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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Ruedi33 am 24. Januar 2010, 00:25:51

Titel: Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Ruedi33 am 24. Januar 2010, 00:25:51
Mal eine Frage weiss jemand wie es aussieht mit Beförderung zum Uffz wenn man Wehrübung macht und den Lehrgang Bestanden hat.

Zur Hilfe für alle, habe den Lehrgang im November letzten Jahres Bestanden, die Schule sagte uns wir könnten sofort Befördert werden, bin nun seid dem 4.1. wieder aktiv auf Übung in der AGA aber bis jetzt noch nichts passiert und selbst mein S1 weiss nicht warum. Bei der SdBW erreiche ich niemanden.

Danke schonmal für die Hilfe

MKG
Ruedi 33

PS: Muss aber sagen macht spass in der AGA als Grp Führer
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Andi am 24. Januar 2010, 03:11:21
Zitat von: Ruedi33 am 24. Januar 2010, 00:25:51
Bei der SdBW erreiche ich niemanden.

Was hast du auch bei der SDBw anzurufen?
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Chef_6/451 am 24. Januar 2010, 10:54:03
Als Reservist wird er dazu ja von der SDBw sogar aufgefordert - sprich er darf das.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Ruedi33 am 24. Januar 2010, 17:38:37
Genau danke für die unterstützung.

Nur hilft mir das jetzt nicht weiter lach.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Andi am 24. Januar 2010, 17:53:55
Zitat von: Chef_6/451 am 24. Januar 2010, 10:54:03
Als Reservist wird er dazu ja von der SDBw sogar aufgefordert - sprich er darf das.

Er ist momentan kein Reservist, sondern aktiver Soldat!
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: wolverine am 24. Januar 2010, 18:01:54
Es bringt hier wirklich nicht weiter. Zuständig sind der Chef und die S1-Abteilung. Mit denen die Vorschrift inhalieren, gucken ob die Beförderunhgsvoraussetzungen vorliegen und wenn ja die SDBw dazu befragen. Je nachdem wie die Antwort ausfällt bleibt dann noch die Beschwerde und die Eingabe an den WBdBT.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Chef_6/451 am 24. Januar 2010, 18:12:20
@Andi
es gilt aber trotzdem weiterhin für ihn das er mit der SDBw (Abteilung IV) Kontakt aufnehmen darf. Ob er gerade übt oder nicht - das schreibt man sich ja bei der SDBw auch auf die Fahnen. Selbstverständlich ist es in dieser Situation natürlich geschickt den S1 und den Spieß mit ins Boot zu holen - die können da ja auch mal anrufen und haben da wahrscheinlich ein ganz anderes Standing. Aber, das rührt nicht an seinem Recht das er das darf.

Wäre er aktiver Soldat, dann würde ich dich absolut stützen ja, aber er ist Reservist - da gelten was den Kontakt zur personlbearbeitenden Stelle angeht andere Regeln. Vor allem seit die SDBw die Personalführung der Mannschaften und Unteroffiziere d.R. komplett übernommen hat. Und seit diesem Zeitpunkt gibt es eben "kleine Friktionen" was die Beförderung angeht.

Von daher - konsolidierte Aktion, Chef, Spieß, S1 mit ins Boot, die sollen prüfen was da los ist.
Der SDBw kann man als Reservist im übrigen auch ganz gut einmal eine Email schreiben - man bekommt sie sogar zeitnah beantwortet.

Das gilt natürlich ausschließlich für Kameraden die durch die Abteilung IV der SDBw bearbeitet werden. Für allen anderen gilt: an den PersUffz/PersFw/S1 wenden.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Andi am 24. Januar 2010, 19:29:10
Zitat von: Chef_6/451 am 24. Januar 2010, 18:12:20
es gilt aber trotzdem weiterhin für ihn das er mit der SDBw (Abteilung IV) Kontakt aufnehmen darf.

Sagt wer?
Wer sowas in meiner Einheit bringt, der kriegt eine ZEM oder ein Diszi - Punkt. Die Wege sind klar, egal ob Reservist oder nicht. Genauso kann sich ein reservist auch darauf verlassen, das er, wenn er bei mir übt und gut ist auch meine vollste Unterstützung und Förderung genießt.

