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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: snake99 am 11. November 2009, 18:43:33

Titel: Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 11. November 2009, 18:43:33
Eine Frage an die aktiven Kameraden:

Zur STAN Ausrüstung eines jeden Soldaten gehört das Koppeltragegestell mit Mehrzwecktasche, Magazintaschen sowie Feldflasche. Einige haben sogar eine für das Gestell konstruierte ABC Masken Tasche daran.

Schaut man sich jedoch die Bilder aus den Auslandseinsätzen der Bw (insbesondere AFG) an, kann ich das dienstlich gelieferte Koppeltragegestell so gut wie auf keinem Foto erkennen, dafür jedoch unterschiedlichste "taktische Kampfmitteltragewesten" über den ballistischen Schutzwesten ...

Sind diese "taktischen Tragewesten" eigentlich dienstlich geliefert oder privat beschafft? Selbst auf einer Lehrvorführung im Inland trugen die Soldaten kein Koppeltragegestell, sondern einer dieser "taktischen Kampfmitteltragewesten".

Hat das "alte Koppeltragegestell" somit ausgedient und wird bald ersetzt?
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Rollo83 am 11. November 2009, 18:49:27
Also in meinem GWD der auch erst 3 Jahre her ist gab es das Koppeltragegestell noch.In der AGA war die ABC Tasche mit einem Band zum umhängen, aber für länger dienende gab es dann die Taschen die man an die Koppel machen konnte.Man musste das Gestellt auch z.B bei der Wache tragen.
Aber jetzt wo snake das an spricht hat er absolut recht, ich seh die Koppel auch nie bei den ganzen TV Bildern.Ich kann mir jedoch nicht vorstellen das sich alle Soldaten diese Westen selber besorgen.
Aber jetzt bin ich auch mal gespannt.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 11. November 2009, 18:56:48
Zitat von: Rollolso in meinem GWD der auch erst 3 Jahre her ist gab es das Koppeltragegestell noch

Man empfängt es ja auch noch nach wie vor. Wurde Anfang des Jahres mit einem kompletten Einkleidungs- und Ausrüstungssatz ausgestattet. Nur komisch, dass man diese Ausrüstung im Einsatz nicht zu sehen bekommt ....

Habe auf den Einsatz Bildern auch noch keinen Soldaten gesehen, der seine ABC Tasche mit sich rum schleppte ....
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: reFlexX am 13. November 2009, 19:56:56
Bin ja momentan GWDler in Lüneburg und wir haben das Koppeltragegestell auch noch und tragen es auch fleißig, letzte Woche erst bei der Schießwoche. Hat in der AGA auf jeden Fall noch einen hohen Stellenwert. Wie das dann später aussieht ist ne andere Sache. Anscheinend ist das so langsam nur noch Theorie wenn man das hier so liest.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: MediNight am 13. November 2009, 20:06:33
Prinzipiell gibt es das Teil noch und es wird auch im Rahmen der Ausbildung fleißig getragen ;) ! Die Einsatzrealität schaut jedoch geringfügig anders aus:

1. Die Notwendigkeit ballistischen Schutzes (IdZ-Schutzweste) besteht in Afganistan beinahe permanent!
2. ABC-Gedöns langt im Normalfalle vollkommen aus, wenn in Griffweite, also im Fahrzeug vorhanden (z. B. bei Patroullien9
3. Wenn ich länger weg gehe (Long Range Patrol) dann habe ich im Fahrzeug auch Essen und Trinken, waruim sollte ich dann mein Esszueg (Pickpott und Besteck) ständig am Mann haben?
4. Aus der Feldflasche trinkt man, wenn man es vermeiden kann, ohnehin nur im Notfall, weil Wasser in Platiukflaschen bereit gestellt wird und auch mitgenommen wird!
5. Wenn ich wirklich was benötige, dann ist es Munition und daher kann ich an meiner IdZ-Schutzweste mit den dienstlich gelieferten Befestigungsmöglichkeiten bis zu 4 Magazintaschen anbringen, was bedeutend mehr Sinn macht, als ständig so viel Gerödel am Ranzen zu haben, dass jedes Ein- und Aussteigen in/aus ein/em Auto, was mit IdZ-Weste ohnehin nicht einfach ist, noch durch zusätzlichen Ballast erschwert wird?

Und ... JA, ich kenne den Gruindsatz "Train as you figth", aber wenn für die Ausbildung im Inland das "Splitterschutzwestchen" (auch Leibwärmer genannt ;) !) als Ersatz für eine ballistische Schutzweste getragen wird, sollte man die Beschwernisse für den Einsatz wenigstens durch einen angelegten "Strapsgürtel" simulieren ;) !
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 13. November 2009, 20:31:42
Hm, letztendlich bestätigt dein Posting somit die Wahrnehmung, dass das Koppeltragegestell im Grunde nur noch im Inland während der Ausbildung getragen wird.

Ich kam auf die Frage, da man hin und wieder die wildesten Dinge auf Einsatzfotos zu sehen bekommt. Die Schutzwesten sind immer einheitlich, doch das "Darüber" sieht mir oftmals privat beschafft aus. Offensichtlich scheint die Bw "aufgetaut", wenn es um die Beschaffung von privaten Ausrüstungsgegenständen geht. Alleine den von zahlreichen Herstellern angebotene "KSK Parka" scheinen sehr viele Soldaten aller Dienstgrade zu tragen, ohne das irgendwelche Vorgesetzte kritisch den Finger heben á la "Ziehen sie sofort die Jacke aus, sie ist nicht dienstlich geliefert!"

Meine Meinung nach wurde es auch Zeit. Es gibt mittlerweile viele Dinge, die praktisch und funktionell durchdacht sind. Warum sollten sie also dann nicht zum Einsatz kommen ;)
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: MediNight am 13. November 2009, 20:34:56
Ja, auch ich habe so ein "Chest-Rig" allerdings trage ich es nur auf Patroullie über der IdZ-Weste und es ist vorrangig gefüllt mit medizinischem Sofortbedarf und nur bei absolutem Bedraf mit zusätzlichen Waffen, Munition oder Sprengmitteln!

Und für solche Befestigungszwecke stellt der Dienstherr nämlich NICHTS zur Verfügung ;) ! Zumindest nichts gescheides ... !
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 13. November 2009, 20:36:53
Hättest doch dein Koppeltragegestell :D
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: MediNight am 13. November 2009, 20:40:44
Und müsste mir die ganzen kleinen Täschchen für die Sachen selbst kaufen, oder? Da kommt es letztendlich billiger, mir gleich ein Chest-Rig zu kaufen, das ich dann auch so anordnen kann, dass ich MIT dem Teil auch noch im Fahrzeug sitzen kann ;) !

Übungen oder Vorausbildungen zu Hause sind Theorie, Einsatz ist Praxis ;) ! Den Unterschied brauche ich wohl niemandem zu erklären!

Und ... Theoretiker sind wie Eunuchen :D ! Sie wissen zwar wie ES geht, aber ... ;) !
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Marauder am 13. November 2009, 21:11:05
Zitat von: snake99 am 13. November 2009, 20:31:42
Ich kam auf die Frage, da man hin und wieder die wildesten Dinge auf Einsatzfotos zu sehen bekommt. Die Schutzwesten sind immer einheitlich, doch das "Darüber" sieht mir oftmals privat beschafft aus. Offensichtlich scheint die Bw "aufgetaut", wenn es um die Beschaffung von privaten Ausrüstungsgegenständen geht. Alleine den von zahlreichen Herstellern angebotene "KSK Parka" scheinen sehr viele Soldaten aller Dienstgrade zu tragen, ohne das irgendwelche Vorgesetzte kritisch den Finger heben á la "Ziehen sie sofort die Jacke aus, sie ist nicht dienstlich geliefert!"

