Können die Kosten die man beim Bundeswehr Friseur oder beim Zivilen Friseur bezahlt hat im Refü erstattet werden?
Nein.
Kannst du als Werbungskosten absezten, frag mal Deinen Steuerberater.
Nur blöd, wenn man als GWDL keine Einkommensteuer zahlt und dementsprechend auch nichts absetzen kann. ;)
Wo steht das er GWDler ist?
Für SAZ usw weiter ist dies möglich. Oder hast du andere Infos?
Fakt ist wohl auch, dass GWDLer für die Zeit des Grundwehrdienstes wohl eher keine Lohnsteuer abführen und daher nicht einkommensteuerpflichtig sind! Ob der TE das nun ist oder nicht, ist da erst einmal uninteressant ;) !
Und ... JA, SaZ und BS können die Friseurrechnungen im Rahmen der Einkommensteuererklärungen geltend machen! Allerdings dürfte da der Aufwand größer als der Ertrag sein ;) !
Zitat von: RittervonWestfalen am 27. Dezember 2009, 10:44:11
Wo steht das er GWDler ist?
Für SAZ usw weiter ist dies möglich. Oder hast du andere Infos?
Ich empfehle dir dich bei jeder Antwort, die du hier gibst in die Lage des uninformiertesten anzunehmenden Users zu versetzen und deine Beiträge entsprechend zu formulieren. Sonst produzierst du nur Missverständnisse und Nachfragen. ;)
Welchen Status der TE hat wissen wir nichzt, wir wissen aber, dass nicht jeder Soldat Werbungskosten geltend machen kann kann, weil nicht jeder Soldat Lohnsteuer zahlt.
Gruß Andi
Den Schädel einfach vom Kameraden rasieren lassen, und das Problem ergibt sich gar nicht :D
Vielleicht möchte er auch derart Verluste abschreiben, dass seine AG aus der Gewinnzone kommt .... ;)