Hallo zusammen
Ich war am 4.1.10 Im znwg und habe dort auch bestanden. Und nun fordert das znwg ja eine uneingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister an. Nun mein Anliegen.. Ich hatte mal nen Strafbefehl mit 45 Tagesätzen, das war 2004. Auch im Vorfeld der Bewerbung habe ich mit der zuständigen Staatsanwaltschaft telefoniert und die sagten mir das so eine Schuld nach 5 Jahren gelöscht wird. Die selbe Aussage traf auch das Amtsgericht bei mir im Ort. Bei meinem Gespräch mit dem WDB wurde mir gesagt das ich diese Sache nicht mehr angeben muss da die Tilgungsfrist rum ist. Und ich mich auch als nicht vorbestraft bezeichnen kann. Nun habe ich trotzdem ein wenig Angst davor das meiner Einstellung die Sache im Wege steht. Denn auch bei dem Interview habe ich gesagt das ich nicht vorbestraft bin. Finden die es trotzdem heraus? Oder sollte ich das Znwg darüber informieren ?
Ich hoffe Ihr könnt mir irgendwie helfen
Vorbestraft ist man ab rechtskräftiger Verurteilung zu mind. 90 TS. Sie sind daher nicht vorbestraft und haben folglich nichts falsches gesagt! Sie sind lediglich rechtskräftig verurteilt; wenn diese Frage gestellt wird, sollten Sie wahrheitsgemäß antworten.
Danke für die schnelle Antwort!Bei dem Interview wurde ich nach so einem Sachverhalt nicht gefragt! Könnte es trotzdem sein, das die BW sagt das ich wegen Nichteignung nicht eingestellt werden kann, auch wenn die Tilgunsfrist rum ist? Ich habe jetzt wirklich nen riesen Bammel davor das ich doch nicht am 1.7. anfangen kann. Vielleicht hilft die Info das ich als Uffz eingeplant bin und ich nicht weiß ob da die Sachlage anders behandelt wird?!
Ruhe bewahren und Durchatmen! ;)
Prinzipiell gibt es die Möglichkeit, dass Bewerber mit Vorstrafe abgelehnt (oder, falls sie diese verschwiegen haben, entlassen) werden. Allerdings geht es dabei um dezent größere Beträge als einen Strafbefehl über 45 Tagessätzen:
Zitat von: Soldatengesetz§ 38 Hindernisse der Berufung
(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nicht berufen werden, wer
1.
durch ein deutsches Gericht wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe verurteilt ist,
2.
infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,[...]
Das trifft alles, grob geschätzt, auf dich nicht zu. Du bist ja, wie nicht nur von wolverine festgestellt, noch nicht einmal vorbestraft ...
Mach dir also keine zu großen Sorgen. Der Strafbefehl alleine ist kein Einstellungshindernis (das wäre erst unter den zitierten Bedingungen der Fall). Er ist über 5 Jahre alt. Du wurdest nach Vorstrafen gefragt und hast die Frage, wahrheitsgemäß, verneint. So what?
Du hättest sicherlich auf den Strafbefehl hinweisen können (ohne dass dir daraus ein großer Nachteil, außer vielleicht Nachfragen zu dem Thema, entstanden wäre), du kannst natürlich auch jetzt noch das ZNwg nochmal darüber informieren, wenn dich das beruhigt. Nur: Es ist nicht wirklich nötig ...
Danke dir ! Jetzt ist mir ein riesen Kieselstein vom Herzen gefallen ;) ! Dann kann ich ja aufatmen :) Danke
Hallo liebe Leute!
Um das alte Thema noch einmal auf zugreifen. Meine Bewerbung wurde im nachgang abgelehnt. ich sollte mich dann auf anraten meines wehrdienstberaters wieder bewerben. nun scheint es so als würde es beim 2ten anlauf klappen! nun zu meiner frage.. im februar 2010 wurde ein auszug aus dem bundeszentralregister angefordert..wielange ist denn dieser auszug gültig? denn jetzt soll wieder ein neuer angefordert werden..ka warum?!
danke
Zitatdenn jetzt soll wieder ein neuer angefordert werden..ka warum?!
Weil es sein kann, das in der Zwischenzeit erneut etwas vorgefallen ist.
achso! nungut hat mich nur gewundert.... zum glück ist nix weiteres!!
was ich vergessen habe zu sagen, ein mitarbeiter aus dem zentrum sagte mir das der "alte" auszug normalerweise benutzt wird!!
Auf dem Zettel, welche Unterlagen man einreichen muss, sollte beim Führungszeugnis dabeistehen "nicht älter als X Monate" oder so ähnlich.
Sollte...
hm.. das pol. führungszeugnis war vom April 2010 und der bzr auszug März 2010!
Na, dann werden die nur nochmal nachfragen, ob sich seit dem was getan hat. Aber wenn da nix ist, hast du doch auch nix zu befürchten.
hatte gerade noch ein gespräch mit nem einplaner..er sagte mir das die stellungnahme vom rechtsberater ( kein einstellungshindernis ;D ) zu dem eintrag im bzr nochmal nach bonn geht und die dann mit der stellungnahme entscheiden.
Uneingeschränkte Auskunft.... interssante sache auskunft beim bundeszentralregister gibt es in 2 variationen einmal anlage a und b . bei b gibst nur das einverständs das die auskunftanfordernde behörde auskunft erlangt. du selber bekommst keine info über die daten die übermittelt werden.
wenn du eine vorgeschichte hinsichtlich des strafbefehls(oder urteil) von 45 tagessätzen hast steht nichts drin.
kommt es auf grund deiner eventuellen zukünftigen funktion im rahmen einer sicherheitsüberprüfung an, werden die netten herren der 3 buchstabengang auch diese alten sachen in betrachtsehen und auch eine dinge die du für sehr unspektakulär gesehen hast. aus eigener erfahrungs kann ich dir nur den rat geben. was man gemacht hat, stehe dazu. vergangenheit ist gestern, du möchstet die zukunft gestalten.
sei ehrlich. ich bin damit am besten gefahren...
und die wirklich miesen sachen kannst du noch kennenlernen wenn du beim bund bist....
bei mir stand bzw stehen nur die 45 tägessätze drin. das war auch der grund warum meine bewerbung abgelehnt wurde..
btw. welche miesen sachen?
Da bin ich jetzt aber auch mal neugierig.
Hatte gerade ein Telefonat mit meinem Einplaner, er teilte mir mit das die angeforderte Auskunft ne falsche bzw alte Ausfertigung war... :( Laut Aussage soll es nur noch am BMVg liegen. Ich bin ja mal gespannt.