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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: BA am 14. Januar 2010, 17:45:49

Titel: Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: BA am 14. Januar 2010, 17:45:49
Hallo @all,

bin demnächst zur Eignungswehrübung zum ROB a.d.W. für 5 Wochen eingezogen.

War in 2004 mit meinem FWDL 23 fertig und hab im Anschluss 3 Wochen Wehrübung gemacht.

So jetzt die Frage :-)
Ist es möglich das man während der Eignungswehrübung zum Stabsgefreiten (vorher also HG gewesen) befördert wird, da man ja glaube ich die erforderliche Wehrübungszeit hierfür mitbringt *fänd ich lustig :-)*

Und mal noch was. Ich hab jetzt ne abgeschlossene Ausbildung bei ner Bank und im Anschluss ein Studium im geh. Dienst der Arbeitsverwaltung abgeschlossen. Jetzt noch ne gute Beurteilung bei der E-Wehrübung (hoffe ich denn mal). Hätte ich dann eher gute Chancen oder rennen als ROB adW erfahrungsgemäß 90% High Potentials rum??? (Mediziner, Psycologen,...)

Danke euch
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 14. Januar 2010, 17:56:00
Sie machen eine Eignungsübung, keine Wehrübung. Da sie als ROB noch keinem DP zugeordnet sind, werden sie wahrscheinlich nicht zum SG befördert. Sofern sie zum ROA ernannt werden und zeitnah den ROA Teil 1 Lg absolvieren, werden sie sowieso recht schnell Fhj ...

Die meistens ROB's haben bereits ein abgeschlossenes Studium oder sind gerade mitten drin. Von daher sind sie wiederum einer von vielen ;)

Läuft ihre ROA Bewerbung den normalen Weg oder über §43 SLV, ResOffz mit vorläufig höheren Dienstgrad?
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: BA am 14. Januar 2010, 19:54:20
ganz normalen Weg.

Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 14. Januar 2010, 20:27:41
Dann sollten sie das ganze etwas lockerer sehen ... ob sie nun HG (OA) oder SG (OA) sind ... in Anbetracht dessen dass die Ernennung zum Fhj recht schnell kommt (sofern sie als ROA zugelassen werden!) sollten sie sich zu diesem Thema keine Gedanken machen ;) 
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: BA am 14. Januar 2010, 21:07:26
Hab heute mit nem Wehrdienstberater (Stabsfeldwebel) gesprochen.
Leider konnte der mir nur den allg. Ablauf erläutern. -> Übung -> bei positiver Eignung dann evtl. ROA -> ...

Nun ja was mich eigentlich interessierte, war jedoch gibt es ne Art no go  Liste oder to do liste bei der Übung. Also so ne Art Prüfungskatalog, was der Bewerber umbedingt zeigen muss um ne positvie Beurteilung zu bekommen???

Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 14. Januar 2010, 21:21:06
Gibt es nicht!

Der DV schaut nur, dass sie nicht der totale Vollpfosten sind ;)

Geeignet ist im Grunde jeder, der motiviert und leistungswillig an die Sache herangeht.

Beispiel:
Sofern sie den Auftrag bekommen sollten eine Ausbildung zu halten, bereiten sie sich gewissenhaft vor und schlagen nicht vor versammelter Mannschaft die Vorschrift mit den Worten zusammen "Ich bin Reservist und obendrein Mannschaftssoldat. Ich kapier es nicht! Frau Stabsunteroffizier übernehmen sie!"

Exakt so hat ein es ROB während seiner EÜ gemacht ... er ist natürlich kein ROA geworden und auch zum RFA hat es nicht mehr gereicht, dafür hat der DV gesorgt ;)  
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: BA am 14. Januar 2010, 21:35:34
ist ja nicht schlecht :-)

Diese privaten NAchrichten pfunzen nicht. (Ich geb doch nicht 5mal in Folge diesen Code da falsch ein zzzz ). Wo liegt mein Fehler???

Na dann halt so weiter.

Kann ich Dienstantritt in FA machen???? Stell mir das eleganter vor als in Zivil?!?
Und ich hab schon gelesen zDV 37/10 sagt Kopfbedeckung und Litzen in der Farbe der neuen Truppengattung. Aber ich kann doch bestimmt erstmal in meinen Grenni Farben aufschlagen und dann kann ich mich immer noch rund machen lasen und die Farben der Artillerie *anziehen*. Oder ist das treist????
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 14. Januar 2010, 21:50:24
Ich reise zu meinem WÜ's immer im FA an ... bisher hat es niemanden gestört ;)

Tragen sie erstmal ihre Litzen und ihr Barett ... immerhin sind sie in diesem Bereich auch ausgebildet. Wenn es jemaden stören wird, wird derjenige es ihnen schon mitteilen ;)

PS: PN's können erst ab 5 Postings versendet werden ...
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: BA am 14. Januar 2010, 21:59:40
danke für die Info´s :-)

darf ich fragen welche Zivile Quali sie als ROB / nun ROA mitgebracht haben??? Bin schon etwas hibbelig. Wie gesagt bin nur im gehobenen Dienst (Fachrichtung Controlling) und daher schon etwas am zweifeln ob das von der Warte her reicht.

Mein Wehrdienstberater meinte "machen sie sich ne schöne ZEit". Hmmm, na toll. Wie motivierend... :-)
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 14. Januar 2010, 22:06:28
Meine Qualifikation tut nicht viel zur Sache, da die Bw einzig alleine nach ihrem Bedarf entscheidet, wer ResOffz wird und wer nicht ;)

Geben sie ihr Bestes während ihrer EÜ und schauen sie dann wie die Bw entscheidet. Mehr können sie nicht tun ;)  
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: BA am 14. Januar 2010, 22:10:03
na gut.
dann danke ich erstmal für die Info´s und verbleibe erstmal... bis mir noch ne Frage einfällt :-)

Gruß
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 14. Januar 2010, 22:11:22
Ich wünsch ihnen schon mal viel Erfolg und auch Spaß bei ihrer EÜ.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: BA am 14. Januar 2010, 22:21:21
doch noch ne blöde Frage :-)

Wie weit reichen die Kompetenzen während der (Hilfsausbildertätigkeit) eigentlich???

Geht man auch mal alleine mit der Gruppe was alleine "machen" oder ist immer ein fachl. Vorgesetzter in der Nähe???
Sagt man auch selber mal "in den Liegestütz fallt".... oder unterlässt man das lieber???
.....
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 14. Januar 2010, 22:25:37
Sie sind Mannschaftssoldat ... daher werden sie nicht ohne entsprechende Vorbereitung oder ohne einen anwesenden erfahrenen Vorgesetzten auf Rekruten losgelassen ;)

Keine Sorge, man wird sie nicht ins kalte Wasser werfen á la "Hier, nun mach mal!" ;)
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: schlammtreiber am 15. Januar 2010, 09:15:34
Zitat von: BA am 14. Januar 2010, 22:21:21
Geht man auch mal alleine mit der Gruppe was alleine "machen" oder ist immer ein fachl. Vorgesetzter in der Nähe???
Sagt man auch selber mal "in den Liegestütz fallt".... oder unterlässt man das lieber???

