Hi
habe vor kurzem mein Einberufungsbescheid erhalten jedoch ist da eine Form Brief bei bei der ich Null Ahnung habe was ich damit anstellen soll. Es handelt sich über eine Meldung gemäß § 204 Sozialgesetzbuch (SGB ) V* über den Beginn (bzw. ein zweites Blatt, über die Beendigung) der Teilnahme am Grundwehrdienst.
Bitte um schnelle Hilfe, wer sich auskennt bitte melden,
Gruß
C.C.
Ganz einfach: Während der Zeit Ihres Wehrdienstes entfallen die Beiträge für Ihre Sozialversicherungen (Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Als Soldat erhalten Sie während der Zeit Ihres Wehrdienstes freie Heilfürsorge, und Sie werden für die Zeot Ihres Wehrdienstes in der Rentenversicherung nachversichert.
Damit dies alles in die Wege geleitet werden kann, gibt es diese Formblätter. Beim Dienstantritt werden Sie dann bei Rechnungsführer Ihrer Einheit die ausgefüllten Blätter abgeben.
Ähm, das Kind heisst unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Freie Heilfürsorge haben z.B. Polizisten.
Zitat von: miguhamburg1 am 17. Oktober 2009, 13:58:46
Ganz einfach: Während der Zeit Ihres Wehrdienstes entfallen die Beiträge für Ihre Sozialversicherungen (Krankenkasse, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Als Soldat erhalten Sie während der Zeit Ihres Wehrdienstes freie Heilfürsorge, und Sie werden für die Zeot Ihres Wehrdienstes in der Rentenversicherung nachversichert.
Damit dies alles in die Wege geleitet werden kann, gibt es diese Formblätter. Beim Dienstantritt werden Sie dann bei Rechnungsführer Ihrer Einheit die ausgefüllten Blätter abgeben.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe sollte man die Formblätter "gemäß § 204 Sozialgesetzbuch" vorher ausfüllen und dann beim Dienstantritt an den Rechnungsführer meiner Einheit abgegeben.
Eins verstehe ich aber nicht so recht, in der Anmerkung steht: ,, Nach § 204 Sozialgesetzbuch hat bei pflichtversicherten Beschäftigten der Arbeitgeber, bei Arbeitslosen die Agentur für Arbeit und Ende des Grundwehrdiestes der zuständigen Krankenkasse unverzüglich zu melden."
Also müsste ich mich eigentlich an den Arbeitgeber oder der Agentur für Arbeit wenden? Beides trifft aber nicht für mich zu, also würde auch Option 1 funktionieren?
Ich habe die beiden Blätter meinem Arbeitgeber gegeben und der bearbeitet die und wird sie mir vor antritt des Dienstes aushändigen!
So hab ich das jetzt gemacht!
Richtig oder Falsch?
Zitat von: Dennis24 am 16. Januar 2010, 14:20:20
Richtig oder Falsch?
Richtig!
@ RogueSpear
Warum trifft das für Dich nicht zu?
@StOPfr
ich habe mein Fachabitur sozusagen abgebrochen und bin (noch) keine 18, die Schule meint ich sollte an einer AB Maßnahme teilnehmen bis ich volljährig bin, darauf habe ich aber keine Lust, weil es keinen wirklichen Sinn hat! Man kann sagen ich bin Schüler aber ab März können die mich von der Schule entlassen. Im April fängt dann mein neuer Lebensabschnitt an :)
Klar, dann bist Du selbst dafür verantwortlich...
Also könnte ich die vorher ausgefüllten Formblätter theoretisch beim Dienstantritt an den Rechnungsführer meiner Einheit weitergeben?
Auch praktisch ;)!
also wer muss den zettel jetzt ausfüllen?? ( MELDUNG gemäß §204 sgb über den BEGINN der Teilnahme am GWD) Ich hab meine Lehre beendet vor 3 wochen, mache seitdem nix berufliches. ich bereite mich lediglich für den einstellungstest bei der polizei vor und trainiere etwas für meinen wehrdienst der am 6.4. beginnt...
hi,
ähm ich hab diesen zettel meinem arbeitgeber gegeben der hat des ausgefüllt und an meine krankenkasse geschickt!!
dachte etz is alles erledigt! aber warum schreiben sie H. StOPfr das ich die zettel wieder ausgefüllt bekomm um dann selber abzugeben?? auf meinem einberufungsbescheid steht auch nix davon das ich diesen schrieb ausgefüllt (bzw. ihn überhaupt) zum dienstantritt dabei haben soll. steht nur ich soll halt meine rentennummer perso einberufungsbescheid usw. mit nehmen. bin etz leicht verwirrt
Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt das er diese Papiere zur Bw weiterschickt und ich damit nichts mehr zu tun habe! ???
