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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Andre090904 am 18. September 2009, 19:30:14

Titel: Asperger-Syndrom; noch nach der Musterung klagen?
Beitrag von: Andre090904 am 18. September 2009, 19:30:14
Moin zusammen,

hatte vor einigen Tagen die Musterung und wurde als T2 eingestuft (meiner Meinung nach etwas merkwürdig, da 7,5 Dioptrin beidseitig, fehlendes räumliches Sehen und Untergewicht).
Nun habe ich dummerweise nach der Musterung per Zufall "entdeckt", dass das Asperger-Syndrom genau auf mich zutrifft.

Nun die Frage: Sollte ich nach der "Info-Mail" an das KWEA noch gegen das Musterungsergebnis klagen oder deren Reaktion auf den Verdacht auf Asperger-Syndrom abwarten?

Titel: Re:Asperger-Syndrom; noch nach der Musterung klagen?
Beitrag von: mailman am 18. September 2009, 19:36:21
Was willst du erreichen?

Klagen kann man da glaub ich nciht
Titel: Re:Asperger-Syndrom; noch nach der Musterung klagen?
Beitrag von: ulli76 am 18. September 2009, 20:05:42
Offenbar ist aber das Asperger- Syndrom weder bei der Musterung noch in deinem normalen Leben weiter aufgefallen. Wenn du entsprechende Symtome hast, wirst du die ja bei der Musterung angegeben haben, anscheinend war das kein Grund für eine Ausmusterung. Auch wenn du glaubst, dass die Kriterien auf dich zutreffen- ist das denn noch nie untersucht worden? Man kann gegen das Musterungsergebnis Widerspruch einlegen, es wird aber schwer werden, den durchzubekommen, solange du dich nicht mal bei einem Facharzt vorgestellt hast (Das wäre nämlich eine Begründung: Facharzt hat xy diagnostiziert und das wurde nicht berücksichtigt. Ggf wird man dich dann noch einem Bundeswehrfacharzt vorstellen)

Und was soll eine Klage bringen- außer ggf Geld für einen Anwalt. Das würde nur hinhauen, wenn entsprechende Gesetzt und Vorschriften nicht eingehalten wurden und frühestens dann wenn der Widerspruch abgelehnt ist.
Titel: Re:Asperger-Syndrom; noch nach der Musterung klagen?
Beitrag von: Andre090904 am 18. September 2009, 20:11:23
Ich sag mal so: Dass es dieses Syndrom gibt, ist mir erst heute aufgefallen. Die Symptome begleiten mich jedoch schon das ganze Leben lang und ich dachte, dass "die Umstände, in der ich lebe, normal wären" und einfach nur eine "Charaktersache" wären. Wie soll ich bitte etwas bei der Musterung angeben, das ich als normal empfinde?

Erreichen möchte ich eigentlich nur, dass das KWEA davon Wind bekommt und die Einstufung zur Wehrdienstfähigkeit nochmal überdenkt.

Also schnellstmöglich Psychologen aufsuchen und untersuchen lassen...
Titel: Re:Asperger-Syndrom; noch nach der Musterung klagen?
Beitrag von: Rollo83 am 19. September 2009, 15:22:43
Also klagen kannst du wohl erh nicht aber du kannst Einspruch einlegen.
Man muss Erkranunken aller Art ja sowieso dem Kreiswehrersatzamt melden.
Also rufst du dort an und schilderst denen was du für eine Erkranunkung bekommen hast.
Dann wird man dich eventuell zu einer Nachuntersuchung einladen.
dann wird entweder der Status so gelassen weil die Krankheit nicht stört oder man wird vorrübergehend Wehrdienstuntauglich geschrieben oder halt direkt ausgemustert.
Dieses Syndrom sagt mir jetzt auch nicht grad sehr viel Ulli könnte eventuell mehr dazu sagen ob es ein Ausmusterungsgrund ist aber das kann eh nur der Musterungsarzt entscheiden.
Titel: Re:Asperger-Syndrom; noch nach der Musterung klagen?
Beitrag von: Timid am 19. September 2009, 17:47:51
Wozu klagen oder Einspruch einlegen?

Lass durch einen Arzt deinen Verdacht untersuchen. Wenn dieser sich bestätigt, lass dir ein Attest ausstellen, schick dieses an das Kreiswehrersatzamt. Dazu wärst du vermutlich sogar im Rahmen der Wehrüberwachung etc. gesetzlich verpflichtet.

Wenn die Erkrankung ein hinreichender Grund sein kann, dass du untauglich wirst, wird das Kreiswehrersatzamt alles weitere in die Wege leiten. Wenn nicht, dann wirst du eine entsprechende Benachrichtigung und irgendwann die Einberufung bekommen.


Aber wegen solcher Dinge muss man wirklich nicht klagen o.ä.. Das ist ein völlig normaler Vorgang - du teilst dem KWEA die Erkrankung mit, das entscheidet auf Grund der Aktenlage oder lässt die Diagnose gegebenenfalls durch Fachärzte der Bundeswehr überprüfen. Alles weitere ergibt sich dann.
Titel: Re:Asperger-Syndrom; noch nach der Musterung klagen?
Beitrag von: ulli76 am 19. September 2009, 19:11:05
Asperger-Syndrom ist eine bestimmte Form des Autismus- gibt übrigens einen ausführlichen Wikipedia-Artikel darüber.