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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 15:36:47

Titel: Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 15:36:47
Hi.

Befinde mich momentan auf BCE Lehrgang , wobei ich schon 2x durch die 90/5 gefallen bin / nun Ausnahmegenehmigung habe.

Problem dabei: Gesichtsfeld! Durch mein Schielen rechts wäre mein räuml. Sehen sehr stark eingeschränkt. Sprich ich kann nicht Spiegel kucken und vorderen Bereich beobachten oder umgekehrt , was auch ein Einschätzen von Längen abartig erschwert.

Ich habe keine Lust mich mit Müh und Not dadurch zu schlängeln und überall anzuecken.

Bin eigentlich immer einer der vorne mitschwimmt , wobei das jetzt ein richtig unwohles Gefühl für mich ist.

Nächste Woche wird der ZgFhr mitfahren um sich ein Bild zu verschaffen.

Ich gebe mir Mühe aber sage selbst die Welt zum PKW ist zu groß , wobei ich das tadellos fahre.

Meine Absicht wäre es mich auf BC runterstufen zu lassen , da ich ja den Auftrag BCE erhalten habe.

Am allerwohlsten(aber halt wahrscheinlich peinlich , da Chefwechsel) wäre mir rein B!

Was müsste ich da machen? MilBögen und schnelle Überprüfungsfahrt?

Es nützt ja nichts , wenn ich BCE schaffen würde , aber früher oder später schreiben muss , weil ich irgendwo gegen fahre!!!

Sehe eigentl. nicht ein warum ich auf den Lehrgang bin , da a)ausreichend Kraftfahrer und b)keine dienstl. Notwendigkeit für meinen FA Posten.

Habe halt Angst mich mit nicht bestandenem Lehrgang zu melden!
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. Dezember 2009, 16:44:17
Lieber TE,

einmal vorweg gesagt: ohne dienstliche Notwendigkeit gibt es auch keine Kraftfahrtausbildung bei der Bundeswehr. Auf Ihrem Dienstposten wird die Genehmigung BCE erforderlich sein, denn sonst würen Sie überhaupt nicht ans KFAusbZ kommandiert worden.

Insofern würde in letzter Konsequenz die Herunterstufung auf BC/B bedeuten, dass Sie eine Teilanforderung Ihres zukünftigen DP nicht erfüllen können und somit im Extremfall Ihre Eignung für die geplante Laufbahn entfallen. Das sollten Sie als eine mögliche Konsequenz bei Ihren weiteren Überlegungen mit einbeziehen.

Und wenn Sie überall vorne mitschwimmen: dann machen Sie doch Ihre Fahrerlaubnis, bekommen den Schein und können dann beruhigt ihre weitere Laufbahn angehen, die ja nicht das Kraftfahren als Hauptbestandteil haben wird.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 17:21:09
Mein FA soll weg sein, nur weil ich einen Lehrgang nicht schaffe, für den ich eine absolut schwammige Ausnahmegenehmigung habe?

Seit wann ist BCE für FJgFw pflicht?

Seit wann hat jeder FW BCE?
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 17:46:06
Warum werde ich auf einen Lehrgang geschickt , in dem ich aufgrund Sehschwäche 20-30% garnicht erkennen kann?

Ich habe doch eine AUSNAHME-Genehmigung!!

Sollte es nicht klappen und man mir deswegen an den Karren pissen , piss ich zurück
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: mailman am 17. Dezember 2009, 18:09:42
Du weißt sicher das man einen Saz in den ersten 4 Dienstjahren entlassen kann.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: bayern bazi am 17. Dezember 2009, 18:10:08
das geht gaaaaaaaaaaaanz einfach

für die planstelle xyz ist die atn   4711 erforderlich


hat man nich die 4711 - -->   dann keine beförderung

ist  der soldat saz 4 - 12 und er schaft es nicht die erforderlichen qualifikation zu bekommen


pech gehabt - dann kann der bund sich von dem kameraden gaaaaanz leich trennen  ;D ;D
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BulleMölders am 17. Dezember 2009, 18:11:41
Klasse, da wird eine Frage gestellt, es kommt eine Wertneutrale Antwort und die einzige Reaktion darauf ist rumpöbeln.