Gruß Andi
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Ruedi33 am 24. Januar 2010, 19:44:20
So danke erstmal für eure Hilfe werde dann Morgen mal unseren Spiess und Chef Fragen also laut ZdV habe ich alles erfüllt zur Beförderung. Und zu dem Thema SDBw ja ich hab da versucht anzurufen nur niemanden erreicht also iss es ja fast wie nicht angerufen würde ich meinen.

Na mal schaun wie es weitergeht habe ja nu auch den RFA Antrag gestellt vielleicht fällt denen dann was auf das da noch was erledigt werden muss.

Gruss Ruedi
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Chef_6/451 am 24. Januar 2010, 19:57:51
@Andi

das sagt das die SDBw Abteilung IV..., da wird auf direkten Kontakt mit dem Reservisten (auch wenn der Kamerad gerade übt) höchster Wert gelegt. Ähnliches gilt auch für die Personalführung der Offiziere der Reserve - die können auch jederzeit mit ihrem Personalführer Kontakt aufnehmen OHNE ein Personalgespräch zu beantragen. Das wird übrigens auch während Hochwertlehrgängen gepredigt - "Sie können sich jederzeit an uns wenden".

Ganz davon abgesehen das er es darf, sind wir aber einer Meinung, das der Kamerad natürlich den Dienstweg zu gehen hat und Chef/Spieß über sein Problem in Kenntnis zu setzten hat. Dafür sind die ja schließlich da!
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Ruedi33 am 25. Januar 2010, 20:56:54
So hab heute mit meinem Kp Chef geredet im Gelände und er hat auch gesagt komisch das man da keinen erreicht und ja ich darf dort anrufen das hat er mir auch bestätigt. Nun nimmt er das mit unserm KP Feldwebel in die Hand und hofft was zu erreichen.

na mal schaun was rauskommt wenn ich was näheres weiss poste ich es als anhalt für andere RUA's .

MKG

Ruedi
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Holgi33 am 26. Januar 2010, 07:18:27
Zitat von: Chef_6/451 am 24. Januar 2010, 18:12:20
Von daher - konsolidierte Aktion, Chef, Spieß, S1 mit ins Boot, die sollen prüfen was da los ist.
Der SDBw kann man als Reservist im übrigen auch ganz gut einmal eine Email schreiben - man bekommt sie sogar zeitnah beantwortet.

Das wage ich aber zu bezweifeln!

Ich warte seit fast 4 Wochen auf eine Antwort der SDBw, da ich um ein persönliches Gespräch mit meinem PersFhr gebeten habe.

@Ruedi33
Dein Beorderungstruppenteil zum Zeitpunkt des Lehrgangs hätte die Beförderungsurkunde bei der SDBw beantragen müssen und eigentlich zeitlich so, dass Du am Ende des Lehrgangs befördert wirst. Bei aktiven Soldaten hängt es mit dem Dienstposten zusammen. Ich bin als Reservist direkt nach dem Lehrgang befördert worden und im Lehrgang waren nur aktive Kameraden, von denen jetzt (nach einem Jahr) die letzten befördert wurden.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 26. Januar 2010, 07:52:33
@Holgie

Die SDBw erreicht man eigentlich recht gut, sofern sie bisher auf ihre Mail keine Antwort bekommen haben, einfach noch mal telefonieren. Aller Wahrscheinlichkeit sollte auch ihr Ansprechpartner HF H. sein ...
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. Januar 2010, 09:20:35
@ Andi: Sie liegen vollkommen richtig mit Ihrer Ansicht, was die aktiven Soldaten anbelangt. Die können a.d.D. ein PersGespräch mit ihrem PersFhr beantragen, und dann geht es seinen vorgeschriebenen Weg unter Einbindung aller Beteiligten.

Bei Reservisten verhält es sich wirklich sehr anders. PersA V und SDBw IV fordern nicht nur im Internet alle Reservisten auf, direkten Kontakt mit ihrem PersFhr aufzunehmen, dies ist auch im neuen Reservistenkonzept ausdrücklich so vorgesehen und wird auch in den meisten Ausgaben des "Reservistenbriefes" von Gen Dora so angeregt. Insofern spielt es keine Rolle, ob der Res gerade im Status Soldat übt - und die Fernsprechverbindung der Bw nutzt - oder dies privat tut.

