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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Crowbar am 12. Dezember 2009, 16:24:20

Titel: Wiederaufhebung des DU Verfahrens...
Beitrag von: Crowbar am 12. Dezember 2009, 16:24:20
Hallo!

ich habe mal eine Frage! ich bin vor 2 Jahren Dienstunfähig geschrieben worden! Ich fühle mich nun wieder Verwendungsfähig und stelle mir die Frage ob es möglich ist, das ich meinen Dienst wieder aufnehmen kann! Ich würde mich über eine antwort sehr freuen!

grüße
Titel: Re:Wiederaufhebung des DU Verfahrens...
Beitrag von: MediNight am 12. Dezember 2009, 16:29:18
Das ist im Prinzip genau das gleiche, wie die ewigen "Ich will nachgemustert werden"-Threats!

Beantragen Sie beim KWEA unter Angabe STICHHALTIGER Gründe (Ärztliche Atteste, Befunde, etc.) eine Nachmusterung und bewerben Sie sich dann erneut! Ihr "alter" Vertrag mit der Bundeswehr wurde bei Ihrem Ausscheiden aus dem Dienst aufgehoben und kann nicht "wiederbelebt" werden! Wenn die Bundeswehr Sie einstellt, dann als Wiedereinsteller, allerdings nur mit "T 2" oder besser!