Das ist heute immer noch so. Es wird toleriert ist aber trotzdem nicht erlaubt.
Ist schon erschreckend das einige nicht wissen was eine Kunstofffaser anrichtet wenn diese verbrennt und was mit dem Körper passiert der drinsteckt.

Zum Inland.  Wenn es genug Geld gebe würde man im Inland auch auf die neue Ausrüstung umstellen. Da aber nicht genug für alle da ist und Auslandseinsätze auf der Liste ganz oben stehen ist es so wie es zur Zeit ist.
Allein die Beschaffungsorgie um die MP7 und was man da alles geplant hat und wirklich daraus geworden ist sieht man ja. Nicht genug Geld also nur für Einsatz bestimmt. Ein kompletter Austausch wird gestrichen. Oder auch das MG4. Da werden Waffen von Standort zu Standort gekarrt sodas die Soldaten eine Vorausbildung erhalten können. So jedenfalls ist es im Durchschnitt. Kenne auch noch einen anderen Fall da hat man das erst in Afghanistan gemacht.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 13. November 2009, 21:58:45
ZitatDas ist heute immer noch so. Es wird toleriert ist aber trotzdem nicht erlaubt.
Ist schon erschreckend das einige nicht wissen was eine Kunstofffaser anrichtet wenn diese verbrennt und was mit dem Körper passiert der drinsteckt.

Nehmen sie mir es nicht übel, doch das ist absoluter Blödsinn, da viele Hersteller von Ausrüstungsgegenständen mittlerweile nach den TL's der Bw produzieren. Wenn es knallt, dann knallt es und es wird aller Wahrscheinlichkeit nur wenig eine Rolle spielen, ob man bei einem Anschlag das dienstlich gelieferte Koppeltragegestellt trug, oder privat beschaffte Ausrüstung ;) Außerdem, ich habe nie den Satz "Das Tragen nicht dienstlich gelieferter Ausrüstung oder Bekleidung ist VERBOTEN." in irgendeiner Vorschrift gelesen ;)

Das eine Kampfmittelweste (oder wie die Dinger heissen)  für 39,99€ nicht mit der für 299,99€ qualitativ mithalten kann, sollte einem der logische Menschenverstand sagen. Die verbaute Materialen der teureren Ausrüstungsgegenständen entsprechen jedoch in der Regel zu 100% den der dienstlich gelieferten Ausrüstung ... Leuchtet ja auch irgendwo ein ... was bringt es einem Hersteller, wenn sein Artikel bei der aktiven Truppe nicht zum Einsatz kommen darf, nur weil er die falschen Materialien verbaut hat?  
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Timid am 13. November 2009, 22:28:24
Zitat von: snake99 am 13. November 2009, 21:58:45Nehmen sie mir es nicht übel, doch das ist absoluter Blödsinn, da viele Hersteller von Ausrüstungsgegenständen mittlerweile nach den TL's der Bw produzieren.

Sagen - die Hersteller? ;)  Gewissheit hat man im Zweifelsfall nur und ausschließlich bei den dienstlich gelieferten Ausrüstungsgegenständen.

ZitatDie verbaute Materialen der teureren Ausrüstungsgegenständen entsprechen jedoch in der Regel zu 100% den der dienstlich gelieferten Ausrüstung ... Leuchtet ja auch irgendwo ein ... was bringt es einem Hersteller, wenn sein Artikel bei der aktiven Truppe nicht zum Einsatz kommen darf, nur weil er die falschen Materialien verbaut hat?

Interessanter Schluss ... Damit die Gegenstände getragen werden dürfen, müssen sie also einfach aus den richtigen Materialien bestehen?
Ich dachte bisher eigentlich immer, dass "Selbstbeschaffte Uniformteile und Abzeichen [...] in Form und Farbe den
dienstlich gelieferten zu entsprechen" haben, damit sie getragen werden dürfen. Was, wohlgemerkt, bei ungefähr 100% der privat beschafften Kampfmittelwesten etc. nicht der Fall sein dürfte - ansonsten könnte der Soldat ja auch einfach zur dienstlich gelieferten Ausrüstung greifen ...

Nebenbei werden viele derartige Ausrüstungsgegenstände überhaupt nicht für die Bundeswehr, sondern den internationalen Markt hergestellt - TL-Kompatibilität ist damit im Zweifelsfall eher nicht gegeben ...
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 13. November 2009, 22:45:56
Für mich ist der berühmte Satz von "Farbe und Form" immer noch eine sehr schwammige Auslegungssache, der das Tragen von privat beschaffter Ausrüstung grundsätzlich nicht verbietet ... Entspricht beispielsweise eine "Trageweste" äußerlich der Farbe der Bw Ausrüstung, und auch die Materialen scheinen der der Bw zu entsprechen, warum sollte man das Tragen dann verbieten?

Schaue ich in die Webshops oder Kataloge der Anbieter stelle ich fest, dass bei immer mehr Sachen der Satz zu finden ist "nach TL der Bw gefertigt". Ich denke, dass die Hersteller keine falschen Angaben machen, da ihnen das im schlimmsten Falle juristisch gesehen irgendwann mal zum Verhängnis werden könnte.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Timid am 13. November 2009, 22:59:15
Zitat von: snake99 am 13. November 2009, 22:45:56Für mich ist der berühmte Satz von "Farbe und Form" immer noch eine sehr schwammige Auslegungssache, der das Tragen von privat beschaffter Ausrüstung grundsätzlich nicht verbietet ...

Da ist, meiner Meinung nach, eigentlich überhaupt nichts schwammig dran ...

ZitatEntspricht beispielsweise eine "Trageweste" äußerlich der Farbe der Bw Ausrüstung, und auch die Materialen scheinen der der Bw zu entsprechen, warum sollte man das Tragen dann verbieten?

"Farbe" ist nur eines der beiden genannten Kriterien. Und bei den meisten Kampfmittelwesten, Chest-Rigs, taktischen Westen etc. entspricht die Form allem, nur nicht der dienstlich gelieferten Ausrüstung ...

Die TLs geben explizit nicht nur Material und Farbe, sondern auch die exakte Form eines Ausrüstungsgegenstandes vor (z.B. die Schnittform jedes einzelnen Teils einer Feldbluse, den äußeren Umfang und das Gewicht eines Gefechtshelms bei einer bestimmten Größe, usw. usf.). Die Form z.B. eines Kampfschuhs ist dadurch absolut eindeutig vorgegeben, die Form eines Bergschuhs, die Form eines Gefechtshelms, vermutlich sogar die Form eines Leopard 2 bis hin zum kleinsten Einzelteil ...

ZitatSchaue ich in die Webshops oder Kataloge der Anbieter stelle ich fest, dass bei immer mehr Sachen der Satz zu finden ist "nach TL der Bw gefertigt". Ich denke, dass die Hersteller keine falschen Angaben machen, da ihnen das im schlimmsten Falle juristisch gesehen irgendwann mal zum Verhängnis werden könnte.

