Hallo zusammen.
Mir fällt da grad mal ne Frage ein, eventuell weiss jemand etwas dazu.
Als Beispiel, Zivilist X macht eine Weiterbildung zum Meister.Kostenpunkt sagen wir mal 10.000€
Zivilist X tritt dann in die Bundeswehr als Feldwebel dein da er ja schon seinen Meister hat.
Ein Soldat würd ja seinen Meister während der Dienstzeit per ZAW machen und diesen auch bezahlt bekommen, wodurch sich der BFD Anspruch kürzt.
Gibt es jetzt die möglichkeit für den Soldaten der diese Weiterbildung vor seiner BW Zeit gemacht hat auf eigene Kosten, diese Kosten per BFD abzuwickeln.Ich mein die BW profitiert ja davon wenn man diese Weiterbildung schon zivil gemacht hat da man schneller auf dem vorgesehenend Dienstposten ist und somit länger auf diesem DP dienst tun kann.
Diese Frage ist mir grad mal so eingefallen, eventuell weiss jemand was dazu.
Nein, er kriegt seinen Meister nicht im Nachhinein bezahlt. Der Lohn für den vorhandenen Meister ist ja, dass er von Anfang an volles Feldwebel-gehalt etc bekommt.
Ja, stimmt schon aber das ist ja grad mal 100€ mehr als er als StUffz bekommen würde.
Ich mein war auch nur mal so ne Idee hab mir schon gedacht das es wohl nicht möglich ist.
Ich werd das trotzdem mal den BFD Berater fragen und gucken was der dazu sagt.
Weitere Meinungen sind gefragt.
Weitere Meinung: Auch Nein! Die "Bloß 100 Euro mehr" bekommt man ja jeden Monat für die gesamte Zeit der Ausbildung des FA zum Fw (und gegenüber einen Jäger FA dürften das etwas mehr als 100 Euro sein), plus Sonderzahlungen, früherer Beförderung zum OFw, HptFw, StFw, OStFw, früherer Möglichkeit zur Bewerbung BS und FDOffz, plus höherer Anspruch BFD.
Also ich hab den FA jetzt mit dem SU verglichen und da wäre ja genau der Unterschied die Meisterweiterbildung.Da wäre der netto Unterschied ca 100€
Bei den anderen Dingen stimme ich voll und ganz zu, Beförderungen gehn schneller und man kann ehr den Antrag als BS stellen.
Aber das wäre natürlich schön wenn der BFD einen Teil übernehmen würde und man dann logischerweise nach DZE weniger Anspruch hätte.
Vorschlagen könnte man das doch mal alle mal oder?
Nachfragen oder beantragen und abschlägig beschieden bekommen ;) das geht. "Vorschlagen" ist eher nicht gefragt. Dazu ist die natürliche Person das falsche Gremium.