Bei uns war der Fotograf diese Woche und hat Fotos für die Dienstausweise gemacht. Darüber hinaus konnte man noch extra Fotos machen lassen, um diese dann Freunden und bekannten zu zeigen oder was auch immer. Dies habe ich abgelehnt weil bei der heutigen Technik kann man auch mal schnell Fotos in Uniform mit der Digitalkamera machen... Meine Frage dazu wäre: Ist es erlaubt Bilder zu Hause in Uniform zu machen und diese zu Verbreiten, z.B. übers Internet, indem man das irgendwo hochlädt oder verschickt?
mkg
bei uns gabs ein offizielles Fotoverbot innerhalb der Kaserne, hat uns aber nicht interessiert, wir haben knapp 800 fotos in den drei monaten gemacht plus jede menge videos.
einige bilder stehen auch im netz.
ich würd diese halt nicht hochladen, solane du nochin der aga bist, danach ist es eistens egal.
privat kannst du machen, was du willst. das fotoverbot betrifft eher das kasernengelände und die gebäude,weniger die uniform
gruß
rogal
tja das geliebte fotografieverbot....*ironieaus*
zum TE: du kannst bilder zu hause in uniform machen... um sie für die fam. auszudrucken oder der fam. ...auf der digi zeigen
was du allerdings nicht machen darfst is die bilder iwie ins netz stellen...
und genau dagegen verstossen zig soldaten.
manche denken sie seien cool wenn sie bei meinvz zb bilder von sich mit dem G36 reinstellen
es gib zig leute die für die bw ganzen tag solche comm. durchsuchen nach "verbotenen" Bildern...
also mit dem "verboten" wäre ich vorsichtig, bei unshaben selbst die ausbilder gesagt, dass gruppenfotos auf der stube überhaupt kein problem seienund wir ufstube ruhig fotos machen dürften und nder sammeinheitsieht man meistes sowieso anders.
undwieso solle er fotos von daheim nicht hochladen dürfen? es geht bei dem verbot doch darum, dass man keine militärische anlagen fotografiert.
wie eine BW-Uniform weiß doch eh jeder, ich seh da kein problem
gruß
rogal
bei Fotos die hochgeladen werden sollen darauf achten daß Kameraden entweder unkenntlich gemacht werden bzw. ihre Einverständnis vorliegt.
Sonst gibt´s stunk und der Disziplinarvorgesetzte bekommt Arbeit ...
PS: Wieso wollt ihr immer Fotos hochladen, rumposen?
Man(n) will halt zeigen, wie COOL doch die BUndeswehr sein kann 8)
Normalerweise wird einem zu Beginn der AGA gesagt, was genau ihr fotografieren dürft. In der AGA ist es oft erlaubt auf den Stube nund im Gelände Fotos für den persönlichen Gebrauch zu machen. Im Internet hochladen dürft ihr die auf keinen Fall und schon gleich gar nicht wenn andere Personen drauf sind. Zum einen besteht das Verbot zu euerm eigenen Schutz und dem SChutz der Kameraden zum anderen gab´s schon bse Videos und Bilder im Netz, die dem Ruf der Bundeswehr geschadet haben, deswegen ist es generell verboten.
Gleiches gilt im Einsatz- da wird man allerdings noch mehrfachst drüber belehrt. Da hab ich´s auch so kennengelernt, dass es eine offizielle Bilder-CD gab und man Bilder zum persönlichen Gebrauch machen durfte, diese allerdings keinesfalls in´s NEtz stellen durfte.
Ihr wisst halt nie wer sich die Bilder im Netz auch runterladen könnte.
Also grundsätzlich haben Sie als Soldat das Recht, Ihre Uniform zu privaten Anlässen zu tragen und sich damit auch in der Öffentlichkeit zu bewegen. Welche Einschränkungen es gibt, können Sie sich in der ZDV 37/10 (Anzugordnung) nachlesen. U.a. dürfen Sie keine Uniform auf Veranstaltungen politischer Parteien tragen.
