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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Repeater5 am 05. November 2009, 16:47:37

Titel: KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: Repeater5 am 05. November 2009, 16:47:37
Hallo!
Also mal kurz vorweg, hier soll es nicht darum gehen ob das ganze sinnig ist, bzw. warum man es machen will und wieso man seine Meinung geändert hat.
Ich würde gerne mal wissen ob hier welche sind, die Zivildienst gemacht haben, danach ausbildung / studium fertig oder nichtfertig haben und dann überlegt haben die KDV zurückzuziehen und dann zur Bundeswehr zu gehen.
Wie war eure Erfahrung? Wie war der weitere Verlauf? Brief an das Bundesamt für Zivildienst geschickt, gewartet usw. neu gemustert ? Wann eingezogen?
Also alles was damit zu tun hat , wäre nett wenn da mal ein paar Berichten würden ;)

Gruß
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: ulli76 am 05. November 2009, 17:24:26
Wenn du deinen Zivildienst schon abgeleistet hast,bekommst du erst zum großen vaterländischen Krieg wieder ne Einberufung.
Wenn du als SaZ zum Bund willst musst du 1. deine Kriegsdienstverweigerung widerrufen und 2. ne Bewerbung schreiben. 3. Das Auswahlverfahren so gut bestehen, dass du eingestellt wirst.
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: Repeater5 am 05. November 2009, 17:33:16
Bist du sicher mit der Einberufung? Die Dame am Telefon hab ich da aber anders verstanden. Jedoch möchte ich gerne weitere Erfahrung hören.
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: MediNight am 05. November 2009, 17:36:56
Repeater5, einberufen werden nur Leute, die dem Wehrpflichtgesetz unterliegen ;) ! Somit sind das Grundwehrdienstleistende und Reservisten! Sie hingegen haben Ihren Zivildienst gemacht und erhalten, wenn man Sie als SaZ (Soldat auf Zeit) einstellen sollte, eine "Aufforderung zum Dienstantritt" aber KEINE Einberufung ;) !

Die Tatsache, dass Sie am ... um ... Uhr irgendwo sein sollte, dürfte denen auf einer Einberufung entsprechen, aber die Rechtsfolgen sind total verschieden!
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: Repeater5 am 05. November 2009, 17:39:35
Also ich schicke den Brief ab, was passiert dann genau? Mir wurde erklärt das man sozusagen wieder von 0 anfängt. Das heißt für mich Grundausbildung? Oder fällt diese dann weg? Kommt dann überhaupt ein Brief von der BW ?  Was für ein Brief genau "Aufforderung zum Dienstantritt"?
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: AriFuSchr am 05. November 2009, 17:45:40
durch die Ableistung des Zivildienstes ist die "Wehrpflicht"für dich erfüllt. Du musst Dich bei der Bw als SaZ bewerben. Nur dann bekommst Du Post von der BW
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: MediNight am 05. November 2009, 17:47:58
Und wenn Sie den Bewerbungsprozess an der OPZ (Offizierbewerber-Prüfzentrale) oder einem der ZNwG (Zentren für Nachwuchs-Gewinnung) erfolgreich absolviert haben und eingestellt wurden, dann kommt irgendwann einmal auch die "Aufforderung zum Dienstantritt" ;) !

Und ja, JEDER neu eingestellte Soldat beginnt seinen Dienst mit der "Allgemeinen Grundausbildung"!
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: casa01 am 05. November 2009, 18:29:51
Ich habe mit 17Jahren den Kriegsdienst verweigert. Jetzt, mit 22Jahren, denk ich anders darüber und habe mein KDV rückgängig gemacht, eine Bewerbung geschrieben und zum 16.November die Eignungstests im ZNwG-WEST...

lg
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: wissel jissel am 05. November 2009, 20:36:56
ich kann nur dazu geben, das ich zum Zeitpunkt meiner Erstmusterung als "UNTAUGLICH" ( zu niedriger BMI ) gemustert wurde, damit viel das Thema " Grundwehrdienst" auch unter den Tisch.

