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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Großer Leviathan am 18. November 2009, 11:47:35

Titel: Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 18. November 2009, 11:47:35
Hallo zusammen,

kurz zu mir, ich bin am 30.09.2009 als Fähnrich ausgeschieden (SaZ 2, ROA i.W.).
Werde ich nun am 01.10.2010 automatisch Leutnant, oder brauch ich da noch eine Wehrübung?

Danke und Gruß an alle
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Holgi33 am 18. November 2009, 12:00:45
JA!

ZDv 20/7:

214. Für die Beförderung von ROA, die sich nicht im Grundwehrdienst, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst oder einem Dienstverhältnis als
Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit befinden, gilt unter Beachtung der Nrn. 205 und 212:

Beförderung zum   Wehrübungsdauer im bis-             Zeit seit Eintritt in die
                         herigen Dienstgrad (Tage)            Bundeswehr (Monate)
-------------------------------------------------------------------------------
Leutnant d. R.                24                                          36
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 18. November 2009, 13:33:38
Ok, mal angenommen ich habe bis um 01.10. dann meine 24 WÜ Tage, muss/darf ich zur Beförderung in meine Einheit, oder werde ich per Brief vom Postboten  ;) befördert?
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Holgi33 am 18. November 2009, 14:13:25
Per Post wird niemand befördert, außer vielleicht die Kameraden die einen vorläufigen Dienstgrad erhalten.

Bei Dir wird es sich der Chef nicht nehmen lassen Dich selber zu befördern. Wenn die Beförderung nicht in einer WÜ liegt sollte Dir der S1 eine DVag zusenden.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: miguhamburg1 am 18. November 2009, 15:10:27
Die Beförderung zum Leutnant wird sich wohl, Holgi, der zuständge Kommandeur oder DV eines vergleichbaren TrTl, nicht nehmen lassen. Wahrscheinlich wird dies dann im Rahmen eines BtlAppells oder einer Veranstaltung des OffzKorps stattfinden...
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: wolverine am 18. November 2009, 15:32:01
Ich bekomme - wenn es nicht im Rahmen einer WÜ oder Veranstaltung stattfindet - immer eine Zuziehung zu einer DVag und werde dann befördert.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Holgi33 am 18. November 2009, 15:32:56
Stimmt, Leutnant geht über den Chef hinaus. Ein Kamerad von mir wurde auch zum Leutnant d.R. vor unserem gesamtem Btl, vom Btl-Kommandeur, befördert.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: miguhamburg1 am 18. November 2009, 15:41:44
@ wolverine: Ja, das wird insbesondere dann gemacht, wenn der mobBeorderte nicht mal eben so zu einer Veranstaltung vorbeikommen kann, weil die Entfernung zwischen Wohn-/Arbeitsort und TrTl zu groß ist.

Wir haben hier den Vorteil, dass viele Reservisten in der egion beheimatet sind, und so brauchen wir bei vielen keine extra DVa anzusetzen. Gerade vorgestern habe ich auch einen Spiegel-Dienstposten zum OTL der Reserve befördert...
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 19. November 2009, 12:45:24
Da bin ich aber froh, habe schon befürchtet, dass das Ganze ganz still und leise vor sich geht. Aber ein Btl-Appell nur wegen einer Person?
Wohne übrigens auch nur 20 km von meinem Mob-Truppenteil entfernt.

Ich habe aber auch schon erlebt, dass ein Fähnrich d. R. im kleinen Inspektionsrahmen (höchstens 50 Mann) von einem Hauptmann zum Leutnant d. R. befördert wurde. Das war irgendwie auch nicht so das Wahre.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. November 2009, 09:23:23
Lieber TE,

BtlAppelle finden in der regel einmal im Quartal, auf jeden Fall mehrmals im Jahr statt. Dies hängt damit zusammen, dass immer irgendwelche Chefs und Spieße oder andere Funktioner mit höherem Dienstgrad versetzt werden/neu in die Funktion kommen und insofern verabschiedet und begrüßt werden. Außerdem werden verdiente Soldaten ausgezeichnet und die Kommandeure lassen es sich nicht nehmen, der Truppe für erbrachte Leistungen zu danken und sie auf kommende Ereignisse einzustimmen. Schließlich werden diese Gelegenheiten auch dafür genutzt, Feldwebel und Offiziere (auch der Reserve) zu befördern. Mit anderen Worten: Damit Sie zum Leutnant der reserve befördert werden können, wird sicher nicht extra ein Btl Appell angesetzt. Sollte in vertretbarer Zeit nach Eintreffen der Urkunde kein solcher Appell stattfinden oder wären Sie verhindert, daran teilzunehmen, würde man sie sicher zu einem gemeinsamen Mittagessen des OffzKorps bitten, so dass Sie bei dieser gelegenheit befördert werden können.