Woher soll den hier jemand wissen, warum Sie eine Ausnahmegenehmigung haben und warum für Ihren zukünftigen Dienstposten der Führerschein so wichtig ist, dass sie diese halt haben?

So etwas wird Ihnen wohl nur jemand beantworten können, der einblick in Ihre Akte hat. Also ab zum Chef und den mit der Frage löchern.
Am besten ist es dann, wenn Sie bei einer unbefriedigenden Antwort für Sie ihn auch gleich anpissen!
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. Dezember 2009, 18:11:46
Allein aufgrund Ihrer Einlassung hier kommen mir erhebliche Zweifel, ob Sie überhaupt intellektuell und reifemäßig in der Lage sind, als FJgFw auf Soldaten "losgelassen" zu werden!

Wenn Sie etwas nicht verstehen, ist es eine Sache, wie Sie damit umgehen (wollen) etwas ganz anderes. Auf Ihre Weise werden Sie allerdings keine offenen Türen einrennen...

Sie besuchen das KFAusbZ allein deswegen, weil für Ihre Verwendung/Laufbahn der FS BCE vorgesehen ist, es gäbe sonst keinen anderen Grund für die Bundeswehr, diese Investition in Sie zu tätigen. Deshalb, anstelle herumzumäkeln, sollten Sie dankbar sein, dass Ihnen diese Ausnahmegenehmigung erteilt wurde! Nur weil Sie keine Lust zum Lehrgang haben (was mir eher den Anschein Ihres Anliegens hat!), sollten Sie nicht alles versuchen, um aus der Nummer herauszukommen.

Denn wie gesagt, wenn Sie diese Fahrerlaubnis nicht erwerben, erfüllen Sie einen Teil der Anforderungen Ihres zukünftigen DP nicht - und die möglichen Konsequenzen habe ich Ihnen aufgezeigt. Nicht mehr und nicht weniger.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: Flexscan am 17. Dezember 2009, 18:13:38
Zitat von: miguhamburg1 am 17. Dezember 2009, 18:11:46
Allein aufgrund Ihrer Einlassung hier kommen mir erhebliche Zweifel, ob Sie überhaupt intellektuell und reifemäßig in der Lage sind, als FJgFw auf Soldaten "losgelassen" zu werden!

Diese Frage stellen wir uns hier schon etwas länger...  ::)
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 18:15:47
Ich setzte ALLES dran den Lehrgang zu bestehen , fühle mich aber einfach nicht in der Lage das Fahrzeug irgendwann mal sicher führen zu können , da ich vieles nicht sehe(n kann)
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. Dezember 2009, 18:20:52
Dann konzentrieren Sie sich einschließlich auf dieses Ziel und verwerfen alle Gedanken an Anderes!

Da Sie in Ihrer zukünftigen Verwendung nur im Ausnahmefall einen LKW (mit Anhänger) - und dann auch nicht dauerhaft - werden fahren müssen, verschwenden Sie daran keine Gedanken. Aber z.B. wird es vorkommen können, dass Sie den 2 Tonner Ihrer FJgKp beim BesAngTD mal durch den T-Bereich Ihrer Liegenschaft bewegen müssen, weil dessen MKF erkrankt ist... Das sollte doch wohl nicht zu viel für einen Feldwebel sein!
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: Timid am 17. Dezember 2009, 18:23:03
Zitat von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 18:15:47Ich setzte ALLES dran den Lehrgang zu bestehen , fühle mich aber einfach nicht in der Lage das Fahrzeug irgendwann mal sicher führen zu können , da ich vieles nicht sehe(n kann)

Da gibt es einen ganz einfachen Weg: Du meldest dich bei deinem Fahrlehrer bzw. dessen direktem Vorgesetzten und schilderst deine Sicht der Dinge, weshalb du dich nicht in der Lage siehst, das Fahrzeug sicher zu führen, und dass du vom Lehrgang abgelöst werden bzw. nur die Prüfung C absolvieren möchtest. Alles weitere nimmt dann seinen Lauf ...