;D  Und das wäre jetzt weshalb genau ein Grund, es nicht zu tun? ;)

Klar, es wird bestimmt genug Hersteller geben, die z.B. das Material (das in entsprechenden TLs vorgegeben ist) und das Tarnmuster (das auch in TLs vorgegeben ist!) der dienstlich gelieferten Ausrüstung verwenden. Nur: Wenn der Ausrüstungsgegenstand tatsächlich den TLs entsprechen würde, dann wäre er zu ~99% exakt identisch mit dem dienstlich gelieferten Ausrüstungsgegenstand - und damit gäbe es eigentlich keinen Grund mehr, sich das Teil privat zu beschaffen, da man ihn auf dem Dienstweg bekommt ...
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 13. November 2009, 23:11:06
Richtig, doch der Dienstherr gibt ja selber zu, dass er a) nicht auf alle Wünsche seiner Soldaten wegen der spärlichen HH-Mittel eingehen kann und b) die dienstlich gelieferte Ausrüstung durchaus verbesserungsbedürftig ist.  

Nehmen wir als Beispiel die Koppel:
Sie ist sperrig und kann bei längeren Tragen sehr unbequem werden. Druckstellen an der Hüfte sowie an den Schultern sind nicht vermeidbar. Gerade als MKF stört eine vollbestückte Koppel und man muss sie abnehmen. Was spricht also dagegen, wenn der Soldat die Koppel gegen eine der Tragewesten tauscht? Er hat seine komplette Ausrüstung am Mann, das Gewicht verteilt sich komplett auf den Oberkörper und nicht nur auf Hüfte und Schultern.

Summa summarum kann ich keinen Grund erkennen, warum der Soldat die Weste nicht tragen dürfte ;)
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: StOPfr am 13. November 2009, 23:35:53
Zitat von: snake99 am 13. November 2009, 23:11:06
Richtig, doch der Dienstherr gibt ja selber zu, dass er a) nicht auf alle Wünsche seiner Soldaten wegen der spärlichen HH-Mittel eingehen kann und b) die dienstlich gelieferte Ausrüstung durchaus verbesserungsbedürftig ist.
Ohne jetzt auf das Beispiel (Koppel) eingehen zu wollen:
Die letzte Aussage bringt auf den Punkt, weshalb die privat gekauften Artikel eben nicht der dienstlich gelieferten Ausrüstung entsprechen; sie sind bereits verändert (verbessert?), sonst wären sie ja gleichwertig und müssten nicht privat beschafft werden.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Timid am 13. November 2009, 23:52:04
Zitat von: snake99 am 13. November 2009, 23:11:06Druckstellen an der Hüfte sowie an den Schultern sind nicht vermeidbar. Gerade als MKF stört eine vollbestückte Koppel und man muss sie abnehmen.

Ersteres kann man normalerweise relativ gut beheben, indem man das Material richtig einstellt - mir sind jetzt aus meiner Erfahrung nur wenige Leute bekannt, die nach der zweiten Übung noch Probleme mit dem Tragegestell hatten.

Letzteres kann man relativ einfach beseitigen - Mehrzwecktasche in den Rucksack oder griffbereit in ein Staufach in der Fahrerkabine, fertig. Und wie die Aufzählungen von MediNight zeigen, ist "eine vollbestückte Koppel" in der Einsatzrealität sowieso die Ausnahme ...

ZitatWas spricht also dagegen, wenn der Soldat die Koppel gegen eine der Tragewesten tauscht?

::) http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/normen-fur-stiefel/msg165783/#msg165783

Die Uniform und ihre Bestandteile (und das schließt auch solche Dinge wie ein Koppeltragegestell oder eine Kampfmittelweste mit ein!) ist nicht nur Bekleidung, an die man irgendwelche Abzeichen oder Ausrüstungsgegenstände dranhängen kann - sie erfüllt eine gewisse Funktion als Schutzbekleidung des Soldaten. Daher gibt es auch relativ strenge Kriterien seitens des BWB, mit genau festgelegten technischen Anforderungen an das Material.
Wer einfach aus Jux und Dollerei anfängt, an der eigenen Ausrüstung herumzumodifizieren, der nimmt ihr die vorgesehene Funktion.

Es käme ja auch niemand auf die Idee, den Gefechtshelm oder eine Schutzweste durch ein anderes Modell zu ersetzen zu wollen. Obwohl, zumindest letzteres hatten wir hier im Forum schonmal ...
Und: Doch, das ist vom Grundsatz her das Gleiche!

ZitatSumma summarum kann ich keinen Grund erkennen, warum der Soldat die Weste nicht tragen dürfte ;)

Sicherheitsbestimmungen, Funktionsweise, Materialverhalten, "is so", Befehl und Gehorsam, abstrakte Ästhetik, um nur ein paar Gründe zu nennen ...
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 14. November 2009, 00:21:22
Die genannten Argumente überzeugen mich nicht sonderlich ... mit "das ist so" kommen wir nicht weiter ;) Außerdem, wäre privat beschaffte Ausrüstung wirklich immer nur mangelhaft und fragwürdig, könnte der Dienstherr den Einsatz einfach mit einem eindeutigen Verbot untersagen. Hat er aber nicht ;)

Der Dienstherr hat selber schon an etlichen Stellen zugegeben, dass sie "bessere auf dem Markt verfügbare Ausrüstung" anschaffen würde, wenn die HH-Mittel für 250.000 Soldaten vorhanden wären ;)

Zurück zum Beispiel:
Die dienstlich gelieferte Koppel gibt es bereits für 12,50€ ... diverse hochwertige Tragewesten wird man sicherlich nicht zu dem Kurs beschaffen können ;) Das die dienstlich gelieferte Ausrüstung für den Otto Normal Soldat ausreichend sein mag, lassen wir mal dahin gestellt. Ich denke hier würden wir etliche Pro und Contra Punkte finden. Es benötigt im Grunde auch kein Auto um von Hamburg nach München zu kommen. Notfalls läuft man halt, ankommen wird man immer *ironie*

Das die dienstlich gelieferte Ausrüstung nicht das non plus ultra ist beweisen Einheiten wie das KSK. Die Jungs tragen so gut wie nicht eins der Ausrüstungsgegenstände, die der "Otto normal Soldat" hat. Ihr spezieller Auftrag mag sicherlich ein Grund sein, doch im Gegensatz zu einem Fallschirmjäger unterscheidet sich ihr Auftrag nicht sonderlich.   

Das offensichtlich sehr viele Vorgesetzte der Bw die gleiche Meinung haben wie ich, beweisen hunderte Fotos aus AFG oder dem Kosovo, wo teils wildeste Ausrüstungsgegenstände ganz offiziell von allen Dienstgradgruppen getragen werden. Offensichtlich scheint dies nur die Theoretiker zu stören ;) 

Ein Offz meinte mal zu mir ... "Wenn du dir was anschaffst, was dir das "Arbeiten" erleichtert, warum sollte ich es dir verbieten?"
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Fitsch am 14. November 2009, 09:32:42
Zitat von: snake99 am 13. November 2009, 21:58:45... Nehmen sie mir es nicht übel, doch das ist absoluter Blödsinn, da viele Hersteller von Ausrüstungsgegenständen mittlerweile nach den TL's der Bw produzieren. Wenn es knallt, dann knallt es und es wird aller Wahrscheinlichkeit nur wenig eine Rolle spielen, ob man bei einem Anschlag das dienstlich gelieferte Koppeltragegestellt trug, oder privat beschaffte Ausrüstung ;)

spätestens wenn es um Versicherungsleistungen oder Ersatzansprüchen gegen den Dienstherren geht wird´s interessant ob das Geraffel dienstlich geliefert oder privat angeschafft wurde.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: wolverine am 14. November 2009, 10:05:48
Zitat von: snake99 am 13. November 2009, 22:45:56
Ich denke, dass die Hersteller keine falschen Angaben machen, da ihnen das im schlimmsten Falle juristisch gesehen irgendwann mal zum Verhängnis werden könnte.