Ja, und an den Schulen wird die gesamte Inspektion antreten, wenn es sich um einzelne Soldaten handelt, die befördert werden. Und wenn der InChef ein Hauptman ist, wird er es als DV tun. Wenn viele Soldaten gleichzeitig befördert werden, wird sicher die gesamte Lehrgruppe antreten und der Lehrgruppenkommandeur wird die Beförderung aussprechen.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Tobi am 14. Januar 2010, 11:40:08
Zitat von: Großer Leviathan am 18. November 2009, 11:47:35
ich bin am 30.09.2009 als Fähnrich ausgeschieden (SaZ 2, ROA i.W.).
Werde ich nun am 01.10.2010 automatisch Leutnant, oder brauch ich da noch eine Wehrübung?

Zitat von: Holgi33 am 18. November 2009, 12:00:45
JA!

ZDv 20/7:

214. Für die Beförderung von ROA, die sich nicht im Grundwehrdienst, freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst oder einem Dienstverhältnis als
Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit befinden, gilt unter Beachtung der Nrn. 205 und 212:

Beförderung zum   Wehrübungsdauer im bis-             Zeit seit Eintritt in die
                         herigen Dienstgrad (Tage)            Bundeswehr (Monate)
-------------------------------------------------------------------------------
Leutnant d. R.                24                                          36


Also mein ZDV-Auszug ist schon älter, aber früher (März 2002) gab es die Nr. 217, die besagte, dass ROA mit bestandener Offz-Prüfung im Dienstgrad Fähnrich, die bei Beendigung des Wehrdienstverhältnisses in diesem Dienstgrad mindestens 24 Tage Wehrdienst geleistet haben, 36 Monate nach erstmaligem Diensteintritt zum Lt. d.R. befördert werden können.

Und so war es auch Praxis, dass ROA SaZ2, bei denen diese Voraussetzungen in der Regel vorliegen, nach den 2 Jahren keine weitere Wehrübung zwingend leisten müssen, um zum Leutnant d.R. befördert zu werden, da sie ihre 24 Tage als Fähnrich bereits am Ende der zweijährigen Dienstzeit mehr als erfüllt haben.
Ziel der ROA-SaZ2-Ausbildung ist es ja auch, die Voraussetzungen eben in dieser Zeit zu erwerben und so weit ich weiß wurde die Beförderung ganz früher sogar zum ersten Tag nach den zwei Jahren vorgenommen, jedoch später zusätzlich die 36-Monats-Grenze eingeführt, damit ROA eines Jahrgangs nicht eher zum Leutnant befördert werden können als die OA des gleichlaufenden OAJs.


Würde mich sehr wundern, wenn heutzutage eine weitere Wehrübung 24 Tage als Fähnrich notwendig wäre.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Chef_6/451 am 14. Januar 2010, 13:23:02
Genau so ist es.
Der Kamerad wird als ROA i.W. nach Ablauf der 36 Monate, ohne weiteres zutun zum Leutnant befördert.

Und was Stil und Form bei Beförderungen (bei Reservisten) angeht.

Von der Beförderung am Telefon (ein Kamerad zum OLt) über die Beförderung im Wohnzimmer des Kdrs, die Beförderung in der OHG beim gemeinsamen Mittagessen der Offiziere oder beim Befehlshaber im kleinen Kreis habe ich alles schon erlebt.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 15. Januar 2010, 14:22:20
Ganz ehrlich, jetzt bin ich ein bisschen verwirrt.  ??? Werd ich jetzt am 01.10. diesen Jahres (das wäre meine 3 Jahresfrist) Leutnant oder brauch ich noch 24 WÜ Tage?

Noch mal zu Erinnerung ich bin/war ROA i.W.

