Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Weezy am 18. Dezember 2009, 02:10:15

Titel: Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Weezy am 18. Dezember 2009, 02:10:15
Hi Jungs und Maedels,

hab mal ne Frage und zwar:

Nach der Grundausbildung, besteht da die moeglichkeit noch weiterhin in der Kaserne zu wohnen? Z.b. natuerlich auch gegen Kosten?
Z.b. fuer ein paar Monate, bis ich ein Haus oder eine Wohnung dort gefunden habe? Oder gibt es da spezielle Unterkuenfte dann noch die man nutzen kann?? Oder muss ich das mit einer Wohnung bzw. Haus vorher bzw. waehrend der Grundausbildung alles klaeren?

Oder bleibt sowieso erst eine Gewisse Zeit in der Kaserne? Irgendwie habe ich diese Frage noch niemanden gestellt? hehehe

Bin 29 Jahre alt, SAZ12 Feldwebel Laufbahn
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 18. Dezember 2009, 06:00:02
Also natürlich kann man in der Kaserne wohnen so lange genug Unterkünfte vorhanden sind.
Kosten wird es ca 100 € im Monat.Es nimmt sich ja nicht jeder Soldat eine Wohnung am Standort sondern viele wohnen in der Kaserne und pendeln am Wochenende nach Hause.Wenn sie mit UKV eingestellt worden sind, bietet ihnen die BW einen Makler an der ihnen bei der Suche hilft.
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Weezy am 18. Dezember 2009, 08:17:56
Hey,

danke fuer die schnelle Antwort.

Naja, 12 Jahre lang wollte ich dann doch nicht in der Kaserne Wohnen hehe
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Andi am 18. Dezember 2009, 15:22:54
Da du 29 bist wird dir nur auf Lehrgängen automatisch eine Unterkunft gestellt. Alles andere musst du beantragen! Ohne Antrag, kein Entscheid, keine Unterkunft.
Und es gibt viele Kasernen in denen du keine Unterkunft bekommen wirst, weil die Kapazitäten nicht ausreichen.

Gruß Andi
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Weezy am 18. Dezember 2009, 23:36:23
Hi Andi,

danke fuer den Tipp, dann werde ich mich aufjedenfall um alles rechtzeitig kuemmern.
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: RekrKp8 am 19. Dezember 2009, 11:43:15
Wie? 29 Jahre alt, jetzt Grundausbildung und SaZ12? D.h. das Dienstzeitende liegt jenseits der 40? Bemerkenswert!
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 19. Dezember 2009, 12:12:50
Wie soll das überhaupt gehn.
Mit 29 Jahren und Feldwebel kann ja nur Wiedereinsteller sein und diese haben doch schon eine AGA gemacht?
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: mailman am 19. Dezember 2009, 12:22:18
Nein man kann auch mit höherem Dienstgrad einsteigen ohne WE zu sein.
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: RekrKp8 am 19. Dezember 2009, 12:52:50
Vielleicht ist das ja nicht mehr so, aber wenn man das 40. Lebensjahr überschritten hat, wird man doch automatisch Berufssoldat?
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Weezy am 19. Dezember 2009, 12:54:47
Hi,

ich bin kein wiedereinsteller. Von daher auch noch keine Grundausbildung gemacht. Ich habe nur abgeschlossene Berufsausbildung. War alles kein Problem, auch nicht mit den 12 Jahren. Hatte mich auch beworben als ich noch 28 war. Aber ihr wisst ja wie lange manche dinge da dauern. Erst hatten Sie mir gute Chancen fuer diesen Oktober mit Dienstbeginn gegeben, jetzt ist es der April 2010 geworden. Aber ich bin froh das ueberhaupt alles noch so gut geklappt hat.
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 19. Dezember 2009, 14:08:03
Und wie kommt man so lange Zeit um den Wehrdienst herum?
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Weezy am 20. Dezember 2009, 02:46:09
Ich hab mein Dienst schon geleistet fuer den Staat als Zivi damals :)
Wuenschte aber ich waere gleich zur Bundeswehr gegangen damals, naja, besser spaet als nie sag ich da nur hehehe
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 20. Dezember 2009, 12:17:39
Ich will sie jetzt nicht persönlich angreifen aber wie kommt man dazu erst zu verweigen und dann doch zur BW zu gehn.
Zu verweigern ok wenn Gewissensgründe da sind den Dienst an der Waffe zu leisten kein Thema dafür gibt es ja den Ersatzdienst, aber dann Jahre später wieder umzuschwenken für mich persönlich geht sowas gar nicht.Man kann nicht erst den Dienst wegen Gewissensgründe verweigern und diese Gewissensgründe dann später ablegen.
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Timid am 20. Dezember 2009, 12:29:28
Zitat von: Rollo83 am 20. Dezember 2009, 12:17:39Man kann nicht erst den Dienst wegen Gewissensgründe verweigern und diese Gewissensgründe dann später ablegen.

