Sers,
wie sieht es eigentlich bei GWDL und FWDL mit dem Weihnachtsgeld aus?
Habe zwar bei mir in der Einheit gehört, dass es angeblich so etwas geben soll aber keiner kann mir sagen ob es stimmt bzw. wie viel das sein soll.
Kann mir da vieleicht jemand weiter helfen?
Siehe hier!Gruß
jacks
Edit:
Link verkürzt
Danke für die schnelle Antwort.
Man da hätte ich auch selber drauf kommen können, dass das da drinne steht.
;)
Moin Männers...
ich weiss alter Thread wollte aber keinen neuen starten... eine kurze Frage..
laut link bekommen wir FWDLer also Weihnachtsgeld... bekommt man dieses direkt ausgezahlt....
ich habe im Dezember nämlich nichts derartiges auf meiner Abrechnung erkennen können...?!
Es kursiert das gerücht... die Summe sei verteilt auf die gesamte Dienstzeit... Quatsch oder ?
Gruß Benno
Es gibt kein Weihnachtsgeld mehr dafür wurden die Bezüge monatlich erhöht.
also ist an dem gerücht mehr wahrheit dran als man denkt... aber das Entlassungsgeld gibt es noch ??
okay vielen Dank so sind die zweifel aus der Welt geschafft...
Zitat von: Rollo83 am 17. Januar 2010, 17:39:38
Es gibt kein Weihnachtsgeld mehr dafür wurden die Bezüge monatlich erhöht.
Was schon wieder mal absoluter Quatsch ist, da es hier zum einen um GWDL/FWDL geht und SaZ/BS selbstverständlich weiterhin Weihnachtsgeld bekommen, welches aber eben mit den Monatsbezügen ausbezahlt wird und dementsprechend quasi "integriert" ist.
Gruß Andi
Ups stimmt ging um GWDL/FWDLer sorry
Für SAZ wurden die Dienstbezüge durch das Weihnachtsgeld anteilig erhöht was ist daran falsch?
Also bekommt der FWDLer doch noch ein Weihnachtsgeld... welches ihn im Dezember ausbezahlt wird?
Gruß Benno
Zitat von: Rollo83 am 17. Januar 2010, 18:30:15
Für SAZ wurden die Dienstbezüge durch das Weihnachtsgeld anteilig erhöht was ist daran falsch?
Wenn du es so geschrieben hättest nichts.
Zitat von: benno-f am 17. Januar 2010, 19:01:28
Also bekommt der FWDLer doch noch ein Weihnachtsgeld... welches ihn im Dezember ausbezahlt wird?
Wurde doch schon längst verlinkt. Entweder im Dezember, oder zur Entlassung.
Gruß Andi
Ok im ersten Post hab ich mich unglücklich ausgedrückt.