Hallo Kameraden,
ich möchte euch um eure Hilfe bitten.
Dieses Jahr nahm ich an einer E. A. K. K. Übung in meiner Folgedienststelle teil.
Ich habe das NSA80 für meine Gruppe (15 Leute) empfangen und dafür unterschrieben.
Während der Übung (4 Tage) wechselte nun je nach Einteilung, das NSA80 samt Verpackung, mehrmals den Benutzer.
Am letzen Tag wurde wie gewohnt auf Vollständigkeit geprüft, nun fehlte die Halterung für die Panzer Faust. Erfolglose Suche sowie Befragung folgte.
Kostenpunkt laut WaKa StbsGefr mehr als 300 Euro
Jetzt will man mich dafür verantwortlich machen.
Habe keine dienstl. Versicherung abgeschlossen.
Wie soll ich mich verhalten?
Kennt ihr ein Muster oder wisst ihr wie die Schadensmeldung geschrieben werden muss, welche Puntke speziell beachtet werden müssen, damit ich für den Betrag nicht aufkommen muss.
Könnt ihr mir vielleicht Beispiele geben?
Bei Bedarf könnte ich euch meine bisherige Version posten.
Vielen Dank Benno
Auch wenn ich nicht weiss, was ein NSA80 ist... Ich denke du solltest ganz dringend das Gespräch mit deinem Chef suchen- der müsste das allerdings ja schon wissen, dass es fehlt- weil WaffenkammerMat.
Wie groß ist denn diese Halterung für die PzFst? Fällt das auf, wenn´s nicht da ist? Oder ist das eher nen kleines Teil?
Zur Sachschadensmeldung an sich kann ich nur sagen, schreib es so, wie es passiert ist, nichts dazu erfinden. Ganz wichtig: Wurde bei der jeweiligen Übergabe während der EAKK geprüft, ob das Teil vollständig ist? Wenn ja, das mit reinschreiben.Ggf mit reinschreiben wann es zuletzt noch da war.
Dann natürlich schreiben, dass du gefragt und gesucht hast. Und dass das Teil (sogar je nach Station kurzfristig?) weitergegeben werden musste.
Übrigens wird nur bei grober Fahrlässigkeit auf Haftung entschieden.
Und der Tip für´s nächste Mal (ich weiss jetzt is zu spät): Verpackung mit Kleinteilen, die eh keiner braucht, nicht mit weitergeben. (Wenn man nen Kfz hat, da drin liegen lassen) Und bei jeder Übergabe von Gerät/vor Abmarsch von einer Station die Vollständigkeit prüfen und dir melden lassen (Vor allem die Sachen, die gerne Beine kriegen: z.B. Antennen von Funkgeräten, Taschenmesser der Soldaten, Magazine, Kompass).
Zitat von: ulli76 am 04. Oktober 2009, 17:36:54Auch wenn ich nicht weiss, was ein NSA80 ist...
Der Nachtsichtaufsatz 80, der (wenigstens) am G36 und der Pzf3 eingesetzt wird.
Ah, danke Timid.
Dann ahne ich was: Die Halterung für die PzFst wurde nicht gebraucht und war in der Verpackung (kann man die eigentlich richtig verschließen- also mit Reißverschluss?)? Und es ist eher ein nicht so großes Teil? Und keiner hat dran gedacht, dass man mal nachschauen sollte, ob´s noch da ist?
Ein herzliches Hallo und Danke für die schnellen Antworten,
während der Übergaben wurde nicht geprüft, war natürlich mein Fehler , zu dem Zeitpunkt war ich allerdings noch Gefr. also noch nicht so vertraut mit den üblichen Vorgängen. Vom GrpFhr wurde dies auch nicht verlangt. Zudem es war eine Biwak Übung, sprich Nachts raus aufgrund von Patroullie oder Checkpoint.
2. Ja es ist verschließbar mit 2 Clips ähnlich lucie Verpackung, halt größer, bei ausgepacktem NSA80 hat man die Tasche aber meist geöffnet ins Zelt gelegt oder im Rucksack verstaut.