Sollte man unterlassen, da es bei Vorgesetzten nicht gut ankommt, wenn der kleine MöchtegernOffz sich an seiner scheinbaren Macht aufgeilt.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Januar 2010, 09:59:52
Im Übrigen in Bezug auf Ihren Anzug auf der Anreise zur WÜ/Eignungsübung: In Ihrem Einberufungsbescheid wird stehen: Der Einberufene ist berechtigt, auf dem Weg zum Antritt der Übung Uniform zu tragen, soweit er damit ausgestattet ist. Und Sie tragen die Uniform, mit der Sie ausgestattet sind. Wenn Ihr Disziplinarvorgesetzter der Meinung ist, Sie müssten als Artillerist dort erkennbar sein, dann wird er Ihnen Entsprechendes befehlen und Ihnen gleichzeitig aufzeigen, wo Sie denn das neue Barett herbekommen...
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: TheAdmin am 15. Januar 2010, 14:31:45
Zur Info:
Die Eignungsübung ist eine Wehrübung, wie jede andere Wehrübung auch. Eine Wehrübung ist an keinen Dienstposten gebunden, auch unbeorderte Reservisten können Wehrübungen machen und auch ROBs können einen Diensposten haben und trotzdem eine Eignungsübung machen.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: BA am 18. Januar 2010, 19:40:39
nur noch mal zur Vollständigkeit.

Weiß nicht ob das vielleicht neu ist, aber auf der Einberufung steht lediglich: "Bringen Sie bitte alle mil. Ausrüstungsgegenstände mit [...] sofern sie damit ausgerüstet sind". Also nichts mit tragen. Sonst hätt ich ja nicht gefragt :-)

Gruß
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 19. Januar 2010, 06:27:51
Sofern sie bereits mit einem FA ausgestattet sind, spricht nichts dagegen, wenn sie diesen bei ihrem Dienstantritt auch tragen und sich dementsprechend melden ;)
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: mailman am 19. Januar 2010, 11:26:29
Wenn man jedoch einen DA haben sollte, dann lieber damit.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Tobi am 19. Januar 2010, 22:48:21
Zitat von: BA am 18. Januar 2010, 19:40:39
Weiß nicht ob das vielleicht neu ist, aber auf der Einberufung steht lediglich: "Bringen Sie bitte alle mil. Ausrüstungsgegenstände mit [...] sofern sie damit ausgerüstet sind". Also nichts mit tragen.

Wundert mich eigentlich, denn wenn keine UTE für die Hinfahrt erteilt wird, dürfte theoretisch keine Uniform getragen werden, da vor dem Diensteintritt noch kein Soldatenstatus vorliegt.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich jemand darüber wundert wenn man in Zivil ankommt bzw. sich in der Kaserne draußen, auf dem Flur oder auf der Toilette unmittelbar vor dem Dienstantritt umzieht, halte ich jedoch für größer, als dass man während der Hinreise auf jemanden trifft, der die Uniform bemängelt, so dass ich auch eher zur Anreise in Uniform tendieren würde. Streng genommen müsste vor Diensteintritt theoretisch meiner Ansicht nach auch die schwarz-rot-goldene Kennzeichnung getragen werden (was praktisch aber mangels Vorhandensein auch kaum gemacht wird), aber diese Diskussion wurde/wird ja schon an anderer Stelle geführt...
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 19. Januar 2010, 23:55:08
@Tobi

Sehe ich komplett anders ....

1. Ab 0:00h des Datums, welches auf dem E Bescheid steht, ist der Kamerad Wehrübender wieder im Soldatenstatus, mit allen Rechten und Pflichten. Kann der Soldat beispielsweise am Tage seine Dienstantritts aus gesundheitlichen Gründen nicht zu seiner Dienststelle kommen, so müsste er den nächsten San Bereich aufsuchen, da er seit 0:00h in einem Wehrdienstverhältnis steht und kein Zivilist ist.

2. Es gibt mittlerweile die allgemeine UTE, wo dem Reservisten gestattet wird, allgemein gültig die Uniform zu tragen, wenn er dienstlich in Erscheinung tritt. Was davon dienstlich ist, ist auf dem Dokument der UTE klar definiert.

3. Ab 0:00h des Dienstantrittstages fällt der DstGrd Zusatz d.R. weg und die schwarz / rot / goldenen Litzen sind zu entfernen. Auch bei einer DVag werden keine Litzen getragen, sofern der Kamerad eine "Zuziehung" bekommen hat.

4. Tritt der Kamerad Wehrübender seine Wehrübung an, ist es zeitlich gesehen wesentlich effektiver, wenn er sofort in Uniform erscheint. Er muss dann nur noch seinen Spind einräumen und ist sofort "einsatzfähig". Wer regelmässig übt, ist oftmals bereits am Mittag des 1. Diensttages mit dienstlichen Aufträgen eingedeckt bzw. im Ausbildungsablauf eingebunden. 
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. Januar 2010, 09:50:34
Snake, stimmt genau! Dem ist nichts hinzuzufügen!
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Chef_6/451 am 20. Januar 2010, 11:10:58
Weder Snake noch miguhamburg haben Recht.

Seit etwa 2005 gibt es eine Änderung der Einberufungsbescheide. Vorher waren da diverse Formeln zu finden (z.B. beginnt spätestens mit dem im Bescheid festgelegten Zeitpunkt oder mit Ankunft am Dienstort), zum Teil auch überhaupt keine.

Seitdem findet sich dort findet sich nämlich der Passus:
ZitatIhr Wehrdienstverhältnis beginnt mit dem für Ihren Dienstantritt festgelegten Zeitpunkt

Das heißt ich bin frühestens zum auf dem Einberufungsbescheid festgelegtem Zeitpunk Soldat - in gleichem Zuge ist nämlich auch die Bemerkung
ZitatBitte treten Sie ihren Dienst im Feldanzug an
oder auch
ZitatSie sind berechtigt den Kampfanzug/Feldanzug auf dem Weg zum Dienst zu tragen
sind entfallen.

Daher auch die verständliche Anmerkung von Tobi.

Und auch das Soldatengesetz ist hier ganz klar und unmissverständlich

Zitat§ 2 Dauer des Wehrdienstverhältnisses; Dienstzeitberechnung
(1) Das Wehrdienstverhältnis beginnt

1.bei einem Soldaten, der auf Grund des Wehrpflichtgesetzes zum Wehrdienst einberufen wird, mit dem Zeitpunkt, der nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes für den Diensteintritt festgesetzt wird,
2.bei einem Soldaten, der nach dem Vierten Abschnitt zur Dienstleistung herangezogen wird, mit dem Zeitpunkt, der im Heranziehungsbescheid für den Diensteintritt festgesetzt wird,
[...]
4.in allen übrigen Fällen mit dem Dienstantritt.

