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Community => Mitglieder und Off-Topic => Thema gestartet von: ELcalibra am 16. Januar 2010, 20:46:51

Titel: Schießübung
Beitrag von: ELcalibra am 16. Januar 2010, 20:46:51
Ist es möglich in der Bundeswehr während seiner Freizeit Schießübungen zu absolvieren um die Schussleistung zu verbessern?
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: wolverine am 16. Januar 2010, 22:06:24
Sie dürfen selbstverständlich während Ihrer Dienstzeit in einem Schützenverein oder auf einem Schießstand privat schießen. Als Zivilist sind Ihnen dagegen viele Schießübungen der Bw verboten (Schießen auf Mannscheiben, Schießen hinter Deckungen, Schießen aus der Bewegung).
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Dennis24 am 16. Januar 2010, 22:09:53
Wenn man bei der Bw ist bekommt man dann eig. einen "kleinen Waffenschein"?
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: ulli76 am 16. Januar 2010, 22:18:02
Nein.
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Nico95 am 17. Januar 2010, 00:15:07
was soll das überhaupt sein, ein "kleiner waffenschein"?
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Dennis24 am 17. Januar 2010, 00:24:21
Der so genannte Kleine Waffenschein wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes von 2002 eingeführt. Der Kleine Waffenschein ist in Deutschland ein Waffenschein gemäß § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG, der den Inhaber zum ,,Führen" (Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder umfriedeten Besitztums) von Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen berechtigt. Diese müssen mit dem PTB-Prüfzeichen versehen sein.

Zum bloßen ,,Erwerb" einer entsprechenden Waffe wird, anders als oft fälschlich vermutet, noch kein Kleiner Waffenschein benötigt. Für ihn werden im Gegensatz zum ,,großen" Waffenschein nur Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit vorausgesetzt. Auch das Besitzen und gegebenenfalls Benutzen einer solchen Waffe auf Privatgelände bedarf keines Kleinen Waffenscheines. Er wird also tatsächlich nur dann benötigt, wenn eine solche Waffe außerhalb von Privatgeländen zugriffs- und einsatzbereit am Körper geführt werden soll.

Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Nico95 am 17. Januar 2010, 00:28:30
aha, hab ich nicht gekannt! ;D
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Dennis24 am 17. Januar 2010, 00:42:24
Kann doch vorkommen! Ist ja kein Verbrechen  :D
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Nico95 am 17. Januar 2010, 00:48:10
ihr seid so gnädig MYLORD ;D
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Dennis24 am 17. Januar 2010, 00:50:06
Hehe  ;Dach quatsch war nur nett gemeint Kamerad  ;)
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Nico95 am 17. Januar 2010, 00:52:25
klar kein problem ;D
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: snake99 am 17. Januar 2010, 02:13:50
Als Soldat empfängt man eine "Waffenkarte". Sie ist jedoch nur für den internen Gebrauch und ist kein offizielles Dokument á la Waffenbesitzkarte etc.

Die Waffenkarte benötigt man, um in der WaKa seine Waffe empfangen zu können ...
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Nico95 am 17. Januar 2010, 02:16:56
das widerrum hab ich gewusst ;) ;)
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Dennis24 am 17. Januar 2010, 02:20:15
ich auch aber wusste die sache nicht mit dem kleinen Waffenschein
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: ELcalibra am 17. Januar 2010, 15:18:31
Ich meine eigentlich in der Kaserne, vorallem als Rekrut hat man keine Top treffer Leistung. Ist es möglich nach Dienstschluss die P8 bzw. das G36 in empfang zu nehmen und auf dem Schießstand zu üben
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: ulli76 am 17. Januar 2010, 15:20:49
nein
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: snake99 am 17. Januar 2010, 15:21:07
Zitat von: ELcalibra am 17. Januar 2010, 15:18:31
Ich meine eigentlich in der Kaserne, vorallem als Rekrut hat man keine Top treffer Leistung. Ist es möglich nach Dienstschluss die P8 bzw. das G36 in empfang zu nehmen und auf dem Schießstand zu üben

Das vergessen sie mal ganz schnell!
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: ELcalibra am 17. Januar 2010, 15:38:07
Das wollte ich wissen, es geht eher weniger um die Lust sondern einfach um die Leistung. Man sagte mir das die Leistung für das Schießen in der AGA notiert wird, ich wollte einfach nur sehr gute Leistungen erbringen.
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: snake99 am 17. Januar 2010, 15:46:35
Machen sie sich mal keine zu großen Sorgen ... sie werden in der Regel so lange Schießen, bis sie alle notwendigen Übungen bestanden haben.
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: ELcalibra am 17. Januar 2010, 15:58:40
Hoffe ich...

bekommt man eine positive beurteilung wenn man sich oft als Wache "opfert"?
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: Pioneer am 17. Januar 2010, 17:07:27
Normal nicht, bei den Kameraden gilt man schnell als "Schleimer" wenn man mehr Dienste machen will wie die, zu denen man eingeteilt wird. Tauschen mit Kameraden ist aber möglich.

zum Thema Schießen: Die (neue) Mitgliedschaft in einem Schützenverein ist auch nicht so der Bringer um die Schußleistungen in der AGA zu verbessern, da man da i. d. R. erst ganz klein mit Luftpistole anfängt... An (legale) Großkalibrige Waffen kommt man im zivilen nicht so schnell wie von vielen Parteien z. Z. gerne propagiert wird.

Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: wolverine am 18. Januar 2010, 22:33:27
1. Das Waffegesetz stammt von 2003 und wurde 2008 und 2009 novelliert.
2. Bundesbehörden und verschiedene Landesbehörden unterliegen gem. § 55 WaffG nicht diesem Gesetz.
3. Darum ist im Diennstausweis der Passus niedergelegt, dass der Inhaber Schusswaffen führen darf sofern er dienstlich tätig ist.
4. "Waffenkarten" dienen wie Mat-Ausgabe-Listen nur der Nachweisung und haben rechtlich keinerlei Bedeutung.

Der Rest wurde dargestellt.
Titel: Re:Schießübung
Beitrag von: erdpichel am 21. Januar 2010, 21:46:19
nein!
alleine schon deswegen nicht, weil viele standorte keine eigenen schießbahnen haben und kein ausbilder lust hat, nur wegen einer person den ganzen aufwand zu betreiben: zu einem schiessen gehört nämlich nur nur das eigentliche ballern, sondern auch die materialanforderung, der transport, das reservieren der schießbahn, der ganze spass dann auch wieder rückwärts.
dazu müssen an der schießbahn selber regeln eingehalten werden, da muss dann teilweise noch ein torposten abgestellt werden, der schiessbahnwärter muss vor ort sein....

also nochmal: NEIN ;)