Hallo,
bin demnächst zur Wehrübung (als ROB). Dienstgrad HG, mehr als 4Wochen und komme aus dem öffentl. Dienst.
Im Leistungskatalog konnte ich entnehmen, dass ich logisch das Arbeitsentgelt meiner Tätigkeit weiter erhalte und mir Wehrsold gezahlt wird (11,71€).
Was ich noch nicht raus finden konnte:
Der Leistungszuschlag, wird der in meinem Fall ab dem 13 oder 25 Tag gezahlt (wenn ide Infos für euch ausreichen :-)
Reicht es bei Dienstantritt einfach die Bahnkarten beim ReFü abzugeben (da ich mit dem Kfz komme) für die 0,20€ nach BRKG? Und wie mach ich das mit den Familienheimfahrten (einfach sagen, dass ich jedes We fahre) ?
Und Drittens (am kniffeligsten). Im Punkt 15.2 und 15.3 des Leistungskataloges steht, dass die Krankenvers.-beiträge (und PV) auf 1/3 gemindert werden. Werden von meinem Brutto jetzt also 2/3 weniger KV-beiträge abgezogen???
Danke für eure Antworten
Zitat von: flick am 03. Februar 2010, 14:51:07
Reicht es bei Dienstantritt einfach die Bahnkarten beim ReFü abzugeben (da ich mit dem Kfz komme) für die 0,20€ nach BRKG? Und wie mach ich das mit den Familienheimfahrten (einfach sagen, dass ich jedes We fahre) ?
Für den Dienstantritt die Karten mitbringen und beim ReFü gibt's dann geschmeidige Antragsformulare für die Erstattung der Fahrtkosten. Wenn ich das richtig im Kopf habe, wird bis maximal Bahnfahrkartenpreis (minus Bw-Großkundenrabatt) erstattet.
Die Familienheimfahrt wird bei einer Wehrübung von mehr als drei Wochen (genaue Bemessensgrenze weiss der ReFü, liegt bei 14 Dienst(!)tagen, glaube ich) erstattet, auch dafür gibt es beim ReFü ein Formular, wo man die Fahrtdaten (an welchen Wochenenden etc.) eintragen muss. Sie wissen bestimmt: "Einfach sagen", ist nicht drin. Da es sich hier um Steuergelder dreht, muss man ein wenig Papier schwarz (oder blau) machen, aber die Investition an Tinte lohnt sich, denke ich.
Zitat von: flick am 03. Februar 2010, 14:51:07Reicht es bei Dienstantritt einfach die Bahnkarten beim ReFü abzugeben (da ich mit dem Kfz komme) für die 0,20€ nach BRKG? Und wie mach ich das mit den Familienheimfahrten (einfach sagen, dass ich jedes We fahre) ?
Normalerweise dürfte man am ersten Diensttag sowieso (wie ja eigentlich immer bei der Bundeswehr ...) jede Menge Papierkram zu erledigen haben, wozu auch die Fahrtkostenabrechnung etc. gehören sollte. Da kann man auch das Thema mit den Familienheimfahrten direkt ansprechen und gegebenenfalls die entsprechenden Anträge mit ausfüllen.
Und bevor ich mich wiederhole mache ich einfach Werbung in eigener Sache:
Checkliste REFÜ für Wehrübende - BwForum-online.deEine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen die einem während einer WÜ zustehen. Mit dieser Liste unter dem Arm kann man dann auch mal den REFÜ nerven und nach dem ein oder anderen fragen. Ein Teil dieser Gelder bekommt man ohne Antrag, andere muss man beantragen.
Der Leistungszuschlag steht nur beorderten Soldaten der Reserve zu, wäre im vorliegenden Fall aber frühestens ab dem 13. (insgesamt geleisteten) Wehrübungstag möglich (Für beorderte Soldaten der Laufbahngruppe der Mannschaften).
wie lange kann man eigentlich zu einer Wehrübung gehen? Würde das auch mehrere Monate lang gehen? Und wie ist das mit dem Wohnsitz? Bekommt jemand der mich suchen sollte raus, wo ich bin?
wir vom BKA bekommen alles raus.... zzz... was das für ne Frage?!?
eine Wehrübung soll m.E. drei Monate nicht überschreiten, außer man geht innen Auslandseinsatz...