3. Die Halterung ist in etwa so groß wie eine CD Hülle viell was größer, dafür schwer da Guss und dunkelgrau.
Allerdings zielt meine Frage eher dahin, wie der genaue Wortlaut gewählt werden muss. Ich bin sprachlich nicht derart gewand.
z.B. ist es ja wichtig anzugeben, das gesucht und Kameraden befragt wurden, wie schon gesagt, was ja selbstverständlich ist aber trotzdem speziell angegeben werden muss/sollte
Hoffe auf Hilfe in diese Richtung gehend
MfG Benno
Das ist ja assig, so´n Teil, was auch noch nicht mal am Mann bleibt, von nem Gefreiten empfangen zu lassen- eben weil er nicht weiss, dass er drauf achten muss, dass bei jeder Übergabe/regelmäßig geprüft wird.
Wende dich am besten an einen Gruppenführer deines Vertrauens oder an deinen Zugführer, der dir mit der Formulierung hilft. Das über´s I-Net zu machen ist immer ein bischen schwierig, da wir die Details der Übung, sowie deinen Chef nicht kennen- da hat jeder so ein bischen seine Lieblingsformulierungen, auf die er Wert legt.
Und ich hoffe das Ganze ist noch nicht zu lange her- so eine Meldung ist unmittelbar zu schreiben.
Ich drück dir mal die Daumen, dass auf Nichthaftung entscheiden wird.
Hallo Ulli, man ihr seid heute echt schnell dran hier mit dem Schreiben
Okay da gibts ein Problem, ich sollte erst warten, bis mein TE Führer sich der Sache annimmt und mit dem WaKa Meschen redet, leider hat er dies öfter versäumt trotz erinnerung meinerseits nun ist die ganze Sache schon im Januar passiert...
Was kann/darf ich erwarten, wenn ich die Meldung erst jetzt einreiche.
Achduscheisse- geh morgen mal am besten zu deinem ZugFhr und schildere ihm mal das Problem- der sollte erfahren genug sein, um zu wissen, was zu tun ist. Merkwürdig, dass der Waffenkammermokel dem Chef noch nicht gemeldet hat, dass was fehlt. Rechne mal vorsichtshalber damit, dass du einen ordentlichen Einlauf bekommst- aber keine Angst, den Kopf wird man dir nicht abreissen.
Zitat von: ulli76 am 04. Oktober 2009, 19:44:22
- aber keine Angst, den Kopf wird man dir nicht abreissen.
dir nicht
aber kann mir vorstellen das der Waffenkämmerer und dein TEFr selber mit stahlhelm beim chef antreten dürfen
Ich weiß noch als wir nach einer Geländeübung alles nach einem Kompaß durchsucht haben. Nach 4 h haben wir ihn dann gefunden :-\
Schon mal ne Antenne im Wald gesucht? Das ist auch nen Spass.
Ne aber eine Fahne von der Marschbeflaggung^^
Was mich immer gewundert hat das wir immer wieder alles gefunden haben.
Dafür hätt ich aber nicht allzulange suchen lassen. Soo viel kann so´n Teil nicht kosten.
Dafür müsste auf meinem alten Übungsplatz (auch liebevoll Stoppelüb genannt) ne mindestens ein Meter dicke Schicht von Taschenmessern liegen.
Dafür hab ich aber auch rausgefunden, dass wir Aliens auf dem Platz hatten. Die haben es fertig gebracht, T-Shirts aus einer geschlossenen "NATO-Rolle" unten aus dem Rucksack zu beamen. Also aus der Rolle mit dem Wechsel-Feldanzug. Handtuch drum, Rödelriemen drum, unten im Rucksack- umgezogen hatte der Betroffene sich nicht auf dem Platz. Mei was da so alles passiert, wenn man im Gelände ist.
@benno: Da muss ich dem Bazi allerdings zustimmen- den anderen beiden Betroffenen würd ich als Chef auch ordentlich die Hammelbeine langziehen, die hätten es nämlich besser wissen müssen. Keine Angst- da wird sich schon irgenteine Lösung finden.
Mir klingt das alles schon ein bisschen merkwürdig. Man sollte sein ein Teil nicht von einem unerfahrenen Mannschaftsdienstgrad empfangen lassen. Man sollte ihn dann nicht ohne jede Einweisung lassen. Man sollte ihn dann nicht ohne jede Aufsicht lassen. Man sollte ihn beim Verlust nicht derart im Regen stehen lassen. Man sollte eine Verlustmeldung sofort und wahrheitsgemäß schreiben. Man sollte nicht monatelange ´rumeiern und imaginäre Absprachen mit dem MatFw treffen. Jetzt hilft meines erachtens nur ein klärendes Gespräch mit GrpFhr, ZgFhr und Chef im Beisein vom MatFw. Irgendwie sollte man aus dieser Sache wieder ´rauskommen. In Uniform würde ich wahrscheinlich schon einmal den Vernehmungsbogen suchen.
