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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Zaubermupfel am 05. September 2009, 11:45:08

Titel: SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: Zaubermupfel am 05. September 2009, 11:45:08
Hallo Leute

Ich hab da mal ne ganz dämliche frage aber vielleicht bekomme ich hier ne antwort!
Ich bin ab 01.10.09 in Schwanewede als SaZ und ich würde gerne mal wissen ob ich von anfang an die heimfahreten und die fahrten in die kaserne selber bezahlen muss?
Ich wohne zwar nicht so weit weg von Schwanewede aber es sind doch schon 200 km und ne monatsfahrkarte kostet mich 345€ die ich aber nicht von anfan an aufbringen kann.
Wie sieht das aus bekommt man vielleicht für die zeit der AGA ne Fahrkarte oder muss ich in den sauren apfel beißen und das alles selber zahlen?
Freu mich über antworten.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: mailman am 05. September 2009, 11:53:19
Für die erste Fahrt zum Dienstantritt bekommst du einen Gutschein.

Und als SaZ bekommst du keinen Bahngutschein, auch nicht für die AGA. Warum auch?
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: lustigerkerl am 05. September 2009, 12:32:19
ZitatWarum auch?
Witzig . Nicht jeder hat mal gerde so 345 EUR .

@ Zaubermupfel
Ich hab genau das gleiche Problem würde ich jedes Wochende nachhause fahren , würde mich das pro Monat an die 500 EUR Kosten . Mir bleibt nichts anderes übrig als Wochende in der Kaserne zu bleiben .  
Zitatob ich von anfang an die heimfahreten und die fahrten in die kaserne selber bezahlen muss?
Leider ja -_-
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: mailman am 05. September 2009, 13:51:42
Was ist daran witzig. Als SaZ kriegt man ein vielfaches eines einfachen Wehrpflichtigen. Es zwingt einen ja keiner Saz zu werden.
Außerdem kann man später an seinen Standort ziehen.

Die Bundeswehr zahlt unter bestimmten Bedingungen etwas zu einer Bahncard hinzu.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: crazykid33 am 05. September 2009, 14:13:33
Im Schlimmsten Fall kaufst du dir eben ein Auto.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: Unrealger am 05. September 2009, 14:21:30
ZitatStatus Zeit- und Berufssoldaten

Hierzu gehören auch Eignungsübende!

Grundsätzlich ist die Fahrt von und zur Kaserne vom Gehalt zu bestreiten.

Eine Sonderregelung gilt im Zusammenhang mit der Zusage der Umzugskostenvergütung (UKV).

Keine Zusage der UKV:

Ohne Zusage der UKV erhält man für die Abwesenheit von der eignen Wohnung das sogenannte Trennungsgeld (bei Bereitstellung von Truppenverpflegung entspricht das Trennungsgeld den Kosten, die für die Truppenverpflegung zu zahlen sind, derzeit 6.84 € (Stand 2007)) und einmal pro Monat (Unverheiratete) bzw. zweimal pro Monat (Verheiratete) eine Heimfahrt erstattet (Deutsche Bahn, 2. Klasse). Alle übrigen Fahrten zum Wohnort müssen vom Gehalt bestritten werden, können aber unter bestimmten Voraussetzungen bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Ggf. lohnt sich auch die Beantragung eines Steuerfreibetrages.

Zusage der UKV (eigene Wohnung):

Wurde die UKV zugesagt, muss man schnellstmöglich an den Dienstort umziehen. Solange gilt das oben gesagte.

Zusage der UKV (keine eigene Wohnung bei Einstellung):

Eine Sonderregelung gilt für diejenigen unter 25 Jahre, die bei Einstellung noch keine eigene Wohnung hatten. Bei diesen ist die Dienstantrittsreise auch die Umzugsreise und der Umzug ist damit durchgeführt. Hier entfällt jede Erstattung von Heimfahrten. Aber auch hier können die Fahrten unter bestimmten Voraussetzungen bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden.

