Hallo,
da ich nun ab dem 1.4.2010 zur Bundeswehr gehe um dort mein Grundwehrdienst zu absolvieren stellen sich mir nun eineige Fragen.
Erstmal etwas zu meinem Profil
Ich bin 21 Jahre
Realschulabschluss (3er durchschnitt)
Abgeschlossene Ausblidung (Kaufmann f. Bürokommuniktaion)
1. Welcher Aufstiegsmöglichkeiten habe ich nach den 9 Monaten oder auch wärend den 9 Monaten?
2. Ich habe mich für zusätzlichen Freiwilligen Wehrdienst gemeldet mit Auslandseinsatz, kann ich diesen verlängern wenn ich dies möchte? (Habe mich für 6 zusätzliche Monate gemeldet)
3. Was muss / kann ich Beantargen? Da Viele immer erzählen das ich ne Menge Beantragen muss, allerding soll mann ja nicht immer alles gauben was erzählt wird.
Danke im Voraus für die Antworten.
Ach ja echt nützliches Forum. Habe hier schon einigies gefunden das mir bei anderen Fragen geholfen hat.
zu1 Wenn sie mit Aufstiegsmöglichkeiten die Dienstgrade meinen, sind die "Regelbeförderungen" nach 3 Monaten Gefreiter nach 6 Monaten Obergefreiter und nach 9 Monaten Hauptgefreiter.
zu2 FWDL kann man höchstens Gliedern in 9 Monate Grundwehrdienst und 14 Monate zusätlicher Dienst, quasi insgesamt 23 Monate
zu3 Was meinen sie damit genau?
Danke für die Antworten.
Ich meine damit zum Beispiel Fahrtkosten "entfernungs......" <- weis nicht mehr wie es genau heist etc.
Ein Bekannter meinte ich könnte mich auch gleich als Unteroffiziersanwärter melden, was hat es damit auf sich?
Danke
rollo83, die antwort zum FWDL is falsch!
man kann seinen wehrdienst zwieschen einem und 14 monaten verlängern! also von FWDL10 bis FWDL23 ist ALLES möglich!
D_n_C: bei 6 monaten verlängerung ist man insgesamt 15 monate beim bund, abzüglich 3 monaten AGA bleiben also 12... da ist die chance auf einen auslandeinsatz eigentlich relatib klein, weil neben den 4 monaten einsatz auch noch vorausbildung und nachsorge in die dienstzeit fallen müssen...
was man beantragen kann, soll oder muss kann man ohne weitere informationen nicht sagen....
man KANN grundsätzlich alles beantragen, was sinnvoll ist sei da mal dahingestellt ;)
hallo zusammen !
Hab in 19 tage meine 2te musterung und hoffe auch das ich zum 4.1 eingezogen werde und will mich mit realschul abschluß 3.3 durchschnitt als feldwebel laufbahn bewerben ... möchte um miene chancen zu steigern auch längeren wehrdienst machen !
Allerdings habe ich keine ausbildung ...
ich bin 20 jahre alt und bereit mein komplettes leben dafür aufzugeben !
ich weiß das die chancen so nich grade gut sind mit dem zeugnis und ohne ausbildung , daher ja längerer wehrdienst um den willen zu zeigen !
kann ich wenni ch mich gut anstelle darauf hoffen genommen zuwerden als saz 12 ???
Zitat von: D_n_C am 06. Januar 2010, 13:55:01
Ich meine damit zum Beispiel Fahrtkosten "entfernungs......" <- weis nicht mehr wie es genau heist etc.
Ein Bekannter meinte ich könnte mich auch gleich als Unteroffiziersanwärter melden, was hat es damit auf sich?
die entfernungskosten werden bei FWDL durch die bahnkarte gedeckt.
man bekommt einen bahnausweise, der dich umsonst zwischen deinem heimatbahnhof und dem bahnhof deines standortes fahren lässt, mehr dazu ist hier sicherlich im forum zu finden.
sie könnten sich al UA (unteroffiziersanwärter) melden, das würde dann bedeuten, dass sie 6 (oder 8?) jahre bei der bundeswehr bleiben, dabei aber auch mehr "dürfen". sie werden weiter ausgebildet, können bis zum Stabsunteroffizier aufsteigen und bekommen eventuell interessante lehrgänge.
mehr dazu auf www.bundeswehr-karriere.de
Er hat 6 Monate verlängert und wollte wissen was die längste Verlängerung ist und diese ist 14 Monate.