Die Frage ist vor allem an Leute gerichtet, die Ahnung haben (nicht bös gemeint, aber mir hilft es nichts, wenn Leute Vermutungen anstellen oder berichten wie es früher war)
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: TheAdmin am 15. Januar 2010, 14:28:02
Da du als ROA i.W. bereits wesentlich mehr als die 24 Tage haben dürftest, erübrigt sich die Frage. Wenn keine Beurteilung oder Disziplinarmaßnahme dagegen spricht, dann wirst du "fast" automatisch Leutnant.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 15. Januar 2010, 14:31:38
Danke für eine Antwort, die endlich mal klar ist.  :)

Meine Beurteilungen sprechen nichts was gegen eine Beförderung stünde, Diszi habe/hatte ich auch noch keine und im DG Fähnrich war ich noch 3 Monate aktiv. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich zum 01.10.2010 zum Leutnant befördert werde? (Bitte nur ein Wort als Antwort geben  ;))
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Januar 2010, 14:38:57
Lieber Leviathan,

wir alle können hier überzeugt "Ja" sagen - aber wir alle machen ggf. auch die Rechnung ohne den Wirt, sprich: Das PersABw!

Also, um hier Klarheit zu bekommen, rufen Sie doch einfach Ihren PersFhr im PersA, Abteilung V an!
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 15. Januar 2010, 23:03:11
Danke für Ihre Antwort Miguhamburg1  :). Ich werde Ihren Ratschlag beherzigen.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Chef_6/451 am 15. Januar 2010, 23:47:03
Es ist völlig unnötig P zu befragen.
Die Vorschriftenlage ist klar, SaZ2 ROA werden 36 Monate nach Eintritt in die Bundeswehr zum Leutnant der Reserve befördert (ausser sie hätten goldene Löffel geklaut).
Ich kenne keinen bei dem das nicht so gewesen wäre (wobei auch hier Ausnahmen die Regel bestätigen).
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Tobi am 15. Januar 2010, 23:50:16
Zitat von: Großer Leviathan am 15. Januar 2010, 14:22:20
aber mir hilft es nichts, wenn Leute Vermutungen anstellen oder berichten wie es früher war)

So, nun gab es ja schon drei klare Antworten, und immerhin hat die "Vermutung" dazu geführt, dass eine falsche Antwort, die hier zwei Monate lang unkommentiert stehenblieb, nun widerlegt ist.  ;)
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: wolverine am 16. Januar 2010, 10:42:00
Zitat von: Großer Leviathan am 15. Januar 2010, 14:31:38
Diszi habe/hatte ich auch noch keine
Streber!
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: miguhamburg1 am 16. Januar 2010, 14:40:40
Sehen Sie - wegen der möglichen Ausnahmen - und überhaupt ist es immer gut, als Reservist einen Draht zu seinem PersFhr zu haben ... :)
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 16. Januar 2010, 14:51:33
Zitat von: wolverine am 16. Januar 2010, 10:42:00
Zitat von: Großer Leviathan am 15. Januar 2010, 14:31:38
Diszi habe/hatte ich auch noch keine
Streber!

Selber Streber  ;) ;D
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 11. März 2010, 15:38:11
Wie ist das dann eigentlich mit der Beförderung, wenn ich an diesem 1. Oktober (und auch die Zeit danach) beruflich verhindert bin?
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Chef_6/451 am 11. März 2010, 15:54:43
ZitatUnd was Stil und Form bei Beförderungen (bei Reservisten) angeht.

Von der Beförderung am Telefon (ein Kamerad zum OLt) über die Beförderung im Wohnzimmer des Kdrs, die Beförderung in der OHG beim gemeinsamen Mittagessen der Offiziere oder beim Befehlshaber im kleinen Kreis habe ich alles schon erlebt.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: miguhamburg1 am 11. März 2010, 20:34:03
Wobei die Beförderung im "Zwiegespräch" gemäß der Vorschriftenlage zumindest grenzwertig ist, da sie in "würdiger Form" vorgenommen werden soll. Und da eine Beförderung (Ernennung zu einem höheren Dienstgrad) streng genommen ein Verwaltungsakt ist, ist sie eindeutig der Dienstsphäre zuzurechnen, weshalb das Wohnzimmer und dergl. eindeutig der falsche Ort ist.

Beförderungen am Telefon sind grundsätzlich unwirksam und unzulässig. Im Übrigen erreichen Sie erst Rechtskraft/Verbidlichkeit, wenn der/die Beförderte die Ernennungsurkunde (Doppel) unterschrieben hat (beiAktiven zusätzlich die Einweisung auf die entsprechende Planstelle).
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Chef_6/451 am 11. März 2010, 20:54:28
Trotzdem wird es gemacht. Ist traurig, aber ist so. Ich habe Kameraden die haben die Ernennungsurkunde zum Leutnant mit der Post bekommen - das ist noch schlimmer als das die Geschichte irgendwo zwischen TÜr und Angel am Telefon gemacht wird.

