zu kaufen.
Zur Not bekommst du eine Maßanfertigung, falls deine Füße wirklich völlig deformiert sind.
Wenn du uns trotzdem sagst, was mit deinen Stiefeln nicht stimmt, können wir dir vllt helfen.
Vllt sinds auch einfach falsche Socken oder die falsche Schnürung.
in meiner einheit sind privat beschaffte erlaubt :)
ich habe die haix (maindl gehen gar nicht, viel zu eng für mich). links bekomme ich löcher im strumpf beim großem zeh (ja, der zehnagel ist kurz geschnitten) und rechts drückt der wie doof am kleinen zeh, das ich nach dienstausscheiden arge schmerzen habe. ich selber habe schon einiges versucht von einlagen etc. und jetzt will mich halt selber welche kaufen, und wie oben geschrieben wird das auch toleriert. und deswegen, frage ich halt nach der ZdV (kann mir den neuen namen einfach dafeür nicht merken^^). weil irgendwo muss das ja beschrieben sein
Du kannst versuchen die vorhandenen Stiefel bei einem Schuster weiten zu lassen. Wenn das nicht fruchtet, ab zur LH (oder wie das Ding jetzt heisst) und sagen, was das Problem ist. Die sollen zusehen, dass du passende Stiefel bekommst.
Das Problem der zu schmalen Stiefel ist seit JAHREN! bekannt.
Selber Geld in die Hand nehmen muss heutzutage wirklich niemand mehr. Sprich mit Truppenarzt und Kleiderkammer, wenn von den dienstlich gelieferten Modellen tatsächlich nichts passt dann kann Dir nahezu jedes handelsübliche Modell dezentral beschafft werden. Da brauchst Du Dir selber keine Platte über irgendwelche Normen zu machen. Ein Kamerad hat so kürzlich z.B. Lowa Zephyr für den Einsatz bekommen, die sind rein optisch sogar relativ weit weg von den dienstlichen...
Also ich weiß ja nicht, aber "Haix weil Meindl viel zu eng" passt doch vorne und hinten nicht.
Der Haix ist doch schließlich der engere Schuh, beim schweren wie auch beim leichten Modell.
PS: Weil schon mehrfach im Buschfunk gehört, dass Haix auch dienstlich bereit gestellte Stiefel unentgeltlich weitet, habe ich da mal unverbindlich für die leichten Kampschuhe angefragt und das bestätigt bekommen (machen lassen habe ich es leider noch nicht, da Stiefel im Spind, aber ich aktuell nicht in RDL).
Ok, paralell, werde ich bei meinem Truppenarzt vorstellig werden und erkundungen einholen....jedoch frage ich mich immer noch wie die richtlinie dafür.
Die bundeswehr hat doch eigentlich alles irgendwo in schriftlicher form geregelt. deswegen frage ich mich halt in welcher Zdv genau sowas geregelt ist.
Keine ZDV, eine TL (Technische Lieferbedingung).
Mein letzter Stand wäre TL 8430-0039, keine Ahnung ob es da eine aktuellere gibt.
Trockene Literatur mit Verweisen auf diverse DIN und weitere TL.
Viel Spass
danke :)
Nochmal: Du brauchst keine Normen/Richtlinien o.ä., der Dienstherr gibt Dir Stiefel die zu Deinen Füßen passen. Und das inzwischen extrem flexibel. Damit bist Du aus dem Schneider. Mit dem "Go" vom Doc kannst Du Dir auch Dein "Wunschmodell" bestellen lassen.
Wobei Löcher im Socken und Drücken am Zeh für mich ganz klar nach zu klein gewähltem Schuh klingt. Versuch es eine Nummer größer und vielleicht ein weiter ausfallendes Modell. Bei den "leichten" Stiefeln ist z.B. Haix bei gleicher Größe weiter als Lowa, bei den "schweren" ist Meindl das breitere Modell.
ZitatMit dem "Go" vom Doc kannst Du Dir auch Dein "Wunschmodell" bestellen lassen.
