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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: miguhamburg am 25. August 2009, 08:55:18

Titel: Gelöbnis beim Wachbataillon
Beitrag von: miguhamburg am 25. August 2009, 08:55:18
In den letzten beiden Jahren wurden ja die Feierlichen Gelöbnisse beim Wachbataillon im Fernsehen übertragen. Man kann sie auch unter Youtube nachschlagen.

Einmal abgesehen, dass ich ein derartiges Truppenzeremoniell beeindruckend finde, eines fällt mir auf, das ich hier gerne mal klären würde. Vielleicht kann ja jemand mal helfen.

In der ZDv 10/8 ist u.a. geregelt, dass die Truppenfahne von einem Portepéunteroffizier zu tragen und von zwei Offizieren zu begleiten ist. Soweit so gut. Aber wer mal genau hinschaut, sieht, dass bei beiden Gelöbnissen vor dem Reichstag als Fahnenbegleiter Haupt-/Stabsfeldwebel eingeteilt waren, die zumal die Fangschnur trugen, gem. ZDv 37/10 ausschließlich für Offiziere vorgesehen.

Mir ist bekannt, dass es für das Wachbataillon eine eigene Vorschrift für den Protokolldienst gibt. Und dass es gewisse Abweichungen zu den sonst gültigen Vorschriften gibt. Allerdings wird auf diese Möglichkeit zur Abweichung in den anderen Vorschriften explizit verwiesen. Dies ist aber bei den Textpassagen zu den Fahnenbegleitoffizieren und dem Fangschnur-Tragen nicht der Fall. Dass bei einer Truppenstärke von rund 1.800 Soldaten das Wachbataillon keine zwei Leutnante/Oberleutnante als FahnenbegleitOffz stellen kann, scheint mir auch keine hinreichende Begründung für den Vorschriftenverstoß.

Wer weiß hierzu mehr???
Titel: Re:Gelöbnis beim Wachbataillon
Beitrag von: Dash am 28. August 2010, 13:18:50
Fahnenabordnung: Die Fahnenabordnung besteht aus 1 Fahnenträger (Portopeeunteroffizier) und 2 Fahnenbegleitoffizieren beziehungsweise bei Einsätzen, die nicht von einem Stabsoffizier kommandiert werden, Fahnenbegleitunteroffizieren. Sie kommt beispielsweise bei eines Feierlichen Gelöbnisses zum Einsatz
Titel: Re:Gelöbnis beim Wachbataillon
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. August 2010, 14:40:28
@ Dash: Wo ist die Grundlage für Ihre Aussage, die mir so nicht bekannt ist. Darüber hinaus: Das Gelöbnis ist gem ZDv 10/8 von einem Kdr, mithin StOffz, abzunehmen. Äußerem war der Kdr WachBtl BMVg auch Führer der Gelöbnisaufstellung. Also widerspricht dies dem von Ihnen aufgezeigten Kausalzusammenhang ...
Titel: Re:Gelöbnis beim Wachbataillon
Beitrag von: Dash am 28. August 2010, 15:17:40
Die Ehrenformation vom WachBtl wird beim Ein und Ausmarsch vom KpChef geführt und an den Kdr gemeldet der übernimmt dann die Gelöbnisaufstellung das mit dem Führen bezieht sich auf die Ehrenformation beim Ein und Ausmarsch. Für das Wachbataillon gibt es Spezielle Vorschriften die sich die G.A.R.D.E nennt.

Beispiel: Wird eine Ehrenformation vom KpChef geführt sind die Fahnenbegleiter Uffz m.P
             Wird eine Ehrenformation vom Kdr geführt sind die Fahnenbegleiter Offiziere

Dies bezieht sich nur auf das WachBtl
Titel: Re:Gelöbnis beim Wachbataillon
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. August 2010, 15:42:15
Ok, vielen Dank für die zusätzliche Erläuterung fürs Verständnis.

Daran schließt sich an: In welchen Fällen wird denn eine Ehrenformation des WachBtlvom Kommandeur/von einem StOffz geführt?
Titel: Re:Gelöbnis beim Wachbataillon
Beitrag von: Dash am 28. August 2010, 15:48:18
Eine Ehrenformation wird beim Bundespräsidenten von einem StOffz geführt, bei der Bundeskanzlerin nur wenn die Ehrenformation aus allen 3 Teilstreitkräften besteht, bei der Feierlichen Serenade und beim Großen Ehrengeleit
Titel: Re:Gelöbnis beim Wachbataillon
Beitrag von: miguhamburg1 am 28. August 2010, 15:58:46
Hieße also z.B., als die BK Präsident Obama in Baden Baden mit militärischen Ehren begrüßte und das "Ehrenbtl" angetreten war, dass dort die FahnenbegleitOffz tatsächlich (Ober) Leutnante waren?
Titel: Re:Gelöbnis beim Wachbataillon
Beitrag von: Dash am 28. August 2010, 16:07:03
ja das is richtig genau wie bei der begrüßung des neuen bundespräsidenten