Ähmm - zum "Untertauchen" ist eine Bundesbehörde wohl eher der zweitbeste Ort.
Es gäbe da in Frankreich noch eine Möglichkeit ... Die haben auch keine Beschränkung von ein paar Monaten ...
Das dort nicht nach Fahndungsersuchen überprüft wird oder keine Daten weitergegeben werden ist eine Mähr!
Nabend,
WÜ bis max. 6 Wochen geht ohne Einverständnis des Arbeitgebers
WÜ bis 3 Monate geht ohne Einverständnis des BMVg, aber mit Einverständnis des AG
WÜ über 3 Monate nur mit Einverständnis des BMVg und des AG
Zeiträume jeweils für ein Kalenderjahr...
stimmt so nicht mehr.
Ohne Zustimmung AG bekommst Du vom KWEA keine Einberufung.
Zitat von: Fitsch am 11. Februar 2010, 20:35:55
stimmt so nicht mehr.
Ohne Zustimmung AG bekommst Du vom KWEA keine Einberufung.
Stimm schon noch.
Bei meiner momentanen WÜ (6 Wochen), Anhörungsschreiben Anfang Dezember 09, Einberufungsbescheid Mitte Dezember 09 war das nicht der Fall. Ich mußte lediglich das Anhörungsschreiben an den Chef weiterleiten, damit der - so er denn will - Einspruch einlegen könnte. Dieser kann jedoch nur mit meiner Einwilligung eingelegt werden, also genaugenommen würde ich die WÜ dann absagen und nicht der Einberufungsbescheid wegen des Einspruches des Chefs aufgehoben werden...
Anmerkung: Das Anhörungsschreiben weiterzuleiten wäre nicht mal notwendig gewesen, es hätte genügt, wenn ich mündlich Bescheid gesagt hätte, daß vom ... bis ... eine WÜ geplant ist.
Pioneer die Reaktion deines Chefs Interresiert mich ich hab das noch vor mir.
Hat er nicht mit Zähnen geknirscht als er es erfahren hat?
Ich geh mal davon aus das du beordert bist und deine anstehenden WÜs ableistest.
Eigentlich hatte ich vor meinen AG vorher zu fragen. :-\ :-\
MkG
Oscar
n kleiner Tip an euch:
Setzt eure Prioritäten richtig !!!!
Das Zivilleben (Beruf) geht einer Y-Tours-Bespaßung auf jeden Fall vor. Deshalb sucht rechtzeitig vor einer geplanten Wehrübung das Gespräch mit den Vorgesetzten / dem Chef.
Ist er von der Angelegenheit nicht begeistert lasst es bleiben und macht halt DVag´s.
Horrido
Fitsch
Naja wer beißt schon die Hand die einen füttert.
Also am Montag ab zum Chef und mit viel Glück steht der Eignungswehrübung nichts im weg. ;) ;) ;)
@fitsch: wir nutzen hier Synergieeffekte...
Also bei mir gab es keine Probleme, ich hab - da ich in einer größeren Baufirma arbeite - mit dem Personalchef gesprochen als das Thema Beorderung anstand. Der hat zwar erst etwas ablehnend reagiert (dann fehlen Sie mir ja noch immer wieder mal ein paar Wochen zusätzlich im Jahr), was sich aber dann legte als ich Ihm klarmachte, daß Einzelwehrübungen nach Termin gelegt werden könnten.
Das Argument "dann mach ich halt im Winter WÜ, wenn auf den Baustellen nicht so viel los ist" zog dann doch.
Fazit ist, daß mein Chef nun für die sechs Wochen Saisonbedingte Kurzarbeit, die er für mich hätte anmelden müssen (da die anderen auf meiner Baustelle Witterungsbedingt nichts arbeiten können wäre ich da auch bei) sich für mich die Sozialabgaben gespart hat.
