So, dann kann ich ja auch mal zu Guten geben was ich nicht verstehe.... :
Ihnen wird als Unverheiratete ohne Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 (BUKG ) gemäß § Abs. 1 Nr. 1 BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt.
Und das heißt jetzt genau?
Also ich wohne noch bei meinen Eltern ( falls das etwas damit zu tun hat )
Würde mich über eine Antwort freuen
SAZ oder GWDL? Kann ja nur SAZ bei UKV.UKV heisst kurz gesagt die BW bezahlt ihren Umzug zum Standort mit allem drum und dran.Sogar einen Makler der ihnen eine neue Wohnung am Standort sucht.Ihre Möbel werden abgebaut und wieder komplett aufgebaut.Gibt da wirklich ein Komplettpaket von vorne bis hinten.
UKV heisst Umzugskostenvergütung!!!
Nachtrag:Moment mal sie sind unverheiratet und ohne Wohnung und UKV wird zugesagt.Ich dachte man bekommt nur die UKV zugesagt wenn man einen anerkannten Haushalt hat.
Du hast keinen eigenen Hausstand und deswegen zahlt dir die Bundeswehr den Umzug aus dienstlichen Gründen - egal, ob du ihn durchführst oder nicht. Da du keinen Hausstand hast ist das aber sowieso nicht allzuviel, was da gezahlt wird.
Und du bist nicht verpflichtet in der Kaserne zu leben - wohnen kannst du, wo du willst. Bis 25 bist du aber verpflichtet eine Unterkunft in der Kaserne zu haben und für diese auch zu zahlen. ;)
Und thematisch passt das hier gar nicht rein, deswegen trenne ich das ab.
Gruß Andi
Was heisst die wollen das, sie müssen davon ja nicht gebrauch machen.
Das mit dem Wohnen in der Kaserne ist so eine Sache.Eventuell gibt es an ihrem Standort nicht genug Platz wäre eine Möglichkeit von vielen.
Das ganze wird auch so gehandhabt das man erst zum Dienstbeginn wieder vor Ort sein muss eventuell mannschafter schon zum Frühstück.Wird überall anders gehandhabt.
Die BW will ihnen es halt leichter machen das sie nicht jedes Wochenende x km bis nach Hause fahren müssen sondern sich in der Nähe des Standortes eine Wohnung suchen können und wie gesagt da kann man dann auch jeden Tag schlafen so lange keine besonderen Dienste an stehn oder Übungen.Dafür ist halt die UKV da.Ich versteh trotzdem nicht wieso ihnen die UKV zugesagt wird wenn sie keinen eigenen Haushalt hat.
Haben sie jetzt einen gültigen Mietvertrag oder nicht, das hab ich nicht so ganz verstanden?
Deswegen nimmt man sich die Wohnung auch erst wenn man in sein Stammtruppenteil kommt und den grossteil der Lehrgänge hinter sich hat.
@Andi Ich dachte UKV wird nur zugesagt wenn man einen eignen Hausstand hat und nicht wenn man bei den Eltern lebt.So wurd mir das im ZNwG auch erklärt.Dort musste man auch unterschreiben ob man eine eigene Wohung hat oder nicht grade um das mit der UKV zu regeln.
Hallo leute,
bin ab 04.01.2010 in Meßstetten und habe danach dort auch erstmal meine Anschlussverwendung. Ich bin 21 Jahre wohne auch noch bei meinen Leuten, aber ich bekomme auch die UKV.
Zitat von: Rollo83 am 09. Dezember 2009, 21:13:10
@Andi Ich dachte UKV wird nur zugesagt wenn man einen eignen Hausstand hat und nicht wenn man bei den Eltern lebt.So wurd mir das im ZNwG auch erklärt.Dort musste man auch unterschreiben ob man eine eigene Wohung hat oder nicht grade um das mit der UKV zu regeln.
UKV wird grundsätzlich jedem zugesagt, es sei denn es besteht bereits vor Dienstantritt ein eigener Hausstand, der anerkennungsfähig ist, dann besteht die Möglichkeit Trennungsgeld zu beziehen.
