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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Deceptor am 30. September 2004, 00:00:57

Titel: Einberufung jedoch kanpp vorm abschluss
Beitrag von: Deceptor am 30. September 2004, 00:00:57
Also hab gestern mein einberufungsbescheid bekommen, dass ich am 1.1.05 bzw. 3.1.05 meinen dienst in Hagenow beim 4. Panzergrenadierbataillon antreten soll.Jedoch hab ich am 17.1.05 meine mündlichen prüfungen und danach bin ich fertig. Kann mir jemand sagen ob ich mich für den tag beurlauben lassen kann oder so, oder muss ich mich zurückstellen lassen?
Titel: Re:Einberufung jedoch kanpp vorm abschluss
Beitrag von: lord2k3 am 30. September 2004, 00:21:50
Am besten im kwea vorbei schneien und abklären :)

Die ganzen Zettelchen nicht vergessen ;)
- Einberufungsbescheid
- Schulebestätigung
u.s.w.

Eigentlich muesste man das verlegen können.
Titel: Re:Einberufung jedoch kanpp vorm abschluss
Beitrag von: Deceptor am 30. September 2004, 00:26:58
naja will aber ncih noch nen halbes jahr warten will sofort nach dem 17. wenn cih fertig bin zum bund. Meinste das würde mit beurlaubung für die paar tage gehen?
Titel: Re:Einberufung jedoch kanpp vorm abschluss
Beitrag von: Alphatier am 30. September 2004, 11:51:21
was für eine ausbildung machst du denn überhaupt
und urlaub ist sache des chefs der würd sich auf jedenfall freuen

kommt dann auf die dringlichkeit der ausbildung an
Titel: Re:Einberufung jedoch kanpp vorm abschluss
Beitrag von: Deceptor am 30. September 2004, 13:14:25
Ausbildung noch keine is momentan nur der grundwehrdienst, deswegen frag ich ja weil ich gehört habe das man innerhalb der ersten 2-3 monate da überhaupt net weg kommt
Titel: Re:Einberufung jedoch kanpp vorm abschluss
Beitrag von: hanserts am 30. September 2004, 13:19:06
Fahr bei denen vorbei und leg Widerspruch ein (Schulbescheinigung nicht vergessen), mach erstmal deine Ausbildung zu Ende. Klar ists blöd nen paar Monate warten zu müssen, aber dafür kannst du dich vorher besser auf die Prüfungen vorbereiten. Wenn du erstmal in der AGA bist hast du keine Zeit nebenbei noch für die Prüfung zu lernen.
Titel: Re:Einberufung jedoch kanpp vorm abschluss
Beitrag von: Alphatier am 30. September 2004, 15:10:37
Zitat von: Deceptor am 30. September 2004, 00:00:57
Jedoch hab ich am 17.1.05 meine mündlichen prüfungen und danach bin ich fertig.

womit denn schule ausbildung ect??? das ist wichtig denn ggf bist du noch nicht wehrfähig bzw musst du urlaub bekommen

Zitatweil ich gehört habe das man innerhalb der ersten 2-3 monate da überhaupt net weg kommt

ich seh das doch richtig das du zum bund willst und nich in knast musst, oder?  ;D

also das ist schwachsinn klar kann man bei wichtigen dingen weg