Mir stellt sich nur die Frage, wie du, mit eingeschränkter Sehkraft und Sichtfeld, als Personenschützer deinen Dienst leisten können sollst?


Ach ja: Feldjägerfeldwebel konnte man schon vor wenigstens 8 Jahren nur mit bestandenem BC(E)-Lehrgang werden ...
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 18:27:41
Ich werde wirklich ALLES! daran setzen! Nur schlägt die momentane Situation auch sehr meine Nerven an!

Schlimmster Fall: Ich gehe nur mit B nach Hause. Würde ich meine Stelle als Fw verlierenen?

Wir haben in der Kp genug Kraftfahrer!

Und wie soll ich das dem Chef erklären?

Persschutz: B , guter Schütze , geistig und körperlich fit...steht da was von BCE? Halt ins Profil passen!!!

Nächste Woche fährt schon der ZgFhr mit zwecks Ablösung/Herunterstufung! Garkein gutes Zeichen!
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: Timid am 17. Dezember 2009, 19:10:59
Zitat von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 18:27:41Würde ich meine Stelle als Fw verlierenen?

Da du noch in der Ausbildung bist, und wenn der Lehrgang Teil dieser Ausbildung ist, du damit also deine Ausbildung nicht erfolgreich wirst beenden können - was meinst du? Tipp: migu hat in seinem ersten Beitrag genau dazu was geschrieben!

ZitatWir haben in der Kp genug Kraftfahrer!

Was ist denn das für eine Ausrede? Wenn der Dienstposten Ausbildung x voraussetzt, dann setzt er die voraus - egal, ob es noch 20 Andere in der Kompanie gibt, die diese Ausbildung haben! Es geht in dem Fall definitiv nicht darum, was die Kompanie für Fähigkeiten zur Verfügung stellen kann, sondern darum, welche Fähigkeiten du, als Einzelperson, hast!

ZitatUnd wie soll ich das dem Chef erklären?

Wie wäre es mit der Wahrheit?

ZitatNächste Woche fährt schon der ZgFhr mit zwecks Ablösung/Herunterstufung! Garkein gutes Zeichen!

Richtig.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 20:06:16
Was soll ich tun???

Uffz Stellen gibt es keine und mein DP muss ja weiterhin besetzt werden. Werden das Dingens eh nie fahren müssen und habe ansonsten sehr gute Bewertungen. Nur deswegen bin ich dann kein FA mehr?

Da muss es doch auch Ausnahmen geben

ICh kann nicht mehr als mir Mühe geben!

Bin als einer der besten FA´s in der Kp bekannt.

Man bricht mir VÖLLIG das Genick , weil ich schlecht sehe?

Und wo steht geschrieben , dass BCE zwingend ist?

Viele OF und HF haben bei uns kein BCE
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: bayern bazi am 17. Dezember 2009, 20:15:58
und nun zum letzten mal !!!!!!!!!!!!!!!!!!   >:( >:( >:( >:(

wenn eine von 1000 verschiedenen vorraussetzungen für eine beförderung/ausbildung/stellenbesetzung nicht gegeben ist



KANN


die bundeswehr sie

entlassen .


ENDE GELÄNDE
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 20:26:42
Sie KANN! Verstanden!

Ich habe eine AUSNAHME-Genehmigung! Und noch schwammig dazu!

Die Bundeswehr hat mich mit dem Sehmangel auf dem Dienstposten eingestellt!

Bedarf der BW dürfte bekannt sein.

Denke da würde der BW Verband noch ein Wörtchen mitsprechen!