Klar hat das in feierlichem Rahmen zu erfolgen - nur der ist aus der Sicht der Veranstaltenden tatsächlich Definitionssache...und wer würde sich denn hinterher beschweren wenn er gerade befördert wurde? Nicht viele wahrscheinlich.

Ich hoffe einfach das diese stillose Beförderei irgendwann ausstirbt. Ich hoffe es zumindest.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 15. April 2010, 15:11:43
Weiß jemand, warum der DG Oberfähnrich in der ROA Laufbahn nicht vorgesehen ist?
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Andi am 16. April 2010, 09:31:51
...weil es geschrieben steht...
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 16. April 2010, 10:38:12
ich wäre um etwas hilfreichere Antworten dankbar.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: F_K am 16. April 2010, 10:59:38
Weil es in der entsprechenden Vorschrift als NICHT VORGESEHEN beschrieben ist.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: MediNight am 16. April 2010, 11:10:18
Dann wollen wir doch einmal versuchen, uns diesem Thema mit etwas "Logik" zu nähern ;) :

1. Für aktive Soldaten und für Reservisten beträgt die Zeit, die man MINDESTENS Soldat sein muss, also die Zeit seit Eintritt in die Bundeswehr, um zum Leutnant befördert werden zu können, drei Jahre!

2. Weitere Voraussetzung für die Beförderung zum Leutnant ist die erfolgreiche Teilnahme an den laufbahnrelevanten Lehrgängen!

3. Im Normalfalle absolviert der SaZ2 ROA diese Lehrgänge noch innerhalb seiner aktiven Dienstzeit!

4. Für die Beförderung von Reservisten sind im Normalfalle Wehrübungstage im Dienstgrad vor der Beförderung notwendig!

Somit folgere ich messerscharf ;) : Wenn ich einen SaZ2 ROA z. B. 2 Jahre und 6 Monate nach seinem Eintritt in die Bundeswehr "automatisch" zum Oberfähnrich befördere, müsste er wieder wehrüben, um Leutnant d. R. werden zu können! Deshalb hat man sich vernünftigerweise den Dienstgrad Oberfähnrich d. R. in der Laufbahn der ROA gespart, weil man dann ALLE ROA nach Vorliegen ALLER Voraussetzungen, von denen die letzte zu erfüllende üblicherweise die zeitliche, also der Ablauf der 3 Jahre nach Eintritt in die Bundeswehr ist, sofort zum Leutnant d. R. befördern kann, damit diese Absolventen der ROA-Ausbildung nicht irgendwo in der Laufbahn "hängen bleiben", weil Sie z. B. keine Genehmigung zum Wehrüben vom Arbeitgeber bekommen, oder ... whatsoever ... ;) !

Ist das logisch genug ;) ? Könnte man sich die Tatsache, dass der Oberfähnrich d. R. in der ROA-Laufbahn nicht vorgesehen ist, so erklären ;) ?
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 16. April 2010, 11:15:52
Ich danke Ihnen herzlich MediNight. Sie sind der erste, der mir das plausibel erklären kann. Ihre Erklärung klingt durchaus logisch.
Viel Soldatenglück noch im Einsatz (sollten Sie noch dort sein)  :)
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: MediNight am 16. April 2010, 11:57:59
Auch wenn ich nicht mehr im Einsatz, sondern gerade zu Hause im Urlaub bin, bedanke mich ;) !

Weiterhin habe ich vergessen, folgendes zu erwähnen:

Die ZDV 20/7 sagt inihrer Ziffer 207 folgendes aus: "Soweit in dieser Vorschrift keine andere Frist bestimmt wird, ist eine Beförderung frühestens ein Jahr nach der letzten Beförderung und nur innerhalb von vier Jahren seit dem letzten Wehrdienst zulässig."

Der letzte Wehrdienst ist bei einem SaZ2 ROA die Zeit, die er als aktiver Soldat verbracht hat! Somit kann er nach vorliegen der zeitlichen Voraussetzung (3 Jahre!) zum Leutnant d. R. befördert werden, danach jedoch erst wieder, wenn er erneut Wehrdienst geleistet hätte! Somit könnte es zum oben erwähnten Kuriosum kommen, dass der Reservist seine Laufbahn gar nicht absachließen kann mit der Beförderung zum ersten Offiziersdienstgrad, weil er nach der Beförderung zum OFR gar keinen Wehrdienst mehr leisten kann/darf/etc. ! Ich glaube nicht, dass dies im Sinne des Dienstherren liegt, wenn es sich mit einfachen Maßnahmen unterbinden lässt ;9 !
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: F_K am 18. April 2010, 10:29:25
@ Medinight:

Dein Erklärungsansatz in allen Ehren, bloss:
- Ist die ABSICHT in manchen Vorschriften nicht unbedingt erkennbar
- Sind die Fristen zur Beförderung (1 Jahr) im Rahmen der OA Laufbahn eh außer Kraft gesetzt.

