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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: engsen am 26. November 2009, 10:12:41

Titel: Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: engsen am 26. November 2009, 10:12:41
Hallo liebe Leute,

ich habe schon die Suchfunktion benutzt aber nix passendes gefunden.

Kurz der Fall.

Ich habe 2002 meinen BCE Führerschein bei der Bundeswehr gemacht, den aber nocht nicht umschreiben lassen.


Ich bin nicht mehr bei der Bundeswehr, meine damalige Kaserne, und auch die Fahrschule haben dicht gemacht.

So meine Fragen.

1.Ist es überhaupt noch möglich den Schein umschreiben zu lassen?
2.Was brauche ich alles dafür, und wo bekomme ich dies? (habe ne kopie des bw schein noch)

Ich bedanke mich jetzt schonmal im vorraus.

LG
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: pommesweis2 am 26. November 2009, 10:36:20
Wird schwierig

Der FS sollte doch in deiner Akte beim KWEA liegen.
Dort anrufen und fragen. Ist den Leuten aber sicherlich egal ob du nun nach x Jahren und dann noch als Zivilist deinen FS umschreiben möchtest.
Zumal ja nach 5 Jahren CE eh verfallen ist und komplett neu gemacht werden muss.
Lohnt dir theoretisch nur wenn dir C1E und BE ausreicht.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: engsen am 26. November 2009, 10:39:11
ich dachte nach 5 jahren muss man dann nur wieder den sehtest machen?

LG
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Timid am 26. November 2009, 12:14:31
Man muss den Führerschein nach 5 Jahren (normalerweise) nicht neu machen, sondern nur verlängern, wofür es entsprechende Atteste braucht (zivil: Untersuchung des allgemeinen Gesundheitszustands und umfangreiche augenärztliche Untersuchung). Ob das in diesem Fall, in dem der Führerschein schon "abgelaufen" ist, auch der Fall ist oder ob noch mehr Dinge notwendig sind, wird man dir bei der für dich zuständigen Führerscheinstelle sagen können.
Ansonsten sollten sich die Unterlagen und Papiere (Truppenausweis, Führerschein, ...) beim KWEA befinden.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: AriFuSchr am 26. November 2009, 12:52:53
Umschreibung einer Bundeswehrfahrerlaubnis



Die Umschreibung eines Bundeswehrführerscheines ist nur möglich während der aktiven Dienstzeit oder innerhalb von zwei Jahren nach Entlassung aus der Bundeswehr. Zur Umschreibung sind mitzubringen:

- Personalausweis/Reisepaß,
- Lichtbild
- Bundeswehrführerschein bzw. nach der Entlassung die Bescheinigung über die  erteilte Fahrerlaubnis

- sofern bereits vorhanden, der zivile Führerschein.


Wurde die o.g. Fristen zur Umschreibung versäumt, muss über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Zusätzlich müssen bei der Antragstellung Sehtest / augenärztliches Gutachten und eine Bescheinigung über einen Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Erste Hilfe vorgelegt werden.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: ulli76 am 26. November 2009, 17:34:21
Sehtest reicht übrigens nur für Kraftfahrverwendungsfähigkeit I (also B) für Kfv II (BCE und andere) braucht man ne augenärztliche Untersuchung. Ich weiss nur, dass es Probleme gibt, wenn er mal nicht verlängert wurde und die Zeit abgelaufen ist.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: engsen am 26. November 2009, 20:33:47
ja abgelaufen ist er ja jetzt schon........wenn ich all dieses am mann habe....bescheinigung vom bund, und die ganzen ärztlichen untersuchungen, werde ich es versuchen umzuschreiben.

Ansonsten verlangen die doch bestimmt nur ein paar fahrstunden oder???
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: mailman am 27. November 2009, 10:46:59
ZitatWurde die o.g. Fristen zur Umschreibung versäumt, muss über eine Fahrschule eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden. Zusätzlich müssen bei der Antragstellung Sehtest / augenärztliches Gutachten und eine Bescheinigung über einen Kurs in Sofortmaßnahmen am Unfallort bzw. Erste Hilfe vorgelegt werd

Mit ein paar Fahrstunden ist es da wohl nicht getan. ;)

Also man muß ein Gutachten vom Augenarzt neu machen lassen. Und den 16h EH Kurs vorlegen bzw. ablegen.

Und dann evtl nch mal die Prüfung für die Klasse neu  machen.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: lusches78 am 03. Dezember 2009, 08:46:06
Also ich hab ein ähnliches Problem. Ich habe den Führerschein 2003 gemacht und nicht umschreiben lassen. Jetzt brauch ich denn Führerschein Beruflich. Ich habe gestern bei der ZMK in Mönchengladbach angerufen und die haben mir dort gesagt das es kein Problem sei. Nur ne E-Mail mit nem Formlosen antrag und man bekommt die Unterlagen zugeschickt. Damit zum Strassenverkehrsamt und umschreiben lassen hies es. Es sei kein Problem. Wie das jetzt aussieht ob ich noch eine Prüfung ablegen muss kann ich noch nicht sagen. Werde aber noch berichten wie es gelaufen ist. Jedenfalls das mit den 2 Jahren ist Totaler Quatsch. Das wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern. Ich habe gelesen das es bis zu 15 Jahren nach der Aktiven Dienstzeit möglich sei den BW Führerschein umschreiben zu lassen.

So hier mal die Tel. Nr. von der ZMK (Zentralemilitärkraftfahrstelle)
Tel. 02161-185-0
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: engsen am 03. Dezember 2009, 11:34:22
Zitat von: lusches78 am 03. Dezember 2009, 08:46:06
Also ich hab ein ähnliches Problem. Ich habe den Führerschein 2003 gemacht und nicht umschreiben lassen. Jetzt brauch ich denn Führerschein Beruflich. Ich habe gestern bei der ZMK in Mönchengladbach angerufen und die haben mir dort gesagt das es kein Problem sei. Nur ne E-Mail mit nem Formlosen antrag und man bekommt die Unterlagen zugeschickt. Damit zum Strassenverkehrsamt und umschreiben lassen hies es. Es sei kein Problem. Wie das jetzt aussieht ob ich noch eine Prüfung ablegen muss kann ich noch nicht sagen. Werde aber noch berichten wie es gelaufen ist. Jedenfalls das mit den 2 Jahren ist Totaler Quatsch. Das wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern. Ich habe gelesen das es bis zu 15 Jahren nach der Aktiven Dienstzeit möglich sei den BW Führerschein umschreiben zu lassen.

So hier mal die Tel. Nr. von der ZMK (Zentralemilitärkraftfahrstelle)
Tel. 02161-185-0

....in mönchengladbach habe ich auch angerufen, und die haben mich dann mit meinem zuständigen kwea verbunden, die haben aber wiederrum gesagt das ich mich mit der zmk in verbindung setzen soll.. ??? ::) ;D

....naja egal..also die jungs u mädels im kwea haben ja auch nicht so den durchblick.....dann kam aber mal einer mit ahnung ans tel.... der hatte irgendwas von ner atl oder so geredet, das die erteilt ist, und ich mal ins kwea kommen sollte.....

ich nächsten tag hin, vorher einen vierzeiler aufgesetzt, das mir die zmk doch bitte die bescheinigung zum umschreiben austellt.....das kwea den führerschein kopiert, nochn stempel auf den vierzeiler gegeben, und dann dahin geschickt.

Jetzt warte ich auch halt auf diese bescheinigung von der zmk.

Letzte woche freitag ist das ganze passiert. 3 wochen kann es dauern sagte die gute dame!

jetzt warte ich na
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Timid am 03. Dezember 2009, 12:18:58
Zitat von: lusches78 am 03. Dezember 2009, 08:46:06Jedenfalls das mit den 2 Jahren ist Totaler Quatsch.

;D  Du hast schon mit der Führerscheinstelle gesprochen? ;)

Ansonsten such einfach spaßeshalber mal etwa per Google nach "Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis" bzw. "Umschreibung einer Bundeswehr Fahrerlaubnis". Du wirst auf Anhieb diverse Webseiten von Landkreisen und Städten mit Hinweisen zur Umschreibung finden, und viele davon werden den Hinweis "innerhalb der Dienstzeit oder maximal 2 Jahre danach" enthalten ...

ZitatDas wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern.

Bitte? Der DIENSTführerschein bleibt ja prinzipiell auch weiterhin gültig, sobald man wieder in einem Dienstverhältnis ist. Er wird ja nicht geschreddert und sämtliche Unterlagen vernichtet, sondern einfach eingezogen und zu den Akten gelegt. Kostenaufwand für den Steuerzahler: ~0. Und was die Umschreibung etc. angeht, die wird nicht mit Steuergeldern finanziert, sondern die zahlst du höchstpersönlich.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: lusches78 am 04. Dezember 2009, 08:52:31
ZitatDas wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern.

