Hallo.
Ich hatte vor 3 Wochen meine Musterung und habe jetzt die Einberufung für meinen Grundwehrdienst am 4.01.2010 in Gerolstein bekommen.
Befinde mich zur Zeit noch in einem Arbeitsverhältnis (Elektroniker für Betriebstechnik) , spiele aber mit dem Gedanken mich verpflichten zu lassen als Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes .
Jetzt die Frage soll ich jetzt schon zu so einem Wehrdienstberater und mich bewerben oder erstmal die AGA abwarten um mir das alles anzusehen ? Oder ist es besser wenn man sich von vorne rein verpflichtet abgesehen von dem höheren Sold von Anfang an?
Komme ich wenn ich mich direkt verpflichte dann trotzdem nach Gerolstein oder schicken die mich woanders hin dann?.
Und was ist wenn man sich nur für 4 Jahre verplichtet erstmal? ist es dann schwer noch zu verlängern danach?
Zitat....oder erstmal die AGA abwarten um mir das alles anzusehen
Die frage musste dir selbst beantworten, aber so schnell geht kein bewerbungsverfahren und deshalb hat sich die frage schon erübrigt.
ZitatUnd was ist wenn man sich nur für 4 Jahre verplichtet erstmal? ist es dann schwer noch zu verlängern danach?
Grundsätzlich würde ich sagen 4 jahre ist mist wenn du jetzt einen beruf hast, aus dem biste nach 4 jahren nämlich raus d.h. die chancen stehen schlecht wieder eine arbeit zu finden.
Nach 4 jahren verlängern ist schwierig, sehr schwierig.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
achso ja dann warte ich besser erst mal die AGA ab.
Naja es gibt ja auch das verpflichten auf Probe ? also wo man nach 6 Monaten ohne Grund wieder austreten kann?
aber das kommt ja eig auch nicht in Frage weil ich ja dann meinen normalen Job los bin oder nicht?
wie stehen überhaupt die chancen beim bund genommen zu werden? sieben die stark aus oder nehmen die fast alle die sich verpflichten wollen?
Es kommt darauf an wie du Einsteigst.
Mit höherem Dienstgrad bist du in der Eignungsübung die geht mw. 4 Monate. Da kannst du jederzeit aufhören und behältst für die Dauer der EÜ auch deinen Arbeitsplatz. Allerdings wird sich dann evtl. der Rest-GWD anschliesen.
Wenn du ohne höheren Dienstgrad einsteigst und dich mit Widerruf verpflichtest dann kannst du innerhabl der 6 Monatigen Frist "aufhören", allerdings muss auch hier der GWD noch geleistet werden.