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Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: Stunt am 25. November 2009, 17:02:16

Titel: Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: Stunt am 25. November 2009, 17:02:16
hallo leute
ich habe heute meine kündigung erhalten bin noch zivilist (kündigung zum 1.12.09)
meine überlegung ob ok oder nicht sei mal dahingestellt!!!

lasse ich mich morgen krankschreiben darf ich dann trozdem zum 1.12. gekündigt werden??
(probezeit 6 monate da bin ich noch drin)
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: mailman am 25. November 2009, 17:45:47
In der Probezeit kann dir jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: StOPfr am 25. November 2009, 17:54:02
Zitat von: Stunt am 25. November 2009, 17:02:16
lasse ich mich morgen krankschreiben darf ich dann trozdem zum 1.12. gekündigt werden??

Da du ja schon gekündigt bist spielt nachträgliches "krankschreiben" mE keine Rolle mehr. 
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: mailman am 25. November 2009, 18:26:59
Ahh

hab das falsch verstanden. Sofern du keinen Resturlaub mehr hast dann musst du zum 1.12 gehen.

Aber krankschreiben bringt ja nix mehr, außer das du das dann der AGentur melden musst wenn es über den 1.12 rausgeht.
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: BulleMölders am 25. November 2009, 18:27:48
Zitat von: StOPfr am 25. November 2009, 17:54:02
Da du ja schon gekündigt bist spielt nachträgliches "krankschreiben" mE keine Rolle mehr. 
Sehe ich genauso, du brauchtest nur die letzten Tage nicht mehr zur Arbeit.
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: AriFuSchr am 25. November 2009, 18:28:24
Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung spielt ohnehin keine Rolle, sie erschwert höchstens die Zustellung der Kündigung an den Empfänger, da eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung damit nicht möglich ist  ;)
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: Flexscan am 25. November 2009, 18:30:30
Zitat von: StOPfr am 25. November 2009, 17:54:02
Zitat von: Stunt am 25. November 2009, 17:02:16
lasse ich mich morgen krankschreiben darf ich dann trozdem zum 1.12. gekündigt werden??

Da du ja schon gekündigt bist spielt nachträgliches "krankschreiben" mE keine Rolle mehr. 

doch er braucht dann nicht mehr in den Betrieb und kann so die Zeit nutzen, um sich einen anderen Job zu suchen
hat dann praktisch "Urlaub"  ::) ;)
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: mailman am 25. November 2009, 18:32:14
Es reicht m.W. auch aus wenn sie per Einwurfeinschreiben zugestellt wird.

Sonst wären ja manche Leute "nie zuhause" oder der Briefkasten würde nie geleert.


Ich halte mich im mom auch genau an die Vorgaben der Agentur. Nur ienmla den Briefkasten leeren und am Samstag gar nicht :P
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: StOPfr am 25. November 2009, 18:42:17
Zitat von: Flexscan am 25. November 2009, 18:30:30
...doch er braucht dann nicht mehr in den Betrieb und kann so die Zeit nutzen, um sich einen anderen Job zu suchen  hat dann praktisch "Urlaub"  ::) ;)
Stimmt auch wieder  ;)!
Darum gings dem TE aber nicht. Die nachträgliche Krankschreibung hebt die bereits erfolgte Kündigung nicht auf; schon gar nicht innerhalb der Probezeit.

Was die Jobsuche angeht: Wenn Stunt schon eine Einberufung hat wirds schwierig.
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: Flexscan am 25. November 2009, 18:57:23
ok nu hab ichs geschnallt.

nein eine Kündigung wird nicht unwirksam durch Krankschreibung.

im Profil steht er wird Jäger FA im Januar nächsten Jahres.

da ist dem AG durchaus nachzuvollziehen warum er gekündigt wurde.

Bleibt also dann quasi 1 Monat ohne Einkünfte bzw bekommt ALG.

Also würde ich schleunigst zum Amt und Antrag stellen damit ich für Dezember mein Geld bekomme.

Gruss an den Nachbarn aus Homberg  :P
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: Fitsch am 26. November 2009, 08:24:39
Zitat von: Stunt am 25. November 2009, 17:02:16
hallo leute
ich habe heute meine kündigung erhalten bin noch zivilist (kündigung zum 1.12.09)
meine überlegung ob ok oder nicht sei mal dahingestellt!!!

lasse ich mich morgen krankschreiben darf ich dann trozdem zum 1.12. gekündigt werden??
(probezeit 6 monate da bin ich noch drin)

aha - Du lasst Dich krankschreiben.

Von wem lässt Du Dich vorher verletzen / krank machen?

Oder hast Du keinen Bock mehr und willst dadurch Sozialleistungen (Entgeltfortzahlung durch den AG) erschleichen?

Schäm Dich, ab in die Ecke ...
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: Stunt am 26. November 2009, 09:50:18
^^steh scho drin im Eck;)
mal ne andere Frage wenn ich mir fuer die Woche noch ne Krankmeldung hol dürften mir die Urlaubstage doch nicht gestrichen werden oder?? Es geht um überstundengeld ;)

Gruß
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: StOPfr am 26. November 2009, 10:25:28
Für die Dauer der "Krankschreibung" dürfen nicht gleichzeitig Urlaubstage angerechnet werden.
Titel: Re:Kündigung im krankheitsfall
Beitrag von: Fitsch am 26. November 2009, 10:58:42
Da der TE sich offenbar nur widerrechtlich Leistungen erschleichen will mach ich hier kurzerhand dicht.

Weiter Auskünfte erteilt das, noch zuständige, Lohnbüro  ;D

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