@ Rollo: Der BeorderungsTrTl kann zwar Beförderungsurkunden beantragen - aber diesen Antrag auch der Einfachheit selbst in den papierkorb werfen. Für die Beförderung einschließlich sämtlicher damit zusammenhängender Aufgaben ist zunächst ausschließlich die PersBearbSt der Bw zuständig. Heißt, sämtliche vorbereitende Arbeiten bis hin zur Ausstellung der Beförderungsurkunde und deren Versand - hier an den BeordTrTl - wird von dort selbstständig vorgenommen. Der BeordTrTl/Res kann allenfalls nachfragen, wann mit der Zusendung der Urkunde zu rechnen ist.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Ruedi33 am 26. Januar 2010, 20:43:43
Na das sind ja mal antworten.

@Holgi    Auf der schule wurde uns gesagt es bestände die möglichkeit der Beförderung aber als wir den Lehregang abgeschlossen hatten klappte das nicht mit dem daten eingeben ins SAP also wurden uns unsere Unterlagen mitgegeben und ich hab sie bei meinem S1 abgegeben damit er alles an die SDBw schickt. Zudem war mein Uffz a.D.W. Lehrgang ein neues Konzept was so noch nicht gemacht wurde da ja am 01.10.09 die SDBw für die Reservisten zuständig wurde.

Trotzdem Danke allen Kameraden für die Hilfe, wie schon erwähnt werde ich alles was ich rausbekomme euch zur Verfügung stellen um anderen das leben zu erleichtern.

MKG

Ruedi33
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: SteiMei am 27. Januar 2010, 12:16:23
In diesem Zusammenhang (Uffz a.d.W.) hätte ich mal eine Frage:

Es gibt ja nur Unteroffiziere des Fachdienstes. Das heißt in den meisten Fällen ist eine zivile Ausbildung nötig. Dies gilt nicht wenn der Anwärter eine mehrmonatige lehrgangsgebundene Ausbildung für einen Dienstposten macht (dies dürfte wegen der langen Lehrgangsdauer eher auf SAZ als auf Reservisten zutreffen). Bei Reservisten mit verwertbaren zivilen Ausbildungen wäre ein vorläufiger Dienstgrad möglich, nach 4 Wochen Wehrübung auf dem entsprechenden Dienstposten würde der Dienstgrad endgültig verliehen.

Meine Frage: Wazu gibt es dann überhaupt Uffz FD Lehrgänge für Reservisten, bzw. warum können Reservisten auf die Uffz FD Lehrgänge der aktiven Truppe gehen? Sie benötigen diesen Lehrgang doch gar nicht... oder sehe ich da was falsch!?!

Ein Reservist ohne verwertbare zivile Ausbildung wird wohl kaum im Anschluss an seinen 4 Wochen Uffz-Lehrgang auf einen weiteren 12 - 16 Wochen Lehrgang gehen um die Ausbildung für einen Dienstposten zu erhalten der einen solchen Lehrgang vorsieht.

Ein Reservist mit verwertbarer ziviler Ausbildung braucht den Uffz FD Lehrgang nicht.

Warum gehen Reservisten dann auf diesen Lehrgang? Und warum schickt die Bundeswehr sie dort hin?
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 27. Januar 2010, 12:20:06
Sie haben einen Denkfehler in ihrer Überlegung ...

Wer Uffz o.P. d.R. werden will, benötigt dazu auch den militärischen Lehrgang und die entsprechende Laufbahnprüfung.
Ob sie eine verwertbare berufliche Qualifikation haben, ist vollkommen irrelevant und entscheidet nur darüber, ob die Möglichkeit besteht zum Uffz oder Stuffz vor Lehrgangsbeginn ernannt zu werden ...
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: SteiMei am 27. Januar 2010, 12:52:56
Ach so ist das...

Allerdings finde ich dann etwas anderes seltsam: Wenn ich Unteroffizier im allgemeinen Fachdienst werden möchte mache ich also in jedem Fall den Lehrgang. Aber warum ist das dann bei der Laufbahn der Feldwebel im Fachdienst nicht so (als Reservist)? Dort genügt ja definitiv eine 4-wöchige WÜ auf dem entsprechenden Dienstposten für die endgültige Verleihung des Dienstgrades. Demnach haben Uffz o.P. d.R.  (Fachdienst) ja mehr Laufbahnausbildung hinter sich als Feldwebel d.R. (Fachdienst). Hat sich die Stammdienststelle dabei etwas gedacht oder ist das einfach so?
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 27. Januar 2010, 12:57:07
Seid Herbst 2009 ist das Prozedere welches sie beschreiben seitens der SDBw gestrichen worden!