Und natürlich dürfen Sie sich in Uniform im privaten Umfeld fotografieren lassen, bis Sie keine Lust zum Posen mehr haben ... Selbstverständlich dürfen Sie diese Fotos auch für den privaten Gebrauch vervielfältigen und all den Menschen geben, die Sie in Uniform sehen sollen.
Einzig das Hochladen ins Internet ist verboten - aus Sicherheitsgründen. Und ich denke, dass dies auch kein Gewinn wäre, es zu tun.
Vieles, was Ihnen hier zum Thema "Fotografieren in der Kaserne" gesagt wurde, bedarf der Korrektur. Schauen Sie sich mal an, was Sie auf jeden Fall in der Nähe des Kasernentors sehen: Richtig: Ein Schild, dass es sich bei der Kaserne um einen "Militärischen Sicherheitsbereich" handelt - und dann steht dort auf dem Schild auch etwas von Fotografier- und Filmverbot. Dies indes gilt nicht nur für Besucher, sondern auch für Soldaten, die in der Kaserne Dienst tun!
Um es deutlich zu sagen: Jedes ungenehmigte Foto, das in einem militärischen Sicherheitsbereich geschossen wird (oder Video), ist perse ein Dienstvergehen, das entsprechend geahndet werden wird!
Darüber hinaus kann es eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes anderer gezeigter Personen sein, wenn Sie derartige Fotos wo auch immer veröffentlichen!
Schließlich ist es verboten (und zwar wo auch immer!) Fotos von Details militärischer Ausrüstung (Waffen, Fahrzeuge, Großgerät) anzufertigen - und erst recht, diese zu veröffentlichen.
Um ganz sicher zu gehen, keinen Ärger zu bekommen, sollten Sie VOR jeder Fotoaktion in der Kaserne Ihren Chef fagen, ob - und unter welchen Umständen/Auflagen ggf. das Anfertigen von Fotos gestattet ist! Ich rate dringend von Eigenmächtigkeiten ab! Erst jüngst wurde ein Uffz unserer Stabskompanie vom TrDienstgericht zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt, weil er ein Foto aus der Kaserne in ein Internetportal eingestellt hatte!
Okay, was ich verstehen kann ist, wenn man Fotos in der Kaserne macht (egal wo dort), weil dort Fotos ausdrücklich verboten sind...
Aber zu Hause im Privatbereich? Ich mein es ist nach der AGA ja auch erlaubt, mit der gleichen Uniform, mit der man sich zu Hause fotografieren würde draußen in der Öffentlichkeit herum zu laufen... Und mit den Waffen und ABC-Masken oder dergleichen kann man sich ja zu Hause auch nicht fotografieren, weil die Ausrüstung in der Kaserne bleiben muss...
Man sollte ja schauen das die Fotos nicht gearde auf VZ usw. landen.
Ein Polizist fotografiert sich ja auch nicht zu hause und lädt die bilder hoch.
Zitat von: miguhamburg1 am 31. Oktober 2009, 11:54:04... Um es deutlich zu sagen: Jedes ungenehmigte Foto, das in einem militärischen Sicherheitsbereich geschossen wird (oder Video), ist perse ein Dienstvergehen, das entsprechend geahndet werden wird! ...
naja, wobei man hier mal wieder den Unterschied zwischen Theorie und Praxis erwähnen sollte.
Je mehr auf der Schulter, desto fetter das Kameragrinsen wenn er hinter der GraMaWa auf Übungen abgelichtet wird.
Wie überall im Leben gilt auch hier: Ein gesunder Menschenverstand, und bei Zweifel den Vorgesetzen fragen ...
Horrido
Zitat von: Christopher aus Beckum am 31. Oktober 2009, 14:33:34
Okay, was ich verstehen kann ist, wenn man Fotos in der Kaserne macht (egal wo dort), weil dort Fotos ausdrücklich verboten sind...