Gruß Andi
aha alles klar dann weiß ich jetzt auch bescheid. danke
ich hätte dazu noch ne frage!
bekommt mann das ukv nur einmal zugesichert oder kann man das später noch einmalig in anspruch nehmen? Also quasi jetzt zur aga keine ukv nehmen aber dann später zum stammtruppenteil!
danke schonmal
Also nur für die AGA bekommst man gar keine UKV.
Die UKV "kann" bei jeder Versetzung gegeben werden.
Sprich zum jetzigen Stammtruppenteil und wenn man in x Jahren versetzt wird kann man wieder eine UKV bekommen.
Aber für kurze lehrgänge natürlich nicht, da gibt es dann eventuell Trennungsgeld.
Soch für 3 Monate AGA dort eine Wohnung zu nehmen ist nicht grad sinvoll da man in der Woche eh dazu verpflichtet ist in der Kaserne zu nächtigen.
ja eben deshalb wäre es ja blöd jetzt das UKV anzunehmen für 3 Monate!
Ich hab es übrigens auch bewilligt bekommen eben für einen Umzug zu meiner AGA Kaserne! Deshalb wollte ich halt wissen ob ich das später beim Stammtruppenteil dann in Anspruch nehmen kann!
Also danke nochmals für die schnelle Antwort! ;D
Muss mal überlegen wie das bei mir damals war. Bin auch erst zur x. Versetzung von zuhause ausgezogen- davor waren auch mehrere Lehrgänge von nur ein paar Monaten Dauer. Hab auf jeden Fall die UKV für die Versetzung bekommen wo ich ausgezogen bin und problemlos den Umzug gezahlt bekommen.
Es war auch üblich, dass wir am Anfang- bis wir ne richtige Stammeinheit hatten- versetzt wurden, auch wenn die Lehrgänge nur 2-3 Monate gedauert haben.
Also keine Angst, du musst dir am AGA-Standort keine Wohnung nehmen.
okay na dann is ja gut! ;D
Das mit der UKV ist vollkommen normal, und hier wird auch nicht nach Dienstgraden unterschieden, denn es handelt sich um ein Bundesgesetz, das für den gesamten Bundesdienst gültig ist.
Z.B. könnte ja ein Soldat mit dem DG Feldwebel als Fachdienstler eingestellt worden sein, dennoch aber zu Hause wohnen. Nun bekommt er an seinem (neuen) Standort ein Apartement in einem Feldwebelwohnheim. Da er nicht nur seine militärische, sondern auch die gesamte Zivilbekleidung, Bücher, Computer, Kleinmöbel, Bilder und Fahrrad am neuen Standort haben möchte, müssen ihm die Umzugskosten dahin übernommen werden, denn der Dienstherr bestimmt ja auch, wo der Soldat eingesetzt wird.
Zitat von: Rollo83 am 13. Dezember 2009, 18:59:30
Also nur für die AGA bekommst man gar keine UKV.
Die UKV "kann" bei jeder Versetzung gegeben werden.
Sprich zum jetzigen Stammtruppenteil und wenn man in x Jahren versetzt wird kann man wieder eine UKV bekommen.
Die Grundausbildungseinheit ist grundsätzlich die erste Stammeinheit jedes Soldaten, deswegen gibt es hier selbstverständlich auch UKV! Und selbst, wenn sie es nicht ist muss es dann eine andere erste Stammeinheit geben. ;)
Ich empfehle bei solchen Themen in Zukunft weniger zu vermuten.
Andi
Nabend,
Ich habe da mal meine Frage zu meinem Fall.
24 Jahre ,seit 2005 eigene Wohnung, alleiniger Mieter, ca. 70 KM vom Standort entfernt.
Also ich werde zum 04.01.10 als Eignungsübener zum SaZ 8 einberufen. Meinem Einberufungsbescheid ist zu entnehmen, das ich auf Grund der geringen Dienstzeit ohne UKV eingestellt werde.
Bezieht sich diese Ausage nur auf die Zeit als Eignungsübener oder auch auf die weitere Dienstzeit, welche am gleichen Standort vorgesehen ist?
Demnach nach könnte ich also Trennungsgeld beantragen oder ??
Danke.
Vermutlich für die Zeit als Eignungsübender.