Wenn mein Chef mich partout nicht hätte gehen lassen wollen wäre ich auch nicht gegangen, mein Arbeitsplatz geht mir vor. Aber ich hab das vorher schon abgeklärt wie es denn mit der Arbeit auf unserer momentanten Baustelle aussieht. Vorteil ist hier halt auch, daß es sich bei den Arbeitsstätten, die wir haben, um Großbaustellen mit 1/2 Jahr oder mehr Laufzeit handelt, da ist das relativ schön planbar.
@pioneer
dies meinte ich mit meinem Post. Es gibt sehr wohl einige AG´s die "froh" um übungswillige Reservisten sind. (Siehe Dein Beispiel)
Aber genauso ist es als AG mehr als ärgerlich wenn er vor vollendete Tatsachen gestellt wird.
Meine WÜ´s wurden im Vorfeld mit den Kollegen und deren Urlaubswünsche abgesprochen und während meiner WÜ´s habe ich, widerrechtlich, meinen Erholungsurlaub eingesetzt.
Die Zeiten des kalten Krieges sind vorbei, und daher konnte ich den Kollegen nur schwer vermitteln wieso ich 6 Wochen im Jahr auf Wehrübung bin und dann noch Anspruch auf 29 Tage Erholungsurlaub habe. Mir war dies auch wert, so konnte ich "sinnvoll" meine Überstunden ab"feiern".
Während der WÜ-Zeit bin ich an den freien Wochenenden in´s Büro und hab nebenzu das Eilige abgearbeitet. Daß dies in den meisten Berufen nicht funktioniert ist mir natürlich klar.
Horrido
Fitsch
Bei meinem MOB Truppenteil muss man sogar vor der WÜ eine Einverständniserklärung bei der Agentur für Arbeit oder biem Arbeitgeber einreichen. Da kann er "nein" ankreuzen ohne Angabe von gründen.
Hallo zusammen,
da ich seit nunmehr 5 Jahren, ich bin Einsatzreservist, regelmäßig Wehrübungen über mehrere Wochen im Jahr ableiste und mit vielen Kameraden zu tun habe die entweder Einsatzreservist sind oder eine Beorderungsstellen in einem Mob Truppenteil haben, kann ich vielleicht nachfolgendes zu diesem Thema sagen.
@ Fritsch
Da die Einberufung durch das jeweilige KWEA vollzogen wird, hat man sich "intern" entgegen den gesetzlichen Bestimmungen (Leistungskatalog für Wehrpflichtige analog für Reservisten) ein Verfahrensweg ausgedacht, nämlich die Einverständniserklärung des Arbeitgebers bei Wehrübungen von bis zu 6 Wochen. Diese hat man vereinbart, da so sichergestellt ist, dass die Behörden der Bundeswehr keinen unnötigen Verwaltungsaufwand betreiben müssen. Das kommt noch aus der Zeit der massiv vielen Mob Beorderungen von früher. Für die Bundeswehr macht das Sinn. Ich selbst habe diese nie abgegeben. Nie wurde eine Nachforderung davon verlangt, weil sie wissen, dass es kein legitimes Verwaltungsverfahren ist. Treu dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und mal ehrlich: Wer von den Resis kennt sich da schon aus, doch nur die wenigsten.
Der große Nachteil einer solchen "Arbeitgebererlaubnis" liegt auf der Hand. Der Arbeitgeber bekommt den Eindruck vermittelt, das er auch nein sagen kann. Grundsätzlich kann er das aber eben nicht. Er muss schon ganz gravierende Gründe darlegen können, warum er eine WÜ seines Arbeitnehmers ablehnt. So könnte ich mir Beispielsweise einen Selbstständigen vorstellen, der nur noch einen Gesellen hat um seinen Betrieb am laufen hält, fällt dieser Geselle jetzt durch eine Wehrübung aus, hat das sicherlich finanzielle Einschränkungen für den Unternehmer und dabei könnte ich mir auch vorstellen, dass die Bundeswehr dann davon ablässt.