Doch, kann man! Das Gewissen hat man nicht vor der Geburt eingepflanzt bekommen, und es ist auch nicht für alle Zeiten in Stein gemeißelt! Also spar dir bitte solche Kommentare!
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 20. Dezember 2009, 12:37:17
Naja seh ich irgendwie nicht so und ich hab extra geschrieben das sich der TE nich angegriffen fühlen soll.
Ausserdem ist das nur meine Meinung.Ich wollte eigentlich auch auf etwas Anderes hinaus ich lass es aber lieber.
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: ulli76 am 20. Dezember 2009, 12:48:32
Aber Weezy geh wirklich in dich, ob die Bundeswehr das Richtige für dich ist und nicht nur ein attraktiver Arbeitgeber wegen der Ausbildung und dem zunächst hohen Gehalt.

Wir haben grad die Entlassung eines Ex-Zivis wegen Dienstunfähigkeit durch, bei dem schon in der AGA klar war, dass er mit dem System Bundeswehr nicht zurecht kommt. Aber die ZAW hat er natürlich schön mitgenommen und dann fiel ihm auf dass es doch nicht geht.
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 20. Dezember 2009, 12:51:17
Diese muss er doch hoffentlich zurück zahlen oder?
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: ulli76 am 20. Dezember 2009, 12:53:33
So weit ich weiss nicht.
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: mailman am 20. Dezember 2009, 13:14:51
Bei KDV müßte er es zurück zahlen. Da gab es doch vor ein paar Jahren mal diesen PIloten..
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: ulli76 am 20. Dezember 2009, 13:22:45
Auch das scheint sich geändert zu haben. Hintergrund ist wohl, dass keiner aus finanziellen Gründen gezwungen ist weiter gegen sein Gewissen Dienst zu tun. Eine belastbare Quelle dazu hab ich aber nicht.
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Rollo83 am 20. Dezember 2009, 13:29:58
Jetzt kann man sich ja wieder das Sclimmste zusammen reimen wenn man möchte.
Ausbildung mitnehmen, danach BW verlassen und zack hat man eine anerkannte Ausbildung mit vollem Gehalt bekommen.
Naja man darf nicht vom schlimmste aus gehn aber heut zu Tage gibt es genug abgezockte Leute.
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Weezy am 20. Dezember 2009, 19:11:49
Hi,

es geht mir nicht ums geld. Ich bin finanziell unabhaengig und meine entschridung 1998 war nicht gegen die bundeswehr sondern fuer den zivildienst, da ich den vorort leisten konnte und nebenher in der firma meines vaters helfen konnte, der mich brauchte. Eine berufsausbildung habe ich ja. Und  ich bin mir mit 29 jahren auch bewusst, auf was ich mich einlasse. Die bundeswehr hat mir schon immer gefallen. Ausserdem kann man ja auch mit 29 eine andere meinung haben als mit 17. Ich habe jetzt mehr lebenserfahrung, betrachte viele dinge anders. Und ich denke wer mit 29 frewillig zur bundeswehr geht und ein wenig was im kopf hat, der weiss auf was er sich einlaesst. Ich koennte auch zu anderen grossen firmen gehen, mache ich aber nicht, weil ich zur bundeswehr moechte um soldat zu werden. Sicher haben mir der psychloge und der offzier fragen ohne ende dazu gestellt, aber sie kamen zu dem ergebnis "wir wuerden sie gerne bei uns haben". Meine ex freundin ist beim amerikanischen militaer und ich habe freunde bei der bundeswehr, ich weiss was auf mich zu kommt und genau aus diesen gruenden moechte ich zur bundeswehr :)
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: Turmherr am 22. Dezember 2009, 09:05:21
klar, in erster Linie kommt beim Bund Kaffee trinken auf einen zu. Vielmehr passiert da insbesondere als Feldweber eh nicht...
Titel: Re:Unterkunft nach AGA?
Beitrag von: StOPfr am 22. Dezember 2009, 14:49:46
Zitat von: Turmherr am 22. Dezember 2009, 09:05:21
klar, in erster Linie kommt beim Bund Kaffee trinken auf einen zu. Vielmehr passiert da insbesondere als Feldweber eh nicht...
Falls das ironisch gemeint war fehlt der entsprechende Modus  :).