Hallo,
beginne bald meine GWD.
Habe vorher auch jetzt noch gearbeitet (30Monate)
Im GWD werde ich nun quasi ja nichts verdienen.
Habe aber was von dem Paragraphen 13 gelesen amtliche abkürzung UGS.
Unerhaltsicherungsgesetz bzw.Verdienstausfallentschädigung.
Kann mir jemand sagen was es damit auf sich hat?
MFG
Unterhaltsicherungsgesetz:
träum weiter: Abschnitt III bezieht sich auf Wehrübende. ;)
Du hast generell Anspruch auf USG-Leistungen, welche dies sind erfährst kannst Du alle in meinem Link nachlesen. Falls Du dann noch Fragen hast, einfach raus damit.
Horrido
Fitsch
Also ich finde man verdient schon ganz gut(im Wehrdienst), dass mag daran liegen dass ich erst 18 bin und gerade mal 1 Jahr Berufserfahrung habe, dass ich es so empfinde.Und ich wohne ja auch 450km von meinem Standort entfernt.
Grüße
Naja, also "gut" ist schon was Anderes.
Also
wohne noch zuhause und habe bisher quasi Miete gezahlt u.a. für die Garage.
Wird denn so etwas nun übernommen?!
Wenn es überhaupt übernommen wird, muss ein entsprechender Mietvertrag vorhanden sein und zwar so einer, wie er auch unter fremden Dritten üblich ist.
Was natürlich dann auch bedingt, dass derjenige der die Miete erhält diese auch ordnungsgemäß als Einnahmen auf Vermietung und Verpachtung versteuert.
ähm,
ganz soweit geht die Nachweispflicht nicht. Seine Steuererklärung muß niemand der Unterhaltsicherungsbehörde vorlegen. 8)
Fakt ist (wenn überhaupt ein Anspruch auf Übernahme durch die Unterhaltsicherungsbehörde vorliegt) dass ein schriftlicher Mietvertrag vorliegt, der in seinen Regelungen dem entspricht, was unter fremden Dritten üblich ist.
Zweite Voraussetzung, der Vertrag muß auch tatsächlich durchgeführt werden, also pünktliche Mietzahlung auf ein Konto des Vermieters, Einhaltung sämtlicher gegenseitiger Verpflichtungen aus dem Mietvertrag.
Zitat von: AriFuSchr am 09. September 2009, 11:53:02
ganz soweit geht die Nachweispflicht nicht. Seine Steuererklärung muß niemand der Unterhaltsicherungsbehörde vorlegen. 8)
Das wollte ich aber auch nicht sagen.
Aber wenn man solche oder ähnliche Leistungen dann von anderen Behörden bezieht, dann kann auch ganz schnell das Finanzamt davon Wind bekommen.
danke für eure schnellen antworten!
Nein, also sowas haben wir nicht!
Man kann an meinen Kontoauszügen erkennen das über Jahre ein Dauerauftrag bestand aber sonst auch nichts.
Zu dem Thema Garage die brauche ich schon besser, da im Dezember mein Neuwagen kommt.
den kann ich nun nicht nutzen abgesehen vom WE aber eine Garage im Winter wäre schon gut.
Wird auch schon irgendwie klappen, aber da habe ich wohl keinen anspruch darauf das sie diese Garage nun übernehmen?
bzw wenn meine eltern nun noch einen mietvertag anlegen oder ist es dazu zu spät?
also auto wurde schon vor 7Monaten bestellt.
das Auto interessiert, ehrlich gesagt, keine alte Sau. Deteilfragen wie "Mietvertrag nachträglich anlegen" klärst Du am besten mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Landratsamt / Stadtverwaltung (bei ner kreisfreien Stadt) ab.
Horrido
Zitat von: TG8 am 09. September 2009, 15:07:42
also auto wurde schon vor 7Monaten bestellt.
sry aber vor 7 Monaten wusstest du doch auch schon, das der Wehrdienst vor der Tür steht und man nicht wirklich viel verdient.