Grob gesprochen gilt seitdem:

Ohne Laufbahnlehrgang und Prüfung keine Beförderung! Alleinige WÜ's auf einem höher dotierten DP reichen nicht mehr aus.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: SteiMei am 27. Januar 2010, 13:11:30
Das ist völlig an mir vorbei gegangen. Ich wusste nicht dass es da eine neue Regelung gibt (welche aber durchaus Sinn macht).

Gilt das auch für Offiziere d.R.? Angenommen ich habe einen (verwertbaren) Universitätsabschluss, würde ich dann Hauptmann d.R. vorläufig werden und nach OL 1, OL 2 und MeFü dann den Dienstgrad endgültig verliehen bekommen?
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 27. Januar 2010, 13:35:30
Wenden sie sich dazu an das PersAmt Bw in Köln.

ResOffz mit vorläufig verliehenen Offz DstGrd gem. §43 Abs. 5 SLV bedarf einer sorgfältigen Prüfung, die hier wohl niemand vornehmen kann. Es sind einfach zu viele Faktoren, die dies entscheiden.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: SteiMei am 27. Januar 2010, 16:43:44
Nein, ich meinte nicht ob da Bedarf besteht - das ist mir schon klar dass das nur das PersAmt beurteilen kann. Ich wollte nur wissen ob diese neue Regelung für die Laufbahnprüfung die seit Herbst 2009 für Uffz und Fw des Fachdienstes gilt auch für §32 Abs. 5 SLV Gültigkeit hat.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 27. Januar 2010, 16:59:57
ResFw Bewerber können sich bei entsprechender Qualifikation auf Meisterebene nach §21 Abs. 5 SLV bei der SDBw bewerben.
Nach den mir zugetragenen Informationen müssen auch diese Kameraden den FwLg d.R. absolvieren.

Für ResOffze verhält es sich nach meinem Kenntnisstand ähnlich, was die Teilnahme an den Lehrgängen betrifft.

Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: SteiMei am 27. Januar 2010, 17:43:41
"Nach den mir zugetragenen Informationen müssen auch diese Kameraden den FwLg d.R. absolvieren."

Seltsam, denn es gibt ja meinem Kenntnisstand nach überhaupt gar keinen Fw-Lehrgang Fachdienst für Reservisten... Aber das wäre ja nichts Neues dass die Laufbahnausbildungen für Reservisten immer sehr unausgereift sind...
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 27. Januar 2010, 19:05:36
Falsch! Seid Herbst 2009 legt die SDBw sehr großen Wert auf eine einheitliche Ausbildung. Die Zeiten, wo sich zu einem DstGrd "durchgewurschelt" wurde, sind damit endgültig vorbei, da die SDBw die Ernennungsurkunden unterschreiben muss.

Wer als Reservist im FD "aufgehangen" ist muss erst den 6-wöchigen FwLg der Reserve (Hammelburg o. Munster) absolvieren und muss ZUSÄTZLICH den fachlichen Lg besuchen!

Sofern keine Qualifikation auf Meisterebene vorliegt, und der Soldat sich "hochdient" muss, kann der Soldat erst zum Fw d.R. befördert werden, wenn er alle Voraussetzungen erfüllt. Das heißt bei einer FD Stelle, dass der Soldat erst nach der Teilnahme am Fw Fachteil Lg befördert werden kann!

Und diese Infos sind Fakt, da sie frisch von der SDBw kommen ;)

Es gibt jedoch eine kleine Änderung für FA's der Reserve:
Wer als Mannschaftssoldat FA der Reserve wird, muss nicht mehr den Uffz Lg d.R. besuchen. Er wird direkt auf den FwLg d.R. geschickt udn steigt nach dem Bestehen zum Uffz -> Stuffz -> Fw auf. Die Stehzeiten im DstGrd orientieren sich an den Zeiten der aktiven Truppe, verbunden mit entsprechenden WÜ Tagen.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: wolverine am 27. Januar 2010, 19:55:33
Was sagt denn die gleiche SDBw zum Ausbildungsgang TrDst? Muss da ein vergleichbarer Lehrgang besucht werden? Alles andere hielte ich schlicht für rechtswidrig!
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: SteiMei am 27. Januar 2010, 19:56:40
Oh Gott, hätte ich bloß nicht gefragt - gleich sind bei mir alle Klarheiten beseitigt  ;)

Mir erschließt sich nämlich jetzt (noch immer) nicht wieso ein (angehender) Reservefeldwebel im Fachdienst auf den Reservefeldwebel-Truppendienst-Lehrgang gehen muss. Müsste da nicht ein extra Lehrgang für geschaffen werden?