ZitatBitte? Der DIENSTführerschein bleibt ja prinzipiell auch weiterhin gültig, sobald man wieder in einem Dienstverhältnis ist. Er wird ja nicht geschreddert und sämtliche Unterlagen vernichtet, sondern einfach eingezogen und zu den Akten gelegt. Kostenaufwand für den Steuerzahler: ~0. Und was die Umschreibung etc. angeht, die wird nicht mit Steuergeldern finanziert, sondern die zahlst du höchstpersönlich.

Im Prinzip bleibt er gültig ja. Da geb ich dir recht. Nur wer von denjenigen wird irgendwann nochmal ein BW Fahrzeug bewegen??? Wieso kommen sie auf einen Kostenaufwand von 0??? Der Führerschein wird von Steuergeldern bezahlt, das ist fakt. Das ich die Umschreibung selber zahlen muss ist ja wohl selbst mir klar. Ob ich die Höchstpersönlich zahle oder mein Arbeitgeber das sei mal dahingestellt. Wie schon gesagt ich werde noch berichten wie es gelaufen ist. Jedenfalls ist mein Amt Informiert und bis jetzt gab es keine einwände. Bis jetzt jedenfalls.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: schlammtreiber am 04. Dezember 2009, 08:59:53
Zitat von: lusches78 am 04. Dezember 2009, 08:52:31
Nur wer von denjenigen wird irgendwann nochmal ein BW Fahrzeug bewegen??? Wieso kommen sie auf einen Kostenaufwand von 0??? Der Führerschein wird von Steuergeldern bezahlt, das ist fakt.

Nach dieser Argumentation wäre der Führerschein AN SICH Verschwendung von Steuergeldern. Was Timid aber sagte ist, dass es keine Verschwendung von Steuergeldern ist, wenn der Mil-Führerschein nach XY Jahren nicht mehr zivil umgeschrieben werden kann, weil er seine militärische Gültigkeit behält und dadurch dem Steuerzahler keine Mehrkosten entstehen.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: AriFuSchr am 04. Dezember 2009, 09:37:01
Hier mal ein link zum Thema  (Verwaltung Stadt Bremen)

http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.1708.de

ähnliche oder gleichlautende Informationen gibt es bei fast allen kreisfreien Städten und Landratsämtern.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Timid am 04. Dezember 2009, 15:55:41
Zitat von: lusches78 am 04. Dezember 2009, 08:52:31Der Führerschein wird von Steuergeldern bezahlt, das ist fakt.

Es ging bislang eigentlich nicht um die Kosten, die der Führerscheinlehrgang verursacht, sondern einzig um die Umschreibung:

Zitat von: lusches78 am 03. Dezember 2009, 08:46:06Jedenfalls das mit den 2 Jahren ist Totaler Quatsch. Das wär ja sonst Verschwendung von Steuergeldern.

Anders formuliert: Die Frist von 2 Jahren, innerhalb derer man die Fahrerlaubnis zivil umschreiben lassen kann, ist Unfug, da es eine Verschwendung von Steuergeldern wäre. Das war deine wortwörtliche Aussage.
Und auf die habe ich oben geantwortet - nämlich, dass es keine Verschwendung ist. Der Kram wird eh länger als die 2 Jahre gelagert, der Dienstführerschein bleibt gültig bzw. kann auch später mit geringem Aufwand verlängert werden, damit entstehen dem Steuerzahler weder durch die Lagerung, noch durch eine 2-jährige Frist irgendwelche Zusatzkosten. Die einzigen Kosten, die entstehen, muss der Kraftfahrer begleichen, der die Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchte, nämlich die für den neuen zivilen Führerschein, gegebenenfalls ärztliche Untersuchungen und gegebenenfalls auch für eine erneute Fahrprüfung.

Oder bezog sich das mit den Steuergeldern auf was anderes?
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: lusches78 am 07. Dezember 2009, 09:07:06
ZitatOder bezog sich das mit den Steuergeldern auf was anderes?

Das mit den Steuergeldern bezog sich darauf, das die BW den Führerschein (von Steuergeldern) bezahlt. Ist ja auch schön und gut. Nur wenn jetzt jemand die BW verlässt und den Führerschein nicht hat umschreiben lassen, weil derjenige keine notwendigkeit dafür gesehen hat?
So jetzt sind dann 2 Jahre vorbei und derjenige soll jetzt keine möglichkeit mehr haben den Führerschein umschreiben zu lassen?
Eigentlich könnte man ja sagen selber schuld, oder? Könnte man aber erklärt das mal denjenigen die den Führerschein bezahlt haben.
Die denken jetzt, stopp Moment. Wir haben bezahlt und wollen auch was dafür haben, oder?
Mir geht es darum das der Staat mit dieser Frist von 2 Jahren die Steuergelder den Bach runterspült.
Das ist momentan meine Ansichtslage der sache oder was meint ihr?
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: schlammtreiber am 07. Dezember 2009, 09:34:31
Zitat von: lusches78 am 07. Dezember 2009, 09:07:06
So jetzt sind dann 2 Jahre vorbei und derjenige soll jetzt keine möglichkeit mehr haben den Führerschein umschreiben zu lassen?

Welches Interesse sollte der Steuerzahler daran haben, dass irgendjemand den Bw-Führerschein umschreiben lässt?

ZitatEigentlich könnte man ja sagen selber schuld, oder? Könnte man aber erklärt das mal denjenigen die den Führerschein bezahlt haben.
Die denken jetzt, stopp Moment. Wir haben bezahlt und wollen auch was dafür haben, oder?

Haben sie doch - einen militärischen Führerschein. Der besteht ja weiterhin, auch nach der 2-Jahres-Frist.

ZitatMir geht es darum das der Staat mit dieser Frist von 2 Jahren die Steuergelder den Bach runterspült.
Das ist momentan meine Ansichtslage der sache oder was meint ihr?

Siehe oben: ist falsch! Die in den Führerschein investierten Steuergelder sind nicht verloren, weil der Führerschein weiterhin existiert...
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: mailman am 07. Dezember 2009, 10:24:00
Von was sollte der FS dann bezahlt werden, wenn nicht von Steuergeldern?
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: AriFuSchr am 07. Dezember 2009, 11:14:13
...den Bundeswehrführerschein macht der Soldat auf Kosten der Bundeswehr. Ziel der Ausbildung ist es, den Soldaten auf seinem vorgesehenen Dienstposten einsetzen zu können.(ATN als MKF). Der Soldat füllt dann diesen DP im Rahmen seiner Dienstzeit aus und erledigt die ihm übertragenen Aufträge. Nach DZE ist es sein Problem, den erworbenen FS in einen zivilen Führerschein umzuschreiben. Verschläft er die vorgesehenen Fristen ist es sein persönlicher Nachteil, den die Bw Fahrerlaubnis erlischt ja nicht.

Ich frage mich also ernsthaft, wo dem Steuerzahler hier ein Nachteil entsteht, alle Vorteile liegen beim Inhaber der entsprechenden Fahrerlaubnis, es liegt in seiner Hand, einen Vorteil (Besitz einer Fahrerlaubnis die in der Dienstzeit erworben wurde)) ins zivile Leben mit zu nehmen. Tut er dies nicht, ist es wie bereits ausgeführt sein persönlicher Nachteil und dem Steuerzahler, bzw. dem Staat entgeht hier nichts, gar nichts.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: wolverine am 07. Dezember 2009, 11:16:24
Oder anders ausgedrückt: Es gibt kein öffentliches Interesse am Erwerb einer privaten Fahrerlaubnis.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: AriFuSchr am 07. Dezember 2009, 11:18:03
ZitatOder anders ausgedrückt: Es gibt kein öffentliches Interesse am Erwerb einer privaten Fahrerlaubnis.

so isses, kurz und knapp  ;D
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Timid am 07. Dezember 2009, 14:11:45
Zitat von: lusches78 am 07. Dezember 2009, 09:07:06Eigentlich könnte man ja sagen selber schuld, oder?

Richtig! Der Staat hat dem Betreffenden einen Führerschein im Wert von etlichen tausend Euro finanziert - alles, was derjenige machen müsste, wäre, ihn umschreiben zu lassen (was ~50€ und weniger kostet). Wer das nicht macht, weil er "keine Notwendigkeit sieht", ist, gelinde gesagt, selbst schuld!