(2) Das Wehrdienstverhältnis endet mit dem Ablauf des Tages, an dem der Soldat aus der Bundeswehr ausscheidet.[...]
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: mailman am 20. Januar 2010, 11:14:19
Aber diese schwarz rot goldenen Litzen trägt man doch nicht auf einer Fahrt zu einer WÜ sondern wenn man sich außerhalb eines Wehrdienstverhältnides befindet aber eine UTE hat, wenn ich das richtig verstehe.

z.B. als Reservist eine Hochzeit. Eine Anreise zu einer Wehrübung wäre für mich da kein Anlass.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: F_K am 20. Januar 2010, 11:15:36
@ Chef:

Der "Zeitpunkt" ist aber bei Wehrübungen immer in ganzen Tagen zu sehen, sprich immer 0:00 Uhr das Tages.

Der "Meldetermin" bei dem TrT ist nur ein Meldetermin, aber nicht der Zeitpunkt, ab dem man Soldat ist.

(... schaue mal auf Deine Wehrdienstzeitbescheinigungen, die Rentenbescheinigung, die Wehrsoldabrechnung, die Meldung an die Krankenkasse usw. und so fort - immer nur ganze Tage).
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 20. Januar 2010, 11:18:16
So wie F_K es beschreibt, wurde es mir ebenfalls seitens eines Offz erklärt, und der sollte (muss) es ja als DV wissen ;)
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Chef_6/451 am 20. Januar 2010, 11:41:15
Das mag sein das der Tag komplett abgerechnet wird, da es halbe Tage Wehrdienstleistung nicht gibt (jedenfalls habe ich noch keine halben Tage auf einem PSBS gesehen). Das ändert aber nichts daran das die Einberufungsbescheide den Zeitraum für den Beginn des Dienstverhältnisse klar festlegen und das wird auch durch §2 des Soldatengesetz gedeckt.

Der Zeitpunkt für den Beginn des Wehrdienstverhältnisses wird im Einberufungsbescheid genau festgelegt (z.b. 29.11.2010 spätestens 18:00) und beginnt dann frühestens mit Betreten des Dienstortes/der Liegenschaft zum festgelegten Datum, spätestens jedoch mit dem im Einberufungsbescheid festgelegten Zeitraum.

Und DV bin ich auch... das ist keine Begründung.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: F_K am 20. Januar 2010, 12:29:17
@ Chef:

Einig sind wir uns darüber, das das Wehrdienstverhältnis spätestens ab dem genannten Zeitpunkt beginnt.

Ich bleibe allerdings bei der Auffassung, das dieser Zeitpunkt spätestens mit dem Antritt der Dienstantrittsreise erreicht ist, sofern dieser vor dem oben genannten Zeitpunkt liegt.

Meine Dienstreise beginnt mit dem entsprechenden Anziehen dazu, und das ist bei mir schon die Uniform, da die Reise begonnen hat.
... und wenn nötig, nutze ich die ggf. vorliegende Vorgesetzteneigenschaft schon auf dieser Dienstreise.

Das mache ich solange, bis mir mein DV befiehlt, das anders zu handhaben.

(alles andere führt zu sehr komplizierten Rechtsfragen: Was passiert bei einem Unfall während der Reise? Meine PKV kann nur für ganze Tage umgestellt werden, nicht stundenweise. Wenn die WÜ nicht angetreten wurde, kann sie nicht verlängert werden ... eine Einstellungsuntersuchung nach einem schwereren Unfall wäre wohl nicht zu bestehen ...)
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 20. Januar 2010, 12:40:39
Da die Anreise zum Dienstort seitens der Bw vergütet wird, ist es eine Dienstreise und der Wehrübende befindet sich somit ganz offiziell "im Dienst", was wiederum zum Tragen der Uniform berechtigt. Zumindest ist dies meine Interpretation und Schlussfolgerung.

Das das eigentliche Wehrdienstverhätlnis bei einer WÜ erst mit dem Betreten der Kaserne beginnt wäre mir absolut neu und ich habe nicht "erst seit gestern" mit der Bw zu tun :) 
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: wolverine am 20. Januar 2010, 13:42:08
Gute Freunde von mir behaupten ja, dass man Soldat ist oder niemals werden wird. Nur manchmal wird einem die Zeit auch noch vergütet. ;)
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Tobi am 22. Januar 2010, 15:43:11
Zitat von: F_K am 20. Januar 2010, 12:29:17
Einig sind wir uns darüber, das das Wehrdienstverhältnis spätestens ab dem genannten Zeitpunkt beginnt.
Ich bleibe allerdings bei der Auffassung, das dieser Zeitpunkt spätestens mit dem Antritt der Dienstantrittsreise erreicht ist, sofern dieser vor dem oben genannten Zeitpunkt liegt.
(alles andere führt zu sehr komplizierten Rechtsfragen: Was passiert bei einem Unfall während der Reise? Meine PKV kann nur für ganze Tage umgestellt werden, nicht stundenweise. Wenn die WÜ nicht angetreten wurde, kann sie nicht verlängert werden ... eine Einstellungsuntersuchung nach einem schwereren Unfall wäre wohl nicht zu bestehen ...)

Zitat von: snake99 am 20. Januar 2010, 12:40:39
Da die Anreise zum Dienstort seitens der Bw vergütet wird, ist es eine Dienstreise und der Wehrübende befindet sich somit ganz offiziell "im Dienst", was wiederum zum Tragen der Uniform berechtigt. Zumindest ist dies meine Interpretation und Schlussfolgerung.

Dass die Reise als Dienstreise vergütet wird oder eine versicherungstechnische Haftung des Dienstherrn besteht, ändert nichts an der gesetzlichen Formulierung des Soldatengesetzes! Im Übrigen sieht § 2 Abs. 3 SG selbst die Berechnung einer fiktiven Dienstzeit vor, wenn der Soldat z.B. erst einen ganzen Tag später aufgrund z.B. eines Feiertags antritt, dann wird ja erst recht die fiktive, nachträgliche Berechnung z.B. der ersten Tageshälfte, zu der noch kein Soldatenstatus besteht, etwa bei Diensteintritt um 12 Uhr, als ganzer Tag kein Problem darstellen.