Zu den steuerlichen Aspekten empfiehlt sich ein Blick in die entsprechende Literatur (Bundeswehr-Kalender, Steuersoftware, ...) oder eine Beratung beim Steuerberater.

Und hier was euch mehr interessiere koennte...

ZitatZuschuss zum Erwerb der Bahncard

VMBl 1996 S. 103, 2004 S. 31

1. Anspruchsberechtigter Personenkreis
Aufgrund § 31 Soldatengesetz 1 wird
a) Soldaten auf Zeit bis einschließlich Besoldungsgruppe A 6,
b) verheirateten Soldaten auf Zeit der Besoldungsgruppe A 7, sofern die Entfernung zwischen Dienstort und gemeldetem Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Kaufs der Bahncard mindestens 200 km beträgt (Tarifentfernung lt. Kursbuch der Deutschen Bahn AG oder kürzeste verkehrsübliche Fahrstrecke von Ortsmitte zu Ortsmitte),
c) Soldaten einer ausländischen Streitkraft mit entsprechendem Dienstgrad, soweit sie militärische Ausbildungshilfe aufgrund eines Projekterlasses erhalten,
ein Zuschuss zu einer von der Deutschen Bahn AG auf ihren Namen ausgestellten Bahncard gewährt.

2. Leistungsumfang, Höhe des Zuschusses
2.1 Der Zuschuss wird für die BahnCard 25 oder die BahnCard 50 oder die BahnCard 100 (jeweils ohne Zahlungs- und/oder Kreditfunktion) gezahlt. Der Kauf der ,,DB/Citibank VISA Bahncard'' (mit VISA Zahlungs- und Kreditkartenfunktion) sowie eine vorläufige Bahncard wird nicht bezuschusst.
2.2 Der Zuschuss beträgt für die BahnCard 25 oder die Bahn-Card 50 die Hälfte des jeweiligen Preises der BahnCard zweiter Klasse.
2.3 Der Erwerb der BahnCard 100 liegt im Ermessen der/des Berechtigten. Der hierfür zu gewährende Zuschuss darf die in Nummer 2.2 festgelegte Höhe des Zuschusses für die Bahn-Card 50 nicht überschreiten.
2.4 Der Zuschuss wird nur für eine Bahncard pro Anspruchsberechtigten und Geltungsdauer gewährt.
2.5 Ist die voraussichtliche Dauer der Anspruchsberechtigung (Nummer 1) kürzer als die Geltungsdauer der Bahncard, wird für jeden Kalendermonat der voraussichtlichen Anspruchsberechtigung nur der hierauf entfallende Anteil des Zuschusses gewährt (z. B. bei einer Restdienstzeit von 5 Kalendermonaten 5⁄12 des Zuschusses nach Nr. 2.2). Dies gilt nicht, wenn die Dienstzeit über das Ende der Anspruchsberechtigung hinaus noch mindestens 6 Monate fortdauert.

[...]

4. Regelung für Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Grundwehrdienst, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst oder eine Wehrübung leisten
4.1 Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Grundwehrdienst oder freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, können mit dem Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten auch Fahrscheine für beliebige Urlaubs- und sonstige Privatreisen nach den für die Bahncard 2. Klasse geltenden Tarifbestimmungen an den Fahrkartenausgaben und Agenturen der Deutschen Bahn AG lösen.
4.2 Für Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht eine Wehrübung von länger als 12 Tagen Dauer ableisten, werden die Kosten der Bahncard im Rahmen der Fahrkostenerstattung (Reisebeihilfe) für Familienheimfahrten berücksichtigt.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: lustigerkerl am 05. September 2009, 15:54:46
Super mailman . Klar kann ich ab dem 30.10 dan mit meinem Verdienst ne Bahncard holen oder an den Standort ziehen . Doch wenn ich vorher kein Geld habe heißt das ich den ganzen Oktober in der Kaserne schlafen darf .