Schlichte Werbeaussagen begründen in aller Regel keinerlei Gewährleistungsansprüche.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: MediNight am 14. November 2009, 10:48:46
Wir sollten uns auch im Klaren sein darüber, dass eine Kampfmittelweste oder ein Chest-Rig im Normalfalle nicht die Dinge sind, die Unfälle auslösen können oder werden! Die Wahrscheinlichkeit, mit dem dienstlich gelieferten "Strapsgürtel" beim Absitzen von einem Fahrzeug hängen zu bleiben, ist definitiv wesentlich höher!

Sehr kritisch betrachte ich dagegen privat beschaffte Bergstiefel, die sehr oft von der Firma "Müll-Tec" gekauft werden, weil die halt deutlich unter hundert Euronen kosten im Gegensatz zu denen von Lowa, Meindl oder Haix, die die Bundeswehr auch verwendet (hat), die dann schon fast € 200,-- kosten! Und wer sich den Haxen bricht und danach der Unfall auf die Billig-Galoschen zurückgeführt werden kann, der kann schon mal in ein paar Problemchen reinlaufen ... wenn er wieder laufen kann ;) !

Ich habe so viele Schuhe von der Bundeswehr bekommen, dass ich IMMER nur dienstlich gelieferte Stiefel trage. Die neuen Bergstiefel von Meindl sind SUPER und auch die neuen Fliegerstiefel, Allwetter, ebenfalls von Meindl sind absolut gut. Somit sehe ich keinerlei Notwendigkeit hier privat beschaffte Ausrüstung zu tragen!

Überhaupt hält sich das, was ich zugekauft habe, sehr im Rahmen: 1 x Fleecejacke der Österreicher als Kälteschutz für drunter, Funktionsunterwäsche sowieso, Funktionssocken in begrenztem Umfange, ein Tiefziehholster von Safariland, ein ordentliches Messer von Smith & Wesson, das nur halb so viel wiegt wie das dienstlich gelieferte KM 200, aber dafür doppelt so gut schneidet ;) , die Splitterschutzbrile von Revision ("SawFly") die es im Einsatz auch auf MatAusgListe gibt, weil da zu viele mit verkratzten Gläsern herumfahren und das Chest-Rig für meine Erste-Hilfe-Ausstattung! Das wars auch schon ;) ! Der Rest wird mir vom, Dienstherrn zur Verfügung gestellt!
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: ulli76 am 14. November 2009, 11:16:21
Hab mir auch schon ein paar Teile privat dazu gekauft- aber das hält sich definitiv in Grenzen- Und die Hälfte von dem Krempel den ich mir mal im jugenlichen Leihtsinn gekauft hab, liegt auch nur zuhause rum und wurde nach 1x ausprobieren nicht mehr genutzt.

Hab mir damals ne private Magazintasche für die Koppel gekauft (Hintergrund: Viele Einheinheiten, in denen ich war, hatten noch Zubehör für die alte und somit hätte ich das 2. Magazin in den Rucksack packen müssen. In den Einheiten mit neuem Koppelzeugs hab ich halt ne Extra-Tasche für Kleinzeug gehabt.)

Funktionsunterwäsche: Klar hab ich auch. Hat sich bewährt.

Zwei Paar amerikanische Schießhandschuhe: Gibt von den neuen Gefechtshandschuhen keine, die mir passen- entweder krieg ich meine FLossen nicht rein. Oder ich hab vorne ca. 1,5 cm überstehen, was bedeutet, dass dass die Funktion meiner Flossen entsprechend eingeschränkt ist.

Ein Schlauchschal- hat in A-Stan gute Dienst geleistet.

Und ich hatte neben diversen Taschenlampen (von amerikanisch dienstlich über Maglite bis zu deutscher, der dienstlichen entsprechend) noch zwei Minitaschenlampen in der Größe 0,5x2x2cm- hab die aber verloren. Im nächsten Einsatz gibt´s neue.

Klar das obglitaorische Tiefziehholster- aber das ist vom LHD-Shop, also so halbwegs dienstlich. Weil es damals nix auf BSK gab.

Und ne Splitterschutzbrille hab ich auch privat- nutz die aber vorwiegend als Sonnenbrille beim dienstlichen Beach-Volleyball und beim Autofahren(geht bei mir aber auch nur mit Kontaktlinsen). Ggf kommt da noch ne neue dazu.
Nächste Anschaffung wird wohl ein Rucksack sein, da ich meinen guten angeben musste und ich mich einfach nciht an die "Kampfkugel" gewöhnen kann.
ChestRig oder ähnliches hat sich für mich bisher noch nich wirklich gelohnt. Bin aber noch mit der mit der Bristol rumgefahren und war froh, dass ich nicht noch zusätzlichen Krempel dran hatte. Entweder SanZeugs in allen Taschen oder in den äußeren die Magazine und in der mittleren das SanZeug.

Im Inland fand ich das neue Koppeltragegestell ok,so wie´s war. Wenn man kein Fahrzeug in der Nähe hat, wo alles wichtige verstaut wird, ist das schon ok. Nur in A-Stan sind die Bedingungen halt anders (zumindest da wo ich war). Die BAS war so, dass ABC nicht unmittelbar am Mann sein musste. Verpflegung und Wasser waren in den Fahrzeugen. Und der Rest war halt im Rucksack (Hab keinen Grund gesehen, warum mein Essgeschirr direkt am MAnn sein musste). Die Patrouillen hatten schon vorwiegend IDZ-Westen und hatten da ihr Zeug drin verbaut. ODer halt ChestRigs und Co.
Irgentwann werden wir bestimmte Dinge auch im Inland bekommen. Aber das dauert halt.

Ansosten gibt´s schon Üb-IDZ-Sätze die man anfordern kann.

Stiefel trag ich nur die dienstlichen. Mit mit den ganz normalen sehr zufrieden udn hab da so viele von, dass ich keinen GRund sehe mir privat welche zu kaufen. Mit den Berg-, Wüsten- und Tropenstiefeln hatte ich aber dermaßen Probleme, dass ich bisher froh war immer die regulären zu tragen. Und ja beim nächsten Leistungsmarsch werd ich auch wieder die ganz normalen dienstlcihen tragen.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: MediNight am 14. November 2009, 12:04:27
Ulli76, wir sollten natürlich berücksichtigen, dass wir beide nur deshalb so wenig zugekauft haben, weil ...

1. wir beide Medizinmann bzw. -frau sind und deswegen weit weit weg von jedweder Rambo-Mentalität sein sollten.
2. wir beide nicht an DVags der FrwResArb teilnehmen, wo sich die meisten Rambos treffen :D !
3. wir beide uns SINNVOLL ergänzt haben und nicht mit vollen Händen den AVZ rausgeworfen haben!

und zuguterletzt und nicht zu unterschätzen ;) :

4. weil bekanntlich bei A14 die Armut anfängt :D !