ZitatPoretschkin in: Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, 8. Auflage 2008, § 2 SG, Rn. 2:
Nach Abs. 1 Nr. 1 beginnt das Wehrdienstverhältnis eines Sold., der auf Grund der Wehrpflicht zum Wehrdienst einberufen wird, mit dem Zeitpunkt, der nach Maßgabe des WPflG für den Diensteintritt festgesetzt ist, d.h. mit dem im Einberufungsbescheid genannten Zeitpunkt... Ist für den Diensteintritt eine Zeitspanne bestimmt, z.B. Diensteintritt am ... bis spätestens ... Uhr, dann wird der Einberufene mit dem Zeitpunkt des tatsächlichen Diensteintritts (d.h. in der Regel mit der persönlichen Meldung bei seinem künftigen Truppenteil), sofern dieser am Einberufungstag vor dem angegebenen Endtermin liegt, im übrigen mit dem Ende der Zeitspanne Sold.

ZitatWalz in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2006, § 2 SG, Rn. 10:
Unter "Zeitpunkt" (des Diensteintritts) sind Tag, Monat, Jahr und Uhrzeit zu verstehen. Nur dann, wenn versehentlich keine Uhrzeit angegeben worden ist, lässt es sich vertreten, den fiktiven Beginn des Wehrdienstverhältnisses auf den festgelegten Tag um 24:00 Uhr (nicht 0.00 Uhr!) zu bestimmen. I.d.R. wird durch den Einberufungsbescheid für den Diensteintritt eine Zeitspanne (bis spätestens ... Uhr verfügt). [...] Sofern in Einberufungsbescheiden noch vom "Dienstantritt" die Rede ist, ist dieser Begriff durch "Diensteintritt" zu ersetzen. Erscheint der WPfl vorher bei seinem Truppenteil, wird er im Zeitpunkt seiner persönlichen Meldung Soldat, andernfalls mit dem Ende dieser Zeitspanne. Fn29: Die plastische Formulierung von Scherer, Prot. Rechtsausschuss des BT v. 12.12.1955, 23, der WPfl werde Soldat, sobald er das Kasernentor durchschritten habe, ist mit der heutigen Rechtslage nicht mehr zu vereinbaren. Übernachtet der WPfl vor dem für ihn angeordneten Zeipunkt seines Diensteintritts in der Kaserne, ohne sich förmlich bei seiner Einheit zu melden, wird er noch nicht Soldat.

ZitatWalz in: Steinlechner/Walz, Wehrpflichtgesetz, 7. Auflage 2009, § 21 Rn. 20 WPflG:
Tritt der WPfl früher als zu der im Einberufungsbescheid genannten Tageszeit den Dienst an, wird - aus Fürsorgegründen (-> § 2 SVG) - dessen gestaltende Funktion sofort
wirksam. Dies gilt nicht, wenn der WPfl seinen Dienst einen Tag früher antritt.

ZitatDau in: MünchKommStGB, Band 6/2, 2009, § 1 WStG, Rn. 11 f.
Der im Einberufungsbescheid für den Diensteintritt angegebene Zeitpunkt ist für den Beginn der Soldateneigenschaft entscheidend. Damit ist gesetzlich klargestellt, dass das Wehrdienstverhältnis nicht erst mit der tatsächlichen Aufnahme des Dienstes beginnt, sondern mit dem genau bestimmten Zeitpunkt, der im Einberufungsbescheid zur Meldung bei der Einheit angeordnet ist. Für seinen Status als Soldat ist es daher unerheblich, ob und wann der Wehrpflichtige antritt. Hat der Einberufungsbescheid für den Diensteintritt nicht einen bestimmten Zeitpunkt, sondern eine Zeitspanne bestimmt [...] wird der Wehrpflichtige mit dem Zeitpunkt des tatsächlichen Diensteintritts, dh regelmäßig mit der persönlichen Meldung bei seiner Einheit, Soldat.

Bislang also alle übereinstimmend. Hier noch ein paar ältere Beispielsfälle, wo noch auf das Eintreffen in der Kaserne abgestellt wird:

ZitatSchachtschneider, Wehrrecht, 7. Auflage 1985, S. 224 f.:
Dem WPfl wurde ein Einberufungsbescheid mit der Aufforderung zugestellt, sich am 2.1.1985 bis 18.00 Uhr zum Diensteintritt zu stellen:

- Der WPfl betritt am 2.1.1985 um 15.00 Uhr die Kaserne. Beginn des Wehrdienstverhältnisses: 2.1.1985, 15.00 Uhr.
- Der Wpfl betritt am 2.1.1985 um 19.00 Uhr die Kaserne oder er erscheint überhaupt nicht. Beginn des Wehrdienstverhältnisses: 2.1.1985, 18.00 Uhr.
- Der WPfl betritt am 1.1.1985 um 22.00 Uhr die Kaserne. Beginn des Wehrdienstverhältnisses: 2.1.1985, 0.00 Uhr.


Das Wehrdienstverhältnis von (künftigen) SaZ bzw. BS beginnt nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 SG ab Ernennung, d.h. mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde, sofern nicht ausdrücklich ein späterer Tag festgelegt ist. Eine rückwirkende Ernennung ist unwirksam. Häufig wird bei "Ersteinstellern" als SaZ die Ernennung ja erst ein oder zwei Tage später vorgenommen. Bis dahin ist umstritten, ob ein "faktisches Wehrdienstverhältnis" oder gar kein Wehrdienstverhältnis vorliegt. Das würde hier aber den Rahmen sprengen, jedenfalls werden diese Tage in der Dienstzeitberechnung (die aber selbst eben kein Wehrdienstverhältnis begründen kann) ebenso mit berücksichtigt.

Weiterhin interessant zu Abs. 1 Nr. 4 SG, wonach für übrige Fälle, die nicht Nr. 1-3 unterliegen, das Wehrdienstverhältnis erst mit dem Dienstantritt (=tatsächlicher Diensteintritt) beginnt:

ZitatWalz in: Walz/Eichen/Sohm, Soldatengesetz, 2006, § 2 SG, Rn. 14:
Unter § 2 Abs. 1 Nr. 4 SG fallen
-Eignungsübende: Diese haben gem. § 87 Abs. 1 Satz 5 "für die Dauer der Eignungsübung" die Rechtsstellung eines SaZ. Ihr Wehrdienstverhältnis beginnt mit ihrem Dienstantritt, frühestens mit dem im Einberufungsbescheid genannten Tag. Tritt der Einberufene seinen Dienst nicht an, wird im Gegensatz zu WPfl kein (fiktives) Wehrdienstverhältnis begründet.

-Personen, die zu DVag i.S.v. § 81 Abs. 1 zugezogen werden. Diese sind nur während dieser Veranstaltung Soldat (§ 81 Abs. 2 Satz 2), d.h. ihr Wehrdienstverhältnis beginnt mit ihrem Dienstantritt, unbeschadet des in der Einladung genannten Zeitpunkts.

