Servus, ich bin zur Zeit meinen Grundwehrdienst am leisten und habe diesen am 01.April 09 angetreten. Jetzt überlege ich mich zu verpflichten als Fachunteroffizier des allgemeinen Fachdienstes. Ich habe eine abgeschlossene Industriemechaniker Ausbildung.
Meine Fragen:
1 - Habe ich nach oder während der 8 Jahre die möglichkeit einen Techniker zu machen? Mein Teileinheitsführer sagt ja aber in dem Informationsheft der Bundeswehr steht nichts darüber.Man kann nur die ZAW als möglichkeit ohne Aubsildung nutzen?!? Oder?
2 - Mein Teileinheitsführer hat mir auch gesagt das es eine möglichkeit gibt (wenn ich mich bis zum 6 Dienstmonat entschieden habe länger zu machen und alles über den Tisch ist ;) ) das Gehalt als UFFZ vom 1. Dienstmonat an nachbezahlt zu bekommen? Ist das richtig? Und wenn ja wie muss ich da vorgehen?
Ich bedanke mich im vorraus
Der Techniker ist meines Wissens nach "Meisterebene". Das können Sie dann als ZAW bei Z12 Feldwebel machen. Oder Sie machen FachUffz und den Techniker als BFD-Maßnahme nah der Dienstzeit.
Wenn Sie als SaZ übernommen sind, wird Ihnen die geleistete (Wehr-)Dienstzeit angerechnet und Sie bekommen Ihr Geld nachgezahlt. Machen müssen Sie dazu nichts, außer bewerben und genommen werden.
Und bis zum welchem Dienstmonat bekomme ich das nachgezahlt?
Bis zum Dienstmonat der Ernennung zum SaZ.
ich bezweifel es zwar, aber fragen kann man ja^^
bekommt man als wiedereinsteller auch die diferenz zwischen GWDLer und SAZ`ler sold nach gezahlt?
ich mein die 9monate wehrdienst werden einem ja auch von der dienstzeit abgezogen.
Ich glaube nicht das es nachgezahlt wird warum auch.
Und der Vergleich mit den 9 Monaten hinkt. Es geht ja nicht um den Wehrdienst sondern auch bereits gesleisteten Dienst.
Ich wollte nich mal kurz was zum Techniker sagen.
Per ZAW kann man wenn nur den Meister machen, den Techniker machen aber die meisten Abgänger mit ihrem BFD Geld.