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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: navysailor am 24. November 2009, 20:05:50

Titel: BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: navysailor am 24. November 2009, 20:05:50
Hallo

Mein Name ist Uli, bin 27 Jahre jung und befinde mich bereits im wohlverdienten BFD.

MEin Frauchen ist auch bei der Bundeswehr, SaZ12,  befindet sich im 5. Dienstjahr und hat eine ZAW als Krankenschwester absolviert. Soviel zu den Rahmenbedingungen.

Sie möchte nun gerne ein Fernstudium machenim Bereich Pflegemanagment oder Medizin Pädagogik. Heute hatte sie einen BfD Termin und kam recht frustriert nach Hause. Es gibt keine Unterstützung durch den BfD.

Folgende Fragen habe ich nun, da ich mit den Aussagen des Bearbeiters nur teilweise leben kann.

1. Behauptung durch BfD Berater: In der Dienstzeit ist der Dienstherr verantwortlich und nicht der BfD. Dieser übernimmt die Organisation erst nach der aktiven Zeit.

Meine Meinung / Frage: Das stimmt so nicht. In SHAPE (Belgien) habe ich einige BfD Maßnahmen gemacht. Die wurden durch den BfD Köln organisiert und nicht durch den Dienstherren. Dieser musste uns "nur " frei geben. Stimmt doh so oder?

2. Behauptung durch BfD Berater: Das Geld für BfD Maßnahmen innerhalb der Dienstzeit darf nur am Ende genommen werden und nur für Maßnahmen, die auf ein Ausbildungsziel hinführen.

Meine Meinung / Frage: Was kommt über dem Studium? Mir wurde früher erzählt, ich soll so früh wie möglich mit einem Zukunftsplan zum BfD kommen und so früh wie möglich mit Lehrgängen anfangen. Ein Studium zeigt doch wohl eine deutliche Richtung zum Ausbildungsziel oder? In Belgien hatte ich auch noch 6 restdienstjahre und konnte BfD Lehrgänge besuchen.


Allgemeines:

Wir möchten irgendwann auch Kinder haben. Sollte dies klappen, wir ein Studium schwer zu realisieren sein für mein Frauchen. Deshalb, warum warten. Ausserdem steckt sie jetzt noch im "Lernmodus" drin und will deshalb gleich anschließen.
Kann man Geld aus der "Nach BfD Zeit" in die aktive Zeit rein ziehen? Zeit braucht sie ja nicht, da es ein Abendstudium werden soll. Sie hat Planungssicherheit (BWK HH bis DZE - jaja nichts ist so beständig wie die Veränderung)


Kann mir jemand helfen?

MFG Uli
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: wolverine am 25. November 2009, 10:15:00
Die Aussagen des BFDlers sind so auch nicht richtig. Natürlich hat man BFD-Möglichkeiten während der Dienstzeit. Über den D-Vorgesetzen wird die zeitliche Realisierbarkeit unter Berücksichtigung dienstlicher Notwendigkeiten bestätigt und der BFD stellt die finanzielle Unterstützung.
Wenn der Herr oder die Dame anderer Ansicht ist, soll er/sie einen rechtsmittelfähigen (Ablehnungs-)Bescheid erstellen!
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Muscle_and_flow am 25. November 2009, 11:08:01
Ich weiß nicht ob GWDL und SAZ dort gleich sind, aber als ich damals im Grundwehrdienst als noch GWDLer war habe ich über den BFD meine Trainerlizenz gemacht und das war im 7. Dienstmonat
(am Wochenende war das immer, aber rein theoretisch ja zur Dienstzeit)

vielleicht hilft es euch was!!!
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: erdpichel am 25. November 2009, 13:13:51
man kann definitiv einen teil seiner zeit schon vor DZE nutzen.... es gibt ja bestimmte zeiten, die man sogar freigestellt werden kann vor ende des eigentlichen DZE, ich glaube eineinhalb jahre, aber man kann auch vorher schon aus mitteln des BFD seine pläne verwirklichen....
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: wolverine am 25. November 2009, 17:44:46
Und vor dem Rechtsanspruch auf Freistellung gibt es Geldmittel.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: erdpichel am 26. November 2009, 12:34:29
habs heute nochmal in der aktuellen ausgabe der DBwV-Zeitschrift nachgelesen, da is ein extra-blatt zum thema BFD drin.... da steht auch drin, dass es einem während der dienstzeit schon zusteht... wenn ich mir gerade recht entsinne gem. §4 SVG ?!


