Hey Leute,
hab da mal eine Frage. War im Oktober bei der OPZ und hab meine Sofortzusage für Humanmedizin. (SanOA) Da habe ich mich ja mit meinem 12/I und 12/II Zeugnis beworben.
Soll ja, sobald ich mein Abiturzeugnis habe, dieses nächstes Jahr zum Personalamt schicken. Nun frage ich mich wie wichtig das noch ist. Natürlich weiß ich, das ich durch ein ggf. schlechteres Abitur auf der BW eigenen Rangliste abrutschen würde, was ggf. Auswirkungen auf meine Wünsche hinsichtlich des Studienplatzes hätte, meine Sofortzusage kann aber nicht mehr rückgängig gemacht werden oder? (Wäre ja auch schwer, da ich am 26.06 mein Abiturzeugnis erhalte und am 1.07. Dienstantritt habe.)
Hab heute leider ne Arbeit in den Sand gesetzt (naja was heißt das schon, sagen wir sie ist nicht so gut wie sonst (13-15pkt).
Und zusätzlich noch eine Frage: Nachdem ich die ganzen Dokumente zum Bund geschickt habe (Einplaner war nicht vor Ort) habe ich nicht noch einmal einen Brief von der BW bekommen. Ist das der Regelfall? Oder melden die sich das nächste Mal erst kurz vor AGA Antritt?
Bzw. wann darf man eigentl. den Studienwunsch äußern? In der AGA oder davor?
Grüße,
Dhiryan
Wenn du eine Sofortzusage hast, dann musst du nur noch das Abi bestehen und nicht schwerer krank werden.
Was meinst du mit: Wann kann ich den Studienwunsch äußern? du hast doch ne Zusage für Humanmedizin- dafür bist du nun mal eingeplant.
Sry, meinte Studienortwunsch =)
Und danke für die Auskunft schon einmal.