Anhand dieses Beispiels wird auch deutlich, dass dies im öffentlichen Dienst kaum passieren kann.
Da ich als Einsatzreservist sehr viele Wehrübungstage ableiste (i.d.R. mehr als die vereinbarten 72 Tage in 3 Jahren) hat unser damaliger Oberst im Landeskommando einen sehr schönen und auch erklärenden Brief an alle AG seiner "Schützlinge" geschrieben und die Wichtigkeit von Bürgern in Uniform (insbesondere von Reservisten) bei Katastrophenfällen hingewiesen und die AG um Unterstützung und Verständnis gebeten.
[gelöscht durch Administrator]
ZitatGrundsätzlich kann er das aber eben nicht.
Wurde das nicht geändert? Meines Wissens kann er ohne Angaben von Gründen nein sagen da die ganze Res Schiene auf Freiwilligkeit basiert.
Jeder der heute eigentlich beordert ist hat dieses so gewollt.
Aber ich lasse mich gerne eines anderen Belehren.
@ Erklärbär
Hiermit belehrt! ;D
Nein, mal im Ernst. Im öffentlichen Dienst ist das kein Thema. Als Selbständiger ebenfalls nicht. In der freien Wirtschaft eigentlich auch nicht, aber ...... es dürfte klar sein, dass wenn man einen Grund sucht auch einen findet. Wenn man jemanden wegen Reservetätigkiet "kicken" möchte ist das nach dem Arbeitsschutzgesetz nicht möglich (Beweislastumkehr). Aber dann wir halt was anderes gesucht. Eine Pfandflasche mitgenommen = Diebstahl = fristlose Kündigung etc. Wir alle kennen die mysteriösen Erfindungen der AG.
Deshalb ist der Tip von anderen Kameraden hier, sich mit seinem AG zu arrangieren gar nicht mal so dumm. Realität und Praxis liegen hier nach meinen Erfahrungen sehr weit auseinander.
"Hacke Tau"
[gelöscht durch Administrator]
@Hotel
Wir reden anneinander vorbei,es geht mir nicht um den Kündigungsschutz der zwar vorhanden ist aber wie du schon geschrieben hast etwas zahnlos ist.
Es geht um die Freistellung des Arbeitnehmers für eine WÜB durch den Arbeitgeber,meines Wissens muss er dieser WÜB immer zustimmen und kann die WÜB ohne Angaben von Gründen ablehnen.
Das war früher bei den TrpWÜB (Form 1/Form 2??) noch anders da musst ein Betrieb noch nachweisen das der Arbeitnehmer für seinen Betrieb unabkömmlich ist.
Die neue Reserve basiert auf Freiwilligkeit.
Im Loyal und anderen Publikationen wurden unter anderem in Leserbriefen schon darauf hingewiesen das man damit die Reserve damit nur für Langzeitarbeitslose interressant gemacht hat.
Mal ehrlich welcher im Berufsleben stehende Reservist kann 3 Monate am Stück (wie von der aktiven Truppe gewünscht) üben?Oder am besten noch jedes Jahr ein Auslandseinsatz.
@Erklärbär
Hallo nochmal,
ich habe hierzu noch einen anderen Link bedient :)
http://www.bundeswehrforum.de/forum/reserve/offentlicher-dienst-und-wehrubung-moglich/msg215911/#msg215911Im öffentlichen Dienst wie beschrieben bis zu sechs Wochen gar kein Problem, Ich habe noch nie gehört, dass man einen Bediensteten im öffentlichen Dienst eine UK ausgestellt hat.
[gelöscht durch Administrator]
Ist es nicht auch so das die Truppenteile die Mobstellen zu Verfügung stellen eine Abkömmlichkeitserklärung vom AG des Übenen verlangen?Ich meine hier mal gelesen zu haben das dies wohl mittlerweile gängige Praxis sein soll.