Dass man als FA-Truppendienst (Reserve) neuerdings nicht mehr auf den Uffz-Fachdienst Lehrgang gehen muss ist mir auch neu - ich wusste nämlich gar nicht dass das jemals so gewesen ist. Von dem was ich gehört habe (Sprich: RK-Gerüchte) war der Uffz-Lg noch nie Bestandteil der FA Ausbildung, auch wenn einige Beorderungstruppenteile (aus Unwissenheit?) ihre Reservisten dort hingeschickt haben.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 27. Januar 2010, 20:02:45
Wer im Truppendienst "aufgehangen" ist, kann bereits nach dem allgemeinen FwLg Teil A, kurz, zum Fw befördert werden. Die FD'ler müssen halt zusätzlich noch den FD Lg besuchen, damit sie befördert werden dürfen. Sofern die fachliche ATN jedoch bereits erteilt wurde, kann auf einen Besuch des FD Lg's verzichtet werden. Kommt halt auf den Beorderungstruppenteil an, ob er im Vorfeld die fachliche ATN erteilt oder nicht ;)

So richtig verstehe ich das ganze Prozedere auch nicht, vor allem weil die FD Lg'e alle für Reservisten gesperrt sind, aber so will die SDBw es haben bzw. interpretiert die Vorschriften dahingehend ;)

Das absurde ist halt, dass selbst die "alten" Uffze, die vor 2002 ausgebildet wurden (insgesamt 6 Monate!) den FwLg absolvieren MÜSSEN. Selbst die Uffze, die vor 1996 die Uffz Ausbildung via AMT, MFT und Fw Lg Teil 1 HUS absolviert haben, müssen den Fw Lg der Reserve kurz besuchen, obwohl die Ausbildungsinhalte fast identisch sind ...

Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: wolverine am 27. Januar 2010, 20:14:40
OK - wir haben Bewerber A und B; beide haben einen ordentlichen Realschulabschluss und eine Berufsausbildung. A wird Grenadier und FA im Truppendienst. Er macht den Lehrgang Truppendienst und wird befördert. B wird StabsdienstFw, macht den Lehrgang Truppendiest und muss dann noch auf den Fachteil. Beide werden dann Fw! Erkannt?
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 27. Januar 2010, 20:22:52
Wolverine, ich verstehe was du meinst .. genau diese Benachteiligung habe ich der SDBw gegenüber auch geäußert, doch die haben dahin gehend ihre eigene Meinung frei nach dem Motto "Wenn sie ein Problem mit der Ausbildung haben ist das ihr Problem. Sie müssen kein Fw werden, wenn sie das nicht wollen!"

Auf dem aktuellen Fw Lg in Hammelburg sind 23 Teilnehmer, teilweise Uffze o.P. die mehr Dienstzeit und WÜ's als GrpFhr und TrpFhr abgeleistet haben, als manch ein aktiver junger Fw.

Dennoch werden von den 23 Teilnehmern nur ein einziger direkt im Anschluss zum Fw befördert, weil er seine TrpFmFw ATN schon vor Lg Beginn zugewiesen bekommen hat ... der Rest guckt in die Röhre und hat teilweise die Welt nicht mehr verstanden ...
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: wolverine am 27. Januar 2010, 20:28:01
Das darf die SDBw ja gerne sagen. Aber im Fall der Selbstbetroffenheit könnte eine Beschwerde und in allen anderen Fällen die Stellungnahme des freundlichen FJg OberstLt beim Fü S Pers an den WBdBT die Rechtsansicht etwas fundieren! wenn ich mehr Freizeit hätte würde ich mich fast gerne einmal der Sache annehmen.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 27. Januar 2010, 20:47:55
 ;D
Es gibt da eine inoffizielle Grauzone, wenn eine Beförderung zum Fw aus den genannten Gründen nicht stattfinden kann:

1. Der FD FA wird kurzfristig in den TrpDst umbeordert, z.B. in eine AusKp, dort könnte er dann sofort befördert werden. Danach wird er wieder auf seinen ursprünglichen FD DP beordert.

