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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Fieweger am 05. Januar 2010, 14:01:15

Titel: SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: Fieweger am 05. Januar 2010, 14:01:15
Hey,

könnte mir bitte jemand von euch sagen, welche ZDV das ist, bzw. sogar einen Link dazu geben :)?
Wir sollen noch weiter zusammengepfercht werden und ich meine, da wir als SAZ ja auch für die Stube zahlen, dass wir da auch Anrecht auf gewisse m² haben...

Wer kann mir bitte Auskunft geben?

Mit kameradschaftlichem Gruß,
SG Fieweger
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: bayern bazi am 05. Januar 2010, 14:05:46
servus

probiers mal mit der zdv 10/5 innendienst ordnung
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: schlammtreiber am 05. Januar 2010, 14:08:39
Gibt es nicht eine ZDV "Leben in der militärischen Gemeinschaft"?

(deren Nummer ich nicht kenne...)
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. Januar 2010, 14:09:39
Da werden Sie nichts Passendes finden.

Für die Infrastruktur gibt es eine spezielle Vorschrift, in der der jeweilige Raumbedarf für Unterkunfts- und Büroräume systematisch aufgeführt ist. Diese Vorschrift heißt GMIF und Sie werden diese Vorschrift in Ihrem Bataillonsstab finden, wo das Thema Infrastruktur bearbeitet wird. Oft ist die beim TO oder im S 4 Bereich der Fall.

Die 10/5 regelt das Leben in der militärischen Unterkunft und ist eher die "Bibel des Spießes"...
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: bayern bazi am 05. Januar 2010, 14:14:12
Zitat von: schlammtreiber am 05. Januar 2010, 14:08:39
Gibt es nicht eine ZDV "Leben in der militärischen Gemeinschaft"?

(deren Nummer ich nicht kenne...)

des is die innendienstordnung 10/5 ;)
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: Andi am 05. Januar 2010, 14:38:32
Und nein, es gibt kein Anrecht auf eine bestimmte Quadratmeterzahl und es ist normal, wenn Mannschaften oder Unteroffiziere ohne Portepee auf 6 oder 8 Mann Belegung kommen - das kann selbst Generalen passieren.

Gruß Andi
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: Fieweger am 05. Januar 2010, 16:44:24
Danke schonmal für die Antworten...
Ich habe 10/5 auch ergoogelt, da war aber nichts drin, sogar vom selben Link :)...


Irgendwo habe ich aber auch mal gehört, wenn man enger "dauerhaft" untergebracht ist, kann man das, was man monatlich abgezogen bekommt, für die Stube, aber "runterhandeln"?!...


Also ganz sicher keine Chance für uns, die Mannschaftsstube zu retten?!...

Das würde die Harmonie in der Einheit doch arg belasten -.-.


Mit kameradschaftlichem Gruß,
SG Fieweger
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: Andi am 05. Januar 2010, 16:54:28
Wenn ihr unter 25 seid ändert sich am Anrechenbetrag von 93,18 € der monatlich vom Gehalt abgeht nichts - auch wenn ihr zu hundert in einem Raum schlaft -, denn dieser betrag ist im § 39 Abs. 2 Bundesbesoldungsgesetz vorgeschrieben. Wer über 25 ist zahlt für die Unterbringung in einem Mannschaftsmehrbettzimmer (mehr als zwei Personen) gemäß der ,,Bestimmungen über die Erlaubnis zum Wohnen in Gemeinschaftsunterkunft'' monatlich 11,00€.

Gruß Andi
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: wolverine am 05. Januar 2010, 17:01:23
Nein - die ganzen "Infrastrukturregelungen" sind "Kann und Soll"-Bestimmungen. Wenn es räomlich nicht anders geht, muss man die Leute halt anders unterbringen.
Und: Die Erlaubnis zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft kann über 25 auch unter Einhaltung einer angemessenen Frist entzogen werden!

Im Ausgangsfall hilft nur das Gespräch mit der VP und dem Chef.
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: Rollo83 am 05. Januar 2010, 17:11:40
Steht irgendwo in der ZDv ob für bestimmte Dienstgrade bestimme Stuben zur Verfügung gestellt werden?
Sprich z.B. ab Feldwebel höchstens 3 Mann Stube oder sowas und ab Offz 1 Mann Stube wenn dies von den Kapazitäten möglich ist?
Was mich aber eigentlich mehr interessiert darf man als Uffz oder höher mit Mannschafter auf eine Stube?
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: Andi am 05. Januar 2010, 17:23:32
Zitat von: Rollo83 am 05. Januar 2010, 17:11:40
Steht irgendwo in der ZDv ob für bestimmte Dienstgrade bestimme Stuben zur Verfügung gestellt werden?

