Moin, hab mal ne frage, und zwar bin ich zm 1.1.05 bzw 1.4.05 einberufen worden, wie sieht das aus , da ich im Dezember Vater werd, aber nicht verheiratet bin, muss ich noch zum Wehrdienst?
mailt schnell zurück!! danke
schnell heiraten! ;D
ich meine, dass nach den neuen einberufungsregeln auf verheiratete verzichtet wird. kinder spielen soweit ich weiss keine rolle.
der sinn dieser regel ist, die "schwemme" von wehrpflichtigen, die man nicht einziehen kann zu reduzieren. wobei es objektiv eigentlich nicht einzusehen ist warum ein wehrpflichtiger OHNE kinder freigestellt wird.
schon Vaterschaftsanekennung beim Jugendamt / Standesamt gemacht ?
nein, hab noch keine anerkennung gemacht. Ihr sagt alos das es schlecht aussieht?! Gibt es vieleicht ne möäglichkeit, das mein Arbeitgeber ein schreiben aufsetzten kann, das mir eine aufschiebung des einzuges gewährt wird?
man merkt glaub ich , das ich kein lust hab da hin zugehn *gg
Fitsch hat doch schon den Hinweis in die richtige Richtung gegeben. Wenn Du alleine oder gemeinsam mit Deiner Partnerin elterliche Sorge ausübst (auch ohne Verheiratet zu sein) wirst Du von der Wehrpflicht befreit (§11WPflG).
ZitatGibt es vieleicht ne möäglichkeit, das mein Arbeitgeber ein schreiben aufsetzten kann, das mir eine aufschiebung des einzuges gewährt wird?
Ja klar, wenn Deine Tätigkeit substanzielle Interessen der Bundesrepublik Deutschland berührt. Wenn Du also Fußball-Nationalspieler bist oder Beamter im Auswärtigen Amt... gute Chancen.
(Ansonsten kommt der Bw-Standard-Doppelbescheid: "1.Ihr Antrag ist abgelehnt, 2. Dieser Bescheid ist kostenfrei...")
Fitsch hat doch schon den Hinweis in die richtige Richtung gegeben
bestanden zu irgend einer Zeit mal Zweifel ? ;D ;D ;D ;D
@ Gast
geh zum Standesamt und mach eine Vaterschaftsanerkennung.
(Sei Dir aber über die Folgen im Klaren)
Wie alt ist denn das Kind?
Hat Deine Lebensgefährtin Dich nicht als Vater bei der Geburt angebgeben?
Horrido