Das aber nur, wenn orthopädisch notwendig verschrieben wird. Einfach nur zu groß/klein/drückt/wackelt etc. reicht da nicht aus.
Das ist natürlich richtig...wenn gar nichts passt (was ich mir bei der heutigen Auswahl kaum vorstellen kann) ist das aber ein möglicher Weg. Wie gesagt, bei einem Kameraden kürzlich problemlos so durchgegangen.
Ich behaupte jedoch, dass sich 95% der "Passprobleme" durch Wechsel der Schuhgröße oder des Herstellers lösen lassen und meistens ein "Schnellschnell" in der Kleiderkammer und falsches Verständnis von der richtigen Schuhgröße ursächlich für diese Probleme sind. Also bei der Ausgabe nicht hetzen lassen und lieber einmal zu viel als zu wenig anprobieren.
Wie die Botten richtig sitzen müssen kann man sich bei Unklarheiten auch in drölfzig Wander-und Outdoorforen durchlesen.
Der Truppenarzt hat damit tatsächlich nichts zu tun. Der Dienstherr hat dich mit deinen Füßen eingestellt und hat dafür zu sorgen, dass das Schuhwerk passt. Du gehst ja auch nicht zum Truppenarzt, wenn du für die gängigen Feldblusen zu lange Arme hast.
Der Truppenarzt ist zuständig wenn du aus MEDIZINISCHEN Gründen spezielles Schuhwerk brauchst. Ein breiter Fuss ist kein medizinischer Grund.
Zitat von: Ralf am 07. Juni 2021, 15:22:08
ZitatMit dem "Go" vom Doc kannst Du Dir auch Dein "Wunschmodell" bestellen lassen.
Das aber nur, wenn orthopädisch notwendig verschrieben wird. Einfach nur zu groß/klein/drückt/wackelt etc. reicht da nicht aus.
Mit dem neuen Kampfstiefelkonzept hat der ,,Doc" (nennen wir Ihn mal TrArzt, ich sag ja auch nicht ,,Insttyp" oder ,,Stabsschranze"), garkeine Karten mehr, es sei denn, es liegt eine postoperative, posttraumatische oder anderweitige Fußformdeformität vor, die ANDERS nicht ausgleichbar ist. Dann werden orthopädisch angepasste bzw. individuelle Stiefel angefertigt. In diesem Fall, also wenn ,,das Tragen der militärischen Ausrüstung nicht möglich ist" resultiert GZ VI 71....
Also: Hier ist die BwBM in der Pflicht, der TrArzt steuert höchsten Einlagen bei...
ZitatMit dem neuen Kampfstiefelkonzept hat der ,,Doc" (nennen wir Ihn mal TrArzt, ich sag ja auch nicht ,,Insttyp" oder ,,Stabsschranze"), garkeine Karten mehr, es sei denn, es liegt eine postoperative, posttraumatische oder anderweitige Fußformdeformität vor, die ANDERS nicht ausgleichbar ist.
Gut, wieder was gelernt, dann hatte ich das von "früher" noch anders im Kopf. Danke.
Offtopic:
Dass sich ein Arzt bei der Bezeichnung "Doc" angegriffen fühlt und das mit "Stabschranze" gleichsetzt ist mir neu. Hab ich in meinen Einsätzen und auch sonst bisher eher andersrum kennengelernt. Ich entschuldige mich für diese flapsige Ausdrucksweise und werde zukünftig die korrekte Benennung anwenden.
Ich habe hier mal aufgeräumt und die Beiträge die überwiegend off waren und nichts wesentliches zum Thema beigetragen habe gelöscht.
Zur Erinnerung, hier ging es um Normen für Stiefel und nicht um Ärzte.
Zitat von: Jay-C am 06. Juni 2021, 20:23:30
Also ich weiß ja nicht, aber "Haix weil Meindl viel zu eng" passt doch vorne und hinten nicht.
Der Haix ist doch schließlich der engere Schuh, beim schweren wie auch beim leichten Modell.
Das sehe ich anders. Ich musste den Meindl größer als den Haix wählen, da er mir am Spann zu schmal und enger als der Haix war.