@Hotel
Kannst du mir den Brief für AG von dem du in einem vorherigen Post geschrieben hast mal zukommen lassen?
Übrigens schöne Autos die du im Anhang hast, hoffentlich ist deine Garage groß genug. ;D
ZitatHallo nochmal,
ich habe hierzu noch einen anderen Link bedient
Naja geht eigentlich wieder am Thema vorbei da es bei den Privatunternehmen völlig anders aussieht.
Un dnicht für alle im Öffentlcihen Dienst ist es sol leicht bzw überhaupt möglich WÜB zu machen ich kenne da auch andere Negative Beispiele.
ZitatIst es nicht auch so das die Truppenteile die Mobstellen zu Verfügung stellen eine Abkömmlichkeitserklärung vom AG des Übenen verlangen?Ich meine hier mal gelesen zu haben das dies wohl mittlerweile gängige Praxis sein soll.
Den Arbeitgeber will ich sehen der eine Pauschale Abkömmlichketserklärung untezeichnet, ich kenne das nur wenn bestimmte Übungen geplant sind.
@ Der Erklärbär
Ich hatte schon gemeint das für jede Übung einzeln eine Erklärung abgegeben werden muß.Da du es ja kennst hatte ich ja recht mit meiner Vermutung.
@ OGM
Das machen die Dienststellen nur, weil sie sich die Arbeit in den KWEAs erleichtern wollen. (eine interne Regelung, wenn du so willst). Damit gehen sie auf Nummer sicher, dass nicht vom AG vielleicht doch noch eine UK Erklärung nachgeschossen wird. Dann hat das KWEA direkt den Ass im Ärmel, das der AG zuvor ja schon zugestimmt hat und eine Ablehnung viel leichter zu begründen ist.
Ich schicke dir gerne beide pdf Dateien. Schreib mich bitte mal auf meine angegebene Email an, dann werde ich dir antworten. Die PN`s funktionieren zurzeit nicht, zumindest bei mir nicht.
@ Erklärbär
Das ist mein reden. Es ist nicht leicht, weil die Masse der Wehrübenden sich nicht mit der Materie auskennt. Im öffentlichen Dienst ist es bis zu sechs Wochen kein Problem, da können die sich auf den Kopf stellen.
Das es in der freien Wirtschaft nicht gerne gesehen wird ist auch klar. Der AG egal wo, kann eigentlich nicht viel dagegen machen, außer eine (und die muss sehr gut begründet sein) UK Erklärung abgeben.
Ich garantiere dir, dass wenn einer im öffentlichen Dienst eine WÜ plant diese ohne weiteres durchgeht. Die von dir angesprochenen Negativbeispiele sind nur aus Unkenntnis des Arbeitnehmers entstanden. Behaupte ich einfach mal so.
Und ja .... ich habe ein ganzen T-Bereich für meine Autos *lach*
[gelöscht durch Administrator]
ZitatDer AG egal wo, kann eigentlich nicht viel dagegen machen, außer eine (und die muss sehr gut begründet sein) UK Erklärung abgeben.
@ Hotel
nix für ungut aber wir landen immer wieder am selben Punkt,doch kann er und er muss es nichteinmal begründen das war einmal früher,das hat nichts mit Unkenntnissen von Arbeitnehmern zu tun das ist ganz einfach.
Ohne Einwilligung AG kein E-Bescheid um es mal auf den Nenner zu bringen,da jede und wirklich jede WÜB freiwillig wurde.
Du beziehst dich immer noch auf die alte Zeit in denen Reservisten gegen ihren Willen einberufen wurden.
Genausogut langt ein Schreiben von mir ans KWEA und ich bin kein beorderter Reservist mehr das ging früher auch nicht so einfach bzw gar nicht da wurde man beordert ob man wollte oder nicht.
ZitatDa du es ja kennst hatte ich ja recht mit meiner Vermutung.
