Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Akay am 17. November 2009, 11:45:50

Titel: Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Akay am 17. November 2009, 11:45:50
Also den Titel wollte ich nicht so ziehen, deswegen hier noch etwas genauer:

Mir ist zu Ohren gekommen das man als Rekrut die Grundausbildung nicht besteht wenn man auf dem Truppenübungsplatz bei dieser einwöchigen Übung nicht dabei ist. :o

Ich bin nämlich diese Woche KZH weil ich seit 4 Wochen krank zum Dienst erscheine und immer nur Tabletten bekomme die Fieber und so unterdrücken, jetzt habe ich eine Bronchitis und nächste Woche fährt meine Kompanie auf eine Übung nach Stetten zum Truppenübungsplatz. Ob ich mitgehe steht noch nicht fest da ich ja krank bin und nicht weiß wie es am Sonntag aussieht. Und selbst wenn es mir dann gut geht meinte mein Arzt ich solle dann erstmal einen Status bei meinem Standort Truppenarzt einholen, wie denn wenn wir Übung haben dann kann ich ja garnichts machen. Und wir schlafen angeblich in Zelten sowie beim Biwak, genau das richtige wenn man ne Bronchitis hat.

Und ich frage mich jetzt ob ich dann die Grundausbildung nicht bestehe?? Muss ich sie dann komplett wiederholen??? Oder ist es auch möglich im nächsten Quartal als Gefreiter diese Übung noch einmal mit den dann auszubildenden Rekruten zu machen??? ???

Könnt ihr mir da weiterhelfen???

Vielen Dank

LG Akay
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: schlammtreiber am 17. November 2009, 12:00:32
Bevor wieder die Diskussion losgeht ob bei der AGA ein formales "Bestehen" existiert oder nicht, hier nur kurz die verständliche Version:

Ja, es kann passieren dass man die Grundausbildung wiederholen muss, wenn derart schwerwiegende Lücken bestehen dass vom Erreichen des Ausbildungsziels nicht gesprochen werden kann. Ob diese Lücken "verschuldet" oder "unverschuldet" (z.B. durch Krankheit) entstehen ist erstmal egal, entscheidend ist nur a) dass die Lücke existiert und b) dass "von oben" entschieden wird, dass diese Lücken gefüllt werden müssen und der Rekrut so nicht in die Stammeinheit geschickt werden kann.

Allerdings scheint es hierbei gewissen Ermessensspielraum zu geben. Manches kann ja auch einfach in der Stammeinheit nachgeholt werden (eine bestimmte Schießübung oder San-Test oder ähnliches) und man lässt den Rekruten dann trotzdem in die Stammeinheit gehen.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Rollo83 am 17. November 2009, 12:08:33
Es ist auch durchaus möglich die Übung mit der nächsten Grundausbildung zu machen.
In meiner Einheit war auch ein Soldat der als Gefreiter die Rekrutenbesichtigung mit der nächsten AGA mitgemacht hat.
Wenn du nur diese eine Woche gefehlt hast wirst du wohl nicht die AGA wiederholen müssen, das ist nur so wenn wirklich grundlegende Ausbilungen fehlen.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: snake99 am 17. November 2009, 12:09:15
Schlammtreiber hat im Grunde alles zu dem Thema gesagt.

Anfang des Jahres hat eine Soldatin in der AGA eines SanRgt's über 50% aller relevanten Ausbildungen aufgrund von Krankheit nicht mitmachen können. Sie musste als Gefreiter die AGA wiederholen, da die angesprochenen Ausbildungslücken zu groß waren.  
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: ulli76 am 17. November 2009, 17:31:55
Für GWDL ist es übrigens grundsätzlich nicht vorgesehen, dass diese die AGA wiederholen.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Akay am 18. November 2009, 16:07:18
Vielen Dank für eure Antworten!!!

Ihr habt mir sehr geholfen, ich kann nun meine Chancen besser einschätzen^^ @Rollo83: nein ich habe zurzeit 2 wochen kzh auf meinem Konto, die verpassten schießausbildungen nachgeholt und mit gold bestanden. Die sanausbildung verpasse ich diese Woche und dann next week halt die rekrutenbesichtigung auf dem truppenübungsplatz.