2. Der FA FD bekommt seine fachliche ATN bereits VOR dem FwLg seitens des Truppenteils zugewiesen. Die Verantwortung dafür müsste dann jedoch der jeweilig zuständige S1 übernehmen ;)
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: wolverine am 27. Januar 2010, 20:58:39
Letzteres halte ich nicht für eine "Grauzone" sondern für absolut sachgerecht. AAP mit Dienstplan und dokumentiertem Abschluss; völlig in Ordnung, dass man seine fachliche Expertise für den Dienstposten beweist. Der TrpDstler macht ja auch seine "praktischen Tage" im Job.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 27. Januar 2010, 21:03:01
Die AAP Variante ist der SDBw bekannt, jedoch soll sie diese nicht immer anerkennen, je nachdem auf welcher FD Stelle man sitzt ... Letztendlich scheint der SDBw jedoch nur wichtig, dass die jeweilige fachliche Fw ATN vorhanden ist ... wie man sie bekommen hat, scheint sekundär interessant zu sein, zumindest beweist dies mir ein bekanntes (äußerst fragwürdiges) Beispiel.

Der Kamerad ist im Bereich der Truppenfernmelder beordert und wurde über die Reserve Uffz Lehrgänge Uffz o.P. Er hat diverse WÜ's als TrpFmUffz absolviert und wurde auf den DP des TrpFmFw umbeordert. Durch seine WÜ Tage wurde ihm die fachliche TrpFmFw ATN einfach zuerkannt, ohne explizite Ausbildung. Sprich, müsste er beispielsweise einen Trp Befehl gem. STANG 2014 formulieren, wüsste er nicht was das überhaupt ist ;) Das sind dann diese fragwürdigen Fälle, die reichlich Frustration bei den Kameraden fördert, die noch die Uffz Ausbildung vor 2002 (Einführung FD) durchlaufen haben. Sie wurden ordentlich zum TrpFhr ausgebildet, haben eine entsprechende Prüfung nachweislich abgelegt, doch interessieren tut es nicht!

Der Ansatz der SDBw eine einheitliche Fw Ausbildung in der Reserve wieder zu garantieren ist gut, doch wenn man bereits aufgrund seiner alten Uffz Ausbildung GrpFhr sowie TrpFhr ist, wäre es doch sinnig, auf diese bereits durchlaufenen Ausbildung aufzusetzen, beispielsweise mit einem "Update Lehrgang", der sich nur noch mit den fehlenden Ausbildungselementen "SichFw / JägerFw" beschäftigt. Der "Denkfehler" besteht meiner Ansicht halt darin, dass die SDBw "alte Uffze" mit den "neuen Uffzen" (ab 2002) gleichsetzt, obwohl die "alten" Uffze eine ganz andere und wesentlich intensivere Ausbildung durchlaufen haben, als die heutigen Uffze mit dem berühmten 4 Wochen Lehrgang.  