Gruß vom noch viel ärmeren MediNight ;) !
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: MediNight am 14. November 2009, 13:01:40
Zitat von: ulli76 am 14. November 2009, 11:16:21... Gibt von den neuen Gefechtshandschuhen keine, die mir passen- entweder krieg ich meine FLossen nicht rein. Oder ich hab vorne ca. 1,5 cm überstehen, ...

Wurstfinger :D ??? ?
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Rollo83 am 14. November 2009, 13:48:41
Metzgerfinger, würd auch zum TSK bereich passen. ;D
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: ulli76 am 14. November 2009, 13:57:03
Breite Hand, kurze Finger.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: nijam am 26. November 2009, 23:42:06
Also bei uns Fallis seh ich außer der AGA und der Wache keinen einzigen mehr mit der Koppel rumspringen.

Wir haben für den "normalen" Dienst, Biwak, EvacOp etc die KSK-Kampfmittelweste (und nein, es ist nicht die billige für 30 Euro...) und wenns auf Übungen geht etc, dann entweder die Splitterschutzweste mit übergestulpter Kampfmittelweste oder eben die IdZ-Ausrüstung.

Was das tragen nicht dienstlicher Kleidung angeht: So gut wie jeder von uns trägt den sogenannten Smog, also die Feldjacke mit mehr Taschen. Wurde sogar vom Zugführer damals ne Sammelbestellung gemacht. Ich würde meinen Smog nicht mehr gegen die Feldjacke tauschen wollen. Beim Barett sieht das ähnlich aus, außer der AGA seh ich so gut wie keine mehr mitem normalen Barett, sondern nur das Kommandobarett. Is meiner Ansicht auch schneller aufzuziehen und der Lappen hängt anner Seite nich so weit runter.

Nur meine Erfahrung. Wie es in anderen Einheiten aussieht kann ich natürlich nicht sagen.

Glück Ab!
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. November 2009, 09:25:30
Das hier bezeichnete "Koppeltragegestell" heißt seit Umstellung auf Flecktarn "Koppeltragehilfe" und hilft, das Lochkoppel dort festzuhalten, wo es hingehört, nur mal zum richtigen Begriff. ... :)

Die 37/10 äußert sich bezüglich der privat beschafften Bekleidungs- Abzeichen- und Ausrüstungsgegenstände eindeutig. Sie haben in Aussehen und Farbe den dienstlich Gelieferten zu entsprechen, was meint, nach der TL hergestellt zu sein (Ausführungsbestimmungen zur ZDv 37/10 und diverse VMBlätter).

Nun ist es ja nicht so, dass es Kampfmittelwesten, Smogs etc. nicht dienstlich geliefert gäbe, wie u.a. Snake hier implizit umschreibt. Sie werden allerdings nur an bestimmte Truppenteile ausgegeben. Ein Soldat verstößt somit also nicht gegen Vorschriften, wenn er sich der TL entsprechende Bekleidungs- und Ausrüstungsteile privat beschafft (mal abgesehen davon, dass die Hersteller mehr herstellen, als sie der Bw ausliefern, um sie dem Military-Handel wahrscheinlich teurer verkaufen zu können...), die in seinem Truppenteil nicht ausgegeben werden.

Im Übrigen hat auch der Dienstherr für die Einsätze Ausrüstungsteile dezentral beschafft, die in keiner TL aufgeführt waren. Man denke z.B. an die CamelBags u.a.

Der Umstand, warum all dies hier im Inland nicht zu sehen ist, liegt daran, dass Sie als DV nur Anzug und Ausrüstung befehlen dürfen, die dienstlich bereitgestellt sind. Und das ist nun mal einheitlich das, was jeder Soldat an Bekleidung/persAusrüstung von der LHD empfängt. Mal abgesehen davon, dass es für die allgemeine Ausbildung in D und Dienst in den Funktionen überhaupt keinen Grund gibt, so zu tun, als befände man sich im Einsatz. Hier einzuschreiten, wenn einige Ausbilder meinen, sie müssten ihren Soldaten mal zeigen, wie ein echter Soldat aussieht, ist Aufgabe der DV.

Etwas Anderes ist sicher die einsatzbezogene Ausbildung, womit dann auch der Grundsatz "Train as you fight" umgesetzt wird.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 27. November 2009, 10:23:44
Zitat von: miguhamburgEin Soldat verstößt somit also nicht gegen Vorschriften, wenn er sich der TL entsprechende Bekleidungs- und Ausrüstungsteile privat beschafft ....

Lieber migu,

danke, dass war der Satz auf den ich gewartet habe, dass er endlich mal von einem ranghohen Offizier ausgesprochen wird und somit indirekt bestätigt, dass das Tragen von privat beschaffter Ausrüstung kein Dienstvergehen oder gar einen Vorschriftenverstoß darstellt.   
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: TazD am 27. November 2009, 11:09:30
Und nur weil ein einziges Forumsmitglied, die von ihnen gewünschte Aussage trifft, während zig andere (ebenfalls ranghohe Offiziere) etwas Gegenteiliges aussagen, fühlen sie sich bestätigt ?
Das würde ich nochmal überdenken.
Wenn sie der Ansicht wären, dass ein Leo auf Rädern fährt und alle anderen sie versuchen vom Gegenteil zu überzeugen, dann wird ihre Ansicht ja auch nicht dadurch richtig, dass ihnen plötzlich jemand zustimmt, oder ?

Vor allem vor dem Hintergrund dieser Aussagen:

ZitatDie TLs geben explizit nicht nur Material und Farbe, sondern auch die exakte Form eines Ausrüstungsgegenstandes vor (z.B. die Schnittform jedes einzelnen Teils einer Feldbluse, den äußeren Umfang und das Gewicht eines Gefechtshelms bei einer bestimmten Größe, usw. usf.). Die Form z.B. eines Kampfschuhs ist dadurch absolut eindeutig vorgegeben, die Form eines Bergschuhs, die Form eines Gefechtshelms, vermutlich sogar die Form eines Leopard 2 bis hin zum kleinsten Einzelteil ...

Klar, es wird bestimmt genug Hersteller geben, die z.B. das Material (das in entsprechenden TLs vorgegeben ist) und das Tarnmuster (das auch in TLs vorgegeben ist!) der dienstlich gelieferten Ausrüstung verwenden. Nur: Wenn der Ausrüstungsgegenstand tatsächlich den TLs entsprechen würde, dann wäre er zu ~99% exakt identisch mit dem dienstlich gelieferten Ausrüstungsgegenstand - und damit gäbe es eigentlich keinen Grund mehr, sich das Teil privat zu beschaffen, da man ihn auf dem Dienstweg bekommt ...
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. November 2009, 11:29:11
Lieber TazD - Ihr Vergleich mit dem Leoparden ist - verzeihen Sie die Direktheit - ziemlich daneben. Richtig wäre er, der Panzer führe auf Ketten, die anders aussehen, als die die vom Hersteller geliefert und vom BWB abgenommen werden...