ZitatWalz, NZWehrr 2006, S. 108 f.
Für die Hin- und Rückreise kann eine Uniformtrageerlaubnis [...] erteilt werden. Dies hat zur Folge, dass die Person auf der Reise die für ausgeschiedene Soldaten vorgeschriebene Kennzeichnung zu tragen und diese während der DVag selbst abzulegen hat.

ZitatPoretschkin (s.o.), § 81 SG, Rn. 8:
Wie sich aus Abs. 2 Satz 2 ergibt, ist d. Zugezogene während der Dienstleistung Sold. Damit besteht das Wehrdienstverhältnis für die Dauer der tatsächlichen Teilnahme an der dienstlichen Veranstaltung; es beginnt mit dem Dienstantritt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) und endet spätestens mit Ablauf der dienstlichen Veranstaltung; verlässt d. Person die dienstliche Veranstaltung vorzeitig, endet das Wehrdienstverhältnis bereits zu diesem früheren Zeitpunkt.
Aus der Stellung als Sold. folgt die Befugnis, während der dienstlichen Veranstaltung Uniform zu tragen. [...] Für Personen, die keine früheren Sold. sind, besteht auf Hin- und Rückweg keine Grundlage, eine Uniform tragen zu können; anders als bei Wehrübungen sind Hin- und Rückweg nämlich nicht von einem Soldatenstatus (selbst wenn eine sozialrechtliche Absicherung des Weges erfolgt) abgedeckt. Frühere Sold. können bei Hin- und Rückreise zwar Uniform tragen, müssen jedoch ihre Dienstgradabzeichen entsprechend kennzeichnen (schwarz-rot-goldene Kordel oder bei der Marine mit "R"), da sie mangels Wehrdienstverhältnisses keinesfalls den Anschein eines potentiellen
militärischen Vorg. (§§4, 6 VorgV) oder Untergebenen erwecken dürfen.

Bezüglich DVag also eindeutig; der Hinweis bezüglich Hinreise zur Wehrübung widerspricht der Kommentierung zu § 2 SG jedenfalls für den Fall, wenn eine Zeitspanne für den
Diensteintritt vorgesehen ist und ein Wehrdienstverhältnis dann noch nicht besteht (das dürfte bei der Kommentierung bezüglich DVag übersehen worden sein).


Zusammenfassend, und das stellt wohl die überwiegende Meinung dar, kann man für die vorliegende Problematik also sagen:
Bei einem Einberufungsbescheid, der für den Diensteintritt eine Zeitspanne vorsieht (wohl die Regel bei Wehrübungen) beginnt das Wehrdienstverhältnis spätestens mit Ablauf der Zeitspanne, davor wenn der Einberufene den Dienst tatsächlich antritt, sich also bei seiner Einheit meldet, was jedoch frühestens am selben Tag des vorgesehenen Diensteintritts und nicht vorher geschehen kann. Wird wie teilweise früher auf das Durchschreiten des Kasernentors abgestellt, gilt bis auf diesen Unterschied prinzipiell das gleiche. Sofern die Anreise einen Tag vorher erfolgt, würde das Wehrdienstverhältnis jedoch bereits um 0:00 Uhr am Tag des vorgesehenen Diensteintritts und nicht erst bei Meldung beginnen, da der Einberufene sich dann schon in der Kaserne befindet.

Praktisch anders könnte es aussehen, wenn im Einberufungsbescheid bereits der Diensteintritt auf 0:00 Uhr des Tages festgesetzt ist und lediglich der Dienstantritt auf einen späteren Zeitpunkt fällt. Dies könnte bei Grundwehrdienstleistenden evtl. der Fall sein (so ein Einberufungsbescheid liegt mir gerade nicht vor; bei einer Anschlusswehrübung direkt nach der SaZ-Zeit war dies jedoch mal so ähnlich der Fall).
Dann wäre der Einberufene praktisch tatsächlich bereits den ganzen Tag Soldat, also auch schon auf der Hinreise. Dies müsste soweit nicht explizit erwähnt aus der Gesamtformulierung des Einberufungsbescheids aber ansatzweise hervorgehen, um das Wehrdienstverhältnis schon um 0:00 Uhr und nicht wozu Walz tendiert bei fehlender Zeitangabe des Diensteintritts und Ausbleiben des (tatsächlichen) Dienstantritts den Diensteintritt erst um 24:00 Uhr annehmen zu können.
Schwierigkeiten bereitet, dass in den Einberufungsbescheiden der KWEAs nicht immer eindeutig zwischen Diensteintritt und (tatsächlichem) Dienstantritt unterschieden wurde/wird.

In den Merkblättern der KWEAs (Stand: September 2005) wird folgendermaßen unterschieden:

ZitatInformationen zur Einberufung zu einer Wehrübung:
Beginn des Wehrdienstverhältnisses
Mit Betreten der Kaserne, spätestens aber zu dem im Einberufungsbescheid genannten Zeitpunkt, sind Sie Soldat.

ZitatInformationen zur Einberufung [zum Grundwehrdienst]:
Beginn des Wehrdienstverhältnisses
Ihr Wehrdienstverhältnis beginnt um 0.00 Uhr des im Einberufungsbescheid genannten Tages unabhängig von einem ggf. auf einen späteren Zeitpunkt festgesetzten Dienstantritt.

Dieses für Wehrübungen und Grundwehrdienst unterschiedliche und wahrscheinlich so gewollte Ergebnis müsste aus dem Einberufungsbescheid selbst aber klar hervorgehen, da den Merkblättern natürlich keine rechtliche Bindung zukommen kann.

Irrelevant ist nach allem gesagten aber jedenfalls der persönliche Antritt der Dienstreise.
Bei Eignungsübenden und bei DVag gilt der (tatsächliche) Dienstantritt.

Einigkeit herrscht, dass bei der Hinreise zu einer DVag die besondere Kennzeichnung für Reservisten anzulegen ist, da hier in keinem Fall ein Wehrdienstverhältnis besteht.
Wenn es hierzu eine abweichende Regelung durch Rundschreiben/Klarstellung FüS gibt (das hat miguhamburg1 bei bwforum-online.de angedeutet), würde es der u.a. vom leitenden Rechtsberater bei FüS in o.a. Kommentar angenommenen Rechtslage jedenfalls widersprechen.
Bei der Anreise zu einer Wehrübung, bei der der Diensteintritt erst später erfolgt, müsste, von dieser Rechtslage ausgehend, gleiches gelten, es sei denn der Diensteintrittszeitpunkt würde z.B. schon auf den Beginn des Tages festgelegt.

Soweit kein Wehrdienstverhältnis besteht und auf der Hinreise Uniform mit besonderer Kennzeichnung getragen werden soll, müsste meiner Meinung nach zusätzlich eine Uniformtrageerlaubnis aus dem Einberufungsbescheid bzw. der Einladung zur DVag hervorgehen, die dann quasi eine UTE für den Einzelfall darstellt. Dass dies in neueren Formularen anscheinend teilweise nicht (mehr) drinsteht, wundert mich etwas, evtl. gibt es hier aber mittlerweile eine generelle Regelung für, die aber nur das Tragen der Uniform und wohl nicht das Weglassen der besonderen Kennzeichnung gestatten könnte. Evtl. ist dies das schon erwähnte Rundschreiben von FüS?