In der Situation sich dann einen Neuwagen zu bestellen, den man nicht finanzieren kann während des Wehrdienstes, halte ich doch für sehr gewagt.
Wie es Fitsch schon ansprach, es intressiert niemanden wie du den Wagen dann finanzierst während der Zeit. Es ist dein Privatvergnügen.
Was man evtl machen kann sollte das Fahrzeug mit Raten finanziert werden:
Mit der Bank oder Autohaus Kontakt aufnehmen und um Stundung der Raten/Zinsen für die Dauer des Wehrdienstes bitten und den Wagen für die Dauer abzumelden.
die Möglichkeit daß die Garagenmiete für ein ABGEMELDETES Fahrzeug von der USG-Behörde übernommen wird ist evtl. auch gegeben. Dafür jedoch auch Kontakt mit dem Sachbearbeiter aufnehmen.
Hey vielen Dank für eure Antworten!
Ich glaube ihr bzw einige habt mich falsch verstanden.
Das der Bund vor der Tür steht...sowas kann man pauschal gar nicht sagen.
Sollte ich wenn ich nichts höre...die nxt Jahre nur aussem Rucksack leben und mir gar nichts leisten?
Außerdem ich kann mir den Wagen leisten und habe überhaupt keine finanziellen Nöte.
Ist nicht so das ich jetzt groß Geld übrig habe, aber ich komme klar.
Die Garage werde ich auf jeden Fall haben, aber wieso sollte ich wenn ich Geld bekommen könnte auf Zugaben verzichten?
Irgendwelche Abstriche wird man dadurch schon haben, klar.
Bettel ja nicht um irgendein Geld um mich Faul auf die Couch zu legen gehe ja auch dafür arbeiten.
Die Wehrpflicht gibts nicht erst seit gestern, damit sollte man als junger wehrpflichtiger Mann in Deutschland durchaus rechnen.
Es bedeutet nicht, dass du jahrelang auf alle angenehmen Dinge des Lebens verzichten mußt, aber sich ein finanzielles Polster anzulegen ist sicherlich niemals verkehrt, es kann immer etwas unvorhergesehens passieren.
Mich würde es doch schwer wundern wenn die Behörde eine Garage finanzieren würde, es sei denn man wohnt in der Garage und diese kostet mehrere 100 € im Monat.Dann könnte ein Teil übernommen werden, aber doch nicht bei einer Garage die maximal 50 € im Monat kostet.
doch, eine Garage wird u.U. bezahlt wenn meine o.g. Voraussetzungen zutreffend sind. ;)
und mit den daueraufträgen/kontoauszügen kann der user sogar beweisen das der mietvertrag - wen auch mündlich - schon über einen gewissen zeitraum läuft - dementsprechend dürfte eienr übernahme der miete eigentlich nichts im weg stehen
und den wagen würd ich für die zeit des wehrdienstes abmelden ;) - da er nur am wochenende gefahren würde - es gibt mitltlerweile günstige mietwagen die der te leicht für das geld mieten kann das er sich duch dei ensparung der steuer und versicherung spart falls er wirklcih mal für ein/zwei tage ein autop braucht
Klar, wenn was ist gibt es immer lösungen.
am schmalen grat lebe ich nicht ;-)
schade, dacht nur da wird vll.etwas übernommen.
trotzdem thx!
Oh, gar nicht 2te seite gelesen.
also das auto abmelden denke ich werde ich auf keinen Fall!!!
Aber Kontoauszüge habe ich natürlich Dauerauftrag, wieso sollte ich mit meinen Eltern auch bisher einen Richtigen Mietvertrag gemacht haben.
dann mal schauen ob ich für die garagenkosten ein wenig entlastet werde bzw.meine eltern für die vermietung an mich auch etwas haben.
thx!