Hallo,
ich mach es kurz und brauche nur eine schnelle verlässliche Antwort bitte, danach kann das Thema gern wieder geschlossen werden.
Seit Beginn am 1.4.09 (Grundwehrdienst) bin ich bei der Bundeswehr mit einem eigenen Hausstand gemeldet. Jetzt zum 1.5.2010 ist für mich einer 12er Stelle frei, zu der ich auch hinversetzt werde.
Zum 1.3.10 möchte ich mit meiner Freundin eine Wohnung im Haus ihrer Eltern beziehen welche ca. 30km näher
an meinem neuen Standort liegt. Wir leben dann meines Wissens nach in einem eheähnlichen Verhältnis.
Meine Konkrete Frage(n) hierzu: Reichen diese 2 Monate von Beginn des Mietverhältnisses bis Dienstantritt neue Dienststelle aus um diesen Hausstand anerkennen zu lassen und dann Trennungsgeld zu beantragen (wo beantrage ich das, Refü?)? Bzw. geht dies überhaupt... das Mietverhältnis besteht ja somit vor Dienstantritt auf neuem Dienstposten.
Weitere Info`s: Werde vor Dienstantritt Stelle SaZ12 23 Jahre alt, jetziger Wohnort ist 75km von neuer Dienststelle entfernt, neuer Wohnort ca 45km. Ich weiß ich muss dann einen Antrag stellen dass ich Heimschläfer sein möchte, es gibt da ja diese 30km Grenze, sollte aber kein Problm darstellen-hoffe ich-denke ich-?-
Meine Familie wohnt auch in näherem Umkreis, auch ein grund warum ich umziehe.
Zur Zeit bin ich auch Heimschläfer, wohne aber nur 5km von aktuellem Dienstposten entfernt.
Nochmal konkret:
Wer kennt diesen eigenen Hausstand im eheähnlichen Verhältnis an (Refü? Refü jetzige Dienststelle oder neuer Refü bzw. leitet der "alte" es an den "neuen" weiter?)
Wo beantrage ich Trennungsgeld?
Welche Probleme könnten aus der Erfahrung heraus auftreten?
Danke vorab für Antworten!
MfG
Kurzer Einwurf.Werden sie einen Mietvertrag machen?
Ja, regulärer Mietvertrag mit dem Hauseigentümer!
..Kann mir jemand nähere Infos dazu geben? Danke! ;)
Abend.
Stell die Fragen doch dem aktuellen ReFü/ Spieß, die müssten es wissen.
Und das mit dem anerkennen der Wohnung und deiner Verhältnisse kannst du doch auch mal den Spieß fragen. Der weiß sicher weiter, oder wo du weiter fragen könntest.
Ich war Kasernenpflichtig bis 25.
Meine Wohnung habe ich mir über das Bw Verwaltungs Zentrum anerkennen lassen.
Trennungsgeld gibts beim ReFü.
Probleme gab es keine...
Fazit: Frag deinen Spieß.
MFG