Und darum ging es auch hir in diesem Thread ! Oder nicht ?
Zitat345€ die ich aber nicht von anfan an aufbringen kann.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: mailman am 05. September 2009, 16:13:20
Dann spart man eben vorher Geld. Aber du bist ja bestimmt der einzige der als Saz zur Budneswehr geht von daher wußtest du ja nicht wie es andere machen.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: StOPfr am 05. September 2009, 17:00:08
Falls Du zunächst keine 345 Euro für eine Monatskarte aufbringen kannst würde ich empfehlen, im ersten Monat vielleicht nur ein- oder zweimal nach Hause zu fahren. Wenn Du eines der Sonderangebote der DB in Anspruch nimmst, kannst Du recht günstig fahren. Eventuell gibt es aber auch eine Mitfahrgelegenheit mit einem Kameraden. So bin ich damals überhaupt nur nach Hause gekommen.

Ab dem zweiten Monat solltest Du Dir eine BahnCard (mit dem weiter oben angeführten Zuschuss) gönnen.  
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: lustigerkerl am 05. September 2009, 17:47:25
Tja mal gucken ..... irgendwie klappt das schon .

Und mailman deine schlaubi schlumpf Kommentare kannst du dir sparen .
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: PvtM am 05. September 2009, 17:52:40
Man bekommt als SaZ Abschlagszahlungen(meist in Bar oder Scheck-Form)
wenn man sich in der AGA befindet.
Dies Geschieht meist recht früh,
damit diese auch nach Hause fahren können.

Wenn mich meine Erinnerung nicht täuscht!
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: wolverine am 05. September 2009, 18:41:51
mailman hat mit seinen Antworten schlicht recht, da jeder Arbeitnehmer einfach mit seinem Geld die An- und Abreisen selbst bezahlen muss. Der Bund zahlt schon die Anreise und stellt einem kostengünstig Unterkunft und Verpflegung. Jeder andere Arbeitnehmer, der einen weiter entfernten Arbeitsort hat guckt da völlig in die Regel (Sonderregelungen großzügiger Firmen einmal abgesehen). Unzumutbar finde ich das nicht. Und ich stand schließlich selbst einmal vor der Situation.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: Flexscan am 05. September 2009, 19:19:28
Zitat von: lustigerkerl am 05. September 2009, 17:47:25
Und mailman deine schlaubi schlumpf Kommentare kannst du dir sparen .

Dies waren keine schlaubi schlumpf Kommentare sondern schlichtweg Realität!

Desweiteren
niemand zwingt dich, nach Hause zu fahren. Man bekommt kostengünstig eine Unterkunft und Verpflegung gestellt.
Tust du es trotzdem, ist es Dein Privatvergnügen, dessen Kosten du auch selber zu tragen hast. Wie Du das dann finanzierst bleibt deine Sache.
Warum sollten Steuerzahler mitfinanzieren, damit du jedes WE heim bei Mutti oder Freundin bist, beziehst aber Sold von über 1000 Euro netto?

Die Bundeswehr ist ein Arbeitgeber wie jeder andere auch und kein "Sozialhilfswerk".

I
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: mailman am 05. September 2009, 19:29:38
Ich kenne die Situation sehr gut, hatte schließlich 3 Jahre lang eine ähnliche.

In jedem Ausbildungsjahr hatte ich ca 20 Wochen Berufsschule auf mehere Blöcke verteilt. Da koste die Fahrt auch jedes Wochenende ca 70 Euro. Und wir bekamen nichts bezahlt, keine erste Fahrt, und wir mussten Jedes WE heim fahren.