Bei der aufgeworfenen Frage hier im Thread ging es darum, festzustellen, was vorschriftskonform ist - und was nicht. Und im Falle dieser Gegenstände handelt es sich um Bekleidung/persAusrüstung, die in der ZDv 37/10 abschließend und eindeutig geregelt sind. Nicht mehr und nicht weniger.

Den Anzug/Ausrüstung der Soldaten legt der hierfür zuständige und berechtigte DV fest. Und zwar im Einsatz genauso wie hier im Heimatland. Hierbei darf er nur das befehlen, was jedem Soldaten dienstlich bereitgestellt wurde. Auch dies ist unstrittig.

Wenn ein Soldat jetzt meint, ein Teil dieser Bekleidungs/Ausrüstungsteile müsse er privat beschaffen, dann muss er darauf achten, dass diese privat beschafften Gegenstände den gem. DL dienstlich bereitgestellten entsprechen, damit er nicht gegen die Vorschrift verstößt. Selbiges gilt für Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände, die die Bundeswehr bereitstellt, dies aber nur für bestimmte TrTle, und die sich ein Soldat zusätzlich beschaffen möchte, um sie zu benutzen, z.B. im Einsatz.

Um jetzt mal auf Ihren verunglückten Vergleich zurückzukommen: Es gibt dienstlich bereitgestellte Taschentücher. Viele Soldaten haben diese auch heute (noch). Und dennoch nutzen sie Papiertaschentücher oder private Taschentücher. Dabei handelt es sich nicht um einen Vorschriftenverstoß. Wenn also ein DV befehlen möchte, dass die Soldaten Taschentücher mit sich führen, müsste er befehlen, die dienstlich bereitgestellten zu verwenden - sonst würde er selbst gegen die Vorschriften verstoßen.

Was allerdings ein klarer Vorschriftenverstoß wäre, ist das Tragen von Bekleidungs- und persAusrüstungsteilen fremder Nationen oder von "Phantasieuniformteilen"! Was leider auch geschieht und leider(!) von einigen DV auch nicht unterbunden wird!

Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: wolverine am 27. November 2009, 11:42:16
Naja - stellen wir uns einmal vor, unser snake kleidet sich "individuell" und gerät während WÜ oder DVag an einen Dienstgradhöheren (geben wir ihm das Kürzel FK oder ähnlich), der ihn auffordert, den Anzug der übrigen Truppe herzustellen und seine Modifikationen abzulegen. Sind wir uns einig, dass dieser Befehl rechtmäßig (damit zwangsläufig verbindlich), auszuführen und durchsetzbar wäre? Wenn ja, ist doch der Rest der Diskussion müßig, oder?
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 27. November 2009, 12:16:12
Sagen wir es so, bisher habe ich noch nie einem militärischen Vorgesetzten Grund gegeben einzuschreiten, im Bezug auf meine persönliche dienstliche Bekleidung ;)

Okay, da gäbe es vielleicht eine privat beschaffte olivfarbene Fleecejacke mit Nationalitäts- und Dienstgradabzeichen, die ich hin und wieder über der Feldbluse trage. Diese Jacke ist jedoch über die LHD bezogen und wird von X Soldaten ganz offiziell getragen, ohne das es zu mir bekannten Schwierigkeiten seitens der Vorgesetzten gekommen wäre.  

Dass ich diese Jacke nicht beim Formaldienst oder bei einem offiziellen Antreten tragen werde, entspricht der Logik ;)  Mittlerweile besitze ich auch den so genannten "Smog". Er entspricht optisch der dienstlich gelieferten Feldjacke, hat jedoch mehr Taschen.  
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. November 2009, 12:21:05
Lieber Wolverine, da sind wir beide uns einig, dieser Befehl wäre rechtmäßig und verbindlich!

Aber, unserem Snake bliebe u.U. die Möglichkeit, im Nachhinein erfolgreich Beschwerde einzulegen, wenn denn die beanstandeten Bekleidungs-/PersAusrüstungsteile den dienstlich bereitgestellten entsprochen haben. Und damit sind wir wieder bei meinen Bemerkungen aus den früheren Postings... :)
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 27. November 2009, 12:28:53
Lieber migu,

und dass ich im genannten Beispiel "Papier schwarz machen würde", kann ich sogar garantieren. "Farbe und Form" müssen der dienstlich gelieferten Ausrüstung entsprechen ... da ist reichlich Spielraum vorhanden, solang das Tragen von privat beschaffter Ausrüstung nicht gänzlich via Befehl bzw. Vorschrift  untersagt wird :D
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: TazD am 27. November 2009, 12:38:57
Lieber Migu,

mein Bsp. sollte nur verdeutlichen, dass ich nicht dann recht habe, wenn endlich jemand zu mir kommt und die gleiche Meinung vertritt, während zig andere Personen eine gegenteilige Meinung vertreten. Sei es nun das Fahrwerk des Leo oder ein anderer Aspekt.

@snake
Im Übrigen geht die Argumentation, dass ein Uniformteil getragen werden darf, wenn es von der LHD angeboten wird, ins Leere. Soviel also zum Thema der oliv-grünen Fleecejacke.

Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 12:16:12
Mittlerweile besitze ich auch den so genannten "Smog". Er entspricht optisch der dienstlich gelieferten Feldjacke, hat jedoch mehr Taschen.
Da der genannte Smock mehr Taschen hat, als die dienstlich gelieferte Feldjacke entfällt eine optische Entsprechung schon wieder. Der Unterschied wurde ja genannt ---> mehr Taschen.

OffTopic:
Es heisst "Smock". Ich glaube nämlich kaum, dass sich jemand in eine durch Emissionen verursachte Luftverschmutzung (Smog) kleidet.  ;D
Wobei der Tarneffekt in gewissen Gegenden dieser Welt bestimmt hervorragend gegeben wäre.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. November 2009, 12:51:12
Lieber TazD,

wieder falsch,

-  die Fleescejacke stammt nicht von mir, über die hatte ich kein Wort verloren, gebe Ihnen aber ausdrücklich Recht, das wäre so ein "Phantasie-
   Uniformstück", das auf jeden Fall vorschriftswidrig ist,
-  der Smock ist sehr wohl dienstlich geliefert, und er wird an die Angehörigen des KSK ausgegeben. Sollte also ein Soldat eines anderen Großverbandes
   meinen, er müsse so etwas auch haben, kann er dies tun und ihn tragen, wenn er dem Dienstlich Bereitgestellten gem. TL entspricht, ohne ein DV
   zu begehen. Hier kommt es auf die Duldung durch die Vorg an...
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: wolverine am 27. November 2009, 12:57:00
Die Beschwerde wäre - so sie denn zulässig eingelegt wird - höchstwahrscheinlich unbegründet, da es dem Vorgesetzten obliegt einen einheitlichen Anzug herstellen zu lassen.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. November 2009, 13:05:46
Lieber Wolverine, bedenken Sie dabei, dass es Ausbildungen gibt. in denen gerade der einheitliche Anzug weder sachdienlich, noch zweckmäßig ist und somit gerade nicht dienstlich notwendig...
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: TazD am 27. November 2009, 13:16:26
@Migu
Das Thema "Fleecejacke" ist nicht von ihnen. Das wollte ich ihnen auch nicht zuordnen, allerdings konnte dieser Eindruck entstehen. Das stimmt wohl. Daher habe ich meinen Beitrag zwecks besserer Zuordnung editiert.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 27. November 2009, 13:20:58
Lieber TazD,

im zivilen gibt es eine schwammige Formulierung namens "Gewohnheitsrecht" .... die Tatsache, dass die olivgrüne Fleecejacke gerade von tausenden von Soldaten vom Offz bis Mannschaftssoldaten nachweislich ohne Probleme getragen wird, legitimiert meines Erachtens nach das Tragen schon wieder, auch wenn es immer noch als "streitig" angesehen werden kann ;) Meines Kenntnisstandes nach ist sie nicht offiziell verboten, obwohl sie weder Farbe noch Form der dienstlich gelieferten Ausrüstung entspricht. Sie ist jedoch sehr praktisch und füllt wie ich finde eine Lücke, gerade während der Übergangszeit zwischen Sommer und Winter ;) Die Feldbluse alleine ist zu kalt, die Feldjacke zu warm ... Also, wo ist das große schlimme Problem wenn die Jacke im Alltagsdienstbetrieb getragen wird? Ich kann keins erkennen, solange Name, DstGrd sowie Nationalitätsabzeichen dran sind ;)  