Würde in der heutigen Fw Ausbildung der Reserve differenziert zwischen alten und neuen System, könnten Ausbildungskosten einspart werden, da die Lehrgänge für die Kameraden des alten Systems verkürzt werden könnten. Doch so wird mal wieder doppelt ausgebildet, welches ich persönlich für recht sinnfrei halte ;) Vom wirtschaftlichen Ansatz ganz zu schweigen ...
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: wolverine am 28. Januar 2010, 09:41:23
Ich glaube der Fehler liegt hier eher bei Dir! Du verkennst da wesentliche Grundsätze der SDBw bzw. der Personalführung insgesamt. Es gibt weder eine Differenzierung "alt/ neu" noch die unbestrittene Erkenntnis: "alt war besser oder höherwertiger". Eineseits gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit der Ausbildung: Früher Uffz gleich heute Uffz. Man macht ja schließlich nicht den Uffz oder Fw alter Art zum Fw und HptFw oder Uffz+ oder Fw+. Eher geht man sogar umgekehrt davon aus, dass die neue SLV an die Bedingungen der Einsatzstruktur angepasst und daher "praxisnäher" oder eben "besser" ist. Letztlich gehst Du wahrscheinlich irrtümlich davon aus, dass Du 2002 bereits zum "GrpFhr" ausgebildet wurdest. Das wurde zwar laienhaft oft so dargestellt und vielleicht auch in der einen oder anderen Bezeichnung fortgeführt aber bereits Anfang bis Mitte der 90er - so etwa mitten in meiner Ausbildung - wurde der GrpFhr bereits Fw. Uffz als GrpFhr war zwar ein Lückenfüller aber niemals vorschriftsmäßig.
Mit so einer Argumentation kommst Du bei der SDBw nicht einmal durch die Hauptwache! Und kosten spart das auch nicht: Durch die Zweiteilung des Lehrgangs mit eigener Organisation würden die Kosten sogar steigen. Zudem ist es nicht möglich zwischen Uffz alt und Uffz neu zu differenzieren. Beide werden aktenmäßig gleich geführt (s. o.). Das müsste man quasi "händisch" in der PersAkte ´raussuchen. Mit allen Fehlern und Kosten.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Holgi33 am 28. Januar 2010, 10:12:41
Zitat von: snake99 am 27. Januar 2010, 21:03:01
Der Ansatz der SDBw eine einheitliche Fw Ausbildung in der Reserve wieder zu garantieren ist gut, doch wenn man bereits aufgrund seiner alten Uffz Ausbildung GrpFhr sowie TrpFhr ist, wäre es doch sinnig, auf diese bereits durchlaufenen Ausbildung aufzusetzen, beispielsweise mit einem "Update Lehrgang", der sich nur noch mit den fehlenden Ausbildungselementen "SichFw / JägerFw" beschäftigt. Der "Denkfehler" besteht meiner Ansicht halt darin, dass die SDBw "alte Uffze" mit den "neuen Uffzen" (ab 2002) gleichsetzt, obwohl die "alten" Uffze eine ganz andere und wesentlich intensivere Ausbildung durchlaufen haben, als die heutigen Uffze mit dem berühmten 4 Wochen Lehrgang.  

Da muss ich Dir widersprechen, aus eigener Erfahrung.

Du weisst das ich zuerst den Uffz Lehrgang als Reservist bei der aktiven Truppe (4 Wochen) gemacht habe und vor 4 Monaten den FwLehrg Res, jedoch war es der letzte 2 Wochen Lehrgang.

90% der Teilnehmer waren Uffze/StUffze alter Art. Ich habe bei einigen nicht gemerkt das sie aufgrund des alten Lehrgang besser/weiter oder wie Du es auch nennen möchtest waren, teilweise im Gegenteil. Die Kameraden waren 10 Jahre aus dem Geschäft und hatten sich nicht groß vorbereitet.


Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 28. Januar 2010, 10:23:07
Zitat von: Holgi3390% der Teilnehmer waren Uffze/StUffze alter Art. Ich habe bei einigen nicht gemerkt das sie aufgrund des alten Lehrgang besser/weiter oder wie Du es auch nennen möchtest waren, teilweise im Gegenteil. Die Kameraden waren 10 Jahre aus dem Geschäft und hatten sich nicht groß vorbereitet.

Naja, mein Posting hatte vorausgesetzt, dass die Kameraden im Thema stehen und ggf. via Selbststudium im Vorfeld eine Auffrischung vorgenommen haben um mögliche Lücken zu schließen.

Aber gut, die Vorschriftenlage bzw. Verfahrensweise ist klar ... ohne 6-wöchigen FwLg und fachliche Fw ATN (für FD Kameraden) -> keine Ernennung zum Fw d.R. ;)
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Holgi33 am 28. Januar 2010, 11:07:07
das gilt nicht nur für den Fachdienst sondern auch für den Truppendienst.

Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 28. Januar 2010, 11:19:05
Käme auf das Detail an ... wer beispielsweise als GrpFhr in einer AusKp beordert ist, soll bereits nach dem FwLg Teil A alle Voraussetzungen für die Ernennung zum Fw d.R. erfüllt haben.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Holgi33 am 28. Januar 2010, 11:49:56
Aber nicht wer als PzGrenFw beordert ist  ;)

Nachtrag:
Die GrpFhr ATN ist die zweite ATN. Die Ausbilder in der Ausbildungskompanie sind JgFw, wenn es die Rekrutenkompanien sind. Beim PzGrenBtl 212 sind die Ausbilder in der 5. Kp selber auch PzGrenFw.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Ruedi33 am 29. Januar 2010, 23:17:15
So mal zurück zum Thema, mein Spieß hat rausgefunden was los ist.

