Hallo Forum...
ich werde am 4.1.2010 mit dem Auto zur Kaserne fahren und daher den Bahngutschein bei der Kaserne als "nicht benutzt" wieder abgeben.
Jetzt habe ich irgendwo gelesen das bei Abgabe des Gutscheins in der Kaserne 20cent pro/km aber max. 130,00 € erstattet werden.
Stimmt das ?
MfG
Den genauen Betrag kenne ich nicht, aber man wird eine entsprechende Summe als Ausgleich bekommen, wenn man selbst mit dem Auto angereist ist.
Hierzu hätte ich auch eine Frage, bzw. möchte mich nur versichern.
Es ist doch so, dsa man während des GWD an den Wochenenden die Zugfahrt 2. Klasse nach Hause bezahlt bekommt, oder? Wie ist es wenn ich dort auch mit dem Auto fahren würde? Bekomme ich dies dann auch vergütet, oder gilt dies nur für die erste Fahrt zum Dienstantritt???
VG
p.s. sorry falls die Frage schon zig Mal gestellt und auch beantwortet wurde, aber der Threat hat sich hierzu gerade nur angeboten ;)
Nur für die erste Anfahrt wenn du den Gutschein nicht nutzt...
die Wochendfahrten mit dem auto werden nicht erstattet....
Alles klar, danke :)
hi leute, mal ne frage, zu welcher kaserne musst du denn?
Kein Problem...
hab ich hier alles in dem tollen Forum gelernt ;D
Zitat von: DrFlash am 18. Dezember 2009, 11:14:34Es ist doch so, dsa man während des GWD an den Wochenenden die Zugfahrt 2. Klasse nach Hause bezahlt bekommt, oder?
Jein.
Ein Grundwehrdienstleistender erhält einen Bahnberechtigungsausweis. Damit kann er kostenlos mit der Bahn zwischen Wohn- und Standort fahren (wenn die beiden Adressen nicht im selben Verkehrsverbund liegen).
ZitatWie ist es wenn ich dort auch mit dem Auto fahren würde? Bekomme ich dies dann auch vergütet, oder gilt dies nur für die erste Fahrt zum Dienstantritt???
Man bekommt einen monatlichen Mobilitätszuschlag, pro Kilometer Entfernung 51 Cent, aber erst ab 30km und nicht mehr als 204 Euro im Monat. Plus Bahnberechtigungsausweis. Mehr bekommt man nicht - Fahrten mit dem Kfz sind also "Privatvergnügen", die man von diesem Mobilitätszuschlag und seinem Sold selbst bestreiten muss.
Ausnahme sind dienstliche Reisen, also Dienstantritt und -ende oder Versetzungen/Kommandierungen an andere Standorte. Dafür kann man auch einen entsprechenden Beitrag erhalten, wenn man nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sondern mit dem Privat-Kfz fährt.
wie verhält sich das bei SAZlern?
das wüsst ich gern mal
gruß
Als SaZ ist das ein reines Privatvergnügen. Man kann allerdings unter bestimmten vorrausetzugnen einen Teil der BC übernommen bekommen.
Soldaten auf Zeit erhalten einen "Bahnberechtigungsausweis", der als Bahncard 25 gilt.
Seit wann?
Waren das nicht die GWDL wenn sie auf anderen Strecken Wohnort-Dienstort mit der Bahn unterwegs sind?
Ja und der gilt dann auch net als Bahncard sondern gewährt nur den Rabatt den eine Bahncard gewähren würde.
Zitat von: Flexscan am 18. Dezember 2009, 15:56:19Soldaten auf Zeit erhalten einen "Bahnberechtigungsausweis", der als Bahncard 25 gilt.
No way, Flexscan! No way!
Das ist der Bahnberechtigungsausweis für GWDL/FWDL, den Sie da beschreiben! SaZ können einen Zuschuss bis zur Höhe von 50 % der Kosten der BahnCard 50 erhalten und der Rest der Kosten kann dann bei der Einkommensteuererklärung gelten gemacht werden!
daher hab ich auch den Bahnberechtigungsausweis mit " " gekennzeichnet da mir der genaue Begriff nicht mehr einfiel.
OK Zuschuss wäre sicher angebrachter gewesen ;)
Nenen Flexi, keine faueln Ausreden im nachhinein ;)