Dabei hab ich nochmal ne frage:
kann mir jemand sagen was ein E-Schein ist?
Wenn ich das richtig verstanden habe sowas wie ein vermittlungsgutschein auf eine öffentliche stelle?! hat man da anspruch drauf, bzw welche vorraussetzungen muss man erfüllen? wollte dafür jetzt nicht n neues thema ausfmachen,...
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: wolverine am 26. November 2009, 12:40:41
§§ 9 u. 10 SVG und die stehen hier: http://www.gesetze-im-internet.de/svg/index.html
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: BulleMölders am 26. November 2009, 18:21:10
E-Schein = Eingliederungsschein.
Mann kann sich auf bestimmten Stellen im öffentlichen Dienst als Beamter bewerben. Wenn man eingestellt wird, dann behält man seine Besoldungsstufe und fängt nicht wie üblich in der untersten Stufe der Laufbahn an.
Voraussetzung war zu meiner Zeit mindestens SaZ12. Man büßt aber einen großen Teil seiner Übergangsbeihilfe (die Einmalzahlung zum Abschied) und die Übergangebührnisse gibt es gar nicht, da man ja keine Gehaltseinbussen hinzunehmen hat.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: erdpichel am 26. November 2009, 20:34:08
also "erkauft" man sich den E-Schein?
entweder die ganze abfindung oder nur einen Teil und den Schein?
Und ist dann eine Übernahme sicher oder ist das nur eine Option?
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: mailman am 27. November 2009, 10:45:22
Übernamhme wäre nur sicher wenn man sich als einziger mit E Schein bewirbt.
Meines Wissens läßt einen der Schein nur direkt zum Verfahren zu also man braucht keien Platzziffer oder ähnliches.

Gibt aber  Stellen die sind für Soldaten mit E Schein reserviert und di konkurieren dann miteinander.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: navysailor am 07. Dezember 2009, 21:50:54
Danke für die Antworten. LEider ist keine definitive Antwort dabei. Mal schauen, wie wir da weiter vorgehen. Wenn ich dran denke, halte ich euch auf dem LAufenenden. Ich gebe noch ned auf. Ich will irgenwann mal ne Familie gründen, da kann mein Frauchen nicht erst noch in 6 Jahren studieren.

MFG Uli
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 08. Dezember 2009, 05:32:05
Ich will aufjedenfall auch sobald wie möglich wenn ich wieder eingestellt werde eine Fernstudium zum Wirtschafsingenieur machen das muss irgendwie gehn.Ich hab auch öfter schon auf bundeswehr.de wenn Soldaten vorgestellt werden gelesen das sie ein Fernstudium absolvieren.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: erdpichel am 08. Dezember 2009, 13:52:56
was du in deinem privaten machst, is ja auch mehr oder minder egal, die frage ist nur, ob die Bw/ der BFD dafür was springen lässt ;)
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: wolverine am 08. Dezember 2009, 14:02:01
Die Kosten werden grundsätzlich getragen im Rahmen der Ansprüche während der Dienstzeit und selbst Freistellung ist im Rahmen dienstlicher Notwendigkeiten zu gewähren. Als Ermessensabspruch ist dessen Ablehnung begründungsbedürftig und diese Begründung wiederum juristisch voll überprüfbar. Antrag stellen und auf rechtsbehelfsfähigen Ablehnungsbescheid pochen wenn denn nicht genehmigt werden sollte! Ich werde während WÜ nicht müde auf die Ausnutzung der Ansprüche zu drängen und habe es schon zig mal durchgesetzt. Die Ermöglichung der vorgesehenen Weiterbildung ist ein Grundstein der Fürsorge und muss - richtig gemacht - gar nicht zum Nachteil des Dienstherrn sein. Ohne BFD wäre ich heute lange nicht was ich bin!!!
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. Dezember 2009, 15:13:49
Lieber TE,

als SaZ 12 hat Ihre Frau schlicht Anspruch auf Berufsförderung, und zwar während und nach der Dienstzeit - Punkt -