Sie können sich als Uffz bewerben und wenn sie passend ihrer Ausbildung angenommen werden stiegen sie direkt als Uffz/StUffz ein.
Dafür wie gesagt bewerben die Tests am ZNwG bestehn.
Fahrkostenerstattung bekomme sie doch jetzt + Bahnberechtigungsschein oder?
Sorry ich seh jetzt erst das der bald Kamerad noch gar kein Soldat ist.
sry , war auch nich auf den beitrag bezogen =)
Komplettes Leben für die BW aufgeben ist Schwachsinn.
Desto besser die Qualifikationen desto besser die Chancen genommen zu werden, das ist aber in jeder Firma so.
Was heisst darauf hoffen genommen zu werden.Sie bewerben sich, werde eventuell eingeladen und müssen dann die Tests im ZNwG bestehn.
Zu Chancen kann man einfach nicht viel sagen.
ja leben aufgeben war nich das richitg wort , sondern ich bin von nix und niemandem abhänig sprich : mich kann man hinpacken wo man will =) will viel rum kommen , und mir ist relativ egal was ich machen muss
die chancen stellen sich dadurch nicht besser oder schlechter... meisstens ist die einladung einfach nur abhängig vom äusseren erscheinungsbild der bewerbung, also sprich von qualifikationen...
kk
da mein zeugnis nich so toll ist , wird es mir helfeen längeren wehrdienst zu leisten ?
da kann keiner genau was zu sagen...
aber ich denke (!!!) mal eher nein...
ich kenn leute, die SaZ geworden, und hatten vorher die unterschiedlichsten vorlaufbahnen!
ich kann wiedereinsteller nach W9, wiedereinsteller nach FWDL23, weiterverpflichtete W9er, weiterverpflichtete FWDL23er, SAZ ohne vorlaufbahn...
Also dann will ich das Ganze mal ein wenig auseinanderfriemeln:
- Was man an Geld alles zusätzlich beantragen kann: DAzu gibt es am Anfang der AGA Unterrichte. Zumindest geht es da um die üblichen Sachen. Für exotische Einzelprobleme kann man aber auch seinen Rechnungsführer fragen.
- Der FWDL kann bis auf 23 Monate insgesamt verlängert werden. Wenn es dir gefällt kannst du einen Antrag stellen.
-Mit deiner Schulbildung steht dir grundsätzlich auch die Laufbahn der Feldwebel offen. Wenn du berufsnah eingesetzt werden kannst, kommt ggf. auch eine Einstellung mit höherem Dienstgrad in Betracht. Da musste dich bewerben, wirst ans ZNwG eingeladen (oder bekommst direkt ne Absage- aber das ist selten) und wenn du die Eignung bekommst, du dich gegen die Mitbewerber duchsetzen kannst und ne Stelle frei ist, bekommst du eine Stelle angeboten, die du annehmen oder ablehnen kannst.
- Die Leistungen während des Wehrdienstes spielen dabei nur eine untergeordnete Rolle. (Wenn man mal vom "Bestehen" der AGA und so Sachen wie Sportabzeichen mal absieht)
- Solange du noch kein Soldat bist, ist dafür der Wehrdienstberater zuständig, danach der S1 (Personalabteilung) deines Verbandes, bzw. der Spieß deiner Kompanie als erster Ansprechpartner.
- Wenn du dir noch unsicher bist, schadet es nix, erstmal mit dem Dienst zu beginnen und dann zu entscheiden (sinnvollerweise ca. 2-3 Moante nach AGA), wenn du dir sicher bist, in eine höhere Laufbahn zu wollen, solltest du dich so chnell wie möglich bewerben.
Also ich bin mir da schon jetzt zu 99% sicher das ich so lange wie ich kann zu BW will und dies auch als beruf ausüben möchte !
halt aufgrund des zeugnisses und wegen keiner ausblidung dachte ich mir das der zusätzliche dienst eventuell aragument zeigt und dies fördernd sein könnte =)
Viel bringt dir der zusätziche dienst nicht, wenn du dich eh verpflichten willst.
Ok , das is dochmal gut zu wissen ! DAnkesehr =)
Also einfach bei der musterung sagen was ich will gelle? ;)
Das interessiert die bei der Musterung auch nicht. Dafür gibts den Wehrdienstberater.
