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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Schnubbi am 03. September 2009, 22:56:18

Titel: nach beendetem Dienstverhältnis wieder zum Bund ?
Beitrag von: Schnubbi am 03. September 2009, 22:56:18
Kann man nach Ausscheiden aus dem SaZ12 Verhältnis wieder zur Bundeswehr-Reserve gehen?

Ein Freund von mir hat vor gut einem Jahr mit mir Grundwehrdienst gemacht , hat dann aber in den ersten 6 Monaten (sind ja auf Probe) das Dienstverhältnis beendet, weil er doch noch sein Abitur nachholen wollte.

Jetzt hat er das nächstes Jahr und meint er könnte ganz normal wieder zur Bundeswehr - ich meine das geht absolut gar nicht - ich meine er darf noch nicht einmal aktiver Reservist werden.

Weis einer von euch wie das denn jetzt ist ? Es geht um eine Kiste Bier !
Titel: Re:nach beendetem Dienstverhältnis wieder zum Bund ?
Beitrag von: Timid am 03. September 2009, 23:49:28
Zitat von: Schnubbi am 03. September 2009, 22:56:18Kann man nach Ausscheiden aus dem SaZ12 Verhältnis wieder zur Bundeswehr-Reserve gehen?

Nein - solange man nicht ausgemustert wurde oder andere wirklich gravierende Dinge (entsprechende Straftaten o.ä.) passiert sind, IST man nämlich schon in der Reserve ;)

Die Reserve setzt sich, grob gesagt, aus allen Personen zusammen, die wehrdienstfähig sind, ein gewisses Alter (das sich nach dem Dienstgrad richtet) nicht überschritten haben und wenigstens einen Tag Soldat waren. Daneben gibt es dann natürlich noch Dinge wie die Personal- oder Einsatzreserve, für die man noch ein paar andere Anforderungen erfüllen muss, aber prinzipiell ist jeder Gediente Reservist. Und streng genommen sogar jeder ungediente Wehrpflichtige im Rahmen der Ersatzreserve.

ZitatEin Freund von mir hat vor gut einem Jahr mit mir Grundwehrdienst gemacht , hat dann aber in den ersten 6 Monaten (sind ja auf Probe) das Dienstverhältnis beendet, weil er doch noch sein Abitur nachholen wollte.

Also: Er war SAZ 12 (Feldwebelanwärter?), hat von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht und wurde nach insgesamt 9 Monaten dann aus dem Wehrdienstverhältnis entlassen?

ZitatJetzt hat er das nächstes Jahr und meint er könnte ganz normal wieder zur Bundeswehr - ich meine das geht absolut gar nicht - ich meine er darf noch nicht einmal aktiver Reservist werden.

Ganz ehrlich: Wie bitte kommst du auf den Trichter?

Prinzipiell steht es ihm natürlich frei, sich jederzeit erneut zu bewerben. Theoretisch kann er auch zu einem erneuten Eignungstest eingeladen und, nach Bestehen, wieder Soldat werden. Warum auch nicht? Er hat das Dienstverhältnis auf eigenen Wunsch beendet - er wird aber vermutlich nicht gerade zum Abschied noch das Silberbesteck mitgenommen haben.

Es wird aber natürlich nicht einfach werden. Aus seiner Akte wird hervorgehen, dass er schonmal SAZ war und das Dienstverhältnis vorzeitig beendet hat. Das ist, ganz klar, ein sehr großer Nachteil und könnte gegebenenfalls dafür sorgen, dass er nicht mehr zu einem erneuten Eignungstest eingeladen würde, oder es könnte zu einem Stolperstein beim psychologischen Gespräch beim Test werden.
Aber: Es schließt ihn nicht grundsätzlich und für alle Zeiten von einem Dienst in der Bundeswehr, als aktiver Soldat oder Reservist, aus! Er erschwert ihm den Weg, aber es macht ihn nicht grundsätzlich unbegehbar!

Mir fällt spontan dazu ein konkreter Fall ein von einem ehemaligen Zeitsoldaten, der seinen Dienst vorzeitig beendet hatte (aber wesentlich später als dein Freund!) und der Bundeswehr danach trotzdem als aktiver Reservist und Reserveoffizier erhalten geblieben ist.

ZitatEs geht um eine Kiste Bier !

Die geht dann aber nicht an dich ... ;)
Titel: Re:nach beendetem Dienstverhältnis wieder zum Bund ?
Beitrag von: snake99 am 04. September 2009, 08:31:10
@Schnubbi

Sofern möglich fände ich es super, wenn du mal berichten könntest, ob dein Freund trotz des damaligen Widerrufs erneut zum SaZ eingestellt wurde ...