In der Zeit wird ja erstmal deine Eignung festgestellt. Wär schon doof für die Bundeswehr, wenn sie dir erst den Umzug zahlt und du dann direkt wieder gehen musst.
ja, das ist natürlich richtig. ;D
Nur hätte ich mit 70 KM eine Chance meine Wohnung anerkannt zu bekommen? gibt es da irgendeine ZDV dafür ??
oder sollte ich mich schonmal über eine Wohnung vor Ort informieren ??
Die Entfernung ist völlig egal, wenn die Wohnung bereits vor Einstellung besteht. Also entsprechend mit dem ZNwG Rücksprache halten.
Gruß Andi
Hi!
Habe heute den Bescheid bekommen dass mit UKV zugesagt wird!
Ich bin ledig, 23 und wohne (momentan) 25 km von der Kaserne entfernt in welche ich versetzt werden soll am 1.5.10.
Ich möchte aber jetzt umziehen, zum 1.3.10 in eine gemeinsame Wohnung mit meiner Freundin!
Diese ist aber dann 40 km von der Kasere entfernt in die ich versetzt werden soll.
Mein Plan: Wohnung schnellst möglich nach dem 1.3. anerkennen lassen, Trennungsgeld beantragen.
Könnte es dabei Probleme geben? Z.B. dass die neue Wohnung weiter entfernt ist (die Frage warum ich weiter weg ziehe als ich jetzt schon bin, ist privat zu begründen). Oder mir kein trennungsgeld zugesprochen wird da mir ja UKV (nehme ich nicht in anspruch) zugesagt wurde.
Oder weil ich zu Dienstantritt erst 2 Monate in dieser Wohnung lebe (wohne in meiner jetzigen allerdings schon 2 Jahre, wurde auch anerkannt da ich als GWDL FWDL Mietzuschuss bekommen habe).
Also wenn die UKV zugesagt wird für den neuen Standort wieso sollte dann Trennungsgeld gezahlt werden?
Oder bin ich jetzt grad verwirrt.
Nein - wenn man in Standortnähe zieht, gibt danach kein Trennungsgeld. Und UKV würde in diesem Fall auch nicht gewährt weil man von der Kaserne wegzieht statt hin. So funktioniert das nicht! Aber das wird ihm die WBV noch schreiben.
Zitat von: wolverine am 12. Januar 2010, 21:13:44
Nein - wenn man in Standortnähe zieht, gibt danach kein Trennungsgeld. Und UKV würde in diesem Fall auch nicht gewährt weil man von der Kaserne wegzieht statt hin. So funktioniert das nicht! Aber das wird ihm die WBV noch schreiben.
40km sind ja nun auch nicht aus der Welt, die Begründung dafür ist einfach dass ich mit meiner Partnerin zusammen
ziehen möchte, Eheähnliches Verhältnis und weil die Wohnung um einiges unter dem Marktüblichen Mietpreis liegt und zu dem in Ihrem Elternhaus.
Ich werd es einfach versuchen und dann sehen was dabei heraus kommt. Ich will ja auch die UKV nicht in Anspruch nehmen, ein weiterer Grund wieso ich positiv gestimmt bin. Problem könnte nur sein das die WBV sich weigert Trennungsgeld zu zahlen weil es 40km sind statt 20-25km.
Trotzdem danke für die Einschätzung.
Das sind alles Gründe, die den Dienstherrn nicht interesieren. Durch UKV und TG sollen Härten ausgeglichen werden, die durch häufige Versetzung und Wohnortwechsel entstehen. Es ist kein Zubrot zu den normalen dienstbezügen oder eine Bezuschussung der Fahrten Wohnort-Dienstort.
Ihre täglichen Kilometer setzen sie von der Steuer ab und holen sich das Geld wieder zurück. ::)
Hey, ja-danke ::)
Mir wurde das flasch erklärt. Habe heute mit jemanden von der WBV gesprochen und hat mir die Augen geöffnet.
Ich nahm an, dass es dieses Trennungsgeld grundsätzlich für SaZ`s gibt die keine Gemeintschaftsunterkunft in der Kaserne haben.
Also sry., Missverständnis!!!