Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Greni91 am 19. Dezember 2009, 19:25:51

Titel: Stabsunteroffizier nach SaZ 8 ??
Beitrag von: Greni91 am 19. Dezember 2009, 19:25:51
Hallo Leute,

Frage!!

Hab meine AGA jetzt hinter mir bin in die Inst gekommen, nun zu meiner Frage stimmt es das wenn ich jetzt SaZ 8 mache ich dan einen höheren Dienstgrad habe oder hätte ich das mit SaZ vor der AGA machen müssen #??

Könnt ihr mir das mal pls. erklären ??

Grüße
Titel: Re:Stabsunteroffizier nach SaZ 8 ??
Beitrag von: WausLG1 am 19. Dezember 2009, 19:27:40
wenn du dich deutlich ausdrücken würdest könnte man dir helfen...
Titel: Re:Stabsunteroffizier nach SaZ 8 ??
Beitrag von: Greni91 am 19. Dezember 2009, 19:35:38
Ich bin momentan ab dem 1.1.2009, Gefreiter

stimmt es das wenn ich jetzt SaZ 8 beantrage und das durch geht das ich dan einen höheren Dienstgrad habe oder wie ist das? oder bin ich dan einfach nur Gefreiter UA ?
Titel: Re:Stabsunteroffizier nach SaZ 8 ??
Beitrag von: mailman am 19. Dezember 2009, 19:41:51
Wenn du einen militärisch nutzbaren Beruf hast und einen höheren DG bekommst dann wirst du nachbefördert. Ansonsten würdest du Gfr UA werden.

Der Zeitpunkt spielt hierbei keine Rolle.