ZitatWir haben bezahlt und wollen auch was dafür haben, oder?

Hatten sie: Der Soldat wurde in seiner Dienstzeit bereits als MKF eingesetzt (ansonsten hätte er den Lehrgang nicht besuchen müssen ...). Derjenige hat einen DIENSTführerschein erworben und ihn DIENSTLICH genutzt. Damit hatten Staat und Steuerzahler bereits "etwas" von den dafür verwendeten Steuergeldern - nämlich einen Kraftfahrer, der zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und damit zum Frieden in der BRD und Europa beigetragen hat.
Dass derjenige privat die Fahrerlaubnis nutzen darf, liegt weder im gesteigerten Interesse des Dienstherrn, noch des Steuerzahlers. Das ist nunmal keine DIENSTLICHE Angelegenheit (für die der Steuerzahler aufkommt), sondern ausschließlich PRIVATvergnügen. Und die Fahrerlaubnis einer PRIVATperson (die der Soldat, solange er nicht oder nicht mehr im Dienst ist, nunmal ist) gehen Staat und Steuerzahler relativ am Allerwertesten vorbei!

Oder, wie wolverine so richtig geschrieben hat:
Zitat von: wolverine am 07. Dezember 2009, 11:16:24Es gibt kein öffentliches Interesse am Erwerb einer privaten Fahrerlaubnis.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 12:52:44
Das Umschreiben ist überhaupt kein Problem!

Mal mein Bericht aus der Zivilen Praxis:

Habe gerade meine Unterlagen von der ZMK bekommen. Mein Führerschein ist demnach schon 1 Jahr abgelaufen und ich bin auch schon 5 Jahre aus der BW ausgeschieden.
Habe dann gerade bei meinem Strassenverkehrsamt angerufen und denen mein Problem mit dem abgelaufenen und noch nicht umgeschrieben BW-Führerschein erklärt. Die nette Dame gab prombt Auskunft und sagte es sei kein Problem ich bräuchte nur den Sehtest vorlegen und ein Ärztliches Gutachten.
Also macht mal hier keine Panik von wegen 2 Jahre und bla bla bla.

Alles wird gut


P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 13:11:09
Zitat von: Timid am 07. Dezember 2009, 14:11:45
Zitat von: lusches78 am 07. Dezember 2009, 09:07:06Eigentlich könnte man ja sagen selber schuld, oder?

Richtig! Der Staat hat dem Betreffenden einen Führerschein im Wert von etlichen tausend Euro finanziert - alles, was derjenige machen müsste, wäre, ihn umschreiben zu lassen (was ~50€ und weniger kostet). Wer das nicht macht, weil er "keine Notwendigkeit sieht", ist, gelinde gesagt, selbst schuld!

ZitatWir haben bezahlt und wollen auch was dafür haben, oder?

Hatten sie: Der Soldat wurde in seiner Dienstzeit bereits als MKF eingesetzt (ansonsten hätte er den Lehrgang nicht besuchen müssen ...). Derjenige hat einen DIENSTführerschein erworben und ihn DIENSTLICH genutzt. Damit hatten Staat und Steuerzahler bereits "etwas" von den dafür verwendeten Steuergeldern - nämlich einen Kraftfahrer, der zur Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und damit zum Frieden in der BRD und Europa beigetragen hat.
Dass derjenige privat die Fahrerlaubnis nutzen darf, liegt weder im gesteigerten Interesse des Dienstherrn, noch des Steuerzahlers. Das ist nunmal keine DIENSTLICHE Angelegenheit (für die der Steuerzahler aufkommt), sondern ausschließlich PRIVATvergnügen. Und die Fahrerlaubnis einer PRIVATperson (die der Soldat, solange er nicht oder nicht mehr im Dienst ist, nunmal ist) gehen Staat und Steuerzahler relativ am Allerwertesten vorbei!

Oder, wie wolverine so richtig geschrieben hat:
Zitat von: wolverine am 07. Dezember 2009, 11:16:24Es gibt kein öffentliches Interesse am Erwerb einer privaten Fahrerlaubnis.

1. es wird auch nicht jeder als MKF eingesetzt der den Führerschein gemacht hat. ;)
2. PRIVATvergnügen kann man das ja wohl nicht nennen oder? ???
3. ich glaube hier haben viele eine zu grosse klufft zwischen realen leben und dem Bundeswehr dasein. Wo bitte  trägt ein FWDL`er oder GWDL`er bei der BW zum grossen frieden in Europa bei? Ich lach mich schlapp.


na ja ich find es wenigsten lustig hier wie ihr eure Meinungen sagt ohne auch nur den spur einer Ahnung zu haben.
Macht weiter so :D :D :D :D :D :D

Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. Dezember 2009, 13:14:07
@ Lusches: Beharrlichkeit kann durchaus eine starke persönliche Eigenschaft sein. Wenn man wie Sie auf dem falschen Bein Hurra schreit, sollte man sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

Was Sie erlebten, ist ein glücklicher Einzelfall. Ein allgemein gültiger Anspruch aus dem lässt sich nämlich nicht ableiten.

Der Gesetzgeber hat für den Fall der zivilen Umschreibung militärisch erworbener Lizenzen klare Regelungen, die in ebenso klaren Verwaltungsvoschriften Eingang fanden. Bezüglich der Fahrerlaubnis Bw sind diese Regeln hier mehrfach ausgeführt worden. Sie treten auch nicht dadurch außer Kraft, dass der Bearbeiter in der ZMK Ihnen diese Angaben zusendete. Hierzu ist er nämlich nicht verpflichtet.

Und: Das Interesse zum Erwerb der militärischen Lizenzen besteht einzig darin, dass sie für den militärischen Dienst erworben werden. Dies gilt für grundsätzlich zivil nutzbare (u.a. Fahrerlaubnis, Flugschein, Fallschirmspringerschein, Motorbootführerschein usw.) genauso wie für zivil nicht nutzbare Lizenzen (u.a. Umgang mit Reizgas, Sprengschein etc.). Wer also im dafür vorgesehenen Zeitraum (und das Ausscheiden aus dem Dienst als SaZ kommt nicht plötzlich und unerwartet!!) dafür zu träge ist, seinen Hintern zu bewegen und zu den entsprechenden Ämtern zu gehen (z.B. im Rahmen der Abmeldung im Einwohnermeldeamt, wenn man ohnehin schon dort ist!), der produziert u.U. einen persönlichen Verlust, auf keinen Fall allerdings einen Verlust für die Allgemeinheit. Im Gegenteil: Volkswirtschaftlich wäre das in Ihrem Fall sogar positiv, wenn Sie Ihren Führerschein noch einmal an einer zivilen Fahrschule machen müssten...
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: miguhamburg1 am 08. Dezember 2009, 13:17:19
...und bevor Sie noch einmal auf Ihrem letzten Post herumreiten: Ja, auch Vorgesetzte müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Führerscheine für ihre gem. STAN vorgesehenen Fahrzeuge und Großgerät erwerben, auch wenn sie nicht als MKF eingesetzt sind. Aber auch dies erfüllt dienstliche Zwecke, denn sie müssen die Lizenz dafür haben, derartige Kfz/Großgerät zu bewegen, falls ihr MKF aus welchen Gründen auch immer ausfällt!
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: engsen am 08. Dezember 2009, 13:38:26
Zitat von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 12:52:44
Das Umschreiben ist überhaupt kein Problem!

Mal mein Bericht aus der Zivilen Praxis:

Habe gerade meine Unterlagen von der ZMK bekommen. Mein Führerschein ist demnach schon 1 Jahr abgelaufen und ich bin auch schon 5 Jahre aus der BW ausgeschieden.
Habe dann gerade bei meinem Strassenverkehrsamt angerufen und denen mein Problem mit dem abgelaufenen und noch nicht umgeschrieben BW-Führerschein erklärt. Die nette Dame gab prombt Auskunft und sagte es sei kein Problem ich bräuchte nur den Sehtest vorlegen und ein Ärztliches Gutachten.
Also macht mal hier keine Panik von wegen 2 Jahre und bla bla bla.

Alles wird gut


P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)


...ja sauber....Wielange hast du auf die unterlagen von der ZMK gewartet. Ich warte jetzt schon 2 Wochen drauf. Hauptsache die Papiere kommen auch an land.

lg
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 13:47:14
Zitat von: engsen am 08. Dezember 2009, 13:38:26
Zitat von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 12:52:44
Das Umschreiben ist überhaupt kein Problem!