Richtig ist aber, das der Dienstherr diese Beförderung eben nicht vorgesehen hat, und das "ist eben so".
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: MediNight am 18. April 2010, 12:13:50
"F-K", deswegen habe ich oben auch geschrieben, dass ich VERSUCHEN möchte, mich diesem Thema mit Logik zu nähern, auch wenn mir die Tatsachen, die Sie erwähnt haben aus meinen fast 27 Dienstjahren mehr als nur gut bekannt sind ;) !

Und bei der Ziffer 207 aus der ZDv 20/7 ging es mir mehr um den hinteren Teil dieses Abschnittes, also um die Tatsache, dass eine Beförderung bis zu 4 Jahre nach dem letzten Wehrdienst möglich ist, denn das gibt dem Dienstherrn erst die Möglichkeit, einen ROA, der alle Lehrgänge absolviert hat und bei dem nur noch die zeitliche Voraussetzung (die 3 Jahre seit Eintritt in die BW!) fehlt, "einfach so" und im Nachhinein zum Leutnant d. R. zu befördern!

Ach ja, meiner Meinung nach steht es einem mündigen Soldaten durchaus zu und nebenher bemerkt bisweilen auch gut zu Gesicht, eine "BW-Begründung mit 4 Buchsteben" ( = ISSO :D !) kritisch zu hinterfragen! Viele Vorgesetzte tun die viel zu selten oder trauen es sich gar nicht! Was dabei heraus kommen kann, wenn man ncith hinterfragt, sondern nur Befehlsempfänger spielt, sehen wir in letzter Zeit viel zu oft, z. B. in Kunduz!
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: F_K am 18. April 2010, 15:03:25
@ MediNight:

Es geht hier ja nicht darum, das es nicht sinnvoll wäre, bei Befehlen / Aufträgen die Absicht zu erkennen.

Manche sagen sogar, das wäre Führungsprinzip in diesen Streitkräften.

Bei Vorschriften sind diese Möglichkeiten aber begrenzt, es ist mit Logik nicht erklärbar, warum es z. B. länger dauert OStFw zu werden als Oberstleutnant ... um nur ein Beispiel zu nennen.

(Genauso wäre es durchaus sinnvoll, einen ROA SAZ 2 Jahre 11 Monate (die gibt es auch) einem OA entsprechend zum Oberfähnrich zu machen ... und dann einen Monat nach Entlassung zum Lt - wird i. d. R. aber eben nicht gemacht, weil es die Vorschrift nicht vorsieht .. )
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: MediNight am 18. April 2010, 17:24:21
Zitat von: F_K am 18. April 2010, 15:03:25... Bei Vorschriften sind diese Möglichkeiten aber begrenzt, es ist mit Logik nicht erklärbar, warum es z. B. länger dauert OStFw zu werden als Oberstleutnant ... um nur ein Beispiel zu nennen. ...

Oha! Und genau das kann ich Ihnen gerne und aus dem Stegreif erklären ;) : Der Oberstabsfeldwebel, der bis jetzt frühestens nach 19 "Feldwebel-Jahren", also fühestens 19 Jahre nach der Beförderung zum Feldwebel bzw. Bootsmann, erreichbar war ist der herausgehobene Spitzendienstgrad der Laufbahn der UmP! Für einen solchen Dienstposten muss man sein Potential nachweisen! Dagegen ist Oberstleutannt (A14!) das definierte Laufbahnziel eines jeden Berufsoffiziers, der keine "goldenen Löffel gestohlen" hat ;) ! Oberstleutnant A15 und mehr ist nur durch herausragende Leistungen zu erreichen! In der Laufbahn der UmP wird man im Normalfall auch "nur" Stabsfeldwebel und nicht Oberstabsfeldwebel! Nachdem im September 2009 aus Gründen des Beurteilungsrechtes die Soldatenlaufbahnverordnung erneut geändert werden musste, ergibt sich aus deren § 18 seit neuestem nur noch eine Mindestdienstzeit von 16 Jahren als Feldwebeldienstgrad (also mindestens 16 Feldwebel-Jahre!) für die Beförderung zum Oberstabsfeldwebel! Hier wird allerdings gerade die ZDv 20/7 überarbeitet und angepasst, was im Laufe des 2. Quartales diesen Jahres auch geschehen sein soll, danach lässt sich präzise sagen, wieviele "Feldwebel-Jahre" und damit auch wieviele Dienstjahre mindestens nortwendig sein werden, um Stabsfeldwebel zu werden. Die bisherigen mindestens 16 Fw-Jahre und damit 19 Dienstjahre sind wohl nicht mehr haltbar, weil das ja schoin die Zeit für den "Oberstaber" ist!