Das ist doch alles nix.Wir haben in der AGA das silbere Teil gesucht das vorne aufs G36 kommt für diese Übungspatronen.
Ich komm grad nicht auf den Namen.Funker x hat es viel zu locker aufgeschraubt und beim schießen ist es richtig weit über eine riesen Wiese geflogen.Folge war 6h suchen.
Zum Rest kann ich mich nur Wolverin anschließen.
Ich frag mich aber auch wie so eom grosses und schweres Teil verschwinden kann.
Das "silberne Teil" nennt sich "Manöverpatronengerät" ;) ! Es ersetzt beim Einsatz von "Platzpatronen" (= Übungsmunition) den Mündungsfeuerdämpfer!
Nur so als Bemerkung von einem Medizinmann :D !
Genau MPG hatte ich noch im Kopf aber wusste nicht mehr genau ob das richtig war.
Naja ist ja schon paar Jahre her das ganze, aber man kann sich vorstellen was es für eine Arbeit ist das kleine Teil auf einer riesen grünfläche zu suchen.
ich kann mir nicht vorstellen daß das NSA80 verloren wurde. Tippe eher daß sich ein "Kamerad" ein schnelles eBay geschäft erhoffte.
Nach nem 3/4 Jahr werden die Ermittlungen jedoch schwierig.
Vorteilhafter wäre eine sofortige Untersuchung: Sprich nach Betreten des KpGebäudes ein allgemeins Rucksackausschütteln auf´m Gang ...
Fitsch, vom Verlust des NSA80 hat auch niemand geschrieben ;) ! Es geht lediglich darum, dass die Halterung für die PzFst 3 für das NSA80 verschütt gegangen ist, und da sehe ich nicht wirklich einen großen Verkaufserlöß bei eBay ... !
Der TE hat doch nichts davon geschrieben, dass das NSA 80 weg ist, sondern die Adapterschiene für die Panzerfaust. Das wäre warscheinlich auch nicht mit 300 Euro bezahlt, außerdem sollte es doch viel früher auffallen, wenn ein Nachtsichtgerät fehlt bei der zugehörigen Stationsausbildung ;)
MediNight war schneller
Gibt es nicht zumindest biem G3 einen Unterschied zwischen Übmun und der Manövermunition? Ich meine so eine mal empfangen zu haben die war wohl blau und hatte auch einen anderen Gefahrenbereich als die Manövermun.
Mich wundert ja bei der ganzen Sache das man das bis jetzt ruhen läßt. Normalerweise gehört an jeder Station eine Vollzähligkeitsprüfung durchgeführt.
Ich hab als Gfr. nur einmal etwas empfangen bei dem ich als einziger unterschreiben mußte und zwar ein MG3 + Zubebhör. Und das hab ich niemals aus der Hand gegeben.
Die Übungsmunition verschießt einen Geschoßkopf aus Plastik und ist "lichtblau". Wegen des geringeren Geschoßgewichts sind die ballistischen Parameter auf kurze Distanz annähernd identisch und fallen dann jedoch sehr schnell ab. Manövermunition hat gar keinen Geschoßkopf und erzeugt nur Schall und Druck. Für diese muss die Rohrmündung durch das MPG verengt werden um genug Druck zum Repetieren zu erzeugen. Für die Übungsmunition wird dagegen ein anderer Verschluss in die Waffe eingesetzt.
Und wenn das MPG nicht richtig eingestellt war, konnte man nach jedem einzelnen Schuss nachladen.