In welcher Hinsicht man sich aus- oder weiterbilden möchte, bleibt jedem Soldaten selbst überlassen (Freiheit der Berufswahl) - Punkt -

Für die Art der zu unterstützenden Aus-/Fortbildung gibt es Voraussetzungen, die man einsehen kann und im Wesentlichen sicherstellen sollen, dass die Qualität der Durchführung und ggf. Abschlüsse dem Berufsbildungsgesetz u.a. entsprechen. Dies dürfte bei einem Studium der Fall sein. Insofern sollte Ihre Frau den schriftlichen Antrag stellen, das von ihr angestrebte Studium im Rahmen des BFD gefördert zu bekommen. Dann muss ihr der BFD einen Bescheid über diesen Antrag erteilen. Und sollte darin eine Ablehnung stehen, so können Sie das Einlegen von Rechtsmitteln prüfen, damit Ihre Frau zu ihrem Recht kommt.

Übrigens: Wenn Ihre Frau Mitglied im Bw-Verband ist, kann sie sich auch juristische Hilfe dort einholen...
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: navysailor am 08. Dezember 2009, 18:21:22
@miguhamburg1

Vielen Dank für die umfassende Antwort. Ich interpretiere das für Foren untypische "Sie" als postiv auf da ich vermute, dass ein Ranghohes BW Mitglied sich hier mit einmischt und endlich eine adequate Antwort zu Tage fördert. Vielen Dank.

Sie haben in meinen Augen recht und wir werden es exakt so machen. Meine Lebensgefährtin ist genau wie ich Mitglied des DBwV. Ich habe bereits Kontakt in diese Richtung aufgenommen und werde den von ihnen empfohlenen Schritten folgen.

Auch vielen Dank an wolverine - diese Antworten ermutigen uns.

MFG Uli
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 10. Dezember 2009, 05:30:10
Ab welchem Dienstjahr würden einem die Mittel des BFD eigentlich zur Verfügung stehn.
Ich persönlich würde natürlich wenn es mit der Wiedereinstellung klappt so schnell wie möglich ein Fernstudium beginnen.Quasi direkt nach Feldwebellehrgang und Dienstpostenausbildung.Aber man wird mit Sicherheit nicht schon im 2. oder 3. Dienstjahr BFD Mittel in Anspruch nehmen können oder?
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: miguhamburg1 am 10. Dezember 2009, 09:35:18
Diese Mittel stehen einem unter der Voraussetzung zur Verfügung, dass man seine "Probezeit" hinter sich gebracht - also die Verpflichtungszeit endgültig besteht.

Es kann aber sein, dass der BFD zunächst nur Mittel im Vergleich zu der Zeit "freigeben" will, die man sich bereits erdient hat. In diesem Falle sollte man die Möglichkeit wählen, erhaltene Leistungen, die man sich noch nicht erdient hat, zurückzuzahlen, falls man aus welchem Grund auch immer die Verpflichtungszeit nicht einhält. Auch dies ist möglich.

Grundsätzlich bestimmt der Soldat selbst, wann, wofür* und in welchem Umfang er die BFD-Mittel für seine berufliche (Weiter) Qualifizierung einsetzen will.
* Natürlich im Rahmen des "Fördermaßnahmenkatalogs"
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 10. Dezember 2009, 12:29:11
Was ist denn wenn ich dann ein Fernstudium mache dieses nachca 4 Jahren erfolgreich abschliesse und dann BS werde. Muss ich dann die verbrauchten bfd Gelder zurück zahlen? So ein Fernstudium koste um die 200 Euro im Monat, da würde dann doch ein stolzer Betrag zusammen kommen.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: miguhamburg1 am 10. Dezember 2009, 12:52:23
Tja, lieber Kamerad, wie es so schön heißt: Einen Tod muss der Mensch sterben...