Somit stellt sich der zeitliche Ablauf momentan folgendermaßen dar: Früher (vor der Änderung der SLV im Jahre 2002!) konnte man frühestens nach 4 Jahren Feldwebel/Bootsmann werden. Dann braucht man 16 Feldwebel-Jahre bis zum Stabsfeldwebel, was dann meistens 20 Dienstjahren entspricht, und 19 Feldwebel-Jahre zum Oberstabsfeldwebel, was dann meistens mindestens 23 Dienstjahren entspricht! Seit der Änderung der SLV im Jahre 2002 kann man nach drei Jahren Feldwebel werden (Ich betrachte hier immer eine "normale" Einstellung ohne höherem Dienstgrad!), daher reduzieren sich dann die obigen Zahlen um jeweils 1 Dienstjahr, also auf 19 Dienstjahre bis zum "Staber" und auf 22 Dienstjahre bis zum "Oberstaber". Das sind allerdings immer MINDESTZEITEN !!!

Betrachten wir den Oberstleutnant: Nach frühestens drei Jahren kann man Leutnant werden und man benötigt für die Beförderung zum Oberstleutnant mindestens 13 Jahre Offiziersdienstgrad. Somit kann man frühestens nach 16 Dienstjahren den Enddienstgrad der Laufbahn der "normalen" Berufsoffiziere erreichen! Zum Oberst benötigt man mindestens 17 Offiziersdienstjahre, also insgesamt mindestens 20 Dienstjahre!

In der Praxis sieht es jedoch leider meistens so aus, dass der Kamerad, der die Laufbahn der UmP eingeschlagen hat, schneller Oberstabsfeldwebel ist, als derjenige, der die Laufbahn der Offz eingeschlagen hat, Oberst wird ;) ! Ich habe auch 23 Jahre benötigt, um in die Besoldungsgruppe A 16 eingewiesen zu werden, seit 01.04.2010 bin ich jetzt auf einer B3-Stelle! Mehr als B6 rechne ich mir ohnehin nicht aus, weil ich dazu laut Aussage meiner nächsten Vorgesetzten "viel zu gerne unangepasst und unbequem" bin, was ich eigentlich bei dem in unserer Armee sehr weit verbreiteten "Duckmäusertum und Reichsbedenkenträgertum" eher als Kompliment auffasse ;) !
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: F_K am 18. April 2010, 19:09:48
Aber Einigkeit besteht, das bis zum Oberst vor der Änderung 20 Dienstjahre notwendig waren (Mindestzeit), beim Oberstaber 22 Jahre.

Unabhängig davon wird der Oberst vermutlich ein Studium absolviert haben, somit ca. 4 bis 5 Jahre keine militärische Erfahrung gesammelt haben.

Und auch wird ein OTL (A14) etwas mehr Verantwortung tragen als ein OStFw; damit finde ich das von den Mindestzeiten in sich nicht schlüssig.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: MediNight am 18. April 2010, 19:38:52
Darüber besteht definitiv Einigkeit, F_K! Allerdings gebe ich auch zu Bedenken, dass ich persönlich wenig Motivation verspüre, wenn ich am Ende der Karriereleiter angekommen bin und einmal ganz nassforsch impliziere, dass ich mit diesem "Symptom" nicht alleine bin. Daher verfechte ich auch die Theorie, dass es ein wenig dauern muss, bis der Enddienstgrad erreicht ist ;) ! Wenn es irgendwann einmal so weit käme, dass wir eine große Anzahl von unter 40-jährigen Oberstabsfeldwebeln hätten, die alle noch ca. 20 Jahre dienen müsste, bevor sie die (dann hochgesetzte!) Pensionsgrenze ereichen, dann würde mir das zu denken geben!

Ach ja, ich für meinen Teil habe sechs Jahre lang Medizin studiert, die wir von meinen 23 Dienstjahren vor der Beförderung zum OTA demnach auch abrechenen müssten ;) !