LG Akay
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Dennis812 am 18. November 2009, 22:36:31
Zitat von: Rollo83 am 17. November 2009, 12:08:33
Es ist auch durchaus möglich die Übung mit der nächsten Grundausbildung zu machen.
In meiner Einheit war auch ein Soldat der als Gefreiter die Rekrutenbesichtigung mit der nächsten AGA mitgemacht hat.
Wenn du nur diese eine Woche gefehlt hast wirst du wohl nicht die AGA wiederholen müssen, das ist nur so wenn wirklich grundlegende Ausbilungen fehlen.

Nach 3 Monaten Stamm ist man doch garnicht mehr in AllGa-Form  ;D Wettbewerbsverzerrung  ;D ;D
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Akay am 20. November 2009, 10:03:38
Also ich bin trotz Bronchitis für die nächste Woche nicht krank geschrieben, war heute beim Arzt.
Die meinten ich soll mich doch am Montag neukrank melden, auf dem Truppenübungsplatz.... ???
Was macht man auf einem Truppenübungsplatz mit einem Status wie MSG??? Zelte wärmen???

Also werde ich wohl nach einer Woche im freien schlafen und im Regen rumkriechen wieder Kzh sein, irgendwann hab ich was chronisches.....*kopfschüttel*

MFG Akay
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Rollo83 am 20. November 2009, 10:14:55
Also MSG'ler fährt man nicht ins Gelände.Klingt auch logisch da MSG Marsch Sport Geländebefreit heisst.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: schlammtreiber am 20. November 2009, 10:18:05
Geländedienst, nicht Aufenthalt dort ohne Rödeln  ;)
Das wäre dann Innendienst.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Rollo83 am 20. November 2009, 10:20:39
MH ok ich muss sagen ich komm grad ins Grübeln.Aber ich mein mich zu erinnern das MSG'ler nie mit rausgefahren sind.
Was sollen die in der AGA auch im Gelände machen.Da wird ja zu 95% nur gerödelt.Die könnten eventuell dem Zugführer die Kopfbedekung hinterher tragen oder ähnliches.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: schlammtreiber am 20. November 2009, 10:24:28
Ich kann mich jetzt spontan auch nicht daran erinnern, MSGler ins Gelände mitgenommen zu haben. Herzlich sinnlos, man könnte ihn höchstens ans Feuer setzen... und irgendjemand muss ja dann auch noch Dienstaufsicht machen  ::)
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Rollo83 am 20. November 2009, 10:40:36
Na die Gruppe freut sich die Feuerwache für die nächsten 3 Tage ist gefunden und irgend ein Sanni wird sich schon finden zur Dienstaufsicht. ;D ;D
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: mailman am 20. November 2009, 11:37:55
Zur Essensausgabe oder als Beifahrer werden MSGler auchimmer gerne genommen.

Schießen gehen kann man als MSGler theoretisch auch.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Akay am 20. November 2009, 11:40:29
Aha.....also bin ich dann der Bimbo vom Zugführer xD

Naja besser als Kzh, wird nämlich langweilig im Bett zu liegen.
Ist es eigentlich GWD´s erlaubt Dienstfahrzeuge, sprich diese Nissan Patrols zu bugsieren???

MFG Akay
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: schlammtreiber am 20. November 2009, 11:45:09
Nur mit dem entsprechenden Bw-Führerschein.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: snake99 am 20. November 2009, 11:45:40
Bw Fahrzeuge dürfen nur dann gefahren werden, wenn sie einen dienstlichen Führerschein haben, und den haben heute meistens nur noch SaZ, BS oder FWDL'er .... als GWDL'er gibts den nicht mehr.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: mailman am 20. November 2009, 11:54:00
Es gibt für Fuhrparkfahrzeuge  den sogenannten Selbstfahrererlass damit darf man z.B. die Fords oder VWs oder was ach immer bewegen.
Also die "zivilen" Fahrzeuge mit Y Kennzeichen. Da reicht der FS B.

Ansonsten dauert der B.-Kurz oder Fortsgeschritten nicht lange. Problem sind hier die Einweisungsfahrten.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: snake99 am 20. November 2009, 12:03:29
Man benötigt keinen BW Füherschein mehr für die zivilen Fahrzeuge?
Ist für dieses komische Dokument welches du nanntest eine Prüfung notwenig?
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: mailman am 20. November 2009, 12:08:40
Soweit ich weiß nicht. Normaler B Schein wird benötigt (natürlich kann man da nur fahrzeuge bis 3,5 tonnen fahren aber das ist ja klar)

Dann fühlt man den Zettel aus und es kann losgehen. Eine Einweisung braucht man ja nicht da die ja nichts besonderes haben.