Aber zu Hause im Privatbereich?
was hast du denn noch nicht verstanden....
du darfst dich im Privatbereich foto. lassen .... halt nur nicht ins netz stellen
Zitat von: Christopher aus Beckum am 31. Oktober 2009, 14:33:34
Und mit den Waffen und ABC-Masken oder dergleichen kann man sich ja zu Hause auch nicht fotografieren, weil die Ausrüstung in der Kaserne bleiben muss...
warum willst du dich denn mit diesen beiden gegenstaänden foto. lassen?^^
Zitat von: rogal am 30. Oktober 2009, 23:55:46bei uns gabs ein offizielles Fotoverbot innerhalb der Kaserne, hat uns aber nicht interessiert, wir haben knapp 800 fotos in den drei monaten gemacht plus jede menge videos.
einige bilder stehen auch im netz.
ich würd diese halt nicht hochladen, solane du nochin der aga bist, danach ist es eistens egal.
Kein wirklich guter Ratschlag - das Fotografieren trotz Verbot ist nicht nur ein Dienstvergehen, sondern gegebenenfalls auch eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden kann!
Wenn das Fotografieren nicht explizit erlaubt ist, sollte man sich an das Verbot halten!
Zitat von: miguhamburg1 am 31. Oktober 2009, 11:54:04Einzig das Hochladen ins Internet ist verboten - aus Sicherheitsgründen.
Auf welcher Grundlage? ???
Natürlich ist das Hochladen privater Bilder ins Web nicht verboten, egal ob man eine Uniform oder ein rosa Hasenkostüm trägt.
Sehr verwirrend grad hier ::)
Was mich aus aktuellem Anlass interessiert ist, wie das mit dem Zugfoto/Gruppenfoto aussieht. Dürfte ich sowas ins Netz stellen oder gar nicht oder quasi nur mit Zustimmung all der dort abgebildeten Personen?
Nein, darfst du nicht in´s Netz stellen. Denk einfach an die Sicherheit und das Recht deiner Kameraden, dass die entsprechenden Bilder nicht im Netz zu finden sind.
Zitat von: WausLG1 am 31. Oktober 2009, 23:33:20
warum willst du dich denn mit diesen beiden gegenstaänden foto. lassen?^^
vllt ein Nachfolger von unserem Beule bzw Lattenpaule :P
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ins netz stellen darf man sie sicherlich schon, allerdings nicht der allgemeinheit zugänglich machen vermute ich mal mit meinem laienhaften Juristenverständnis.
Sprich lade ich Bilder auf mybild.com schies mich tot hoch stelle ich dort ein: "nur für Freunde sichtbar". diese kann man dann im Profil oder so einstellen.
So hab ich es mal in soner komischen Community kennengelernt.
Zitat von: reFlexX am 06. November 2009, 23:04:27
Was mich aus aktuellem Anlass interessiert ist, wie das mit dem Zugfoto/Gruppenfoto aussieht. Dürfte ich sowas ins Netz stellen oder gar nicht oder quasi nur mit Zustimmung all der dort abgebildeten Personen?
Nein, darfst Du nicht.
Wenn, dann nur mit Genehmigung aller abgebildeten Personen und selbst das bliebe meiner Meinung nach wegen eventueller Sicherheitsbedenken fragwürdig.
Es wäre anders, wenn die Personengruppe in der Öffentlichkeit aufgetreten und dort im Rahmen eines Ereignisses (z.B. Gelöbnis) von einem Reporter für ein Medium fotografiert worden wäre. Dann aber auch nur für diesen einen Zweck, wobei die Weiterverbreitung des Fotos in anderen Medien nicht gestattet wäre.
Dass das oft anders gehandhabt wird mildert nicht den Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen.
Wenn Flexscan mit "nur für Freunde sichtbar" eine Art privates Fotoalbum im Netz meint, dann wäre das ok. Wie weit das aber tatsächlich "nicht öffentlich" bleibt lässt sich schwer einschätzen. Und ein Foto mit Personen, die nicht wissen wo sie präsentiert werden, hat auch in einem solchen Medium nichts zu suchen.
Stell Dir vor, jemand stellt ohne Deine Zustimmung ein Gruppenfoto ins Netz um zu beweisen mit welchen "Kameraden" er bei der Bw war, "besonders der 3. von links, das war vielleicht ein usw..." und dieser 3. wärest Du??