Letztendlich bin ich dann doch der Meinung, dass wir mit den (bald neu kommenden) Lösungen für die Feldwebeldienstgrade leben können!
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: F_K am 18. April 2010, 21:05:40
... naja, Motivation kommt ja nicht alleine vom noch zur erreichenden Dienstgraden, oder?

(... was sollte ich dann sagen, mit knapp 29 Lt (d. R.) geworden, und werde wohl mit 42 das Laufbahnziel erreichen. Eine Spitzenverwendung wirds wohl nicht werden (.. und A15 bringt für einen Res zumindest nicht mehr Sold), also noch 18 Jahre mit dem gleichen Dienstgrad ... motiviert bin ich trotzdem, und kenne jede Menge Kameraden, die das auch sind).
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 19. April 2010, 09:16:12
Kann mir jemanden einen Link posten, wo man die Mindestdienstjahre der jeweiligen Laufbahnen nachlesen kann?
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: MediNight am 19. April 2010, 10:39:37
Einen Link habe ich leider nicht, aber einen Hinweis kann ich Ihnen geben: Die ZDv 20/7 in der jeweils aktuellen und gültige Version enthält im Kapitel 2 "Beförderung der Reservistinnen/Reservisten" alle relevanten Informationen. Aktuell ist ein Neudruck von 2008 im Intranet der Bundeswehr zu finden und sicherlich, weil NICHT VS-NfD auch irgendwo im Internet ;) !
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 19. April 2010, 10:42:38
Mich würden Mindestdienstzeiten generell interessieren, nicht gerade auf die Reservisten beschränkt. Wenn noch jemanden helfen kann, wäre ich dankbar.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: F_K am 19. April 2010, 11:01:26
... so als Anhalt (ohne Gewähr und Aktualität) bei Offizieren:
2,5 Jahre OLt (Schreibfehler behoben 2,5 statt 3,5 Jahre)
5,5 Jahre Hptm
10 Jahre Major
13 Oberstleutnant
... dann keine Grenze mehr (außer mindestens 1 Jahr seit der letzten Beförderung). Für Piloten (und z. B. KSK Offiziere) gelten kürzere Mindestzeiten als Offizier.

... um keine falschen Erwartungen zu wecken: Dies sind MINDESTzeiten, d. h. vorher ist keine Beförderung möglich. Nur die "Besten der Besten" (gilt nicht unbedingt für die Beförderung zum OLt, da dort keine andere Stelle notwendig ist) werden nach diesen Zeiten befördert, bei allen anderen dauert es etwas länger (Stehzeiten).
Res werden dem vergleichbaren Aktiven entsprechend befördert.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 19. April 2010, 11:11:17
Es werden keine falschen Erwartungen geweckt. Mir ist klar, dass es sich um Mindestdienstzeiten handelt. Aber von Leutnant zu Oberleutnant sind es glaub ich 2,5 Jahre.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: MediNight am 19. April 2010, 13:03:23
Zusätzlich wäre noch zu erwähnen, dass die von "F_K" vollkommen richtig angegebenen Zeiten sich auf die Beförderung zum Leutnant beziehen! Nach dem Oberstleutnant kommt noch der Oberst, der frühestens 17 Jahre nach der Beförderung zum Leutnant erreicht werden kann!

Den "normalen" Offiziersdienstgraden sind die Dienstgrade der SanOffz/SanStOffz natürlich gleichgestellt ;) !
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: F_K am 19. April 2010, 13:29:41
...  Ergänzung:

Leistung - Beurteilungen (im Vergleich zu den andere Res / bzw. Aktiven in Reihung)
Eignung -Potential aus Beurteilungen
Bedarf - Stelle

Für Beurteilungen (idR) min. 12 Tage am Stück üben, einige WÜ Tage sind für die Beförderungen ebenso zwangsweise notwendig, wie ggf. weitere Lehrgänge für die Qualifikation.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 19. April 2010, 14:51:10
Kann bitte jemand folgende, von mir zusammengesuchte Mindestdienstzeiten bestätigen bzw korrigiern. Annahme: Eintritt als Schütze, keine Beförderungshindernisse.