Und wenn steht was geschrieben Pflichtvoraussetzung: BCE-Tauglichkeit und NICHT BCE-Kraftfahrfähigkeit
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: TheAdmin am 17. Dezember 2009, 20:31:48
Wenn du mit den Antworten nicht zufrieden bist, dann such dir jemanden, der dir deine gewünschten Antworten gibt. Ich empfehle hier immer Mutti, die ist meistens zu sowas bereit.

Solltest du entgegen allem, was wir von dir wissen aber eine auf Erfahrung und Vorschriftenlage beruhende Antwort bekommen wollen, dann hast du diese unter Berücksichtigung deiner Aussagen bekommen! Nur sind deine Aussagen ziemlich dünn (auf Ausnahmegenehmigung pochen aber nichtmal verraten, worauf die sich bezieht).

Ich würde jedoch bei dem aktuellen Stand empfehlen den Dienst bei der Bundeswehr aufzugeben und sich einer französischen Einheit anzuschließen.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 20:37:20
Ausnahmegenehmigung: Schielen , räuml. Sehen zu eingeschränkt , keine Pylometrie oder wie es heißt

BCE ist in der FJgFw Laufbahn eingeplant , aber keine Voraussetzung!

Sonst hätten nicht 40% unserer OF , die von Anfang an FJg sind , kein C
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BirgerB am 17. Dezember 2009, 20:39:16
Dann haste deine Frage doch schon selbst beantwortet.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: wolverine am 17. Dezember 2009, 20:45:17
Zum allerletzten Mal: Betrachten Sie sich, Ihren bisherigen Werdegang und Ihre Beiträge in diesem und in anderen Boards einmal - nur ein einziges Mal - nüchtern und halbwegs objektiv. Bisher haben Sie mit allem - ausnahmslos mit allem! - immer Probleme gehabt und überall um Hilfe gebeten. Jede Ausbildung und jeden Handzettel haben Sie sich zig mal absegnen lassen. Als Supersportsoldat konnten Sie erst nicht schwimmen, dann die Technikdisziplinen nicht. Das alberne Geblubber wegen Ihrer Versetzung wegen Ihrer "Unterforderung". Für den Springerlehrgang sollte es dann unbedingt eine Ausnahme werden; jetzt haben Sie eine Ausnahme für den BCE und reiten darauf herum und jammern wie ein Kleinkind! Sie sind zwar immer "ganz weit oben" mit "Spezialausrüstung" und "modifiziertem Schwarzzeug" schießen aber nur einmal im Jahr und können nicht wirklich sehen und keinen Sprudellaster durch eine Altstadtstraße kutschieren.
Sobald die Bw Ihnen vielleicht auch das aktuelle Versagen nachsieht, werden Sie wahrscheinlich sofort den Antrag auf Personenschutz oder sonst irgendwelche Sonderausbildung stellen und wieder ein Riesenfass aufmachen, wenn man Sie auf Grund Ihrer bisher gezeigten "Leistungen" für unqualifiziert hält. Gehen Sie einmal in sich und fragen sich selbst, was Sie denn eigentlich selbstständig und ordentlich können! Für die Armee sind Sie bisher eine schlichte Belastung, der nur Arbeit macht und Ressourcen bindet!
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 21:09:51
Alles klar! Ohne mich persönlich zu kennen...Am Besten mal mit einem Vorgesetzten reden oder andere FA´s ankucken.

Thread kann dicht gemacht werden;)
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: wolverine am 17. Dezember 2009, 21:37:27
Ich befürchte, dass ich Sie mittlerweile besser kenne, als Sie sich selbst! Wenn Sie auch nur den Durchschnitt der heutigen FA darstellen, dann arbeiten Sie mittlerweile in einer mildtätigen Einrichtung für soziale Grenzfälle und unvermittelbare Arbeitssuchende und nicht mehr in der Armee, der ich seit nunmehr über 20 Jahren die Treue halte.
Und noch ein wirklich Allerletztes: Ich war schon überall, wo Sie sich in Ihrer verqueren Selbstwahrnehmung hinwünschen!
Und wenn ich "vielleicht ´mal mit einem Vorgesetzten rede", dann beten Sie, dass ich mich nicht direkt anden "General der Feldjäger" wende und ihm eine ganz persönliche Einschätzung über einen ganz bestimmten Soldaten mitteile! So weit sitzt der nämlich gar nicht weg.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 21:40:08
Trotzdem kennen wir uns nicht persönlich. Da würde sich so manches anders darstellen!


