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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: lugar am 23. November 2009, 18:13:49

Titel: Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: lugar am 23. November 2009, 18:13:49
Hallo Kollegen,
mich würde interessieren, warum es grad so ist, dass man bis 25 zum Wohnen in der Gemeinschaft verpflichtet ist.
Warum ist es 25 und nicht z.B. 23 oder 21?
Ich meine warum muss man dort wohnen, man kann sich doch genauso nach der AGA eine Wohnung am/in der Nähe des Standortes nehmen und erscheint immer pünktlich zum Dienst und wenn was anliegt, bleibt man einfach da.
Würde mir gerne eine Wohnung nehmen um mein eigenes Reich zu haben und mit einem Kumpel zusammenzuwohnen. Bin aber erst 20.
Was kann ich denn nun machen?
Titel: Re:Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: mailman am 23. November 2009, 18:22:49
Je nach Dienstgradgruppe hat man Ausgang bis zum Frühstück bzw. zum Dienstbeginn. Wenn du in der Nähe der Kaserne wohnst und kein Zapfenstreich aufgrund einer Übung verhängt ist, oder du keinen Dienst hast dann kannst du uach jeden Tag nach Hause fahren.

Das kann man dir nicht verbieten, es sei den dein Weg wäre so weit das man es dir aus Fürsorgegründen verbieten würde.


Man hat dann auch sein Bett und seinen Spind in der Kaserne, nur schläft man dann eben zuhause. Und zahlt als SaZ auch monatlich noch für seine Stube.

Man könnte sich dann auch noch von der Abendverpflegung befreien lassen.
Titel: Re:Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: mailman am 23. November 2009, 18:24:49
Eben nicht :D

Man hat mind. Ausgang bis zum Frühstück und in der Zeit kann man die Kaserne verlassen. Also auch woanders schlafen wenn man möchte.

Als SaZ zahlt man dann halt quasi zweimal.
Titel: Re:Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: rogal am 23. November 2009, 18:43:36
also ich kenns anders:

ich kam am ersten tag in meine neue einheit (kaserne liegt ca 15 km von meiner wohnung) und das erste was der spieß mich machen lies, war nen antrag auf befreiung vom wohnen in der gemeinschaftsunerkunft zu stellen.
ich schlafe seit dem ersten tag an daheim und habe nur nen spind für meinen krams im keller

gruß
rogal
Titel: Re:Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: mailman am 23. November 2009, 18:46:45
Ja das ganze ist natürlich abhängig von den örtlichen Gegebenheiten.

Bei mir war es so das in unserem Block nach Dienst gerade mal 4 Soldaten waren. Auf verschiedenen Stuben natürlcih^^.
Titel: Re:Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: lugar am 23. November 2009, 19:13:00
Also ich bin Stabsunteroffizier (SU)
Wie viel KM sind es denn, wo die Entfernung noch akzeptabel ist?
Aber das ist doch doppelt gemoppelt, wenn ich (bin SaZ8) für meien Stube zahle und für meine Wohnung.
Kann ich nicht mich nicht auch von der Zahlung für die Stube befreien, sodass ich nur noch einen Spind da habe? Und nur Miete für die Wohnung zahle?
Ich habe auch was von Umzugskosten gehört? Wann bekommt man die?
Titel: Re:Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: mailman am 23. November 2009, 19:20:43
Wie das mit Heimschläfer genau ist und Befreiung ist weiß ich nicht genau. Aber wahrscheinlich muß man dazu über 25 sein.
Titel: Re:Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Rollo83 am 24. November 2009, 05:27:35
UKV bekommt man wenn man mit UKV eingestellt/versetzt wird.
Titel: Re:Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. November 2009, 08:51:20
Diese Regelung stammt wie viele andere auch aus den Gründungsjahren der Bundeswehr. Sie findet ihre Begründung im Wesentlichen daran, dass zu den vorgenannten Zeiten ein hoher Präsenzgrad von Soldaten in der Kaserne erforderlich war, um im Falle des Falles schnell reagieren zu können. Nicht vergessen werden darf dabei, dass die meisten jungen Soldaten in den ersten gut 40 Jahren Bw-Bestehen auch heimatfern Dienst taten und an den Wochenenden die sog. "NATO-Rallye" quer durch die Bundesrepublik erfolgte. Insofern war das mit der Wohnverpflichtung in der militärischen Unterkunft auch eine ganz praktische Regelung. Sie trug darüber hinaus natürlich auch der Fürsorgeverpflichtung Rechnung, denn das Leben in der KLaserne war für die GWDL natürlich kostenfrei, und auch viele SaZ freuten sich, dass sie günstig wohnen konnten.

Sie haben Recht, lieber TE, in der heutigen Zeit mutet die Aufrechterhaltung dieser Regelung etwas seltsam an, und die Unterkunftsituation führt in vielen Liegenschaften ja auch dazu, dass sich Soldaten vom Wohnen befreien lassen können/müssen, weil schlicht und ergreifend nicht genut Unterkunftskapazität vorhanden ist. In der Regel wird dies auch ohne Beanstandung genehmigt, wenn man seine Wohnung im Standortbereich nimmt, womit ein Zirkelschlag von rund 30 km rund um die Kaserne gemeint ist.

Wenn Sie vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit sind, und Sie außerhalb der unterkunft wohnen, entfällt natürlich auch die Zahlungsverpflichtung für die Stube in der Kaserne. Ein Tipp: Lassen Sie sich auch von der Teilnahme am Frühstück und Abendessen befreien, dann brauchen Sie nur für Beides zu bezahlen, wenn Sie es tatsächlich in Anspruch nehmen.