Gefr                   3 Monate
OGefr                 6 Monate
HptGefr              12 Monate
StGefr                3 Jahre
OStGefr              4 Jahre, auf mindestens 6 Jahre verpflichtet
Uffz/Fhj              12 Monate
StUffz                2 Jahre
Fw/Fähnr            3 Jahre / 21 Monate
OFw                  5 Jahre
HptFw/OFähnr     8 Jahre / 30 Monate    
StFw                 16 Jahre seit Fw Ernennung
OStFw               19 Jahre seit Fw Ernennung
Lt                      3 Jahre
OLt                    2,5 Jahre seit Lt Ernennung
Hptm                  5,5 Jahre seit Lt Ernennung
StHptm               15 Jahre seit Lt Ernennung
Maj                    10 Jahre seit Lt Ernennung
OberstLt              13 Jahre seit Lt Ernennung    
Oberst                17 Jahre seit Lt Ernennung

Die Generäle könnten also theoretisch (Betonung auf theoretisch) jedes Jahr einen neuen goldenen Stern auf die Schulter kriegen?

Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: MediNight am 19. April 2010, 15:41:37
ZDv 20/7, Ziffer 125: Stabshauptmann mindestens 15 Jahre seit Ernennung zum Leutnant, davon mindestens 6 Jahre seit der Beförderung zum Hauptmann!

Wobei ich nochmals darauf hinweisen möchte, dass für Kampfschwimmer, KSK und fliegendes Personal Sonderregelungen gelten ;) ! Weiterhin gibt es Sonderregelungen für Soldaten, die mit höherem Dienstgrad eingestellt wurden, z. B. als Sanitätsoffizier, und für Kameraden, die von der ehemaligen NVA übernommen wurden!

Fazit: Alles steht in der ZDv 20/7 detailliert drinnen! Sie sollten sich vielleicht doch eine Kopie aus dem Netz ziehen ;) !
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: wolverine am 19. April 2010, 15:58:48
Oder man wartet einfach auf den Anruf aus dem Mob-Truppenteil! In den seltensten Fälle wird man in Abwesenheit befördert ;). Meistens wird man vorher eingeladen oder einberufen. ;D
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: SU_d.R. am 19. April 2010, 18:09:16
OFw                  2 Jahre seit Fw Ernennung
HptFw/OFähnr     5 Jahre seit Fw Ernennung / 30 Monate  


Ist so nicht ganz korrekt, gemäß ZDv 20/7 werden für den OFw d.R. 5 Jahre und für den HptFw d.R. 8 Jahre seit Dienstantritt verlangt - Fw-Jahre werden erst für die Beförderung zum Staber benötigt.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 21. April 2010, 10:42:07
Hab OFw, HptFw und StHptm geändert
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: S1- ROA am 28. Juli 2010, 09:52:43
Meine Güte,

Du bist Offizieranwärter! Kannst Du Dich als SaZ 2  über so etwas nicht selbst informieren.
Eigeninitiative und Eigenverantortung sind gefragt.
Und das Lesen der Dienstvorschriften erwarte ich auch von einem zukünftigen Offz d.R.

Die angehenden Offz. sind wohl auch nicht mehr was sie mal waren......
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 15. August 2010, 18:10:14
Wenn mich nicht alles täuscht, ist so ein Forum genau für solche Fragen da. Wer keinen sinnvollen Post von sich geben kann, der soll dies auch lassen. Wird ja keiner gezwungen.

Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 15. August 2010, 18:11:49
Liebe Kameraden,

am 12.08. wurde ich im Landeskommando Bayern mit Wirkung vom 01.10.2010 zum Leutnant der Reserve ernannt. Ich möchte mich nochmal bei allen bedanken, die hier sinnvoll gepostet haben.

Horrido!
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Flexscan am 15. August 2010, 18:18:43
herzlichen Glückwunsch und viel Soldatenglück in der Offz Laufbahn.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: wolverine am 15. August 2010, 18:22:33
Von mir auch herzlichen Glückwunsch und einen festen Schlag auf beide Schultern
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: StOPfr am 15. August 2010, 18:51:55
Da schließe ich mich gerne an.
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: bayern bazi am 15. August 2010, 19:09:38
gratulier dir
:) :) :)

- hat der oberst stadler wieder mal die ehre gehabt ;)


(in welchem teil von bayern bist eigentlich dahoam (landkreis massig)

evtl ko ma si ja moi auf a DVAG treffa - wanns moi wiada welche gibt :(
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 15. August 2010, 19:58:36
Auch von mir Herzlichen Glückwunsch,vllt. kommen ja noch ein paar Pickelchen dazu. :D
Titel: Re:Beförderung zum Leutnant d.R.
Beitrag von: Großer Leviathan am 16. August 2010, 12:37:57
Ja richtig, Oberst Stadler und sein Stellvertreter Oberst "hab leider seinen Namen vergessen". Ich bin bis September noch im Raum Freyung (Bayerischer Wald) wohnhaft. Danach dann zum Studium in Bayreuth.