Sei dies einfach mal so dahingestellt!

Wenigstens im 1. Part ihres letzten Posts sind wir uns total einig!
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 21:47:55
Weiss nicht was Drohungen im Internet sollen!

Sie haben ja selbst die FA Geschichte kritisiert!

Ein solches Vorgehen wäre bei Tausenden mit Sicherheit angebrachter!

Lob für mich , Armutszeugnis für die momentane Situation , sehen Sie es wie Sie wollen;)
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: ulli76 am 17. Dezember 2009, 22:12:47
Wie willst du denn an die Ausnahmegenehmigung gekommen sein?
Die ist für den Ersterwerb eines Führerscheins nicht vorgesehen. Und schon gar nicht wenn man so schlecht sieht.
Du selber wirst an der Ausnahmegenehmigung doch wohl beteiligt gewesen sein.

Und es hilft tatsächlich nur mal mit deinen Vorgesetzten zu sprechen, wie wichtig der BCE für deinen DP ist. Wenn er sehr wichtig ist und du dem nicht gewachsen bist, kannst du entweder umgeplant oder eben auch entlassen werden.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: engsen am 17. Dezember 2009, 23:38:59
....andere würden sich freuen, wenn sie auf so einen lehrgang dürften. Sieh es als Geschenk an, und mach das beste drauß!

...kann doch nicht so schwierig sein ??
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: snake99 am 18. Dezember 2009, 08:25:03
@BravoCharlie

Ausnahmegenehmigung hin oder her ... wenn es begründete Zweifel gibt, dass sie ein Fahrzeug der Klasse BC(E) nicht sicher und der StVO gerecht bewegen können, werden sie keine BCE Fahrerlaubnis bekommen. Spätestens der vereidigte Prüf-Offz wird dies dann zu entscheiden haben und vor allem auch tun ;)
Hinzukommt, dass ich es noch nie gehört habe, dass ein Soldat oder Zivilist eine Fahrerlaubnis bekommen hat, wenn er nur eingeschränkt sieht ... um es krass auszudrücken, ich habe noch nie einen Blinden hinter dem Steuer eines KFZ gesehen ;)

Und was die ATN an sich angeht ... bayern bazi hat alles dazu gesagt! Die ATN scheint mit ihrem DP verbunden zu sein, bekommen sie diese nicht, haben sie unter Umständen ein Problem, doch das entscheidet dann die Bw. Sie wären nicht der erste SaZ, der wegen bisher unerkannten körperlichen / gesundheitlichen Einschränkungen ggf. aus dem Dienst der Bw entlassen wird, welches auch vollkommen rechtens wäre, da sie eine an sie gestellte Anforderung nachweislich nicht erfüllen können ;)

Sollten sie sich auch im Dienst ihren Kameraden und vielleicht sogar Vorgesetzten so gegenüber benehmen wie sie es hier tun, würde es mich nicht wundern, wenn sie bald wieder Zivilist sind ;) Man kann nämlich auch im Nachhinein wegen "charakterlicher Nichteignung" entlassen werden ;)

Und Just for Info:
Sie haben sich bereits hier mit Usern angelegt, die über wesentlich mehr Dienstzeit und somit Erfahrung verfügen als sie ;) Man munkelt, dass sogar einige hohe Offiziere im Generalstabsdienst hier unterwegs sind ...  
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: Fitsch am 18. Dezember 2009, 08:52:45
und um das ganze mal aus nem anderen Blickwinkel zu betrachten:

BC hält die Schnauze, besteht irgendwie durch die Prüfung, muß im Dienstbetrieb nen LKW umparken, überfährt dabei ein Schwung Rekruten und redet sich dann mit seiner Sehschwäche raus.