;D können sie mir vll in stich punkten den besten weg dafür schreiben ? =)
- Telefonbuch nehmen
- Buchstabe B aufschlagen
- nach Bundeswehr suchen
- Eintrag Kreiswehrersatzamt anrufen
- Anrufen, Wehrdienstberater verlangen.
- Gespräch führen, Termin machen
-warten
-hinfahren
- warten
-heriengebeten werden
- gespräch führen.
jau bedanke mich :) dann mal daumen drücken
Und vorher sich auf www.bundeswehr-karriere.de informieren.
Danke erstma für die vielen Antworten.
Also wäre es ratsam für mich wenn ich 2-3 Monate nach der Grundausbildung mich als UNteroffizier Bewerbe (vorausgesetzt ich will in dieser Richtung bleiben)
Dann ist der Grundwehrdienst schon so gut wie rum.
Ne, er macht doch FWDL 15, dann sollte das reichen.
Ach so, überlesen ::)
hmm, gut erstma Danke!
Eine Frage hab ich allerdings noch:
Wie ist das dann mit meiner Wohnung? hab gelesen das die dann bezahlt wird (wenn ich 6 Monate vor Dienstantritt bereits in ihr gewohnt habe.)
Wohne mit meiner Freundin zusammen und bisher hab ich die Miete gezahlt und Sie halt den rest was so anfällt.
wie wird das gehandhabt?
und WIe kann ich mich am besten auf den Dienst Vorbereiten? muss ich Irgendetwas besobderes beachten oder lernen?
@max warum fängst du nicht einfach eine asubildung an???man kann dabei ja auch noch seine noten verbessern ;)
@D_n_C: ja, ne wohnung kann anteilig bezahlt werden.... anteilig deswegen, weil es auf die zeit und sowas alles ankommt, "länger als 6 monate" ist schonmal ganz gut, wenn ich mich nicht irre ;) wenn sie alleiniger mieter sind, dann wird das von der ganzen miete gerechnet, wenn der mietvertrag auf zwei personen läuft ist berechnungsgrundlage natürlich nur die halbe miete...
daber ist aber noch zu beachten, dass "volle kostenerstattung" nicht wirklich ALLES heißt, sondern nur der höchstsatz ist, der liegt glaube ich irgendwo ender der 200€... 286 oder so!?
dazu sollten sie aber in ihrer einberufung ein merkblatt haben, wo alles drinsteht, um diesen zuschuss zu benantragen müssen sie sich an die unterhaltssicherungsbehörde wenden.
zum vorbereitung suchen sie mal bitte in diesem forum ein wenig, da sind 10000000%ig genügend tipps, danke ;)
Danke,
gibt es eigentlich die Möglichkeit das mann nach deinsschluss noch zur Abendschule gehen kann? würde gern mein Abitur noch machen wollen. oder ist das Untersagt?
Das kann man machen, soweit ich weiß.Genau das selbe hat ein Freund von mir auch vor und so wie ich das mit bekommen hab meinte der Wehrdienstberater das man das machen kann aber erst ab einen bestimmten Dienstmonat...
Angaben ohne Gewähr ;)
Untersagt ist es natürlich nicht, kannst ja in Deiner Freizeit machen was Du willst (naja, fast...).
Aber. Großes aber. Ob Du in der Praxis immer Zeit dafür haben wirst, ist fraglich. Übungen, Wachdienste, UvD, Nachtschießen... es gibt viele Gründe, warum man abends evtl nicht pünktlich weg kommt.
Also ist es eher nicht Ratsam? Kann mann des nicht Irgendwie mit einplanen? Oder bekommt mann da kein Dienstplan vorher so dass mann planen kann wann mann zur Schule gehen könnte?
Iss sont schade weil ich Abitur gern noch machen wollte aber halt nebenbei, da sich ja dadurch auch meine Beruflichen chancen erhöhen (Hoffe ich zumindest) ;-)
Es ist natürlich schon möglich. Du brauchst halt eine gute Selbstdisziplin (musst du selber wissen ob du Abends nach Dienst noch Bock auf büffeln hast), ein bisschen Organisationstalent (Dienstpläne sind einsehbar, aber Dienstplanänderungen möglich. Bei mir in der Einheit war es z.B. so, dass sich am Ende des einen Monats alle Wach- und UvD Diensttuer zusammen gesetzt haben und der Monat gefüllt wurde. Wer da weiß wann er keine Zeit hat und sich rechtzeitig freiwillig einträgt, der kann das besser steuern wann er Sonderdienst hat.) und darfst auch kein Problem damit haben, wenn es mal mit der Abendschule nichts wird.
Ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
Beförderungen werden bei der BW doch meist nach Zugehörigkeitsdauer und persönlichen Wünschen vorgenommen. So zumindest meine Erfahrung. Mit Talent hat das alles wenig zu tun. Ich kenne einen HFw der ist so unfähig dass es knackt aber trotzdem HFw. Andere werden es nie über den Hauptmann schaffen, obwohl sie echt gut drauf sind. Merkwürdig das alles. Drum habe ich es mir abgewöhnt, den Leuten groß auf die Schulter zu schauen. Einfach alle gleich behandeln. Das ist das Beste.
Turmherr, erstens ist die korrekte Abkürzung für den Hauptfeldwebel entweder "HptFw" oder in listen und der EDV "HF", denn "HFw" heisst "Heeresfeldwebel", und zweitens erkläre ich Ihnne hier besser nicht, was ich von Ihnen halte ;) ! Außerdem ist für die Beurteilung des besagten Kameraden HptFw immer noch dessen DV zuständig und nicht Sie!
Was Sie hier ablassen ist geistiger Dünnschiss in seiner flüssigsten Form!
Ach der hat doch nur das Passwort für "Ranel" vergessen..
Und zur Ergänzung, Turmherr...
für den Zeitpunkt einer Beförderung ist ausschließlich die Personalbearbeitende Stelle zuständig, und beide in Frage kommenden Dienststellen verfahren da nach einem strikten Kriterienkatalog. Und damit jemand Hauptfeldwebel wird, hat er erstens einige Dienstjahre auf dem Buckel und wurde mindestens dreimal beurteilt. Und da zu einer Beurteilung jeweils der unmittelbare DV, als auch der nächsthöhere DV, der dazu Stellung nehmen muss, steht zu vermuten, dass über diesen Zeitraum mindestens vier verschiedene Vorgesetzte ´dazu beigetragen haben, dass jemand HptFw wird! Mit anderen Worten: Es ist extrem unwahrscheinlich, dass alle vier Beurteiler "übersehen", wenn ein zu Beurteilender gravierende Defizite aufweist!
@Turmherr: und was hat dein Beitrag mit dem Thread-Thema zu tun?
versteh ich auch nicht^^
Zitat von: Turmherr am 07. Januar 2010, 15:57:03
...Andere werden es nie über den Hauptmann schaffen, obwohl sie echt gut drauf sind.
Ganz abgesehen vom übrigen Unfug: Seit wann ist "gut drauf" ein Beförderungskriterium ???
Zitat von: StOPfr am 07. Januar 2010, 22:34:59
Ganz abgesehen vom übrigen Unfug: Seit wann ist "gut drauf" ein Beförderungskriterium ???
Du bist ein Relikt des Kalten Krieges, Mann! Noch nicht mitbekommen, dass wir jetzt überall "winning hearts and minds" betreiben? Da ist "gut drauf sein" und "gute Laune verbreiten" genau so soldatische Schlüsselfähigkeit wie "sympathisch wirken" und "attraktives Äußeres". Einsatz ist heute mehr Castingshow mit Reality-Einlagen als sonstwas, in den Tempeln des Krieges huldigt man Bohlen statt Ares ;D
Außerdem sollte man daran denken, dass der normalerweise für Offz MilFD zu erreichende Dienstgrad nun mal Hauptmann (A11) ist! Einige dieser Kamerden kommen dann noch an eine A12-Stelle, z. B. als KpChef. Aber nur ganz wenige aus dieser Laufbahn erreichen den Spitzendienstgrad des Stabshauptmannes (A13) oder werden in die Laufbahn des Offz TrD überführt und können nach dem StOffz-Lehrgang Major werden und mit dem erreichten Laufbahnziel OTL (A14) in Pension gehen!
Ähm, ok........ :o
Gut, dann Danke ich euch ersteinmal für eure Hilfe!
Werd mal sehen wie das nun alles wird bei der Bundeswehr.
Wenn es mir zusagt versuche ich natürlich so weit wie möglich zu kommen ;-)
aber denke schon ;)