Nabend zusammen,
während meines Grundwehrdienstes habe ich den Status "Rasurbefreit auf Dauer" erhalten. Gründe lass ich jetzt mal außen vor, spielen auch keinerlei Rolle.
Jedenfalls werde ich nächsten Monat wieder einsteigen und frage mich, ob dieser Status nun noch seine Gültigkeit für mich hat.
Desweiteren frage ich mich, wie ich meinen Bart tragen dürfte. In Zivil trage ich gerne einen Drei-Tage-Bart, was im Dienst ja ein no-go ist, da die ZDV ja eine Mindestlänge vom 3mm vorgibt, oder?
Helft mir da mal bitte etwas auf die Sprünge. ;)
Danke. Cheers.
Es wird wahrscheinlich erneut festgestellt werden oder auch ncicht.
Der Drei-Tage-Bart hat nix mit den 3mm zu tun (Die stehen übrigens auch in keiner Vorschrift). Allerdings ist dabei der Unwille sich zu rasieren nicht unbedingt von einem "richtigen" gewollten Bart zu unterscheiden. Also entweder ganz ab, oder ordentlicher als solches zu erkennender Bart. Zumal du die Verpflichtung als Wiedereinsteiger- im Gegensatz zu einem Wehrpflichtigen- völlig freiwillig eingehst und als Vorbild dienen solltest.
Tjo, dann wie geplant ganz ab. Ich bin eh bei einem Alter angekommen, bei dem man jünger aussehen möchte als man ist. :D
Hab auch so mein Problem was den Bartwuchs angeht muss auch jeden morgen bei weil ich sonst auseh wie ein Verbrecher , 3 tage Bart ok oder sollte es schon frisch rasiert sein jeden Tag ?
Entweder ein richtiger gepflegter Bart oder gar nichts. Und nicht so ein Stoppelwald, dem man sofort ansieht, dass der Besitzer zu faul war oder am Morgen nicht genug Zeit hatte sich zu rasieren.
Ok... und für nicht-islamistische Soldaten gibt es da ein Limit?
Ich weiß noch zu Beginn meiner AGA gab es da so jemanden, der richtig wie ein Wikinger ausgesehen hat. Den Bart hat er dann richtig reduziert, hatte aber immer noch einen ca. 5 - 10 cm langen Bart am Kinn und darüber hinaus. Fand ich dann immer noch heftig aber war anscheinend "regelkonform".
Ich persönlich hatte fast während meines ganzen Grundwehrdienstes einen 6mm Vollbart gegen den nie jemals was gesagt hat.
Im Gegenteil, ich wurde sogar oft angesprochen wie ich das gemacht hab weil Kameraden ebenfalls einen wollten. :P
Zitat von: Starfox am 17. September 2009, 16:09:37
Ich weiß noch zu Beginn meiner AGA gab es da so jemanden, der richtig wie ein Wikinger ausgesehen hat. Den Bart hat er dann richtig reduziert, hatte aber immer noch einen ca. 5 - 10 cm langen Bart am Kinn und darüber hinaus. Fand ich dann immer noch heftig aber war anscheinend "regelkonform".
Wenn er es geschafft hat, trotz dem Teil die ABC-Maske dicht zu bekommen, dann war das wohl vorschriftenkonform. Aber vor einiger Zeit waren ja auch noch längere Haare üblich.
Bei der Feuerwehr wird man als Barträger in der Regel nicht als Atemschutzgeräteträger eingesetzt eben wegen den Undichtigkeiten. Da frag ich mich warum man das bei der Bundeswehr macht wo man wohl mehr zu erwarten hätte als "nur" Rauchgase.
hatte pers noch nie probleme wegen meiner gesichtsmatratze -
bin auch 1988 mit bart zur grundausbildung eingerückt, hab dieverse dichtiggskeitprüfungen mitgemacht
nie probleme gehabt
Hätte da auch mal ne Frage:
Habe jetzt mehrmals gelesen, dass man sich immer nass-rasieren soll.
Allerdings ist mein Bart nicht sonderlich ausgeprägt und mir langt ein Elektrorasierer.
Ist das auch ok?
Solange bei der Anzugkontrolle nichts bemängelt wird ist es völlig Wurst ob nass oder trocken.
Das mit dem Nass-Rasieren ist sicher als Empfehlung verstanden worden. m Grunde ist es unerheblich, wie Sie sich rasieren: Das vorschriftsmäßige Ergebnis ist entscheidend.
Jetzt kommt das große Allerdings: Nicht immer werden Sie Gelegenheit (sprich Strom) haben, um sich elektrisch rasieren zu können oder die Akkus des Gerätes wieder aufzuladen. Und der Wechsel zwischen Nass- und Trockenrasur oder umgekehrt führt bei vielen Menschen einfach zu einem ksometischen Problem, nämlich Pickelbildung. Und ob sie das riskieren wollen, müssen Sie selbst entscheiden.