Es ist aber selten das Soldaten die fahren die keinen Bw Schein haben, aber möglich wäre es.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Timid am 20. November 2009, 13:20:29
Zitat von: Akay am 20. November 2009, 10:03:38Die meinten ich soll mich doch am Montag neukrank melden, auf dem Truppenübungsplatz.... ???

Hast du einfach mal mit deinen direkten Vorgesetzten gesprochen? Ihr werdet ansonsten am Montag ja den Dienst nicht auf dem Truppenübungsplatz beginnen, sondern von eurer Kaserne aus dorthin verlegen - dementsprechend gibt es auch die Möglichkeit, sich direkt am Montag früh (oder Sonntag abend noch!) neukrank zu melden, bevor es überhaupt auf den Übungsplatz geht, und dementsprechend auch gar nicht erst mit raus zu verlegen!

Zum Selbstfahrerlass: Dieser gilt, meine ich, nicht mehr, wurde aber durch ein ähnliches Konstrukt ersetzt. Man braucht dann, wie gesagt, keine militärische Fahrerlaubnis mehr, sondern kann bestimmte Fahrzeuge aus dem Fuhrpark mit dem normalen zivilen B-Führerschein fahren. Die üblichen geländegängigen Fahrzeuge gehören definitiv nicht dazu - ob das auch den Nissan betrifft, keine Ahnung. Jedenfalls gab es diese Möglichkeit schon seit einigen Jahren.
Allerdings wird man mit Sicherheit nicht als Rekrut als Fahrer in Frage kommen, erst recht nicht, wenn man krankgemeldet ist ;)  
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: snake99 am 20. November 2009, 13:31:41
Zu meiner aktiven Dienstzeit galt (es gab da noch keine Bw Fuhrpark GmbH bzw. sie wurde gerade erst gegründet) das man immer eine militärische Kraftfahrererlaubnis benötigte, wenn man ein Y bzw. X Fahrzeug bewegen wollte. 

Zusätzlich galt:
militärische Fahrzeuge die nicht geländegängig waren -> Einweisungsfahrt

militärische Fahrzeuge die geländegängig waren -> Einweisungs- und Überprüfungsfahrt.

Leider gestaltete sich das mit den Einweisungs- und Überprüfungsfahrten schwierig, da niemand sie "abnehmen" wollte.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: mailman am 20. November 2009, 14:59:16
Darf ja auch nicht jeder abnehmen meines Wissens.

Ist ja auch alles eine Zeit Sache. Man braucht ja auch immer einen Fahrauftrag.

Gehört ja auch der TD auch zur Einweisung.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: ulli76 am 20. November 2009, 18:32:42
Den "Selbsfahrererlass" gibt es meines Wissens nicht mehr (hat sich aber auch mehrfach geändert). Normalerwiese braucht man mindestens den B-Fo dauert nur 3 Tage und wird in der Regel nicht mehr in den Fahrschulen, sondern in den Einheiten gemacht. Oft ist da die Einweisung für die "normalen, kleinen" Fuhrparkfahrzeuge dabei. Da reicht nämlich die Einweisung und ÜBerprüfung für ein Fahrzeug, dann darf man alle des entsprechenden Typs fahren. Für die größeren braucht man wieder ne Extra- Einweisung. für Wölfe etc. braucht man wieder nen gesondertes Ausbildungsprogramm- da ist genau festgelegt, was in welchem Umfang ausgebildet wird und natürlich Überpfüfungsfahrten.
NissanPatrol dürfte nicht mehr unter normale, kleine, nicht-geländegängige Fuhrparkfahrzeuge fallen.

Übrigens: KzH bedeutet Krank zu Hause- also nix mit Übungsplatz (sollte der Chef das abändern wollen, muss er mit dem TrA Rücksprache halten. Ähnlich verhält es sich mit kaS. Dafür gibt´s übrigens ein Extra-Kästchen auf dem Krankenmeldeschein, wo steht "Von allen Diensten befreit".

Innendienst: bedeutet, dass man sich tunlichst in geschlossenen Räumen aufhält (z.B. bei Erkältungskrankheiten sinnvoll, damit derjenige sich nicht verkühlt). Oft schließt das MSG mit ein.

