Hallo,
ich habe einmal eine Frage, da mir diese bisher viele unterschiedlich beantwortet haben, hoffe ich das ich hier eine Antwort bekomme, denn meinen disziplinarvorgesetzten habe ich noch nicht gefragt, da dieser lange nicht da war..
Also:
ich bin saz8 bei der marine und bin dort als funker an land eingesetzt! Habe vor meiner Bundeswehr zeit den realschulabschluss und eine Lehre zum Bürokaufmann gemacht. Da ich nun von Bord runter bin und davor 3 Jahre zur See gefahren bin und nun endlich Zeit habe mich weiterzubilden, möchte ich dieses auch tun! Ich möchte eine Berufliche Weiterbildung machen per fernstudium zum staatl. gepr. Betriebswirt, Fachrichtung Wirtschaftsinformatik! Nun ist meine Frage, da ich dafür ein Jahr Berufsorientiert gearbeitet haben muss, ob sich die Disziplinarvorgesetzten quer stellen, einfach ein dokument auszustellen das ich dieses getan habe, also berufsnah eingesetzt bin oder gearbeitet habe?! Von manchen leuten habe ich gehört das die das ohne probleme anrechnen, andere hatten aber auch schon probleme damit!
Hat vielleicht schon jemand erfahrung damit gemacht? Wäre über eure Erfahrungen dankbar..
Bis dann
Zitat von: JOJOJO am 10. September 2009, 09:21:07Nun ist meine Frage, da ich dafür ein Jahr Berufsorientiert gearbeitet haben muss, ob sich die Disziplinarvorgesetzten quer stellen, einfach ein dokument auszustellen das ich dieses getan habe, also berufsnah eingesetzt bin oder gearbeitet habe?!
Das wird wohl vom Disziplinarvorgesetzten abhängen ... Aber solange es nicht mit dem Dienst kollidiert, wird einem wohl kaum ein Chef Steine in den Weg legen - es geht ja auch darum, dass die eigenen Leute nach Dienstzeitende versorgt sind.
Es wird einem aber wohl kein Chef ein Dokument "wurde berufsnah eingesetzt" ausstellen können. Passender wäre wohl ein Dienstzeugnis o.ä., aus dem klar hervor geht, in welcher Funktion du von ... bis ... eingesetzt wurdest.
ZitatVon manchen leuten habe ich gehört das die das ohne probleme anrechnen, andere hatten aber auch schon probleme damit!
Wobei da wohl eher die Hochschule das Problem sein dürfte - die müssen ja beurteilen, ob das, was der Bewerber da bescheinigt bekommen hat, die Ansprüche erfüllt.
Sprich einfach mal mit deinen Vorgesetzten über das Thema. Und wende dich auch mal an den BFD, eventuell wird eine solche Maßnahme ja gefördert.
Naja, ich habe grade mit der FH nochmals telefoniert und genau nachgefragt..
Also ich brauche wohl einen Nachweiß das ich bei der Bundeswehr ein Jahr in der Verwaltung oder kaufmännisch eingesetzt war, mit beschreibung des Tätigkeitsbereich!
Hat denn noch niemand hier erfahrung damit gemacht? Ich meine klar wäre es logisch das die bundeswehr mir keine steine in weg legt, aber "Hallo?" wir reden hier über die bundeswehr!
Brauchte hier noch niemand ein Formular über sowas, evtl für was anderes?!
Zitat von: Timid am 10. September 2009, 11:48:30Passender wäre wohl ein Dienstzeugnis o.ä., aus dem klar hervor geht, in welcher Funktion du von ... bis ... eingesetzt wurdest.
Sprich mit deinen Vorgesetzten, was die dir für Bescheinigungen o.ä. geben können, aus denen Tätigkeitsfeld und -dauer hervorgehen.
Ich kenne ein paar Fälle, in denen ein solches Dienstzeugnis oder auch die Wehrdienstzeitbescheinigung als Beleg gereicht hat. Aber das wird man nicht direkt auf deinen Fall übertragen können, da es "nur" um 12 Wochen Praktikum ging, nicht um 1 Jahr Berufserfahrung ...
Jo werde dann morgen erstmal mit meinem Spieß quatschen, ma schauen was der sagt..
Aber wenn Leute das lesen die vielleicht schonmal sowas ähnliches gemacht haben dann schreibt bitte ob es bei euch ohne Probleme ging.. Danke schonmal..
Bis denne