Zitat von: wolverineDie Beschwerde wäre - so sie denn zulässig eingelegthöchstwahrscheinlich unbegründet, da es dem Vorgesetzten obliegt einen einheitlichen Anzug herstellen zu lassen.

Stimmt, der DV darf einen einheitlichen Anzug befehlen und dagegen ist nichts einzuwenden, da er vollkommen im Recht ist. Das gilt jedoch dann für JEDEN der Soldaten, einschließlich ihm selber ;) Und genau da fängt es an ...

Im weiteren ist ein solches Theater doch vollkommender Quatsch ... außer das viel Wind gemacht wird, kommt nichts Produktives dabei raus. Ich bleibe bei meiner Aussage und kann kein richtiges Problem erkennen, solang privat beschaffte Ausrüstung "Farbe und Form" entsprechen.

Bezüglich der Fleecejacke mache ich mir auch keinen großen Kopf ... wenn einer ein Problem damit hat, ziehe ich sie aus und der Drops ist erstmal gelutscht.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: mailman am 27. November 2009, 13:24:26
Die Jacke mag vllt. nicht verboten sein aber es gibt wohl auch keineen Erlass oder ähnliches der das Tragen erlaubt.

Und nur weil "tausende" Von Soldaten sie auch tragen ist es trotzdem nicht erlaubt
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 27. November 2009, 13:27:55
Damit hast du nüchtern betrachtet vollkommen Recht, jedoch MUSS aufgrund der Masse der Soldaten, die diese Jacke mittlerweile tragen meines Erachtens nach eine einheitliche Anweisung seitens der Bw Führung kommen, da offenischtlich die Masse der Vorgesetzten es alle anders zu handhaben scheinen ;) Ich würde es daher als "Grauzone" einstufen. Es ist nicht wirklich erlaubt, aber auch nicht verboten, es wird jedoch geduldet ;)  

Meines Kenntnisstandes nach ist es auch vorschriftsmässig untersagt, die dienstlich gelieferte Feldmütze "GI-Mässig" nach innen einzuknicken, so dass eine "Regenrinne" (einige Vorgesetze haben bezeichnen es auch als "Pissrinne") entsteht. Dennoch stört es meines Kenntnisstandes nach niemanden, wenn er mit "Regenrinne" durch die Gegend läuft ;)   
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: mailman am 27. November 2009, 13:30:58
Mit dem gleichem Argumenten könnte man auch erklären das man jeden neuen Film aus dem Netz zieht.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Timid am 27. November 2009, 13:31:58
Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 13:20:58Meines Kenntnisstandes nach ist sie nicht offiziell verboten, obwohl sie weder Farbe noch Form der dienstlich gelieferten Ausrüstung entspricht.

Das ist ein Widerspruch in sich ... Erlaubt ist nur, was in Form und Farbe der dienstlich gelieferten Ausrüstung entspricht. Tut diese Jacke nicht. Ergo: Selbst wenn nirgendwo explizit steht "darf man nicht tragen", darf man sie nicht tragen ...

Zitat von: miguhamburg1 am 27. November 2009, 12:51:12-  der Smock ist sehr wohl dienstlich geliefert, und er wird an die Angehörigen des KSK ausgegeben. Sollte also ein Soldat eines anderen Großverbandes
  meinen, er müsse so etwas auch haben, kann er dies tun und ihn tragen, wenn er dem Dienstlich Bereitgestellten gem. TL entspricht, ohne ein DV
  zu begehen. Hier kommt es auf die Duldung durch die Vorg an...

Mit der gleichen Argumentation dürfte ich dann also auch nach belieben z.B. die Standard-Schutzweste gegen die IdZ-Weste austauschen, oder den Gefechtshelm gegen den Gefechtshelm der springenden Truppenteile oder des KSK?

Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 13:27:55jedoch MUSS aufgrund der Masse der Soldaten, die diese Jacke mittlerweile tragen meines Erachtens nach eine einheitliche Anweisung seitens der Bw Führung kommen

Unfug! Die Anweisungen sind absolut eindeutig (man gucke in die allmächtige ZDv und staune ...), egal, wie viele Leute meinen, sich nicht daran halten zu müssen! Und die einzige einheitliche Anweisung, die es, abweichend davon, geben würde, wäre die ERLAUBNIS, das Ding zu tragen - nicht das (schon existierende) VERBOT!
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 27. November 2009, 13:34:24
Zitat von: mailman am 27. November 2009, 13:30:58
Mit dem gleichem Argumenten könnte man auch erklären das man jeden neuen Film aus dem Netz zieht.

Wieder hast du vollkommen Recht, wobei das Herunterladen alleine nicht strafbar ist, jedoch der Besitz und der Vertrieb ;) Aber die Staatsanwaltschaft weiß selber, dass sie es niemals kontrollieren kann. Sofern ich richtig informiert bin, gab es sogar mal eine gesetzliche Regelung, die den Austausch von mp3's und Filmen für den privaten Gebrauch legitimiert.  

@Timid
Das es bezüglich der Fleecejacke einen offiziellen Befehl gibt, der das Tragen untersagt, entzieht sich meiner Kenntnis. Bisher habe ich den Befehl nicht in der Hand gehabt und wurde auch nicht seitens Vorgesetzter darauf hingewiesen ;) Selbst die dir bekannten StOffze (HW Marsch), haben nichts gegen die Fleecejacke gehabt. Einer hat mich sogar gefragt wo er diese Jacke herbekommt, weil er sie selber einfach nur praktisch und funktionell fand ;)
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Timid am 27. November 2009, 13:51:54
Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 13:34:24Das es bezüglich der Fleecejacke einen offiziellen Befehl gibt, der das Tragen untersagt, entzieht sich meiner Kenntnis.

Du hast den "offiziellen Befehl" doch schon selbst zitiert: Alles, was in Form und Farbe den dienstlich gelieferten Ausrüstungsgegenständen nicht entspricht, darf nicht getragen werden. Das ist absolut eindeutig, und gilt definitiv auch für deine Fleecejacke!

