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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Biene Maya am 25. Januar 2010, 14:45:14

Titel: Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: Biene Maya am 25. Januar 2010, 14:45:14
Was passiert, wenn jemand mit Drogen z.B. Hasch oder Marihuana in der Stube erwischt wird und wenn jemand unter Drogeneinfluss im Strassenverkehr von der Polizei erwischt wird. Mit welchen Konsequenzen, muss dieser innerhalb der Kaserne rechnen. Fall von einem Franzosen aus Donaueschingen, der fuhr unter Drogeneinfluuss, wurde erwischt und der Artikel stand gross in der Zeitung.




Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: Großer Leviathan am 25. Januar 2010, 16:01:35
Was soll schon passieren, der DV wird seine Ermittlungen führen und den Fall wohl vermutlich auch an die Staatsanwaltschaft abgeben.
Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. Januar 2010, 16:06:21
Immer mal vorausgesetzt, es werden tatsächlich Drogen gefunden, dann muss der DV die Angelegenheit an die StA abgeben. Außerdem wird er den Soldaten ärztlich untersuchen lassen wegen DU.
Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: Biene Maya am 27. Januar 2010, 14:14:58
Wird er dann entlassen oder darf er weiterhin beim Bund bleiben?
Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: snake99 am 27. Januar 2010, 14:16:42
Kommt auf den Fall an! Pauschal Antwort nicht möglich.
Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: Biene Maya am 27. Januar 2010, 14:19:23
Angenommen, der Autoführerschein wird eingezogen, benötigt ihn aber auch für die Arbeit beim Bund, was dann?
Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: Fitsch am 27. Januar 2010, 14:25:09
wird nur der Führerschein eingezogen oder die Fahrerlaubnis entzogen? Nur mal so angenommen. Und der, der in abnimmt: Spritzt der Insulin?
Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: wolverine am 27. Januar 2010, 14:26:38
1. Kann der Bundeswehrsoldat im Gegensatz zu den meisten anderen Berufsgruppen quasi fußläufig von seiner Arbeitsstätte schlafen.
2. Geht diese Argumentation meistens übel nach hinten los, da die Richter dann sagen werden, dass man es sich gerade dann besonders gründlich überlegt haben sollte ob man illegale Drogen konsumiert!
3. Bleibt die Entlassung aus dem Dienstverhältnis immer noch eine Individualentscheidung.
Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: Biene Maya am 27. Januar 2010, 14:50:01
Hallo Fitsch! Ne, der ihn abgenommen hat, wollte auch noch was abhaben aber sicher kein Insulin.Weißt du, Insulin dröhnt nicht.
Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: Flexscan am 27. Januar 2010, 15:00:22
Zitat von: Biene Maya am 27. Januar 2010, 14:19:23
Angenommen, der Autoführerschein wird eingezogen, benötigt ihn aber auch für die Arbeit beim Bund, was dann?

verliert er die zivile Fahrerlaubnis, erlischt für den Zeitraum auch die Militärfahrerlaubnis.

War zumindest bei uns in der Einheit so der Fall als ein SU seinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer abgeben musste. Gab noch ein Diszi vom Chef dazu und das wars.

Nach Ablauf der Sperre bekam er zu seinem zivilen auch den MKF zurück hatte sonst keine weiteren Konsequenzen.
Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: Troubleshooter am 27. Januar 2010, 18:57:37
Zitat von: Biene Maya am 25. Januar 2010, 14:45:14
wenn jemand unter Drogeneinfluss im Strassenverkehr von der Polizei erwischt wird.

Dann landet der Vorgang zunächst beim Staatsanwalt. Dieser sendet eine "Mitteilung in Strafsache" (oder heißt es -angelegenheit?!?) an den zuständigen Rechtsberater (der Division oder Äquivalent). Der widerum leitet den Vorgang an den DV, in der Regel mit der Bitte um Ermittlung und weitere Veranlassung. Dieser wird, bei entsprechend klarer Sachlage (in 50.000 Fuß Flughöhe von der Polizei aus dem Orbit geholt... ähh, mit Drogen im Körper im Straßenverkehr erwischt), mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Disziplinarmaßnahme verhängen. Von dieser erhält die personalbearbeitende Stelle Kenntnis (Ausfertigung für die Personalakte) und diese kann den Soldaten entlassen.
Wie von anderen bereits beschrieben, handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung. Allerdings kommt es auch darauf an, wer sich da auf Wolke 7 geraucht (oder was auch immer) hat. Und da ist der Dienstgrad oder die -stellung nicht unbedingt ein besonderer Schutzfaktor, im Gegenteil.
Titel: Re:Drogen bei der Bundeswehr
Beitrag von: wolverine am 27. Januar 2010, 19:04:42
Soweit ganz ordentlich. Nur gibt der RB das Verfahren nicht an den DV ab sondern wird wahrscheinlich aussetzen und das Urtel der ordentlichen Gerichtsbarkeit abwarten. Dessen Sachverhaltsfeststellung sind bindend und können Grundlag für eine D-Maßnahme sein. Ob disziplinar Vorgegangen wird, hängt davon ab ob ein dienstliche Bezug hergestellt werden kann. Das ist nicht immer der Fall.