Mal mein Bericht aus der Zivilen Praxis:

Habe gerade meine Unterlagen von der ZMK bekommen. Mein Führerschein ist demnach schon 1 Jahr abgelaufen und ich bin auch schon 5 Jahre aus der BW ausgeschieden.
Habe dann gerade bei meinem Strassenverkehrsamt angerufen und denen mein Problem mit dem abgelaufenen und noch nicht umgeschrieben BW-Führerschein erklärt. Die nette Dame gab prombt Auskunft und sagte es sei kein Problem ich bräuchte nur den Sehtest vorlegen und ein Ärztliches Gutachten.
Also macht mal hier keine Panik von wegen 2 Jahre und bla bla bla.

Alles wird gut


P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)


...ja sauber....Wielange hast du auf die unterlagen von der ZMK gewartet. Ich warte jetzt schon 2 Wochen drauf. Hauptsache die Papiere kommen auch an land.

lg

also nach der E-Mail hat es sage und schreibe 4 Werktage gebraucht bis ich die Unterlagen bei mir hatte.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 14:06:15
Zitat von: miguhamburg1 am 08. Dezember 2009, 13:14:07
@ Lusches: Beharrlichkeit kann durchaus eine starke persönliche Eigenschaft sein. Wenn man wie Sie auf dem falschen Bein Hurra schreit, sollte man sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen.

Was Sie erlebten, ist ein glücklicher Einzelfall. Ein allgemein gültiger Anspruch aus dem lässt sich nämlich nicht ableiten.

Der Gesetzgeber hat für den Fall der zivilen Umschreibung militärisch erworbener Lizenzen klare Regelungen, die in ebenso klaren Verwaltungsvoschriften Eingang fanden. Bezüglich der Fahrerlaubnis Bw sind diese Regeln hier mehrfach ausgeführt worden. Sie treten auch nicht dadurch außer Kraft, dass der Bearbeiter in der ZMK Ihnen diese Angaben zusendete. Hierzu ist er nämlich nicht verpflichtet.

Und: Das Interesse zum Erwerb der militärischen Lizenzen besteht einzig darin, dass sie für den militärischen Dienst erworben werden. Dies gilt für grundsätzlich zivil nutzbare (u.a. Fahrerlaubnis, Flugschein, Fallschirmspringerschein, Motorbootführerschein usw.) genauso wie für zivil nicht nutzbare Lizenzen (u.a. Umgang mit Reizgas, Sprengschein etc.). Wer also im dafür vorgesehenen Zeitraum (und das Ausscheiden aus dem Dienst als SaZ kommt nicht plötzlich und unerwartet!!) dafür zu träge ist, seinen Hintern zu bewegen und zu den entsprechenden Ämtern zu gehen (z.B. im Rahmen der Abmeldung im Einwohnermeldeamt, wenn man ohnehin schon dort ist!), der produziert u.U. einen persönlichen Verlust, auf keinen Fall allerdings einen Verlust für die Allgemeinheit. Im Gegenteil: Volkswirtschaftlich wäre das in Ihrem Fall sogar positiv, wenn Sie Ihren Führerschein noch einmal an einer zivilen Fahrschule machen müssten...

Natürlich lässt sich dadurch ein allgemein gültiger anspruch ableiten. Die ZMK gibt die Unterlagen bis 15 Jahre nach dem Dienstausscheiden raus!!!! Und dies ist auch kein glücklicher Einzelfall. Das ist alles vom Gesetzgeber so vorgegeben und so nutze ich es auch aus. Verstehe jetzt die Problematik gar nicht mehr die hier noch auftritt. Ich habe meinen Bericht ausführlich dargestellt und verstehe nicht wieso hier dinge reininterpretiert werden die gar nicht stimmen oder nur aus dem trockenen BW Alltag kommen. Das Umschreiben ist überhaupt kein Problem. Wieso sollte man die Prüfung bzw. den Führerschein nochmal neu machen? Wenn sie aus ihrem Beruf raus sind müssen sie dann auch nach 5 Jahren wieder eine Gesellenprüfung oder sonstiges nachholen?

Edith: Die Unverschämtheiten wurden entfernt. So etwas ist hier unerwünscht!
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Timid am 08. Dezember 2009, 14:41:35
Zitat von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 12:52:44P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)

Lieber eine starke Behauptung statt eines schwachen Beweises? Du hast bislang, außer "is so" noch KEIN EINZIGES Argument für deine These gebracht. Spar dir also solche Sprüche!

Zitat von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 13:11:092. PRIVATvergnügen kann man das ja wohl nicht nennen oder? ???

Die private Fahrerlaubnis IST ein Privatvergnügen - nicht mehr, nicht weniger. Dem Steuerzahler und dem Staat ist sie in erster Linie vollkommen egal.

Zitat3. ich glaube hier haben viele eine zu grosse klufft zwischen realen leben und dem Bundeswehr dasein. Wo bitte  trägt ein FWDL`er oder GWDL`er bei der BW zum grossen frieden in Europa bei?

Jeder einzelne Soldat ist ein kleines (oder größeres) Rädchen im Getriebe - er trägt seinen Teil zur Erfüllung des Auftrags der Bundeswehr bei. FWDL beispielsweise auch, indem sie im Ausland eingesetzt werden!

Zitatna ja ich find es wenigsten lustig hier wie ihr eure Meinungen sagt ohne auch nur den spur einer Ahnung zu haben.

Wer also nicht deine Meinung vertritt, hat keine Ahnung? Ganz schwaches Bild ...
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: schlammtreiber am 09. Dezember 2009, 09:05:52
Zitat von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 12:52:44
P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)[/center]

Die Fahrerlaubnis verfällt nicht, also gibt es auch keinen Verlust von Steuergeldern. Ist das sos chwer zu verstehen?
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: AriFuSchr am 09. Dezember 2009, 11:16:15

Zitat von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 12:52:44
P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)[/center]

Vielleicht wäre es unserem Genie einfach möglich, uns Unbedarften, Unwissenden, Ungebildeten, den Steuerverlust anhand einer Beispielrechnung (wissenschaftlich mit den Methoden der Mathematik) darzulegen, wie sich dieser Steuernachteil errechnet.

Ich bin täglich offen für neue Erkenntnisse und die damit verbundene Fort- und Weiterbildung  8)

Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: wolverine am 09. Dezember 2009, 11:55:23
Jetzt muss auch ´mal Schluss sein. Dass er die Trennung zwischen Staat und Gesellschaft nicht wirklich verinnerlicht hat, ist offensichtlich. Dass er hier belehrungsresistent ist, auch. Wenn jetzt sein zuständiger Sachbearbeitet seinen Lappen umschreibt, ist das gut  für ihn und ihm zu gönnen. Nur die Rumpöbelei möchte ich nicht haben. Selbst wenn hier einmal einer Unrecht hat muss das nicht sein. Wir arbeiten hier alle ehrenamtlich und geben unser Wissen und unsere erfahrungen weiter.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: engsen am 09. Dezember 2009, 14:23:51
Zitat von: wolverine am 09. Dezember 2009, 11:55:23
Jetzt muss auch ´mal Schluss sein. Dass er die Trennung zwischen Staat und Gesellschaft nicht wirklich verinnerlicht hat, ist offensichtlich. Dass er hier belehrungsresistent ist, auch. Wenn jetzt sein zuständiger Sachbearbeitet seinen Lappen umschreibt, ist das gut  für ihn und ihm zu gönnen. Nur die Rumpöbelei möchte ich nicht haben. Selbst wenn hier einmal einer Unrecht hat muss das nicht sein. Wir arbeiten hier alle ehrenamtlich und geben unser Wissen und unsere erfahrungen weiter.

:) :).......ist doch gut jungs

lg
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: lusches78 am 10. Dezember 2009, 09:56:31
Zitat von: schlammtreiber am 09. Dezember 2009, 09:05:52
Zitat von: lusches78 am 08. Dezember 2009, 12:52:44
P.s. und trotzdem wäre der verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust!!! (Mathe 6 setzen!!!)[/center]

Die Fahrerlaubnis verfällt nicht, also gibt es auch keinen Verlust von Steuergeldern. Ist das sos chwer zu verstehen?

Ist das so schwer zu lesen. Ich schrieb "wäre" und nicht "ist". Und was bitte schön ist daran nicht zu verstehen?


Beispiel:

1x Führerschein = 3000€

1x verfall des Führerscheins = -3000€

ist mir schon peinlich euch das so zeigen zu müssen aber da dies ja nicht der fall ist (weil der Führerschein ja nicht verfällt) könnt ihr euch das Beispiel auch schenken. Ich sagte lediglich das der Verfall der Fahrerlaubnis ein Steuerverlust wäre. Ist aber nicht so von daher hat sich die ganze Diskussion erledigt.