Da BFD-Mittel nur SaZ zur Verfügung stehen, müssten Sie in dem geschilderten Fall die ja zu Unrecht empfangenen Mittel ganz sicher zurückzahlen. Außerdem würden Ihnen als SaZ 4 wohl auch nicht EUR 2.400/Jahr, also insgesamt EUR 8.800 in vier Jahren zur Verfügung stehen, sondern weniger.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 10. Dezember 2009, 18:29:05
Das man bei SAZ 4 nicht genug BFD Mittel hat ist klar.
Ich meinte das ja ehr so das man im 2. oder 3. Dienstjahr anfängt und dann nach ca 4-5 Jahren fertig ist.
Wenn man dann BS wird muss man 1. das Studium zurück zahlen und 2.hat das Studium gar keinen Sinn mehr mhhh.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Andi am 10. Dezember 2009, 18:40:38
Wenn man als SaZ die einem zustehenden BFD-Mittel ausschöpft und später BS wird muss man überhaupt nichts zurückzahlen, denn man hat die BFD-Mittel als SaZ und nicht als BS genutzt.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 10. Dezember 2009, 20:32:31
Ah ok das ist eine interessante Sache und klingt ja eigentlich auch einleuchtend so.So lange der SAZ Vertrag besteht kann man Anteilig die BFD Mittel benutzen.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 31. Dezember 2009, 13:54:40
Ich muss mich hier mal kurz einklinken und fragen.
Das ganze jetzt mal an SAZ 12 Beispiel.
Also es gibt ja Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse.
Übergangsbehilfe ist der letzte Dienstbezug mal sechs und Übergangsgebührnisse gib es 3 Jahre lang nach DZE 75% der letztend Dienstbezüge.
Wie läuft das denn jetzt wenn man ein Fernstudium absolviert das Beispielsweise 36 Monate dauert und 12.000 Euro insgesamt kostet.
Hätte man dann quasi die kompletten Übergangsgebührnisse schon verbraucht?Wenn die 12.000 Euro mehr sind als man eigentlich durch die Übergangsgebührnisse zur verfügung hat muss man dann den Rest selber zahlen oder wird der Rest dann von der Übergangsbeihilfe abgezogen?
Oder wird das Fernstudium gar nicht von den Übergangsgebührnisse gezahlt sondern von der Übergangsbeihilfe?
Ich bin da grad etwas verwirrt.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Andi am 31. Dezember 2009, 14:47:54
 ??? Ich hoffe doch, dass du so selbständig bist selbst zu entscheiden womit du deine Rechnungen bezahlst. Oder meinst du die Bundeswehr zahlt deine Rechnungen für dich mit deinem Geld von deinem Konto?
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 31. Dezember 2009, 15:14:07
Naja mit der Antwort kann ich jetzt nicht viel anfangen.
Genau genommen, ja die Bundeswehr zahlt meine Rechnung von der Fernuni wenn es per BfD abgeleistet wird.
Besser gesagt da liegt ja meine Frage wie das geregelt wird.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: bayern bazi am 31. Dezember 2009, 15:21:21
der bfd zahlt so lange - wie dir die gelder in der mazimalhöhe zustehen


fals die ausbildung länger dauert - must du den rest, der nicht mehr abgedeckt ist -  selber zahlen
falls die ausbildung teurer ist - must du auch den rest selber drauflegen



und wie immer - vorher alles beantragen und genehmingen lassen -

den sonst ???







must du alles selber zahlen  ;D
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Andi am 31. Dezember 2009, 15:23:42
Zitat von: Rollo83 am 31. Dezember 2009, 15:14:07
Genau genommen, ja die Bundeswehr zahlt meine Rechnung von der Fernuni wenn es per BfD abgeleistet wird.