Die SDBw hatte Unterlagen nicht erhalten obwohl mein S1 alles nachweislich hingeschickt hatte, nu haben wir alles nochmal alles hingeschickt und alles geht seinen gang.

Danke allen für die Ratschläge und viel Soldatenglück allen, vorallem denen die derzeit im Einsatz sind.

MKG

Ruedi33
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Ruedi33 am 04. Februar 2010, 23:40:49
So nu hab ich meinen zweiten teil zur beförderung bekommen bin nun MatBwUffz also kurz VU und beförderung steht kurz befohr also danke an alle die geholfen haben


Gruss Rüdi33 (SG UA MBL)
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: Hummel1 am 11. Februar 2010, 15:29:54
"Nach den mir zugetragenen Informationen müssen auch diese Kameraden den FwLg d.R. absolvieren."

@Snake:

Das die Kameraden die einen verwertbaren Berufsabschluss haben nun auch auf den Feldwebellehrgang gehen müssen ist mir auch neu. Wissen sie da genaueres? Denn die (mir bekannte, evtl nicht mehr aktuelle) ZdV 20/7 besagt doch eindeutig: "Reservisten und Reservistinnen mit vorläufig festgesetztem Offizier- und Unteroffizierdienstgrad legen keine Laufbahnprüfung ab".

- Ist die ZdV 20/7 geändert worden?
     oder
- Besuchen die entsprechenden Kameraden den Lehrgang ohne Prüfung und Bewertung?

Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 11. Februar 2010, 17:46:29
Diese Kameraden müssen am Lehrgang lediglich teilnehmen. Geprüft werden sie nicht.
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: TrFmBenny am 01. Mai 2010, 17:43:33
Hallo, der besagte Kamerad der angeblich die ATN`s hat alle so zuerkannt bekommen bin ich, fakt ist aber, das ich genauso zum TrFmUffz und TrFmFw ausgebildet wurde wie jeder andere Resi auch, ich habe sehr viele WÜ`s abgeleistet, ich wurde in Form von der AAP ausgebildet, habe 2 Wöchige FmBetriebsübungen als Trp Fhr fahren müßen bevor mir überhaupt irgendetwas zuerkannt wurde, zudem wurde ich zum Fernmelder ausgebildet weil ich Elektroinstallateur gelkernt hatte, ich habe 3 Jahre mehrfach Wochenlang als TrFmUffz und TrpFhr geübt, bevor ich zum RFA ernant wurde, dann habe ich lange als TrFmFw geübt und eine AAP als TrFmFw genossen und sogar den FmZgFhr vertreten, nur so habe ich meine ATN´s bekommen, schade das snake so etwas über mich schreibt, da wir uns ja sogar persöhnlich kennen!Und zusammen auf dem Fw Lg waren, diesen habe ich zudem bestanden und würde dann erst zum Fw d.R. befördert und habe dort auch erst die GrpFhr ATN zuerkannt bekommen, und nur mal so nebenbei, es wurden noch weiter Kameraden zum Fw d.R. befördert!

MKG
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: snake99 am 03. Mai 2010, 07:00:34
Zitat von: TrFmBenny am 01. Mai 2010, 17:43:33
..... und nur mal so nebenbei, es wurden noch weiter Kameraden zum Fw d.R. befördert!

Richtig, noch EIN weiterer ... also waren es 2 von 23 Teilnehmern.
"Gutes" Ergebnis wenn man bedenkt, dass ca. 15 Teilnehmer seid X Jahren bereits Uffz o.P. und schon während ihrer aktiven Dienstzeit zum GrpFhr und TrpFhr ausgebildet wurden ;)
Titel: Re:Wehrübung als SG UA MBL
Beitrag von: TrFmBenny am 12. Mai 2010, 20:52:36
Ne nicht nur 2, es waren mind. 4 die zum Fw d.R befördert wurden, einer zum Stuffz d.R., und einer zum Uffz d.R.!