Hallo,
ich habe gehört, daß durch das neue Zivildienstgesetz der Tauglichkeitsgrad T3 abgeschafft wurde.
Stimmt es, daß dadurch alle T3-Gemusterten automatisch auf T5 heruntergestuft werden?
Wenn ja, bekomme ich als T3-Gemusterter eine offizielle Benachrichtigung vom Kreiswehrersatzamt, daß ich jetzt T5 bin?
Und werde ich dadurch von der Wehrüberwachung befreit?
Danke schon mal im Voraus für alle (hilfreichen) Antworten!
Deine Frage ist nicht neu und die aktuellen Threads zu dem Thema sind nicht wirklich schwer zu finden.
Neu ist nur die Frage nach der Wehrüberwachung, die hat allerdings nichts mit dem Tauglichkeitsgrad zu tun.
Doch, die Wehrüberwachung hat etwas mit dem Tauglichkeitsgrad zu tun. Wer T5 ist, unterliegt nicht mehr der Wehrüberwachung, wer T3 gemustert wurde, allerdings schon.
Auch die anderen beiden Fragen werden durch den Link zur Bundeswehrseite nicht ausreichend beantwortet. Während auf anderen Seiten das Gerücht kursiert, alle T3er würden nun auf T5 heruntergestuft, ist auf der Seite der Bundeswehr nicht davon die Rede. Daher habe ich diesen Thread eröffnet, weil ich wissen will, was denn nun eigentlich Sache ist.
Du hast Recht - ein Blick ins Wehrpflichtgesetzt hat mich eines besseren belehrt. Diese Frage hast Du Dir somit schon selber beantwortet.
Durch die diversen Diskussionen, die offiziellen Verlautbarungen der Bundeswehr und durch den Blick in das neue WPflG sollte es eigentlich klar sein:
Der Tauglichkeitsgrad T3 "verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" ist entfallen. Alle die (bislang noch) dieses Musterungsergebnis haben gelten als "nicht wehrdienstfähig" (T5).
Wie die Bundeswehr mit den "noch T3 Kandidaten" verfährt kannst Du wiederum aus ihrer Mitteilung entnehmen.
ZitatAlle die (bislang noch) dieses Musterungsergebnis haben gelten als "nicht wehrdienstfähig" (T5).
Sicher?
Ich dachte, sie werden
entweder T5
oder T2 ???
Zitat von: schlammtreiber am 08. Oktober 2004, 08:31:36
Ich dachte, sie werden entweder T5 oder T2 ???
Das trifft für die ab dem 1.10. gemusterten zu. Die können entweder das Ergebnis T1/2/4 oder 5 mit nach Hause nehmen.
Die Frage ist ja nur, was passiert mit den bislang T3 gemusterten. Ich zitiere mal von der Bundeswehrseite:
Die bisherigen gesundheitlichen Kriterien für "T3" führen nun zum Tauglichkeitsgrad "nicht verwendungsfähig".
D.h., wer mit seinen Plattfüßen (o.Ä.) als wehrdienstfähig galt, aber MSG-befreit wurde, gilt ab sofort als wehrdienstuntauglich (es wurde ja nichts an den ärztlichen Beurteilungsrichtlinien geändert).
Um den bereits einberufenen Kameraden aber Planungssicherheit zu geben, dürfen sie sich entscheiden ob sie dennoch Wehrdienst leisten möchten oder nicht. Die, die sich dafür entscheiden, bleiben m.E. aber T3, da ihre gesundheitlichen Probleme und die damit einhergehenden Einschränkungen in der Grundausbildung ja nicht plötzlich wie von Geisterhand oder durch eine dienstliche Erklärung verschwinden.
Zitatda ihre gesundheitlichen Probleme und die damit einhergehenden Einschränkungen in der Grundausbildung ja nicht plötzlich wie von Geisterhand oder durch eine dienstliche Erklärung verschwinden.
Zitat meines Lieblings-HFw in der AGA:
"SOWATT KANN BÄFOLLEN WÄRRDÄNNNNNN!!!!!!!" ;D