nja wird schon irgendwie hinhaun ;-)
will ich doch hoffen! ;)
also ich bin vor 3 wochen mit der Lehre fertig geworden udn hab mich unverzüglich arbeitslos gemeldet, hab die ganzen papiere mit dene ich nix anfangen kann zur agentur für arbeit gebracht, die kümmern sich darum, der rest gibt es eben seinem arbeitgeber, der meldet euch dann bei der jeweiligen versicherung, dass die eben wissen dass ihr ab 6.4. oder wánn auch immer beim bund versichert seit (1.4.) monatsbeginn
Jop ich weiß haste aber auch richtig gemachtdie meisten stehen dann da doof mit nem Fragezeichen überm Kopf ;)
thanks ;) :D
Mir wurde gesagt ich soll mit den briefen zu meiner Krankenkasse vor Ort gehen, weil die dafür zuständig sind.. ich war arbeitssuchend, jetzt ja nicht mehr wegen Grundwehrdienst zum 6.4
ja ich dachte auch das ich das meiner krankenkasse bringenn muss, aber wenn du arbeitslos gemeldet warst dann musst du das der agentur für arbeit bringen, die erledigen das dann mit der kasse....
Wenn man nicht aus einem Arbeitsverhältnis raus arbeitsuchend ist, dann muss man sich sowieso bei der Agentur melden, auch wenn man keine Leistungen bziehen würde. Wegen der Beiträge für RV und wegen der Krankenversicherung.
Hi,
ich find es auch sehr verwirrend und auch wieder interessant diese Bürokratie.
Beende nun am 11.06. die Fachoberschule und habe mich auch natürlich dann ab 12.06 arbeitslos gemeldet, da ich letztes Jahr meine Ausbildung beednet habe und so auch noch einen Anspruch auf ALG habe. Ab 1.7. beginnt dann halt der Wehrdienst.
Als ich vor ein paar Wochen mit der Arbeitslosenmeldung und der "Meldung gem. § 204 SGB V" angekommen bin, meinte die die Frau, die meinen Fall angenommen hat:
Nein, wir füllen bei der Agentur diese Meldung nicht mehr aus. Diese Meldung ist nur noch wichtig, wenn man vor dem Wehrdienst beschäftig war. Arbeitslosenmeldung und ALG-Wegfall zum 30.06 Ich solle mich, dann selbst bei meiner Krankenkasse melden.
Ah ja...
Gut, dann habe ich nun auch nochmal bei meiner Krankenkasse angerufen, bin ja auch noch familienverischert, da Schüler und 22 Jahr. Der Mann vom Service-Center meinte, der KK ist egal was Agentur macht, ich solle ihm nur eine Bescheinigung schicken, damit die dann halt alles in die Wege leiten können.
OK. Alles sehr spannend...was schicke ich nun an die Krankenkasse. Soll ich diese Meldung selbst ausfüllen und hinschicken???, denn ansonsten habe ich ja nur noch den Einberufungsbescheid und eine Bescheinigung zur Vorlage bei Unterhaltssicherungsbehörden.
Wie gesagt...sehr interessant und eben verwirrend so ein Papierkrieg ::)
Gruß
Hallo,
ich bin zurzeit in eine Umschulung und habe die Aufgabe folgende Aufgabe zu lösen;
Junge Damen (24J) hat gerade das zweite Lehrjahr abgeschlossen (Fleischerfachverkäuferin) und beginnt nun das dritte Lehrjahr. Nun will sie zur Bundeswehr.
Was für möglichkeiten stehen diese Dame zu verfügung? Kann sie ihr Ausbildung bei der BW zuende bringen oder wird ein teil der Ausbildung mindestens angerechnet.
Leider sind hier im Schulungsbetrieb alle Seiten zur Bundeswehr gesperrt.
Wäre sehr nett wenn Sie mir helfen könnten....
Freundlichen Gruß,
Dave Smith
Zitat von: Dave Smith am 16. Juli 2010, 07:29:13
...Kann sie ihr Ausbildung bei der BW zuende bringen ...
Und bei der Bw Fleisch verkaufen?
Nein, sie kann die Ausbildung nicht bei der Bundeswehr zuende machen.
Welche Laufbahnen ihr offen stehen hängt von ihrer Schulbildung ab.
Mit 24 und ohne abgeschlossene und verwertbare Ausbildung wird es zeitlich eng. Für die meisten Laufbahnen darf man zum Dienstbeginn das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben.
Möglichkeiten gibt es dann noch als Mannschafter mit einer Regelverpflichtungszeit von 4 Jahren oder eben als Feldwebel oder Unteroffizier im Fachdienst- dann aber nur mit abgeschlossener und verwertbarer Ausbildung.
Infos dazu gibt es auf www.bundeswehr-karriere.de