Darauf hin brahcte ich meine Ausbildung zu ende, sammelte Berufserfahrung und ging neben bei ins Fitnessstudio um Körpermasse aufzubauen...
Damit ging ich dann zum Kreiswehrersatzamt und stellte einen Antrag auf erneute Musterung.
Diese Musterung verlief dann "TAUGLICH"

Ich schrieb meine Bewerbung an das Zentrum für nachwuchsgewinnung, und erhielt nach bestehen der Tests meine Stelle in der Uffz laufbahn.

Das ist jetzt zwar nicht ganz das worauf du antworten suchst, aber es zeigt das der Zug nicht gleich abgefahren ist.

ich hoffe konnte dir helfen.

Versuch einfach dein Glück ;-)
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: YipYap am 11. November 2009, 10:49:15
Verweigerung wiederrufen....dann bekommst du wieder einen Termin zur Musterung. Kannst dich gleichzeitig bewerben oder bei Musterung bewerbung abgeben. War kein problem bei mir.
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: mailman am 11. November 2009, 11:35:51
Wieso noch mal Musterung? Man ist doch bereits gemustert
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: YipYap am 11. November 2009, 13:56:50
Bei mir lag die Musterung 9 Jahre zurueck, deswegen nochmal Musterung.
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: Rollo83 am 11. November 2009, 14:37:31
Es gint nur eine Musterung im Leben.Danach erfolgt eine Nachuntersuchung.Eine Musterung ist ca. 3 Jahre gültig soweit ich informiert bin.
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: YipYap am 13. November 2009, 05:21:11
Nur eine Musterung im Leben hin oder her. Ich war 1998 bei der Muster und dieses Jahr habe ich nochmal das genau gleiche im Kreiswehrersatzamt gemacht. Nenne es Musterung oder Nachuntersuchung. Eine Nachuntersuchung ist fuer mich was anderes. Nach 10 bzw. 11 Jahren kann man wohl kaum mehr von einer Nachuntersuchung sprechen :D also für mich war es ne stinknormale Musterung ;)
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: Rollo83 am 13. November 2009, 12:03:17
Was das für dich ist das spielt gar keine Rolle, fakt ist es gibt nur eine Musterung und danach kommen Nachuntersuchungen.
Titel: Re:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: wolverine am 13. November 2009, 12:13:43
Dieser "wesenentliche und für alle interessante, entscheidende Punkt" ist jetzt geklärt! ::)
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: pille2002 am 12. Oktober 2011, 20:28:16
Dieses thema liegt zwar schon eine weile zurück, aber hat jemand von euch vielleicht mittlerweile den anspruch auf BfD?
Gruss Philipp
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: ulli76 am 12. Oktober 2011, 20:54:54
Hä? Was hat BFD mit KDV zu tun?
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: pille2002 am 12. Oktober 2011, 21:02:15
Mein Problem:
Ich war 2000/2001 Zivi, 2006 bin ich dann zur Bundeswehr.
Und in kürze steht mein BfD anspruch vor der Türe.

Mir gehts im endeffekt darum ob der Zivildienst meiner Bundeswehrdienstzeit angerechnet wird.

Sorry das ich mich vorhin undeutlich artikuliert habe.
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: Hei-Ko am 12. Oktober 2011, 21:09:09
Wurde das nicht schon heute mittag von jemanden vorgekaut? So wie mir im Gedächtnis geblieben ist beim überfliegen der Beiträge wurde doch gesagt, dass nur die Wehrdienstzeit angerechnet wird. Was anderes kann ich mir auch nicht vorstellen. Da du dich damals gegen die Bundeswehr entschieden hast, den KDV-Antrag später zurückgezogen hast und Soldat geworden bist. Der BfD-Anspruch ist m.W. nur für die geleistete Zeit bei der Bundeswehr, welche man durchaus als Bonus ansehen kann.
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: pille2002 am 12. Oktober 2011, 21:20:44
Hast du recht mit heute mittag, mir ist dieses thema nur sehr eilig, da ich im Dezember bei anrechnung der 10 monate in den BfD gehen könnte.
Ich hoffe das ich gegen keine Forenregeln verstosse, wenn doch tuts mir leid.