Was dann folgt wird sicher Kamerad Wolverine abschließend aufzeichnen können.

Annahme B:
BC geht zum dynamischen schießen. Dabei erschießt er aus Versehen seinen Nebenmann aufgrund seiner Sehschwäche.


Horrido
Fitsch
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: snake99 am 18. Dezember 2009, 09:04:32
Fitsch, du bringst es sehr gut auf den Punkt ....

BravoCharlie meint wohl, dass die Bw nichts besseres zu tun hat, als ihm persönlich ans "Bein pissen" zu wollen. Dass es schlicht weg um die allgemeine Sicherheit sowie die Sicherheit im Strassenverkehr geht, scheint er noch nicht ganz verstanden zu haben ;)

Ebenfalls wage ich es zu bezweifeln, dass er das Prinzip von zu erfüllenden Anforderungen noch nicht ganz begriffen hat. Wenn man etwas nicht erreicht, obwohl man die Chance dazu bekommen hat, dann soll man sich auch nicht wundern, wenn man das gesetzte Ziel dann ebenfalls nicht erreicht bzw. es einem verwehrt wird. Ausnahmen bestätigen zwar die Regel, doch wie der Name es schon sagt, es sind anspruchslose Ausnahmen ;)   
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: schlammtreiber am 18. Dezember 2009, 09:09:31
Zitat von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 20:06:16
Bin als einer der besten FA´s in der Kp bekannt.

Ich dachte Du bist als "Knetkopf" bekannt?    ???

ZitatMan bricht mir VÖLLIG das Genick , weil ich schlecht sehe?

Du kannst nicht gerade genug gucken um ein Kfz zu lenken aber willst mit der Schußwaffe in der Hand Leben schützen? Shit.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: Fitsch am 18. Dezember 2009, 09:34:38
Zitat von: BravoCharlie am 17. Dezember 2009, 20:06:16
Was soll ich tun???
... Man bricht mir VÖLLIG das Genick...

irgendwie muß man das Problem ja lösen, Rückgrat scheint ja keins vorhanden zu sein  ;D ;D ;D ;D ;D ;D
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: snake99 am 18. Dezember 2009, 10:17:31
@BravoCharlie

Ich habe mir gerade mal ihre bisherigen Postings in diesem Forum angeschaut. Unter anderem bin ich dabei auf ihr "KSK Thread" gestoßen ... es mag sein, dass ich sie vollkommen falsch einschätze, doch nachdem ich einiges gelesen habe scheinen sie über eine enorme Selbstüberschätzung zu leiden ... vielleicht nehmen sie dies einfach mal als Anstoß wahr, sich Gedanken zu machen. Offensichtlich hegen auch noch andere User meinen Verdacht, wie man aus den Kommentaren erahnen kann ....  

Ist nicht böse gemeint, nur ehrlich und offen formuliert.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: ulli76 am 18. Dezember 2009, 15:00:09
Übrigens musst du es melden, wenn sich Umstände ergeben, die darauf hinweisen ,dass du gesundheitlich für den MKF II nicht geeignet bist.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: BravoCharlie am 18. Dezember 2009, 15:15:15
Habe die 90/5 BCE und zivile Fahrerlaubnis B - wieso sollte ich nicht MKF tauglich sein?

Es ist zwar eine AUSNAHME-Gehnehmigung , aber immerhin eine GENEHMIGUNG.

Ich sage doch nur, dass es einen Grund haben muss, wenn man mehrmals durch das Gesichtsfeld fällt.