Unklar ist bei allem, warum in § 3 UnifV sowie VMBl. 2009 S. 68 (http://www.reservisten.bundeswehr.de/fileserving/PortalFiles/02DB041300000001/W27VHG2P715INFODE/VMBl%202009%20Uniformbestimmungen.pdf) als genehmigungsfähige Fälle explizit die UTE für Hin- und Rückreise bei DVags, nicht aber die Hinreise bei Wehrübungen regelt. Hierfür wird offenbar kein Bedarf gesehen da wohl davon ausgegangen wird, dass bei allen Einberufungen auf der Hinreise schon ein Wehrdienstverhältnis vorliegen würde, was nach den obigen Ausführungen jedenfalls möglich aber nicht zwingend ist.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Wallenstein am 27. Februar 2011, 16:31:26
Wenn ich fragen darf: Wie genau funktioniert das alles? Wie, wann und wo muss man sich für Wehrübungen melden? Was sind die Voraussetzungen dafür? Und: Wie genau läuft eine solche Wehrübung ab? Wie lange dauert sie, und kann man als stinknormaler Reservist, der nur seinen Grundwehrdienst geleistet hat, Offizier werden? Welche Bedingungen muss man dafür erfüllen?

Ich höre allgemein zum ersten Mal davon, dass man als Reservist befördert werden kann.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 27. Februar 2011, 17:15:46
Zitat von: Wallenstein am 27. Februar 2011, 16:31:26
Wenn ich fragen darf: Wie genau funktioniert das alles? Wie, wann und wo muss man sich für Wehrübungen melden?

Wenn sie eine WÜ machen wollen, müssen sie mit dem zuständigen KWEA oder einem aktiven Truppenteil (S1 Abt.) Kontakt aufnehmen.

Zitat
Was sind die Voraussetzungen dafür?

Sie müssen uneingeschränkt wehrdienstfähig sein.

ZitatUnd: Wie genau läuft eine solche Wehrübung ab?

Sie nehmen ganz normal am Dienst der Einheit teil.

Zitat
Wie lange dauert sie, und kann man als stinknormaler Reservist, der nur seinen Grundwehrdienst geleistet hat, Offizier werden? Welche Bedingungen muss man dafür erfüllen?

Ja, man kann auch noch als Reservist in der Laufbahn aufsteigen. Infos dazu z.B. unter www.reservisten.bundeswehr.de (ResUffz / ResOffz)
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Wallenstein am 02. März 2011, 18:31:01
Das heißt, ich rufe an und bekomme mitgeteilt, die 5. Kp. brauche einen Hilfsausbilder. Dann werde ich für 24 Tage Hilfsausbilder. Oder ich bekomme gesagt, der leichte Spähzug in der 3. brauche einen Mann, dann bin ich eben 24 Tage bei den leichten Spähern. Ist das so?

Äußerst faszinierend.  ;)


Edit:
Markierung als Zitat entfernt.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: KlausP am 02. März 2011, 18:43:26
Eher nicht. Ausschlaggebend für eine WÜb sollte in der Regel die Beorderung bei einem bestimmten Verband sein, bei dem man dann auch die WÜb leistet. Okay, Ausbilder in der AGA dürfte eine nicht unwesentliche Ausnahme von dieser Regel sein, aber für Mannschaften kaum zutreffend. Für einen Aufstieg in der Reserve in eine höhere Laufbahn ist immer das Ablegen der Laufbahnprüfung Voraussetzung, also z.B. ohne Feldwebelprüfung keine Ernennung zum Feldwebel (die "Neckermänner" nehme ich hier mal aus).

Nochmal zur Beorderung:

Nicht beorderte Reservisten dürfen lt. ZDv 20/3 maximal 30 Kalendertage im Jahr üben, beorderte Reservisten ohne Ausnahmegenehmigung maximal 3 Monate, mit Ausnahmegenehmigung 6 Monate-
Bei besonderen Auslandsverwendungen einschließlich Vor- und Nachbereitung und Abbau von Dienstausgleich und Erholungsurlaub maximal 7 Monate.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Wallenstein am 02. März 2011, 18:51:57
Und wie wird man beordert? Muss man das auch beim KWEA beantragen? Welche Auswirkungen hat eine Beorderung?

Außerdem schreiben Sie, in der Regel solle die Beorderung bei einem bestimmten Verband für die WÜb ausschlaggebend sein, aber auch nichtbeorderte Reservisten dürften Wehrübungen leisten. Wie läuft das dann bei denen?

Und zu den Laufbahnprüfungen: Werden diese während der WÜb abgelegt, oder muss das außerhalb der WÜb getan werden, was für arbeitende Menschen ziemlich schwierig würde. Ich jedenfalls kann mir nicht vorstellen, dass ich oder einer meiner Kameraden nach sechs Monaten Grundwehrdienst der Bundeswehr irgendwie nützlich sein könnten.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 02. März 2011, 19:00:17
@Wallenstein

Aufgrund der von ihnen genannten AG Problematik werden mittlerweile einige Laufbahnlehrgänge auch via Fernausbildung angeboten, mit einem sehr reduzierten Präsensteil (WÜ).

Z.B. dauert die Ausbildung zum Fw d.R. in der TSK Lw ca. 6 Monate mit nur 3,5 Wochen Präsensausbildung. Als Mannschafter müssen natürlich die Stehzeiten in den DstGrd U & SU erst durchlaufen werden, bevor man zum Fw ernannt werden kann.