P.s. wer lesen kann ist klar im Vorteil
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: schlammtreiber am 10. Dezember 2009, 10:09:00
Zitat von: lusches78 am 10. Dezember 2009, 09:56:31
Ist das so schwer zu lesen. Ich schrieb "wäre" und nicht "ist". Und was bitte schön ist daran nicht zu verstehen?

Falsch verstanden, meine Aussage bezog sich darauf, dass der militärische Führerschein nicht verfällt, auch wenn die Umschreibefrist auf privat abgelaufen ist/wäre (die scheinbar mittlerweile nicht mehr existiert). Also ncohmal von vorne: wenn jemand von Steuergeldern einen mil. FS erhält, und diesen NICHT privat umschreiben könnte, wären die Steuergelder trotzdem nicht verschwendet, weil der mil. FS weiter existiert und der Soldat jederzeit als Reservist eingezogen werden kann und dann einen mil. FS hat. Der Steuerzahler zahlt für einen mil.FS und hat einen mil.FS... kein Problem.

Es bringt dem Steuerzahler keinen Unterschied, ob Herr XY seinen bei der Bw erworbenen FS zivil umschreibt oder nicht.

ZitatP.s. wer lesen kann ist klar im Vorteil

Manchmal reicht Lesen offenbar nicht aus, man muss auch verstehen wollen.  ;)
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: engsen am 11. Dezember 2009, 11:48:24
So habe meine Papiere auch heute von der zmk bekommen, jetzt noch zu den ärzten und dann ab zum Straßenverkehrsamt.

Das mit dem umschreiben innerhalb 2 jahren nach austritt der dienstzeit verstehe ich allerdeings auch nicht. Wenn man den nach 9 jahren dann immer noch umschreiben kann, kann sich der bund das mit den 2 jahren sparen, das bringt nur verwirrung in die gesellschaft der gläubigen. ;)

LG
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: subbaflo am 05. Januar 2010, 09:49:58
Hat es denn jetzt eigentlich funktioniert @lusches78 und @engsen? Würde mich brennend interessieren, da ich das gleiche "Problem" habe...
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: OFw F. am 13. Januar 2010, 23:06:55
Ich kann nicht verstehen wie es Leute geben kann die ihre Fahrerlaubnis nicht gleich umschreiben lassen. Ich z.b. hab mir nach dem ich die "pappe" in die Hände bekommen hab sofort einen Tag frei genommen und bin mit dem Ding zur nächsten Behörde gelaufen zum umschreiben. Ohne Probleme und rumgehäule. Ist ja schließlich doch ein zweites Standbein in der Not. ;D
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Christianq am 18. Januar 2010, 22:24:05
Hallo,
hat das umschreiben des Führerscheins denn jetzt geklappt?
Also ich habe 1999 oder 2000 meinen BCE Führerschein beim Bund gemacht und leider auch nicht umschreiben lassen und würde es jetzt gerne nachholen.
Habt Ihr noch Tipps oder eine Zusammenfassung was man machen muß.
Danke
Christian
christian<at>buechnernet<punkt>de
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Bud-Spenca am 10. Mai 2010, 15:05:03
 ???
verfolge den thread mit grossem interesse....aber die antwort fehlt noch !!!

hat es geklappt ?!??

gruß
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Ex Fw Dst Grd am 13. August 2010, 06:58:32
@ Bud-Spenca

lusches78 hat doch eine Möglichkeit beschrieben.
Ich denke wenn man nett und freundlich mit einen Funken Naivität sich verkauft, kommt man seinen Ziel näher
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: st.v am 20. August 2010, 12:54:37
Hallo,

ich habe mir jeden Beitrag durchgelesen und das zweimal.

Aber irgendwie frage ich mich immer noch ob das Umschreiben nun nach langer Zeit möglich ist oder nicht!

Den letzten Betrag verstehe ich so das ich mich bei der Fahrerlaubnissbehörde gut verkaufen muß.
Soll ich denen sagen das ich seid 24 Jahren mit dem BW Führerschein fahre, in der Annahme eine gültige Fahrerlaubniss zu besitzen, nie auffällig geworden bin keine Kontrollen hatte und so weiter. Mach ich damit nicht eine Selbstanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubniss???

Kompliziert das ganze!

MfG
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: wolverine am 20. August 2010, 13:00:03
Warum sollte man der Fahrerlaubnisbehörde sagen, dass man seit 24 Jahren mit einem Bw-Führerschein fährt? Man legt die Besheinigung des KWEA (der Führerschein sollte beim KWEA in der Akte liegen) vor, dass man eine Bw-Fahrerlaubnis hat und beantragt die Umschreibung. Ob man zwischenzeitlich gefahren ist und welche Klasse hat doch niemanden zu interessieren.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: ST.V am 24. August 2010, 11:26:04
Also erstmal vielen Dank für Euer Forum!
Denn ich hatte mich schon fast bei einer Fahrschule angemeldet um einen Führerschein zu machen (mal eben ca.1500€)!

Folgendes hat sich nun ergeben: Ich habe gestern ein Fax an die ZMK gesendet. Heute Morgen bekomme ich einen Anruf von einer netten Dame die mir sagte sie bräuchte jetzt nur noch eine Kopie von meinem Ausweis und dann schickt sie mir die Bescheinigung über die Ausstellung miener Fahrerlaubniss!!!

Also auch noch nach 24 Jahren möglich!!!
Sie bestädigte mir noch das der bei der Bundeswehr gemachte Führerschein der Klasse drei, heute B, ein Lebenlang gültig ist!

MfG aus Hamburg
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: wolverine am 24. August 2010, 12:34:05
Wie die anderen Führerscheine in Deutschland (mit der Alterseinschränkung bei BCE). Beim Bund kommt doch nichts weg und Bürokratie ist manchmal besser als ihr Ruf. ;) Gute Fahrt.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: ulli76 am 24. August 2010, 12:42:17
Hihi- du hast echt 24 Jahre lang auf deinen Führerschein verzichtet?
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: st.v am 24. August 2010, 13:02:33
Zitat von: wolverine am 24. August 2010, 12:34:05
Wie die anderen Führerscheine in Deutschland (mit der Alterseinschränkung bei BCE). Beim Bund kommt doch nichts weg und Bürokratie ist manchmal besser als ihr Ruf. ;) Gute Fahrt.
Danke!
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: st.v am 24. August 2010, 13:03:52
Zitat von: ulli76 am 24. August 2010, 12:42:17
Hihi- du hast echt 24 Jahre lang auf deinen Führerschein verzichtet?
Nein ich hab 24 Jahre lang nicht erwischen lassen! Hi Hi!
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Lucky am 03. September 2010, 16:25:55
stimmt es eigentlich das man ab anfang 2010 die BW-füherscheine nur noch umschreiben lassen kann indem man die hälfte der Führerscheinkosten zurückerstattet????
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: ulli76 am 03. September 2010, 16:35:39
Kann ich mir nicht vorstellen. An wen sollte man das zahlen müssen- die zivilen Stellen haben mit den Kosten nix zu tun und die Bundeswehr nix mit dem Umschreiben.
Außerdem hat die Bundeswehr schließlich die entsprechende Ausbildung finanziert, weil derjenige ihn für die Aufgabenerfüllung gebraucht hat- wenn er das noch zivil nutzen kann- um so besser.
Ich kann ja auch zivil als Arzt arbeiten ohne dass ich der Bundeswehr was zahlen muss, auch wenn die Bundeswehr mir das Studium finanziert hat.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: moviekoblenz am 06. November 2010, 23:55:26
So. Dank Internet , googel und diesem Forum hab ich es nun auch geschafft...

Hab 1995 ebenfalls meinen B C E gemacht. DZE war 1998. Habs damals auch "verpennt" den Lappen umzutauschen.

Mir wurde damals allerdings auch von unserer Führerscheinstelle gesagt, das das umschreiben nur bis 2 Jahre nach DZE möglich wäre.

Nun ja.. Nachdem ich Jahrelang der meinung war der is weg, bin ich mal den vorschlägen im Forum nachgegangen und hab mir vom ZMK ne bescheinigung über die vorhandenen klassen austellen lassen.

Ich machs kurz..

Kleine Chronologie..

Anruf ZMK.Die nette Frau vom ZMK brauchte nur eine kopie vom Personalausweiß und kurzen 2 zeiler per e-mail.
ca 1 woche Später war das Schreiben auch schon im Briefkasten.
Direkt ab zur Führerscheinstelle..(Passfoto,Führerschein und Perso nit vergessen ::)  )
39,30 € bezhahlt und ohne probleme umschreiben lassen.

