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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: riehl am 19. Januar 2010, 14:50:28

Titel: wieder ein steller dienstzeit angerechnet ja oder nein
Beitrag von: riehl am 19. Januar 2010, 14:50:28
Habe mal eine frage will wieder ein steller machen un habe meine 9 mohnate hinter mir

würd mir die zeit angerechnet an meine neue dienstzeit

lg jan
Titel: Re:wieder ein steller dienstzeit angerechnet ja oder nein
Beitrag von: mailman am 19. Januar 2010, 14:54:42
Bitte noch mal in Deutsch?
Titel: Re:wieder ein steller dienstzeit angerechnet ja oder nein
Beitrag von: schlammtreiber am 19. Januar 2010, 14:56:39
Ja wird angerechnet
Titel: Re:wieder ein steller dienstzeit angerechnet ja oder nein
Beitrag von: snake99 am 19. Januar 2010, 15:00:09
Nach dem was mir zugetragen wurde, wird die Dienstzeit aufgrund einer V-Änderung heute nicht mehr unbedingt mit angerechnet. Soll heißen, kann muss aber nicht mehr zwingend ...

Nähere Quellen sind mir leider verschlossen ...
Titel: Re:wieder ein steller dienstzeit angerechnet ja oder nein
Beitrag von: Rollo83 am 19. Januar 2010, 15:08:11
Mir wurd im ZNwG beim Einplaner genau das gleiche gesat wie snake aber ich bin auch nicht weiter drauf eingegangen.
Titel: Re:wieder ein steller dienstzeit angerechnet ja oder nein
Beitrag von: riehl am 19. Januar 2010, 15:33:14
danke  ;)
Titel: Re:wieder ein steller dienstzeit angerechnet ja oder nein
Beitrag von: ulli76 am 19. Januar 2010, 17:11:35
Am besten mal den WDB fragen, der sollte sowas wissen.
Titel: Re:wieder ein steller dienstzeit angerechnet ja oder nein
Beitrag von: OFw F. am 19. Januar 2010, 20:46:38
Mir wurde im Zentrum gesagt das die Vordienstzeit voll angerechnet wird. Stand August 2009.
Titel: Re:wieder ein steller dienstzeit angerechnet ja oder nein
Beitrag von: Rollo83 am 19. Januar 2010, 20:50:39
Mein Stand ist Dezember 2009 und der Einplaner meinte das es im Oktober 2009 geändert wurde.
Eventuell wird da unterschieden zwischen GWDLer und ex SAZ.Ich kann mir nämlich auch nicht vorstellen das bei einem ex SAZ 8 nichts angerechnet wird.