Zum Thema Beorderung:
Man stellt beim zuständigen KWEA einen schriftlichen Antrag auf eine Beorderung in der Personal-, Einsatz- oder Verstärkungsreserve. Der AG muss diesem Vorhaben jedoch schriftlich zustimmen. Ohne dessen Zustimmung, keine Aussicht auf eine Beorderung ;)
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Schamane am 02. März 2011, 19:18:30
Jetzt wird es langwierig und vielleicht sollte einer Moderatoren es seperat stellen, weil es sich mit den Beförderungen nur noch am Rande beschäftigt.
Es gibt zwei bzw. drei mögliche Wege
1.) Sie wissen als was sie eingesetzt werden wollen und auch wo z.B. sie sind KFZ - Meister zivil und wollen Schirrmeister werden. Jetzt ist ihr Ansprechpartner der S1 - PersMobFw und der S1 - Offz. Wenn jetzt bei der Einheit der Bedarf besteht, so kann die Einheit ihre Einplanung über die SDBw in Angriff nehmen. Aufgrund ihrer zivilen Qualifikation werden sie zum Feldwebel vorläufig und können dann nach der SLV befördert werden.
2.) Sie wissen was sie machen wollen, aber nicht wo dann wenden sie sich an ihr KWEA, welches ihnen mögliche Verwendungen und Orte mitteilt. Also wenn es wieder der KFZ - Meister ist, so bekommen sie eine Mitteilung, dass in dem und dem Truppenteil noch Bedarf besteht. In den meisten Fällen, wird das Truppenteil sie zu einer kurzen WÜ einladen, damit man sich gegenseitig kennenlernen kann.
3.) Sie haben einen sehr seltenen  Beruf und fragen sich ob es dafür Einsatzgebiete in der Bundeswehr gibt dann können sie über das KWEA oder per einem netten und höfflichen Anfrage über die SDBw gehen und die sagt ihnen dann oh wie schön da und da suchen wir noch, oder ups da fällt auch uns nichts ein.
Beordert und Unbeordert bedeutet, der beorderte Reservist hat ein festzugeteiltes Truppentei der unbeorderte nicht und der beorderte Reservist kann bis maximal 2 x 3 Monate im Jahr üben der unbeorderte nur 24 Tage (da will ich mich aber nicht festlegen). Wenn allerdings der Bedarf da ist, so wird der unbeorderte ganz schnell ein beorderter Reservist, dass geht zur Not über das Wochenende (Nein im Normalfall dauert es 1 bis 3 Monate) Zusätzlich sind für Beförderungen Beorderungsdienstposten notwendig, also eine OFw kann nur zum HFw befördert werden, wenn er auch den Posten inne hat und auf diesem schon geübt hat.
Zum Thema Laufbahnprüfungen ist zu sagen, dass die Luftwaffe hier eine Vorreiterfunktion einnimmt Feldwebel in 6 Monaten, wobei sie aber nur 2 verlängerte Wochenenden plus 15 Tage an der USLw sind und den Rest per Internet machen. Diese Variante wird in der Zukunft zur Kostenreduktion und zur besseren Vereinbarkeit Reserve und Beruf vermutlich verstärkt werden.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: KlausP am 02. März 2011, 19:21:55
Zitat von: snake99 am 02. März 2011, 19:00:17
@Wallenstein

Aufgrund der von ihnen genannten AG Problematik werden mittlerweile einige Laufbahnlehrgänge auch via Fernausbildung angeboten, mit einem sehr reduzierten Präsensteil (WÜ).

Z.B. dauert die Ausbildung zum Fw d.R. in der TSK Lw ca. 6 Monate mit nur 3,5 Wochen Präsensausbildung. Als Mannschafter müssen natürlich die Stehzeiten in den DstGrd U & SU erst durchlaufen werden, bevor man zum Fw ernannt werden kann.

Zum Thema Beorderung:
Man stellt beim zuständigen KWEA einen schriftlichen Antrag auf eine Beorderung in der Personal-, Einsatz- oder Verstärkungsreserve. Der AG muss diesem Vorhaben jedoch schriftlich zustimmen. Ohne dessen Zustimmung, keine Aussicht auf eine Beorderung ;)

In die Einsatzreserve kann man sich nicht so ohne weiteres bewerben, das geht nur beim Beorderungstruppenteil. Das KWEA hat darauf keinen Einfluß.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: snake99 am 02. März 2011, 19:23:59
Zitat von: Schamane am 02. März 2011, 19:18:30
Zum Thema Laufbahnprüfungen ist zu sagen, dass die Luftwaffe hier eine Vorreiterfunktion einnimmt Feldwebel in 6 Monaten, wobei sie aber nur 2 verlängerte Wochenenden plus 15 Tage an der USLw sind und den Rest per Internet machen. Diese Variante wird in der Zukunft zur Kostenreduktion und zur besseren Vereinbarkeit Reserve und Beruf vermutlich verstärkt werden.

2 kleine zusätzliche Anmerkungen:

- Die Marine bildetet ihre RFA's mittlerweile ebenfalls via Fernlehrgang aus.
- Die Ausbildung wird deswegen via Fernlehrgang durchgeführt, da die Schulen mitunter gar nicht mehr die Kapazitäten haben neben den aktiven Soldaten auch noch Reservisten weiterzubilden. Hammelburg platzt z.B. aus allen Nähten und ist mit der Ausbildung der aktiven Soldaten voll und ganz ausgelastet. Neue Kapazitäten können u.a. wegen Ausbildermangel nicht geschaffen werden.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Schamane am 02. März 2011, 20:15:22
Marine wußte ich noch nicht. Aber der SanDst geht ab Herbst den gleichen Weg mit Fernausbildung. Den Ausbildermangel unterschreibe ich, da man fast schon dauerhaft an einigen Schulen eingestellt werden kann.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Opa_Hagen am 17. März 2011, 07:44:03
Zwar schon älter der Thread, aber genau dazu hab ich auch eine Frage:


ich bin seit dem 09.02.2011 auf eine strukturgebundenen STAN-V DP beordert, Dienstgrad gem. STAN SU/U

Am Montag gehe ich zur Wehrübung eine Woche.

In den Einberufungsunterlage steht:


Die Einzelübung soll im Dienstgrad Soldat* abgeleistet werden.

(* Der während der Ableistung der Einzelübung zu führende DG it abhäbgig von der Entscheidung der zuständigen militärischen Personal bearbeitenden Stelle /Ernennungsdienststelle)




Ich bin verwirrt. Es war seitens Köln und KWEA immer nur die Rede von Einberufung mit höherem DG, sprich SU, die Rede. So steht´s auch in der Beorderung. Heisst dass, dass ich während der Wehrübung im Truppenteil zum vorläufigen SU ernannt werde?

Gruss



Hagen
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Chef_6/451 am 17. März 2011, 08:02:15
Ja, genau so findet das statt.
Der vorläufige Dienstgrad wird vor der Truppe verliehen.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Opa_Hagen am 17. März 2011, 08:18:08
Zitat von: Chef_6/451 am 17. März 2011, 08:02:15
Ja, genau so findet das statt.
Der vorläufige Dienstgrad wird vor der Truppe verliehen.


Prima, ich danke Dir für die schnelle Antwort.

Nun noch eine Frage: versteckt sich hinter der EINZELÜBUNG ein konkreter Inhalt?

Gruss


Hagen
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: ARMY STRONG am 17. März 2011, 08:21:38
Du nimmst normalerweise am Dienst in deiner Einheit/Teileinheit teil. Du wirst doch wohl wissen als was du wohin zu welchem Zweck einberufen worden bist.  ???
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Opa_Hagen am 17. März 2011, 08:30:00
Zitat von: ARMY STRONG am 17. März 2011, 08:21:38
Du nimmst normalerweise am Dienst in deiner Einheit/Teileinheit teil. Du wirst doch wohl wissen als was du wohin zu welchem Zweck einberufen worden bist.  ???