Einziger nachteil.. Der C E ist nur noch 5 Jahre gültig. Dann erneute Ärztliche untersuchung und Sehtest.

Das wars...
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Rechtsverdreher am 17. November 2010, 18:12:23
So, nun mal was in eigener Sache!!!

Gem. FeV: Änderung aufgrund der vierten Verordnung der FeV vom 18.07.2008
(Drucksache 302/08 - Entwurf vom 30.04.2008 und Beschluss vom 13.06.2008)
(BGBL. Teil 1 Nr.31 vom 29.07.2008

Ist es sehr wohl möglich den Dienstführerschein auch nach ablauf der 2 Jahresfrist umzuschreiben, da die 2 Jahresfrist mit o.g. Beschluss nicht mehr exixtent ist.

Wer sich derweil mal § 26 und § 27 FeV mal angeschaut hat wird feststellen, das in den Paragraphen nichts mehr von einer 2 Jahresfrist steht. Allerdings behält sich die FE Austellende Behörde vor, das wenn berechtigte Gründe vorliegen, man die Fähigkeiten zum Führen der beantragten FE Klassen nicht mehr besitzt eine neue Prüfung anzuordnen.

Desweiteren benötigt man für die Beantragung der FE Klassen die schon oft erwähnte Bescheinigung des ZMK, Augenärztlichen Gutachten für die Klassen C/D, eine Karteikartenabschrift (wenn die umschreibende Behörde nicht die ist die die FE ausgestellt hat, ein Betriebsärztliches Gutachten in dem bestätigt wird, das man zum führen eines solchen KFZ auch Körperlich geeignet ist sowie ein nur für die Klasse D -also Bus- vorgesehenes Leistungsgutachten. Desweiteren Perso und ggf. den aktuellen Führerschein und ein biometrisches Passfoto. Ahso, eines habe ich noch vergessen, es kann sein, das man für die FE Klasse D noch ein Fürhungszeugnis der Belegart O beantragen muss.

Den gesetzesentwurf sowie der Beschluss sind unter den o.g. Nummern zu suchen.

Und nun allen viel Spass und erfolg beim Umschreiben
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Dunja2006 am 25. Februar 2011, 17:48:00
Habe das mal eine Frage wer kann mir sagen wo ich nur mit dem Lehrgangszeugnis BCE bestanden und weiteren Unterlagen die man benötigt den Fürerschein umgeschrieben bekommt! Mußte 3/4 Jahr vor meiner Entlassung den Führerschein zivil und somit auch militärisch abgeben.Bin für jeden Tipp dankbar da ich mit dem Klasse 2 Führerschein einen Arbeitsplatz erhalte.
Danke und Gruß Andreas
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Andi am 25. Februar 2011, 18:03:20
Wenn du den Führerschein abgeben musstest hast du keinen Führerschein mehr, der umgeschrieben werden könnte.

Gruß Andi
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: instfw am 25. Februar 2011, 19:46:41
Das ist so nicht ganz korrekt. Der Führerschein ist lediglich der schriftliche Nachweis dafür das man im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Ein Einzug des Führerscheines aufgrung einer Ordnungswidrigkeit, allgemein bekannt als Fahrverbot, heisst nicht zwangsläufig Entzug der Fahrerlaubnis.
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: wolverine am 26. Februar 2011, 10:10:52
Dort steht aber nicht "Fahrverbot" sondern "Abgabe des Führerscheins" und das kann durchaus heißen, dass einem die Fahrerlaubnis aberkannt wurde. Wenn der fragesteller sie noch hat, kann er sich diese durch die ZMK bestätigen und seine Fahrerlaubnis (neu) ausstellen lassen. Hat er sie aber nicht mehr, sucht er eine Möglichkeit diese rechtswidrig zu erschleichen und dazu leisten wir keinen Vorschub (was nämlich schlichte Beihilfe wäre).
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Andi am 26. Februar 2011, 15:30:15
Da der Bw LKW-Führerschein mittlerweile sowieso nicht mehr gültig wäre, wäre der eh neu zu machen.

Gruß Andi
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: re3chtsverdreher am 03. März 2011, 21:41:25
Das ist so auch nicht ganz korrekt.
Die militärische Dienstfahrerlaubnis erlischt automatisch mit dem Entzug der allg. Fahrerlaubnis (Zivil). Egal aus welchen Gründen auch immer.

Zum Thema gültigkeit solltest Du mal meinen Beitrag vom 17.11.2010 lesen, dort steht klip und klar, das es letztendlich im Ermessen der ausstellenden Führerscheinbehörde obliegt eine neue Fahrerlaubnisprüfung ab zu legen.


LG
Titel: Re:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: 4te_Zwölf am 01. August 2011, 22:57:44
Hallo,

danke an dieses Forum. Habe nun auch meinen BCE von 1990 umschreiben lassen nach 21 Jahren *g* ... Der gilt nun bis ich 50 bin.

Beste Grüße
4te_12
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Wupper am 20. Februar 2016, 06:24:53
Guten Morgen,

beinhalten die Klassen F und G etwas, dass sich zivil umschreiben lässt (zumindest BE)? Und erwirbt man bei einer Stelle, die F oder G beinhaltet automatisch noch andere militärische Klassen außer rein B?
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Flexscan am 20. Februar 2016, 07:55:32
Klasse G für gepanzerte Radfahrzeuge (Sonderkraftfahrzeuge)
Klasse F für Voll- und Halbkettenfahrzeuge (auch mit Anhängern)

beinhaltet keinen Füherschein für Auto oder Lkw.
Kann mir nicht vorstellen, das man damit zivil was anfangen kann.

B bzw CE Lehrgänge für Pkw/Lkw laufen gesondert.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: KlausP am 20. Februar 2016, 07:59:18
Klasse B ist Voraussetzung für F, wie das bei G aussieht weiss ich nicht, mMn dürfte das gleich aussehen. Wer zivil B nicht mitbringt und dienstlich F benötigt, wird vorher auf B-Anfänger geschickt.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Wupper am 20. Februar 2016, 16:33:58
Danke. Ich hatte irgendwo gelesen, dass zumindest F automatisch auch Anhänger beinhaltet und die Hoffnung, dass mein ziviler B-Führerschein somit automatisch zumindest auf BE erweiterbar wäre.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: KlausP am 20. Februar 2016, 16:47:49
Warum sollte F automatisch E beinhalten? Leoparden und Marder fahren selten bis nie mit Anhänger.  ::) Ich kann mir das höchstens beim Hägglund vorstellen, bin mir da aber nicht sicher, ob dabei E dazugehört.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: F_K am 20. Februar 2016, 16:59:42
Bw F und G haben keine zivile Entsprechung und können daher nicht umgeschrieben werden.

(Anders bei z. B. B als Voraussetzung für F)
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Wupper am 20. Februar 2016, 17:39:09
Danke. Bei Wikipedia steht:

Klasse F für Voll- und Halbkettenfahrzeuge (auch mit Anhängern)
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: F_K am 20. Februar 2016, 18:07:27
Lesen und verstehen: FeV sagt eindeutig, das dies Dienst Fahrerlaubnisse sind.
Diese beiden haben keine zivile Entsprechung - also kann nichts umgeschrieben werden.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Wupper am 20. Februar 2016, 18:23:38
F und G haben keine zivilen Entsprechungen. Aber ich weiß ja nicht, ob F mit Anhänger (vielleicht wird das FE genannt) zumindest dem zivilen E entspricht.

Wenn man zivil B und C hat und DE erwirbt, wird das B automatisch zu BE und das C automatisch zu CE.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: F_K am 20. Februar 2016, 18:31:19
Ließ einfach mal die FeV - vielleicht versteht Du dann, was ich hier sagen will.

(Davon ab, das Du sicher kein Kettenfahrzeug mit Anhänger fahren darfst ...)
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 22. Februar 2016, 22:52:39
Zitat von: KlausP am 20. Februar 2016, 16:47:49
Warum sollte F automatisch E beinhalten? Leoparden und Marder fahren selten bis nie mit Anhänger.  ::) Ich kann mir das höchstens beim Hägglund vorstellen, bin mir da aber nicht sicher, ob dabei E dazugehört.
Das ist doch kein Anhänger, sondern ein Fahrzeug. Der hintere Teil ist ja auch angetrieben und nicht nur ein "Kasten auf Ketten als Anhänger".
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Jay-C am 23. Februar 2016, 07:56:39
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 22. Februar 2016, 22:52:39Das ist doch kein Anhänger, sondern ein Fahrzeug. Der hintere Teil ist ja auch angetrieben und nicht nur ein "Kasten auf Ketten als Anhänger".

