Hallo,
wie ihr sehen könnt, bin ich ganz frisch dabei.
Ich habe viele Fragen, auf die ich gern ein paar hilfreiche Antworten hätte (Wie alle hier ;) )
Zunächst schilder ich besser meine Situation:
Vor einigen Jahren habe ich mich ausmustern lassen (Kriegsdienstverweigerer), weil ich meinen schulischen Teil des Fachabiturs und eine Ausbildung als Mediengestalter, ohne Unterbrechungen, absolvieren wollte. Bei der Ausmusterung wurde mir bereits mitgeteilt, dass es ziemlich schade darum sei, weil ich eben gerade für den Beruf des Offiziers im fliegerischen Dienst die Grundvoraussetzungen mehr als erfüllen würde (dies nebenbei angemerkt).
Inzwischen habe ich beides abgeschlossen (Ausbildung, sowie Fachabitur) und möchte nun gerne meinen Traum vom Fliegen verwirklichen.
Gut, nun kann man sagen, dass ich diesen Traum auch woanders verwirklichen kann... Aber mir geht es im speziellen auch darum, dass ich eine fundierte und vor allen Dingen disziplinierte und hochwertige Ausbildung in diesem Bereich erhalten möchte.
Nun zu meinen Fragen:
1. Ich muss mich nachmustern lassen, das ist klar. Muss ich die Grundwehrzeit nachholen?
2. Ich bin vor einigen Tagen 24 geworden. Ist es für mich evtl. schon zu spät (falls ich die Grundwehrzeit nachholen müsste. oder wird diese angerechnet?)?
3. Wann sind die nächsten Bewerberrunden für die Eignungstests (bzw. kann ich mich erst bewerben, wenn ich meinen Grundwehrdienst absolviert habe, sofern ich ihn absolvieren muss?)?
4. Wie genau hat meine Bewerbung auszusehen?
Vielen vielen lieben Dank für die kommenden Antworten. Es werden sicherlich noch ein paar Fragen folgen, sobald ich das grundlegenste geklärt bekommen habe. :)
In Anbetracht dessen, dass sie 24 Jahre alt sind, ist der Grundwehrdienst für sie Geschichte. Sprich, selbst ohne KDV Antrag würde die Bw sie nicht mehr zum Grundwehrdienst (9 Monate) einberufen.
Wenn sie nun trotzdem zur Bw wollen, müssen sie als erstes ihren KDV Antrag widerrufen. Sofern sie den Dienst als Offizier im fliegerischen Dienst anstreben, würden sie sich als SaZ bewerben müssen mit einer mind. Verpflichtungszeit von 13 Jahren.
Auf www.bundeswehr-karriere.de stehen alle Informationen. Ggf. wäre jedoch ein unverbindliches Beratungsgespräch bei einem Wehrdienstberater erstmal wesentlich sinnvoller, bevor sie anfangen "Papier zu bewegen".
Es sei angemerkt, dass sie sich für den fliegerischen Dienst bewerben können, ob sie jedoch die Zulassung dafür erhalten, entscheidet einzig alleine das Auswahlverfahren, welches gerade für den fliegerischen Dienst recht umfangreich und anspruchsvoll ist.
Die nächste Deadline für Offz Bewerber ist der 01.03.2010.
Was hat Ausmusterung mit KDV zu tun? Ich dachte stets (und bin immer noch der felsenfesten Meinung), dass ich entweder ausgemustert werde oder aber eben einen KDV-Antrag stellen muss, um NICHT Wehrdienst leisten zu müssen, weil mir Gewissensgründe dies versagen.
Soweit ich den TE verstanden habe, hat er einen KDV Antrag gestellt und bezeichnet dieses als "ausgemustert".
Wehrdienst leisten übrigens beide. Sie verweigern nur den Kriegsdienst aber nicht den Wehrdienst.
Wer ist beide? Dachte, man nennt Zivildienst (§ 1 KDVG)?
Um sich über ihre Möglichkeiten zu informieren führt kein weg an www.bundeswehr-karriere.de vorbei und an ihren Wehrdienstberater, den sie in ihrem KWEA finden.
1. Wenn verweigert, dann Verweigerung widerrufen.
2. Wenn ausgemustert um Nachmusterung bitten und trifftige Gründe nennen, warum sich der Gesundheitszustand geändert hat.
2a. Wenn keine Nachmusterung durchgeführt wird, umplanen und zivile Ausbldung suchen.
3. Wenn wehrdienstfähigkeit festgestellt wird, Bewerbung als Offizier im fliegerischen Dienst und den est absolvieren.
Zitat von: RekrKp8 am 22. Dezember 2009, 10:38:26
Wer ist beide? Dachte, man nennt Zivildienst (§ 1 KDVG)?
Das düfte Wehrdienst als Ersatzdienst sein.
Vielen Dank schon einmal für die zahlreichen Antworten.
Um die Unklarheiten zu beseitigen:
Ich habe damals einen KDV-Antrag gestellt und wurde zum Bundeswehrarzt beordert.