Moins,

das ist meine ERSTE WÜ. Und bis auf Reservistenverband als Fördermitglied bin ich ABSOLUT unbeleckt, habe in NVA gedient, nie in BW. Deswegen dachte ich, EINZELÜBUNG eine Woche beim ersten Mal könne heissen: TAG1 Einkleidung, ärztliche Untersuchung, TAG2 IGF.... usw usf. Verstehst?
Will ja mein Bestes geben.


Gruss



Hagen
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Frank1905 am 17. März 2011, 08:59:09
Hallo.
Hab demnächst auch meine erste Einzel-WÜ.
Dauert 15 Tage und werde dort zum StDstSdt ausgebildet, damit ich auch diese ATN bekomme und dort eigesetzt werden kann. Ich glaube mal eher nicht, das bei "nur" 15 Tagen WÜ so viel Zeit bleibt bzw ist, um noch großartig beim Sport mitzumachen oder beim Marschieren dabei zu sein. Denke doch eher, das jede Stunde dafür genutzt wird, mich fit zu machen für meinen Posten. Ist ja eh schon knapp bemessen in 15 Tagen jemanden der noch nie StDstSdt gemacht hat, das so bei zu bringen, das er auch seine neue ATN verdient hat. SO wird es bei dir wohl auch sein. Die wenige Zeit auf das wesentliche verwenden.
Oder sehe ich das falsch??
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: ARMY STRONG am 17. März 2011, 09:35:08
Hoert sich eher nach Ausbildung am Arbeitsplatz an. Bekommst vermutlich einen Ausbildungsplan, was du wann in welcher Abteilung lernen sollst. Du bist Angehoeriger dieser Einheit und machst alles was die Teileinheit in der du jeweils bist (hab auch mal sowas gemacht und wurde da wochenweise von Abteilung zu Abteilung gereicht) mit. Wenn dann Sport auf dem Dienstplan steht machst du selbstverstaendlich auch Sport und viele Einheiten machen Freitags allgemeinmiliaerische Ausbildung und auch mal einen Marsch, Schiessen usw. Warum solltest du davon dann ausgenommen sein?

Du bist bei einer Einheit der Bundeswehr und nicht in einer schulischen Ausbildung.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. März 2011, 09:39:56
Auch als Stabsdienstsoldat gehören Sie einer Teileinheit in Ihrem BeordTrTl an, für die es zumindest einen Rahmendienstplan gibt. Und da u.a. Sportausbildung in der bw befohlen ist, haben Sie entsprechend auch Anspruch darauf (und sind verpflichtet dazu), an der Sportausbildung Ihrer Teileinheit teilzunehmen. Dasselbe gilt für ggf. ebenfalls angesetztes Schießen, Leistungsmarsch etc.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: ARMY STRONG am 17. März 2011, 09:41:47
Danke lieber Migu, dass sie meine Antwort so schoen zusammengefasst haben.  ;)
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Opa_Hagen am 17. März 2011, 09:51:54
Leute,

kam das etwa so rüber, dass ich keinen Sport machen wolle?!? Um Gotteswillen, kein Thema, ohne Sport bin ick nur halber Mensch.
Aber hab´s jetzt verstanden, Danke;)

Gruss


Hagen


äh, sry, Sportthema war ja auf den Frank gemünzt;)
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. März 2011, 10:25:30
Tja, Army Strong, da waren wir wohl fast gleichzeitig im selben gedanken unterwegs... und unsere Antworten haben sich fast überschnitten. Und, ja, Opa Hagen, die Antwort bezog sich auf Frank.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Frank1905 am 17. März 2011, 10:54:36
Nicht das es jetzt so rüberkam, das ich keinen Sport machen will.
Dachte nur, das 15 Tage recht knapp sind und deswegen hab ich geschrieben, das man sich vermutlich auf das Wesentliche konzentriert.
Kann mich natürlich auch irren. Wie gesagt, ist meine erste WÜ.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: Schamane am 17. März 2011, 11:17:30
* beim Dienstgrad steht auch im Einberufungsbescheid, wenn der Dienstgrad fix ist. Sollte sich vor einer WÜ der Dienstgrad ändern, so war es bei mir so, dass die Einberufung aufgehoben und mit neuem Dienstgrad erneut ausgestellt wurde. Allerdings falle ich bisher nicht unter die vorläufigen Dienstgrade. Mit dem Terminus Einzelwehrübung ist nur gemeint, dass ein einzelner Soldat einberufen wird und keine Truppe. Ich persönlich habe aber auch noch nie eine Einberufung zu einer Truppenwehrübung erhalten, denn auch Lehrgänge usw. sind Einzelwehrübungen.
Ansonsten hätte ich eine Frage, wie sieht es aus wenn man Major d.R. ist und die Approbation beim PersAmt einreicht. Das man dann automatisch aus der Laufbahn der Truppenoffiziere in die Laufbahn der Sanitätsoffiziere wechselt ist klar. Allerdings ist die Frage als OSA d.R. oder als Stabsarzt d.R. primär ginge es nur als OSA d.R. weil alles andere eine Dienstgradherabsetzung wäre und da ja kein Rechtfertigungsgrund bestehen würde. Des weiteren wäre die Frage, welche Lehrgänge man in diesem Fall machen müßte.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: ARMY STRONG am 17. März 2011, 11:48:16
Automatisch geht beim Bund gar nix.
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: miguhamburg1 am 17. März 2011, 12:08:29
Na. in dem Fall würde das fast schon automatisch gehen, da Ärzte "Mangelware" in der Bw sind. Allerdings würde diese Personalmaßnahme auch nur nach Zustimmung durch den ResOffz erfolgen können, weil dies die Bestimmungen so vorsehen, und damit nimmt es das PersA genau.

Und, ja, da der ResOffz bereits den DG Major erreicht hat, würde er als SanStOffzArzt dann OSA d.R. werden, warum auch nicht?
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: HCRenegade am 17. März 2011, 19:17:50
Also das ist aber wirklich ein rein akademischer Gedankengang, oder kennst du jmd, auf den dieser Fall passen könnte?
Titel: Re:Beförderung während Wehrübung???
Beitrag von: DK am 20. März 2011, 20:23:14
kurzer realitycheck: wenn man es egangiert anfaehrt geht innerhalb 15 taegiger WUE folgendes: DSA, Dienstfahrerlaubnis B, Schiessen (Wertungsstufe) mit STAN Waffe, SAN Ausbildung gem 49/20, Lesitungsmarsch. Ich gebe allerdings zu das man vorab das ganze zeitlich (idealerweise mit dem Sportoffizier und Einsatzoffizier einer Kompanie) organiseren muss. Aber es geht...
-DK