Nochmal: Es braucht keinen extra Befehl, um solche Kleidungsstücke einzeln zu verbieten. Es braucht vielmehr einen Befehl, um sie zu ERLAUBEN!
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: wolverine am 27. November 2009, 13:52:22
Darum wählte ich "höchstwahrscheinlich". Selbstverständlich findet eine umfassende Einzelfallentscheidung statt aber bis auf krasse Ausreißer - die wirklich unzweckmäßigen Befehle - wird das Ergebnis wie geschildert sein. Nur weil es "nicht zwingend verboten" sein soll, ist es nicht erlaubt. Es gibt tausend Dinge, die es zwar laut Vorschrift gibt, aber nicht für den Einzelnen.
Und da wir uns ohnehin einig waren, dass der Befehl rechtmäßig war, wo ist dann die Beschwer? Ein rechtmäßig erteilter Befehl ist auszuführen. Welchen Verstoß sollte man dem Befehlenden vorwerfen? Da könnte man evtl. sogar an Unzulässigkeit denken, jedoch bin ich der "Möglichkeitstheorie" (weite Tatbestandsauslegung) gefolgt und habe in der Begründetheit geprüft.
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: mailman am 27. November 2009, 13:52:37
Den Befehl gibt es doch in der ZDV. Das so eine Fleecjacke nicht dienstlich geliefert gibt, kann sie auch nicht den dienstlich glieferten in Form und Farbe entsprechen ;)
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: snake99 am 27. November 2009, 14:02:50
Ich gebe zu bedenken, dass die ZdV zwar ein Befehl ist, jedoch nicht das "non plus ultra" aller Dinge ... es wäre nicht das erste Mal, dass sachdienliches zweckmässiges Verhalten trotz "Vorschriftenverstoß" legitimiert würde ;) Und die Tatsache, dass tausende Soldaten diese Jacke ganz offiziell tragen, ist für mich eine inoffizielle Legitimation. Der Bw Führung hätte schon lange einen offiziellen Erlass gegen diese Jacke heraus gegeben, wenn das Tragen wirklich ein solch "krasser" Vorschriftenverstoß wäre, wie das hier gerade versucht wird darzustellen.

Ich versuche meine Argumentation zu untermauern:

- Wird das Ansehen der Bw durch das Tragen einer solchen "neutral" olivfarbener Jacke geschädigt? Nein!
- Verstößt die Jacke gegen Sicherheitsvorschriften, so das andere Soldaten im Leib und Leben gefährdet werden? Nein!
- Wird die Moral der Truppe untergraben? Nein!
- Hindert die Jacke einen Soldaten daran seine Aufträge auszuführen? Nein!
- Macht die Jacke aus einem Soldaten einen schlechteren Soldaten, nur weil er eine olivfarbene Fleecejacke über seiner dienstlich gelieferten Feldbluse trägt? Nein!
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Timid am 27. November 2009, 14:08:32
Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 14:02:50Der Bw Führung hätte schon lange einen offiziellen Erlass gegen diese Jacke heraus gegeben, wenn das Tragen wirklich ein solch "krasser" Vorschriftenverstoß wäre, wie das hier gerade versucht wird darzustellen.

Langsam wird es exrem langweilig ...

Zitat von: Timid am 27. November 2009, 13:51:54Nochmal: Es braucht keinen extra Befehl, um solche Kleidungsstücke einzeln zu verbieten. Es braucht vielmehr einen Befehl, um sie zu ERLAUBEN!

Glaub es oder glaub es nicht, aber die Vorschriftenlage ist eindeutig!


Zitat von: snake99 am 27. November 2009, 14:02:50- Verstößt die Jacke gegen Sicherheitsvorschriften, so das andere Soldaten im Leib und Leben gefährdet werden? Nein!

Wie kommst du dazu, darüber entscheiden zu können, was sicherheitsrelevant ist und was nicht?

Zitat- Wird die Moral der Truppe untergraben? Nein!
- Macht die Jacke aus einem Soldaten einen schlechteren Soldaten, nur weil er eine olivfarbene Fleecejacke über seiner dienstlich gelieferten Feldbluse trägt? Nein!

Es ist und bleibt in den meisten Fällen eine Gehorsamsverweigerung!
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: miguhamburg1 am 27. November 2009, 14:17:14
Lieber Snake,

an dieser Stelle liegen Sie eindeutig falsch - und sind über das Ziel ... Vorschriftenlage ... weit hinaus gegangen.

Einig sind wir sicher, dass es allezeit Soldaten - bis in höherer Offz-Dienstgrade hinein (leider!) gab, die die jeweils gültige Anzugsordnung individuell großzügig auslegten, ohne dass von deren Vorgesetzten interveniert wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur ein paar "Klassiker" erwähnen: So wurden/werden bis in die Gegenwart hinein von jüngeren Herren Offz einer bestimmten TrGttg Biesen zur Diensthose oder Ärmelstulpen an die Dienstjacke oder selbige mit sog. "Husarennähten" auf dem Rückenteil getragen. Ein anderer Fall war je nach Zugriffsmöglichkeit das Tragen des britischen oder dänischen Olivpullovers, bevor die Bundeswehr ihren eigenen flächendeckend einführte. Schli9eßlich gibt es auch immer noch (ältere) Soldaten, die Knobelbecher oder den alten Regenmantel tragen - und zwar weit über den Zeitraum, der als Übergangszeitraum zum Auftragen definiert war!

Soll also heißen: Nicht alles, was es bei der LHD zu kaufen gibt, entspricht der TL, auch wenn die Nationalfähnchen angebracht sind... Und ein Gewohnheitsrecht oder vielmehr Gleichbehandlung im Unrecht kennt unsere rechtsordnung nicht - und ist somit auch nicht im Bereich der Bw anzuwenden.

Um evtl. Nachfragen vorzubeugen: Ich spreche hier nicht von Sinnhaftigkeit oder Zweckmäßigkeit, sondern schlicht von der Vorschriftenlage, die leider zu häufig von der geübten Praxis abweicht.

Im Übrigen auch bei einem weiteren Klassiker: Die Feldjacke, Tarndruck zum Großen Dienstanzug!! Diese Variante war ja schon zu kämpferischen 1980er Jahren in der Truppe beliebt, was zur Folge hatte, dass die angetretenen Soldaten wie zivile Wachleute aussahen... Als Kommandeur erlebte ich da auch einen mehr als erstaunten KpChef, der für das Gelöbnis seiner Kompanie diesen Anzug befehlen WOLLTE und ich ihn zu mir kommen ließ, um sich einen Einlauf abzuholen!!
Titel: Re:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: wolverine am 27. November 2009, 14:54:38
Oder der "Große Feldanzug" des Ehemannes der Bahlsenerbin. ;)
Titel: Antw:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: steffen230393 am 13. September 2016, 09:58:41
Nein ist es nicht mehr

Ich würde hier mal in Onlineshop schauen da habe ich mir schon viel bestellt
War in Bad Reichenhall Gebirgsjäger
Titel: Antw:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: IchParshippeJetzt am 13. September 2016, 10:28:27
Der Thread ist fast 7(!) Jahre alt.
Titel: Antw:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: schlammtreiber am 13. September 2016, 11:48:11
Daher Werbelink entfernt  :)
Titel: Antw:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: MMG-2.0 am 13. September 2016, 11:54:04
Zitat von: schlammtreiber am 13. September 2016, 11:48:11
Daher Werbelink entfernt  :)
Nicht wirklich, der Link steht noch im zitierten Text.
Titel: Antw:Ist das Koppeltragegestell noch aktuell?
Beitrag von: Flexscan am 13. September 2016, 11:54:37
nicht mehr :D