Was aber nichts mit Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnissen zu tun hat. Ich glaube du weißt eigentlich selber gar nicht, was du eigentlich wisen willst.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 31. Dezember 2009, 15:25:56
Hat der BfD Anspruch nichts mit den Übergangsgebührnissen und der Übergangsbeihilfe zu tun?Bekommt man für den BfD nochmals extra Geld?
Wenn ja dann wusste ich es nicht und bin schon mal weiter informiert als vorher.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: bayern bazi am 31. Dezember 2009, 15:28:57
bfd gelder sind extra
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 31. Dezember 2009, 15:33:01
Ok danke das wusste ich wirklich nicht.
Dann werd ich danach mal suchen wie viel BfD Geld einem bei SAZ12/13 zur Verfügung steht.Auf bundeswehr.de steht nur was von Übergangsbeihilfe und Übergangsgebührnisse oder ich habs übersehn.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 27. März 2010, 18:37:21
Hallo zusammen.
Ich beschäftige mich immer noch meinen BFD Anspruch bestmöglich zu planen und auch das Geld während der 10 Jahre Dienstzeit ideal zu nutzen.
Bin jetzt auch relativ gut informiert allerdings kann ich mir eine Frage nicht beantworten.
Ich hab in Erinnerung das man während der 10 Jahre Dienstzeit nicht nur Summe X zur Verfügung hat sondern auch X Tage pro Jahr die man für Weiterbildung nutzen kann.
Weiss da jemand etwas drüber wie viele Tage einem Soldaten in der Uffz m. P. Laufbahn da zur Verfügung stehn.

Es geht einfach darum das so gut wie jedes Fernstudium auch einige Präsenztage die eigenlich nicht mit den nomalen Urlaubstagen abgeleistet werden können.Der BDF Berater hat mir ja schon zu verstehn gegeben das ein Fernstudium durchaus während der Dienstzeit vom BFD finanziert werden kann nur damals war mir nicht im klaren das doch jedes Studium einiges an Präsenztagen hat.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: wolverine am 27. März 2010, 18:54:43
Guckst Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/surlv/__7.html
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 27. März 2010, 19:05:44
OK, habs gelesen.Da keine feste Anzahl von Tagen dabei steh geh ich davon aus das es dem Chef überlassen ist wie viele Tage er mir für was frei gib?Wäre ja dann quasi SU oder?
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: wolverine am 27. März 2010, 19:10:36
Da es in der Sonderurlaubsverordnung steht scheint es etwas mit Sonderurlaub zu tun zu haben! ;) Und die Dauer steht in § 8; diese Abstraktionsleistung sollte man für ein Studium schon bringen.
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 27. März 2010, 19:17:15
Ok, da hab ich nicht weiter gelesen.Ich schau Fussball im Moment. ;D
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Zebra am 27. März 2010, 20:21:21
Nur sollte dir eben auch bewusst sein, dass dir dieser SU nur gewährt wird/gewährt werden kann, wenn dem keine dienstlichen Interessen entgegen stehen.

Vielleicht solltest du mit der Detailplanung erstmal warten bis du wieder eingestellt bist. Gerade am Anfang wird ja einiges an Lehrgängen auf dich zu kommen, die absolut nicht mit einem Fernstudium vereinbar sind.

MkG

Zebra
Titel: Re:BFD in der Dienstzeit / Fernstudium
Beitrag von: Rollo83 am 28. März 2010, 15:11:41
Also das ist selbstveständlich das ich nicht jetzt sofort anfange.
Vor Sommer 2011 sowieso nicht.Erst mal in Ruhe die Lehrgänge absolviere.
Aber ich sammel schon mal Infos denn es gibt wirklich sehr sehr viele verschiedene FernUnis und ich muss halt die passende finden.
Hab bestimmt schon von 10 verschiedenen Unis Infohefte hier.