Und der dritte Teil?
Der Bv206S als Gefechtsstandfahrzeug besteht aus 3 Teilen. Und der letzte ist definitiv nicht angetrieben ;)
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Jay-C am 23. Februar 2016, 08:06:34
Achso, zum Thema:
Kann sein, dass ich damit total daneben liege, bin mir echt nicht mehr sicher.
Aber war bei der Bundeswehr nicht CE die Voraussetzung für F? Bei uns gab es zumindest keinen F Fahrer ohne CE, kann aber auch Zufall gewesen sein.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: KlausP am 23. Februar 2016, 09:38:52
Nein, Voraussetzung für F ist Zivil B. Wenn eure F-Fahrer alle BCE haben, hat entweder jemand getrickst oder für einen Einsatz wurden die Fahrer umgeschult, weil dort C (z.B. für TPz) benötigt wurde. Letztere Variante kenne ich bei unseren SPz-Fahrern auch.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Jay-C am 23. Februar 2016, 10:04:04
Okay danke. War nur so eine Überlegung. Mir ist auch eben noch jemand eingefallen, der "nur" C1E hatte ;)
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Februar 2016, 10:53:34
C + E ist ja in den verschiedenen Ausgestaltungen so als Kombination vorgesehen.

Wer die Sondererlaubnis Klasse F erwerben will, muss zuvor Klasse B erworben haben. F in Kombination mit E (FE) giibt es nicht.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: Aloisius am 23. Februar 2016, 11:29:37
Zitat von: Wupper am 20. Februar 2016, 18:23:38
Wenn man zivil B und C hat und DE erwirbt, wird das B automatisch zu BE und das C automatisch zu CE.
C wird nicht zu CE !!!
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) schreibt in §6 (3) Nr.10 :
Zitatdie Fahrerlaubnis der Klasse DE zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE sowie C1E

Zitat von: KlausP am 20. Februar 2016, 07:59:18
Klasse B ist Voraussetzung für F, wie das bei G aussieht weiss ich nicht, mMn dürfte das gleich aussehen. Wer zivil B nicht mitbringt und dienstlich F benötigt, wird vorher auf B-Anfänger geschickt.
Für G ist C als Vorbesitz notwendig. Für F reicht B!

Grüße :)
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 02. März 2016, 21:06:03
Ja, definitiv ist nur B für F Voraussetzung, da ich mal in einem PzBtl auf PrfKdo war und nur sehr wenige C hatten, um Kabinen und Anhänger (mit Aggregaten)  zur Prüfhalle zu fahren, was mich gewundert hat und ich dann auf Nachfrage erfuhr, dass die "Panzerfahrer" i.d.R. nur B und F haben und C(E) nur bei Umsetzern oder als "Bonbon" vorhanden ist. Ich kannte das so nicht, da in der InstKp (fast) jede Stelle mit Zweitverwendung MFK CE, auch für die Msch, versehen war.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: WieselWusel am 21. Februar 2023, 11:46:46
Hallo ich bin jetzt an den falschen Sachbearbeiter geraten.
Ich wollte meine alten FE also C1E, CE von der Bundeswehr umschreiben lassen, jetzt muss ich aber wieder meine Fahrtauglichkeit mit wiederholter Theorie und Praxistest bescheinigen. Jedoch finde ich diese entscheidung sehr Willkürlich und gehe dagegen vor.

FE C1E und CE habe ich 11.2012 erhalten.
CE ist 2017 abgelaufen
C1E (weil vor 2013) ist bis 2040 gültig.
Ich bin Ausgeschieden 04/2018.
ZMK bestätigung der FE´s liegen vor.

Der Sachbearbeiter hat sich erst darüber gewundert warum denn C1E bis 2040 gültig ist weil die FE´s ja zusammen gemacht wurden (was meines Wissens total irrelevant ist, da der Gesetzgeber dies nun mal so vorgibt!, vor allem sind die FE´s in diesem fall getrennt voneinander zu betrachten.). Dann hat er damit argumentiert das ich ja auch C1E zumindest seit 2018 nicht mehr gefahren sei und ich deswegen naja wie oben Erwähnt noch einmal in die Prüfungen muss.
Wenn ich mir aber jetzt den Gesetzestext dazu durchlese sehe ich in meinem fall keine "Tatsache die die Annahme rechtfertigt, dass ich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitze". Nur weil ich 5 Jahre nicht mehr gefahren bin mit einer FE die sowieso bis 2040 gültig wäre. Mir geht es auch nur um die C1 die anderen sind mir ja total egal. Das habe ich auch so direkt Kommuniziert.
Bei einer Rechtsauskunft mit einem Erfahrenem Verkehrsrechtsanwalt hat dieser mir dazu geraten vor das Verwaltungsgericht zu treten. Auch habe ich bei einer Nachbarstadt angerufen und nachgefragt wie die das handhaben die fanden das auch sehr verwunderlich, können aber dagegen nichts machen. Zu einer anderen Behörde kann ich ja auch nicht einfach so gehen, leider... Beschwerde im Bürgeramt habe ich auch schon abgegeben.

Falls noch jemand Tipps hat bin ich gerne offen, ich halte euch auf dem laufenden, ist doch auch mal ein anderer Erfahrungsbericht haha  :-X
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: funker07 am 21. Februar 2023, 12:36:14
Zitat"Tatsache die die Annahme rechtfertigt, dass ich die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitze"
Das wird das entscheidende sein und danach muss der Sachbearbeiter entscheiden.
Bei seiner Beurteilung wird er berücksichtigen, dass du 6 Jahre deine Fahrerlaubnis Bw besessen hast und seit 5 Jahren keine Fahrerlaubnis C1E mehr.

Eine pauschale Pflicht, nach 2 Jahren neue Prüfungen zu machen gab es meines Wissens nach mal, jetzt muss der Sachbearbeiter beurteilen.
Ich glaube (bin "normaler" Soldat, weder Verwaltungsrechtlicher noch habe ich dienstlich was mit Fahrerlaubnisrecht zu tun), dass du diese Beurteilung überprüfen lassen kannst, indem du auf einen ablehnenden Bescheid bestehst und Widerspruch einlegst.

Obs was bringt, können vielleicht andere spekulieren.
Könnte sein, dass du Verwaltungsbebühren zahlst und trotzdem die Ablehnung bleibt. Danach müsstest du den Antrag neu stellen und die Prüfungen machen. Somit hättest du Zeit und Geld verloren.
Du könntest mal in einem spezialisierten Forum wie Verkehrsportal.de nachfragen.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: christoph1972 am 21. Februar 2023, 12:46:37
C1E ist zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig. Danach ist auch bei rein privater Nutzung die weitere Eignung durch ärztliches Gutachten nachzuweisen.

Ich weiß ja jetzt nicht, auf welchen schmalen Pfad der SB Deiner Behörde wandelt. Da hilft tatsächlich nur der Gang vor das Verwaltungsgericht.

Vor allem, woher will der SB der Behörde wissen, ob Du nicht ein Fahrzeug C1E geführt hast.

Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: F_K am 21. Februar 2023, 12:50:05
Nachfrage:

- Warum ist CE abgelaufen?
- Wieviel Fahrpraxis in diesen Klassen ist denn nachweisbar?
- Warum nicht "damals" die Umschreibung gemacht?

Jedenfalls haben wir hier Tatsachen, die durchaus geeignet sind, zumindest von fehlender Fahrpraxis auszugehen.

@ Christoph1972:

Der Sachbearbeiter geht davon aus, dass WieselWusel gesetzestreu ist, und nicht ohne Fahrerlaubnis solche Fahrzeuge bewegt (Ich gehe mal davon aus, es existiert noch ein zivile B Führerschein).

Dann kann man schlüssig annehmen, dass min. seit 2018 keine LKW mehr geführt worden sind.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: christoph1972 am 21. Februar 2023, 12:54:49
Zitat von: F_K am 21. Februar 2023, 12:50:05
@ Christoph1972:

Der Sachbearbeiter geht davon aus, dass WieselWusel gesetzestreu ist, und nicht ohne Fahrerlaubnis solche Fahrzeuge bewegt (Ich gehe mal davon aus, es existiert noch ein zivile B Führerschein).

Dann kann man schlüssig annehmen, dass min. seit 2018 keine LKW mehr geführt worden sind.

Stimmt, ich bin ja "alt". WieselWusel hat vermutlich "nur" B und ggf. BE.