Dort habe ich die reguläre Musterung mitgemacht und das anschließende Gespräch mit dem Arzt.
Dieser meinte, dass ich im Grunde genommen keinerlei Einschränkungen hätte (körperlicher Art) und hatte mich noch einmal gefragt, ob ich den KDV-Antrag nicht vielleicht doch noch zurückziehen möchte. Daraufhin habe ich ihm meine Gründe geschildert und der Arzt hat mich dann aufgrund des KDV-Antrages (so seine damalige Ausage) auf T5 gemustert. Im Musterungsbescheid ist zusätzlich noch vermerkt, dass ich diesen Antrag gestellt habe und gewisse Anlage war angefügt.
Von daher gehe ich persönlich davon aus, dass ich aufgrund des KDV-Antrages auf T5 gemustert wurde und diesen wiederrufen kann!?
Wie dem auch sei. Werde mich kurzerhand noch einmal mit einem Wehrdienstberater kurzschließen.
Genau, und je nachdem was der WDB ihnen sagt, können sie ja im Anschluß immer noch anfangen die jeweiligen Anträge zu stellen ....
So wie ich das verstehe wurdest du ausgemustert bevor der KDV Antrag anerkannt wurde. Wer T5 ist muss auch keine Zivildienst mehr leisten.
Von daher wird dir auch ein Widerruf ncihts bringen , sondern nur eine Nachmusterung.
Telefonisch hab ich mit meinem WDB schon gesprochen und dieser meinte, ich solle meinen KDV-Antrag zurückziehen. Auch der WDB meinte, dass ich wohl aufgrund des Antrages so gemustert wurde (Sicher sei er sich jedoch auch nicht).
So wie ich das sehe, werde ich meinen KDV-Antrag wiederufen und mich einfach nachmustern lassen. Sicher ist sicher.
Vielen Dank für die Antworten.
@snake99
Danke für den Tipp mit der Seite bundeswehr-karriere.de. Die habe ich bereits studiert :)
Alleine ein KDV Antrag begründet mit 1000%iger Sicherheit kein T5!
Da muss ich dir widersprechen ... ein Bekannter von mir sollte gemustert werden, der Arzt fragte ihn, ob er zur Bw will, er verneinte das, schwups stand T5 auf dem Musterungsbescheid ... mein Bekannter hätte zwar noch zusätzlich verweigern können, aber wofür wenn man T5 bekommen hat?
Zitat von: snake99 am 22. Dezember 2009, 13:58:03
Da muss ich dir widersprechen ...
Da musst Du nicht widersprechen, denn mailmanns Aussage ist absolut korrekt. KDV hat mit dem Tauglichkeitsgrad NICHTS zu tun. Wenn ein Musterungsarzt Personen ausmustert weil sie verweigern (oder auch umgekehrt) ist das schlicht und einfach ein Dienstvergehen ;)
Genau.
Sonst würde es ja jeder so machen und das ganze KDV Zeug wäre sinnlos
So sehe ich das auch. Aber wäre es das erste mal, das soetwas vorgekommen ist?
Besteht denn grundsätzlich eine Chance darauf, dass ich nachgemustert werden kann?
Ja - wenn du glaubhaft darlegen kannst, dass sich dein "Gesundheitszustand" seit damals entsprechend verbessert hat. Ansonsten wird im Zweifelsfall nach Aktenlage entschieden und der Antrag auf Nachmusterung abgelehnt.
Je nach dem was damals als Begründung reingeschrieben wurde, wird es schwierig davon zu genesen und damit hättest du dir selber einiges verbaut.
Wirst wohl erstmal rausfinden müssen, welches Gebrechen du hattest, das zur Ausmusterung geführt hat und dann darlegen warum und wie sich der Gesundheitszustand geändert hat.
Auch wenn es immer wieder Gerüchte gibt, dass KDV-ler einfach so ausgemustert werden, kann ich daran nicht glauben. Welchen Grund hätte ein Musterungsarzt dafür seinen Job zu riskieren? Ich halte das eher für eine "urban legend".
Nochmal: Die Musterung soll rausfinden, ob jemand gesund genug ist Wehrdienst zu leisten. Völlig unabhängig davon, ob er zum Bund geht oder nicht.
Übrigens kann man sich für eine Ausbildung zurück stellen lassen.
Also in meinem Musterungsbescheid standen keinerlei Gründe, die zum T5 geführt haben. Was beim Bund im System steht, weiß ich nicht.
Wie gesagt, war lediglich die Anlage zur KDV mit dabei. Das ist im Endeffekt doch das witzige an der Sache.
Ich bin ausgemuster. Im gutachten steht nichts weiter und die Anlage zum KDV hängt mit an.
Ich werde das erst einmal abklären lassen und dann weiter schauen.
Es reicht ja für dich auch zu wissen das du nciht wehrdienstfähig bist. Die genauen Gründe müßte man wohl erfragen.