Zitat von: reFlexX am 06. November 2009, 23:04:27
quasi nur mit Zustimmung all der dort abgebildeten Personen
...und das dürfte bei einem kompletten Zug schon problematisch werden ;)
Zitat von: reFlexX am 06. November 2009, 23:04:27
nur mit Zustimmung all der dort abgebildeten Personen
und dessen, der es erstellt hat bzw. die Verwertungsrechte besitzt.
Klar, leuchtet alles ein. Vielleicht wurde die Frage schon beantwortet und ich bin zu doof das zu checken aber da ich jetzt die Fotos bekommen habe ... wie sieht das mit meinem Portraitfoto aus, auf dem ich ja in Feldbluse und Barret zu sehen bin. Dürfte ich das z.B. als Profilbild bei meinVZ benutzen oder hat das wieder mit den Nutzungsrechten etc zu tun?
Zitat von: StOPfr am 06. November 2009, 23:46:42Es wäre anders, wenn die Personengruppe in der Öffentlichkeit aufgetreten und dort im Rahmen eines Ereignisses (z.B. Gelöbnis) von einem Reporter für ein Medium fotografiert worden wäre.
Mit der Korrektur dürfte es stimmen - das KunstUrhG unterscheidet da nicht weiter zwischen "Reportern" und sonstigen Bürgern.
Zitat von: reFlexX am 13. November 2009, 20:03:23Dürfte ich das z.B. als Profilbild bei meinVZ benutzen oder hat das wieder mit den Nutzungsrechten etc zu tun?
Im Zweifelsfall letzteres.
Zitat von: Timid am 13. November 2009, 22:07:35
Mit der Korrektur dürfte es stimmen - das KunstUrhG unterscheidet da nicht weiter zwischen "Reportern" und sonstigen Bürgern.
Korrekt! Das "z.B." in der Klammer sollte eigentlich auch für den beispielhaften Reporter gelten, weil man natürlich kein solcher sein muss um Rechteinhaber zu sein.
Zitat von: reFlexX am 13. November 2009, 20:03:23
Dürfte ich das z.B. als Profilbild bei meinVZ benutzen oder hat das wieder mit den Nutzungsrechten etc zu tun?
Hier würde ich eher "ja" sagen, weil die Genehmigung für die weitere Verwendung eines mich zeigenden Einzelbildes relativ unproblematisch erhältlich sein sollte.
Eine wichtige Vorausetzung ist ja erfüllt: Das Foto zeigt allein mich! Allerdings sollte die Genehmigung auch tatsächlich erfolgt sein.
Wie bekommt man die Genehmigung denn? Reicht ein Anruf bei dem Unternehmen, dass die Fotos gemacht hat oder bedarf es da schon etwas handfesteres?
Sowas sollte man IMMER nur schriftlich machen! Bei der unerlaubten Nutzung von Bildern kann es (bei einem Rechtsstreit, einer Abmahnung o.ä.) schnell mal um einige hundert Euro und mehr gehen - da bringt dann im Zweifelsfall das Argument "ich hatte die mündliche Genehmigung" nicht so ganz so viel, da es sich nicht beweisen lässt ...
Meine einschlägige Erfahrung in einem entsprechenden Streitfall reicht, um Timids Hinweis fett zu unterstreichen.
Wobei man hier Provider wie meinvz etc. ein wenig kritisieren muss. Würde explizit darauf hingewiesen werden, dass man nur Fotos veröffentlichen darf, wo die Rechte dritter Personen nicht verletzt werden, würde es dahin gehend mit Sicherheit weniger Verstöße geben.
Facebook beispielsweise belehrt vor dem Hochladen von Fotos jeden User zu diesem heiklen Thema ...
Die VZler sagen auch, dass nur Fotos erlaubt sind, wo man deutlich zu erkennen ist und keine sonstig gearteten Phantasie-Bilder oder gar vermummte Fotos ... kümmert sich auch kein Arsch drum.