Kein MSG: Derjenige soll kein Masch, Sport und Geländedient betreiben (z.B. wenn sich jemand den Kax´n verknackst hat). Es ist z.B. je nach Krankheitsbild möglich nen MSG- ler zum Schulschießen rauszufahren, ohne dass er groß rummarschiert oder unwegsamem Gelände ausgesetzt wird. Genauso kann man nen ID-ler ein "Innendienstbiwak" (z.B. in einer Sporthalle) machen lassen. Oder der Innendienstler macht in der Zeit GvD/Uvd, kocht für die Truppe draußen Tee, bewacht die Waffenkammer....)
Auf einem Truppenübungsplatz gibt es ja oft auch feste Unterkünfte.

Ist alles ne Sache der Absprache zwischen Chef und Truppenarzt.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: Akay am 20. November 2009, 19:07:35
Na dann wird die Woche hoffentlich angenehm, habe keine Lust die darauf folgende Woche wieder Kzh zu sein. Muss dann soviel nachholen in der Stammeinheit.

Apropo Stammeinheit, der Einplaner war diese Woche in unserer Kaserne und ich war ja Kzh, man durfte ja Verwendungswünsche angeben, ich bin eher ein Innendienstler, möchte meinen Kopf und nicht meine Muskeln anstrengen. Meint ihr da gibt es eine Möglichkeit sich mit dem Einplaner in Verbindung zu setzen??? Sonst plant er mich ja just da ein wo Platz ist. Ich möchte nicht wirklich in eine Sicherungsstaffel oder sowas -.-

MFG Akay
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: ulli76 am 21. November 2009, 08:17:45
Auch in einer Sicherungsstaffel gibt´s Bürojobs. Der Einplaner legt in der Regel nur fest, in welcht Einheit du kommst. Was du da genau machst legt dann die Einheit fest je nach dem wo die Bedarf haben. Also innerhalb ein und der selben Einheit kannst du ne "grüne" oder ne Bürotätigkeit bekommen.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: schlammtreiber am 23. November 2009, 08:40:40
Zitat von: Akay am 20. November 2009, 19:07:35
ich bin eher ein Innendienstler, möchte meinen Kopf und nicht meine Muskeln anstrengen.

*brüllvorlachen*
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. November 2009, 09:38:25
Hier müssen zwei Dinge auseinander gehalten werden:

Einmal die Frage nach der Berechtigung zum Führen der Fahrzeuge aus dem Bestand der Fuhrpark-Mobilitätscenter: Ulli hat hier das entsprechend durch Vorschriften geregelte Verfahren genannt. Wer einen zivilen Führerschein der Klasse B besitzt, wird im Schnellkurs durch einen MKL in die entsprechenden Vorschriften der Bundeswehr eingewiesen und erhält den militärische FS B. Hierin eingeschlossen ist dann die Genehmigung, handelsübliche PKw aus dem Programm des BwFuhrparks zu fahren. Für jeweils andere Fahrzeuggruppen (z.B. Kleintransporter, Nissan etc.) ist eine gesonderte Einweisung notwendig, die mit einer Überprüfung endet. Auch hierfür braucht man einen MKL (in den Einheiten ist dies oft der Schirrmeister), der diese Überprüfungen auch im Fahrten-/Nachweisheft unterschreibt. Dergleichen gilt auch für STAN-Kfz, wie dem Wolf, der NICHT über die Bw-Fuhrpark vermietet wird.

Und dann das "medizinische" Programm, über dessen Vorgehensweise Ulli ebenfalls alle Informationen vermittelt hat. Für nahezu alle Innendienst-/MSG-befreiten Soldaten finden sich sehr viele Verwendungsmöglichkeiten, auch bei TrÜbPl-Aufenthalten: Spieße und KpTrpFhr freuen sich immer über Personal, das beim Bürokram hilft, MSG'ler können prima im Bereich der MatGrp, MunGrp, oder InstZg eines Btl eingesetzt werden usw.
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: bayern bazi am 24. November 2009, 19:54:23
die küche freut sich auch über innendienstler

irgendeiner muss doch die teller spülen/ unddie küche putzen   ;)
Titel: Re:Die Grundausbildung nicht bestehen???
Beitrag von: mailman am 24. November 2009, 19:57:34
Hör bitte auf :(

Hab noch heute ein Trauma als ich mal als Spülsoldat eingesetzt war, Und das freiwillig :o