Wie bereits geschrieben: Alle Vorschriften zum Thema sind Kann/Soll-Bestimmungen - und das nicht ohne Grund. Die Infrastruktur und die dienstliche Erfordernis sind hier die einzigen relevanten Faktoren.

Zitat von: Rollo83 am 05. Januar 2010, 17:11:40
Was mich aber eigentlich mehr interessiert darf man als Uffz oder höher mit Mannschafter auf eine Stube?

Sogar der General mit dem Schützen...wie bereits deutlich gemacht.
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: bayern bazi am 05. Januar 2010, 18:18:27
bei lehrgängen und ausbildungen kommen gemischte stuben öfters mal vor  ;)
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: crazykid33 am 05. Januar 2010, 19:28:22
Nur geschlechtlich immer getrennt oder?
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: Andi am 05. Januar 2010, 19:40:31
Grundsätzlich ja.
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: bayern bazi am 05. Januar 2010, 19:53:00
wenns möglich is ;)

bei der dackelgarage bracuhst halt immer 2 leute ;)

und ein mädl allein wird sich auch kein schneeloch im winterbiwak graben
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: miguhamburg1 am 06. Januar 2010, 08:52:44
Dennoch noch einmal zurück auf die Eingangsfrage:

Für die Infrastruktur der Bundeswehr gibt es eine Vorschrift namens GMIF. Darin sind für die unterschiedlichsten Raumnutzungen Mindestgrößen und -höhen angegeben. Sie ist also gewissermaßen das Benchmark oder Soll.

Daraus kann man jedoch als einzelner Soldat keinen Anspruch ableiten. Denn das Ist vor Ort lässt in vielen Fällen gar nicht zu, dass das Soll eingehalten werden kann. Dies mag an der Art der Infrastruktir liegen. Selbstverständlich hat eine Kasernenanlage aus der Kaiserzeit oder den 1930er Jahren häufig sehr viel mehr Raumangebot, als eine Kaserne, die zu Bw-Zeiten errichtet wurde. Umgekehrt sind zwar mittlerweile viele TrTle aufgelöst worden, doch die verbleibenden Verbände sind größer geworden (Lässt sich ja sehr gut an den BtlStäben nachvollziehen, deren STAN-Stärke um gut 1/3 gegenüber der HStru 5 zugenommen hat). Schließlich werden viele Kasernenanlagen modernisiert, und so heißt es in den verbleibenden Gebäuden "Zusammenrücken".

Was dennoch auch stimmt: Bei Neubau- und Sanierungsvorhaben bemüht sich die Bundeswehrverwaltung im Zusammenwirken mit der betroffenen Dienststelle, die Raumanforderungen gem. GMIF weitgehend zu realisieren.
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: schlammtreiber am 07. Januar 2010, 09:03:36
Zitat von: bayern bazi am 05. Januar 2010, 19:53:00
wenns möglich is ;)

bei der dackelgarage bracuhst halt immer 2 leute ;)

und ein mädl allein wird sich auch kein schneeloch im winterbiwak graben

Da ohnehin immer nur (maximal) die Hälfte im Zelt liegt während die andere Hälfte sichert ist das egal, man liegt trotzdem nicht gemischtgeschlechtlich drin  ;)
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: ulli76 am 07. Januar 2010, 18:25:48
Außer bei den Ausbildern- da sind gemischtgeschlechtliche Zelte nicht unüblich. Kann mich noch an so ein 6-Bahnen-Gebilde erinnern wo alle Ausbilder drin gepennt haben.
Und meinen Stv hät ich damals auch mit in´s ZgFhrZelt genommen- der wollte aber nich.

Ansonsten: Oft werden zusätzliche Zeltbahnen mitgenommen (z.B. von den Innendienstkranken) damit es am Ende aufgeht.

War mal bei den Amis auf Lehrgang: 16-Mann-Zelte bunt gemischt. Und beim ersten Mal gab´s auch keinen abgetrennten Waschbereich für uns Frauen- fand ich etwas befremdlich, hab´s aber auch überlebt.
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: crazykid33 am 07. Januar 2010, 20:34:19
Ich hab damit jetzt keine Probleme. War nur aus reinem Interesse.
Titel: Re:SAZ Mannschaften - Rechte bzgl. Wohnbereich
Beitrag von: schlammtreiber am 08. Januar 2010, 08:28:36
Zitat von: ulli76 am 07. Januar 2010, 18:25:48
Außer bei den Ausbildern- da sind gemischtgeschlechtliche Zelte nicht unüblich.

Gerade bei den Ausbildern ist noch weniger als die Hälfte im Zelt, da immer ungefähr zwei Drittel der Führer/Unterführer draussen sind. Aber ok, das ist natürlich irgendwie auch abhängig von der Truppengattung...