Ich müsste meinen C1E jetzt erneuern ...
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: F_K am 21. Februar 2023, 13:05:07
@ Christoph1972:

Bitte nochmal nachlesen:

ZitatDas Übergangsrecht wird in Paragraf 76 der Fahrerlaubnis-Verordnung geregelt. Demnach sind alle Klassen, die der ehemaligen Klasse 3 entsprechen (B, BE, C1, C1E), unbefristet gültig. Einen Sonderfall bildet die Klasse CE: Sie gilt nur befristet bis zum 50. Lebensjahr. Anschließend muss eine Verlängerung beantragt werden.

Nach "Altregelung gilt der C1E eben für Umschreibungen vor 2013 "unbegrenzt" - lediglich die "Sonderausnahme" bezüglich Gewicht für ehemalige 3er entfällt für Ü50.

(Ja, sofern wir nicht von Berufskraftfahrern sprechen, da gibt es andere Regelungen).
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: WieselWusel am 21. Februar 2023, 13:25:02
Also umschreiben habe ich den nicht lassen, naja weil... dumm halt... da gibt es keine verschönerung dazu... Verlängern wollte die Bw nicht da ich ja eh bald ausgeschieden wäre so mein damaliger Chef...
Nach der Bw hatte ich keinen Grund ihn umzuschreiben und hätte ja sowieso auch Arztkosten selber zahlen müssen, die wollte ich mir sparen. Jetzt mache ich aber eine Ausbildung zum RettSan und da kommt der C1 schon ganz gut.
Die Begründung das ich 5 Jahre nicht gefahren bin find ich halt echt ein bisschen übertrieben, ich bin auch seit 4 Jahren keine PKW mehr gefahren eventuell sollten die mir den auch gleich abnehmen...
Wie kann man denn von Fehlender Fahrpraxis ausgehen wenn die FE sowieso bis 2040 gültig ist? Ich würde es ja verstehen wenn es 10 oder 20 Jahre waren aber grad mal 5? Meines Erachtens nach ist das Gesetz an diesem Punkt mal wieder viel zu schwammig um da eine gleiche Behandlung Bundesweit zu garantieren.

CE Abgelaufen weil ich mich nicht gekümmert habe (will ich aber auch nicht mehr haben)
Fahrpraxis nachweisbar ist keine... bzw eventuell über das Fahrtennachweisheft von der Bw WENN die das überhaupt haben und ich es damals gut gepflegt habe... (bin aber viel GTX Boxer und Dingo gefahren und Wiesel (wobei Wiesel ja nicht zum C1 oder C zählt)).
keine Umschreibung weil ich dumm war
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: F_K am 21. Februar 2023, 13:29:48
Zitatich bin auch seit 4 Jahren keine PKW mehr gefahren

Mit dem "Argument" bist Du gleich "raus" - ist Dir schon klar, oder?

Die "Umschreibung" ist eine Erteilung einer Fahrerlaubnisklasse - und da ist es schon grundsätzlich richtig, den Zeitablauf zu betrachten.

(Etwas anderes ist eine einmal erteilte Erlaubnis - diese wäre ggf. zu entziehen - da gelten aber andere Regeln).
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: WieselWusel am 21. Februar 2023, 13:44:34
Haha würde ich nie als "Argument" bringen und diente auch nur als Beispiel und als verärgerte Reaktion, die vielleicht durchaus fehl am platz war und keinen Tatsachen entspricht. ;)
Naja mal schauen, wie erwähnt habe ich Beschwerde eingereicht. Am meisten Verärgert mich dass, wenn ich zb in einer anderen Stadt wohnen würde, die mir die Erlaubnis (+ sogar CE) direkt überschrieben hätten (mit den ärztlichen Untersuchungen versteht sich).
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: F_K am 21. Februar 2023, 14:06:55
... halt umziehen in entsprechende Stadt ... (nur Spass ... )

Gibt aber im Unrecht keine Gleichheit und Ermessensentscheidungen können halt unterschiedlich ausfallen - sogar bei pflichtgemäßen Ermessen.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: F_K am 21. Februar 2023, 14:49:32
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

Sagt "Bayern" ganz "allgemein" - und die fehlende Praxis ist ja belegt.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: WieselWusel am 21. Februar 2023, 15:44:20
Zitat von: F_K am 21. Februar 2023, 14:49:32
Sofern die Fahrerlaubnis nach Beendigung des Dienstverhältnisses beantragt wird, kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.

Ja habe ich gelesen. Jetzt könne man unterschiedlichst Argumentieren.

Beispiel: Ich Verpflichte mich erneut für kA 6 Monate die Bw händigt mir wieder meinen Dienstführerschein aus, ich darf "instantly" wieder Fahrzeuge der Kategorie C1E fahren, weil ja gültig bis 2040, gehe wieder zur Führerscheinstelle, bekomme den umgeschrieben. (denke ich jetzt mal). Da fragt dann keiner mehr wie lange ich nicht gefahren bin.

Beispiel2: Ein Kamerad hat zur selben Zeit Führerschein gemacht ist vor zwei Jahren zu seiner Führerscheinstelle, hat die Umschreibung direkt bekommen. Das er seitdem er seine FE´s bestanden hat diese Fahrzeuge nie wieder gefahren ist... Interessiert niemanden. (Ich bin wenigstens bis zum Schluss schwere Fahrzeuge gefahren ((Fe´s entsprechend)).

Hart finde ich auch die dreiste Unterstellung, dass mir erforderliche Kenntnisse und Fähigkeiten fehlen - ohne mich zu kennen. Mein SB kann sich gerne von meinem Können und Fähigkeiten überzeugen und sich mit mir in ein entsprechendes Fahrzeug setzen. Ich gebe ihm Brief und Siegel das ich im Öffentlichen Straßenverkehr Selbstbewusst, Flüssig und Sicher unterwegs bin und mir IMMER meiner Verantwortung als Fahrzeugführer bewusst. Gerne setzte ich mich für ein Paar stunden mit einem Fahrlehrer zusammen um können und Wissen aufzufrischen, wenn notwendig. Mich aber in eine Prüfungssituation zu werfen und mich dazu zu zwingen viel Geld in die Hand zu nehmen (oder meinem zukünftigen Arbeitgeber, der Öffentlich tätig ist und dieses Geld eher in etwas sinnvolleres investieren könnte) um die Lizenz wieder Herzustellen. Fühlt sich fast an als würde ich erwischt worden sein, Betrunken zu fahren und müsste jetzt den Idioten-Test machen.
Aber vielleicht nehme ich das auch zu Persönlich...
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Beitrag von: F_K am 21. Februar 2023, 15:50:42
"Beispiele" sind hier nicht zielführend, da Äpfel nunmal keine Birnen sind.

Du bist JAHRELANG diese Fahrzeuge nicht gefahren - dies ist eine Tatsache - müssen wir hier hoffentlich nicht weiter diskutieren.
Über die Jahre davor hast Du keine Nachweise mehr ..

Dass diese Tatsache etwas vermuten lässt, ist nicht abwegig --- diese Vermutung ist aber gerichtlich überprüfbar.

... hier entscheidet aber niemand - die Entscheidung liegt bei DEINER Behörde, die dies einem Sachbearbeiter überlassen hat - etwas persönliches ist da kaum zu erkennen (... ausser das eigenes Handeln halt Folgen haben kann ... )
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: WieselWusel am 21. Februar 2023, 16:56:58
Aber ich Diskutiere darum, warum 5 Jahre jetzt nicht ausreichend sind um zu sagen, ich wäre nicht mehr Fähig das Fahrzeug sicher zu führen ;)
Aber ja es bringt nichts darüber groß zu Diskutieren, hier wird keiner irgendeine Entscheidung treffen. Und ja, ich sehe ein, das mein eigenes Handeln, (in diesem fall die nicht rechtzeitige Umschreibung) folgen hat. Menschen Lernen auch durch Ihre Fehler. Ich möchte hier darüber auch einen "Erfahrungsbericht" mit einfügen für andere Menschen, die eventuell irgendwann in derselben Lage sind.
Wie ich vorher Berichtet habe werde ich die meinerseits möglichen Schritte in Bewegung setzen (habe ich ja auch schon).
Ob und wer jetzt Recht oder Unrecht hat wird sich dann ja zeigen. Ich werde jedenfalls, sollte es soweit sein, davon weiterhin Berichten.
Titel: Antw:Bundeswehr Führerschein umschreiben (nachträglich)
Beitrag von: F_K am 21. Februar 2023, 17:35:34
Anmerkung - Verfahren, ggf. durch 2 Instanzen Kosten Zeit und Geld - ggf. sind ein paar Fahrstunden die günstigere Lösung.