Ausnahmegenehmigung:

Wurde zur Fallschirmjägertruppe versetzt , sollte nach Pfullendorf und wurde von daher abgelöst , dass BCE für alle FschJg-FA eine Pflichtvoraussetzung ist. Ob ich den Lehrgang bekommen würde , wären 2 paar Schuhe.
Chef hat eine Befürwortung geschrieben , sowie der LSO(zivile Richtlinien liege ich drin , BW-technisch deutlich drüber) und wurde dann trotzdem in meine alte Gattung zurückversetzt , da die Ausnahmegenehmigung Zeitpunkt x(Deadline) überschritten hat.
SDBw hat mir zu dem Zeitpunkt zugesichert ohne 90/5 trotzdem FJg sein zu können , da dienstlich nicht so notwendig wie bei den Fallis und ich ja mit dem Mangel eingestellt wurde. Wäre kein FJg-DP offen gewesen , Folge: Versetzung auf einen Dienstposten , für den ich körperlich ungeeignet bin , Folge: DU-Verfahren!!!

Momentane Lage: Nächste Woche fährt der ZgFhr mit , da nicht davon auszugehen ist , dass ich BCE schaffe!

Absicht ist es mich auf BC herunterzustufen , was ich mir absolut zutraue. BCE - nein.

Den entgültigen Entschluss(doch BCE oder im schlimmsten Falle nur B) trifft dann aber der ZgFhr.

Ein 2. Versuch kann es auch schlecht geben , da Ende Jan. Lehrgangsschluss und ich ab 2.3 alle laufbahnrelevanten Lehrgänge am Stück mache
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: mailman am 18. Dezember 2009, 15:18:33
Zwischen CE und C ist ja auch soo viel Unterschied.
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: Andi am 18. Dezember 2009, 15:20:33
So, und nach munterem Herumgeplärre und nachdem das popcorn mal wieder ausverkauft ist mache ich hier dann mal dicht. Ein denkwürdiger Thread, in dem sich ein zukünftiger Ausbilder, Erzieher und Führer vor der gesamten Internetwelt zum Affen gemacht hat ist damit abgeschlossen.

Und ja, ein FJgFw, der im Einsatz keinen Dingo führen kann ist defacto nicht feldjägerdiensttauglich.
Und jemand mit einer Sehschwäche, die ihn dermaßen daran hindert die Realität wahrzunehmen wird auch kein Personenschützer.

Gruß Andi
Titel: Re:Rat BCE
Beitrag von: ulli76 am 18. Dezember 2009, 15:27:07
Hä? Was denn nu? Hat du die Anforderungen an das Sehvermögen gemäß Anlage 6 FeV nun erfüllt, oder nicht. Übrigens sind auch für die Bundeswehr die zivilen Voraussetzungen bindend. Wie willst du denn deutlich über den Bw- Richtlinien liegen und die zivilen erfüllen? Das sind die gleichen. (Teilweise werden Führerscheinbewerber zum zivilen Augenarzt geschickt, da es eben zivile Anforderungen sind)
Wenn du die Anforderungen erfüllt hast, brauchst du doch keine Ausnahmegenehmigung. Und wie gesagt: Für FS-ERsterwerber gibt es grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigungen.

Auf den B wirst du sicher nicht einfach zurückgestuft- dafür musst du nämlich mit nem zivilen Führerschein nicht in die Bw- Fahrschule.
Und die Tauglichkeit unterscheidet nur nach KFV I und II. Bei II gibt´s noch die Besonderheit der Klasse D. Wenn du für BCE nicht geeignet ist, wirst du auch nicht den BC machen können.
Außerdem ist das insgesamt völliger Quatsch- wenn du Probleme mit dem Gesichtfsled/Stereosehen- was auch immer hast, macht es keinen Unterschied, ob du noch nen Hänger dran hast oder nicht.

Und was hat der Zugführer damit zu tun? LEtztendlich sieht doch der Fahrlehrer, ob du es gebacken kriegst oder nicht (oder halt am Ende der Prüfer)

Irgentwie drängt sich mir der Verdacht auf, dass du es mit dem Tonnerfahren einfach nicht gebacken bekommst.
- wie so viele andere Dinge auch.

Sorry, Andi, hatte den Beitrag schon fertig...