Also, Fakt scheint mir hier zu sein, dass der TEFhr weder seiner Fürsorgeverpflichtung, noch seiner Dienstaufsichtspflicht nachgekommen ist. Er kann zwar Ausrüstungsteile für die Ausbildung durchaus von einem Hilfsausbilder empfangen lassen (wird ja auch häufig so gemacht), allerdings hat er seine Pflichten dadurch vernachlässigt, dass er offenbar
- versäumt hat, seinen Hilfsausbilder - unseren TE - einzuweisen, was er im Rahmen der Ausbildung die empfangene Ausrüstung betreffend zu tun hat (hier: Vollzähligkeitsprüfung vor Übergabe),
- versäumt hat, im Rahmen der Dienstaufsicht Vollzähligkeitsprüfungen selbst zu veranlassen/durchzuführen
- versäumt hat, nicht benötigte Ausrüstungsteile sicher zuu verwahren/verwahren zu lassen, damit sie nicht verloren gehen,
- sich trotz Meldung durch den TE/Bitte um Unterstützung nicht tätig geworden ist (mangelnde Fürsorge für Untergebene, grobe Unkameradschaftlichkeit durch Abwälzen des Problems)
Dem TE kann ich nur Folgendes empfehlen: Schreiben Sie eine Meldung an Ihren KpChef (wie das geht, können Sie dem Reibert entnehmen oder fragen Sie Ihre Vertrauensperson). Die verfassen Sie ungefähr wie folgt:
Am (Datum) befahl mir mein ZgFhr (DG, Name) für die Ausbildung (Name, Datum, Ort) auf der KpWaffenkammer (Bezeichnung des Geräts laut STAN/Nachfragenn in der Waffenkammer) für die Gruppe zu empfangen, für die ich als HilfsAusb/GrpFhr eingeteilt war. Dies tat ich, mein ZgFhr hat mir keine Hinweise darauf gegeben, wie ich mit der Ausrüstung umzugehen hätte.
Im Verlauf der Ausbildung wurde das Gerät mehrfach, auch nachts von Soldat zu Soldat übergeben. Hierbei konnte nicht immer die Vollzähligkeit geprüft werden, weil ... (Grund eintragen). Das letzte Mal, dass ich den Satz auf Vollzähligkeit selbst überprüfen konnte, war um (Uhrzeit). Danach wurde das Gerät noch X-mal übergeben.
Zum Ende der Ausbildung befahl der ZgFhr erstmals, die Vollzähligkeit des mitgeführten Geräts zu überprüfen. Hierbei wurde der Verlust des (Name) aus dem von mir empfangenen Gerätesatz (Name) festgestellt. Eine Befragung der Soldaten sowie eine Nachsuche, die der ZgFhr befahl, verliefen erfolglos. In die Unterkunft zurückgekehrt sagte mir mein ZgFhr zu, die Angelegenheit mit der Waffenkammer zu klären.
Ich ging davon aus, dass diese Klärung erfolgt war, bis ich am (Datum) vom (DG, Name/Waffenkammer) darauf angesprochen wurde, eine Sachschadensmeldung über das verloren gegangene Ausrüstungsteil zu schreiben. Ich sprach hierauf mehrfach, zuletzt am (Datum) meinen ZgFhr an, der mir jedesmal versicherte, dass er die Angelegenheit klären würde. Dies unterblieb allerdings bis heute.
Ich bin nicht bereit, für den Schaden aufzukommen, da ich
- lediglich die Befehle meines ZgFhr befolgte,
- ích von ihm keine Einweisung/Befehl bekam, wie ich im Rahmen der Ausbildung mit der Vollzähligkeit des von mir empfangenen Satzes umgehen solle,
- er selbst während der Ausbildung auch keine Vollzähligkeitsprüfungen befahl oder selbst durchführte und die Ausbildung mehrfach den Ort wechselte,
- er selbst die Sachschadensbearbeitung veranlassen/das Vorgehen klären wollte, dies aber erst nach ... Wochen/Monaten und erst auf mein wiederholtes Verlangen tat
- ich nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe und selbst als Ausbilder unerfahren war.
Lieber TE, Sie müssen in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit sagen/melden. Deshalb kann diese Formulierung nur ein Anhalt sein. Sie sollten jetzt aber die Initiative ergreifen und den Vorgang offiziell machen, damit die eigentlich Veranmtwortlichen nicht ungeschoren davon kommen!
Lieber TE-
Was is denn nu rausgekommen?
Ich weiß hiermit darauf hin das Crossposting als unhöflich gilt.
miguhamburg1 mir fehlen die Worte,
vielen Dank das Sie sich die Zeit genommen haben, mir eine Hilfestellung zu diesem Thema zu geben.
Die SSM ist verfasst. Zur Zeit warte ich noch auf eine Rückmeldung.
Auch an die anderen deren Erinnerungen an die schöne AGA- Zeit geweckt wurde vielen DAnk
Mit kameradschaftlichen Gruß Benno