Also erzähl mir nichts über irgendwelche Kommentare.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: lustigerkerl am 05. September 2009, 19:51:43
naja ihr habt schon recht . irgendwie wird sich das schon ergeben , wie gesagt man kann ja auch noch in der kaserne schlafen .
@ mailman wollte dich in keinsterweise beleidigen oder beschimpfen . deshalb entschuldige ich mich für meine ausdrucksweise dir gegenüber .

ach und flexscan . du kennst mich nicht , deshalb brauchst du mich nicht persönlich anzugreifen ! is das klar ?
mfg
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: TazD am 05. September 2009, 19:53:00
Schalt mal nen Gang zurück. Wo hat dich Flexscan denn angegriffen ?
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: Flexscan am 05. September 2009, 19:58:40
Würde mich allerdings auch brennend interessieren....
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: WausLG1 am 06. September 2009, 02:46:11
Zitat von: Flexscan am 05. September 2009, 19:19:28


Man bekommt kostengünstig eine Unterkunft und Verpflegung gestellt.


das wort würde ich streichen.. in diesen satz ist das nämlich meiner meinung unpassend...

weil für 6,75m² (die stehen einen Saz zu) über 90€ find ich nicht kostengünstig


BtT

in den meisten fällen bekommen die SaZ in der zeit bevor die erste heimfahrt ansteht eine Bar auszahlung, abschlag von gehalt...grade damit man auch nach hause fahren kann... da das erste we eh meist in der dienst übers we ansteht bbraucht sich der TE deswegen nich so große sorgen machen....kann ich TE verstehn, hatte damals ungefähr das gleiche problem
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: wolverine am 06. September 2009, 10:16:28
Wenn Sie eine "günstigere" Unterkunft finden steht es Ihnen frei, diese für Ihre Wochenden zu nutzen.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: Fitsch am 06. September 2009, 15:42:46
Schlammi zahlt diesen Zimmerbetrag für eine Stunde  ;D

*OfftopicmodusAus*
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: HawkFFM am 09. September 2009, 07:55:12
Ich hab mit dem Kompanie chef telefoniert. Der sagte mir das ich die hälfte der bahncard 50 erstattet bekomme wärend der AGA. also die kostet 200 glaub ich 100€ erstattet. somit bezahlst du 100 für die karte und die hälfte des Zug tickets! Gruß Hawk!
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: mailman am 10. September 2009, 16:30:48
Die Bahncard wird och nur unter bestimmen Vorrausetzungen erstattet? Niemals einfach so oder? Dann müßte sich einiges geändert haben.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: Zaubermupfel am 12. September 2009, 12:18:55
Ist das denn immernoch so das man das erste we in der kaserne bleiben muss?
Ich fange auf nem donnerstag an und meines wissens kann ich am freitag wieder nach hause!
Ich hab gott sei dank ne lösung gefunden wie ich nach hause und zurück in die kaserne komme!
Werde am ersten tag mit der bahn fahren und dann auch wieder zurück aber danach werde ich meinen hintern mit dem Auto nach schwanewede befördern! kommt mich preiswerter.
Titel: Re:SaZ und bahnfahrt
Beitrag von: StOPfr am 12. September 2009, 12:34:28
Zitat von: mailman am 10. September 2009, 16:30:48
Die Bahncard wird och nur unter bestimmen Vorrausetzungen erstattet? Niemals einfach so oder? Dann müßte sich einiges geändert haben.
Meines Wissens ist das nur abhängig von der Besoldungsgruppe: Bis A 6 generell und für Verheiratete bis A 7 wenn die Entfernung zwischen Dienst- und Wohnort mindestens 200 km beträgt.
Du liegst also nicht ganz falsch mit den "bestimmten Voraussetzungen".

Zitat von: Zaubermupfel am 12. September 2009, 12:18:55
Ist das denn immernoch so das man das erste we in der kaserne bleiben muss?
Dafür gab und gibt es keine verbindliche Regel; es wird je nach Einheit unterschiedlich gehandhabt. Wie es zum 1. Oktober ist müsste aus den Begrüßungsbriefen der KpChefs hervorgehen. Es wird dann hier und da sicher auch Rücksicht auf den Nationalfeiertag am 3. Oktober genommen.

Schwanewede ist mit dem ÖPNV ein bisschen umständlich zu erreichen. Da ist das Auto (Fahrgemeinschaft?) vielleicht nicht die schlechteste Lösung.