Hab das forum nochmal durchgestöbert, und hatte gehofft das evtl jemand in diesem thread noch aktiv ist.
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: Hei-Ko am 12. Oktober 2011, 21:23:07
Mal rein logisch gedacht, wieso sollte der Zivildienst angerechnet werden?
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: ulli76 am 12. Oktober 2011, 21:23:47
Naja- auch als Zivi hatte man BFD-Ansprüche. Genauso wie GWDL.
Kann mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man die 10 Jahre später noch nutzen kann. Die wären ja damals während der (Zivi-) Dienstzeit zu nutzen gewesen.

Da das aber ein Spezialfall ist, wird wohl nur ein Blick in die entsprechenden Gesetze und ein Besuch beim BFD-Berater und ggf. beim Sozialdienst helfen.

Ist die eigentlich deine Zivi-Zeit auf die SaZ-Dienstzeit angerechnet worden?
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: pille2002 am 12. Oktober 2011, 21:28:19
Darum gehts mir momentan ja hauptsächlich,
das mir die zehn monate von meinem DZE abgezogen werden.
Also anstatt 01.01.2014 --> 01.03.2013

Wegen einem längeren BFD anspruch habe ich mir eigentlich noch keine gedanken gemacht.
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: KlausP am 12. Oktober 2011, 21:29:01
ZitatNaja- auch als Zivi hatte man BFD-Ansprüche. Genauso wie GWDL.

Nö, der GWDL konnte im Rahmen freier Kapazitäten an Arbeitsgemeinschaften und u.ä. teilnehmen, einen Rechtsanspruch auf Berufsförderung gemäß SVG hatte er nicht.
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: ulli76 am 12. Oktober 2011, 21:49:00
GWDL hatten nen BFD-Anspruch von ca. 600 (Mark/Euro?). Das hat zwar nicht für viel gereicht, aber immerhin z.B. mal nen Sprach- oder Computerkurs.
Den gleichen Anspruch hatten Zivis auch. Da wurde nicht unterschieden.

Ich musste mir als AGA-Ausbilder der BFD-Unterricht lange genug anhören. Und einer meiner Brüder war Zivi. Da kamen genau die gleichen Werte raus.

@Pille: Du musst doch wissen, wann dein Dienstzeitende ist. Wenn das der spätere Termin ist, ist die Zivi-Zeit offenbar nicht angerechnet worden.
Titel: Antw:KDV zurückziehen, ERFAHRUNG
Beitrag von: wolverine am 13. Oktober 2011, 11:22:39
Es gibt doch eine Dienstzeitfestsetzung und wenn man dieser nicht widersprochen hat, dürfte sie mittlerweile bestandskräftig sein. Ich denke einmal, dass hierbei der Zivildienst keine Anrechnung fand denn was nutzt es z. B. einem Z2 ROA wenn er einmal 12 Monate einen Krankenwagen oder "Essen auf Rädern" gefahren hat? Und BFD-Leistungen für GWDL und Zivildienstleistende wären in der Dienstzeit entsprechend der Vorgaben zu nehmen gewesen. Wenn man das nicht ausgeschöpft hat, verfallen sie. Zu den Leistungen nach SVG wird ausschließlich der Wehrdienst betrachtet und die Definition findet man im anderen Threat. Also sehe ich - wie man es auch betrachtet - keine Handhabe für Sie. Ein Änderung des Dienstzeitendes funktioniert nur mit Zustimmung der Behörde und Leistungen werden ausschließlich nach der Wehrdienstzeit berechnet.