Am besten zb ersichtlich an den Lehrgängen vom Angebot SKA,die Formulare die es hierfür gibt müssen vom AG abgezeichnet werden.(auf Reservisten.Bundeswehr.de)
ZitatUnd ja .... ich habe ein ganzen T-Bereich für meine Autos *lach*
manche dieser Fahrzeuge sind noch geile Gedanken der Führung
@ Erklärbär
ZitatOhne Einwilligung AG kein E-Bescheid um es mal auf den Nenner zu bringen,da jede und wirklich jede WÜB freiwillig wurde.
Na dann erkläre mir Erklärbär mal wie ich in den letzten 5 Jahren nicht eine Einwilligung des AG gehabt habe, bei gerade mal 150 Wehrübungstagen. *lach*
Ich bin mal gespannt !
[gelöscht durch Administrator]
ZitatNa dann erkläre mir Erklärbär mal wie ich in den letzten 5 Jahren nicht eine Einwilligung des AG gehabt habe, bei gerade mal 150 Wehrübungstagen
Weil du wieder so ein Einzelschicksal bist .
Aber erklär du mir mal weshalb auf dem Anmeldebogen SKA für WÜB
(hier!)ausdrücklich die Einwilligung des Arbeitgebers verlangt wird?
Und jetzt bin ich mal gespannt.
Du kannst mir hier erzählen was du willst die Reserve wurde auf Freiwilligkeit umgestellt,keiner und wirklich keiner wurde gegen seinen Willen beordert.
Wenn es bei dir geht freu dich ich kenne einige Kameraden aus dem öffentlichen Dienst die keinen einzigen Tag WÜB können.
Edit:
Link verkürzt
@ Erklärbär
ZitatUnd jetzt bin ich mal gespannt.
So zum letzten mal. Ich sehe du hast dir nichts durchgelesen und weigerst dich einfach zu akzeptieren, dass es Regeln in unserer Gesellschaft gibt die zwar nicht jedem passen, aber an die sich dennoch gehalten werden müssen.
Achte auf den Anhang und die roten Kreise, diese sind selbsterklärend. Im Normalfall, also darüber wo wir die ganze Zeit diskutieren, entfällt diese Einverständniserklärung der AG, weil die Voraussetzungen einfach nicht erfüllt sind.
Und deine Kameraden die im öffentlichen Dienst sind, sind nicht wirklich daran interessiert eine WÜ zu machen, sonst hätten die sich informiert und wären zu dem Ergebnis gekommen, dass sie unter 6 Wochen gar keine Einverständniserklärung benötigen, da das Kreuz bei entfällt zu setzen ist.
[gelöscht durch Administrator]
"Erklärbär", vielleicht sollten Sie sich in dem von Ihnen verlinkten Dokument auch einmal den Hinweis neben dem Kasten mit der Genehmigung des Arbeitgebers durchlesen ;) ! Da werden Sie bestimmt Augen machen ...
Zitat von: MediNight am 02. Mai 2010, 20:55:30
"Erklärbär", vielleicht sollten Sie sich in dem von Ihnen verlinkten Dokument auch einmal den Hinweis neben dem Kasten mit der Genehmigung des Arbeitgebers durchlesen ;) ! Da werden Sie bestimmt Augen machen ...
Vielen Dank Medi Night,
ich denke wir werden noch öfters miteinander zu tun haben. Habe bereits einige Ihrer Beiträge gelesen. Sehr interessant .....
[gelöscht durch Administrator]
Ja, es ist tatsaechlich so dass die ZDV 20/3 im Juni 2006 dahingehend geaendert wurde dass die Zustimmung des AG bei Wehruebungen bis zu 6 Wochen nicht mehr erforderlich ist.
Ich muss mich wohl bei HF H dafuer entschuldigen dass ich dies in dem anderen Thread angezweifelt habe.
SORRY :'(
@ Army Strong
Du weißt was jetzt der HFw sagen wird. Du sollst dich niemals entschuldigen, sondern um harte aber gerechte Bestrafung bitten.
Nein, Spaß bei Seite.
Ich finde es toll, dass man so fachsimpeln kann. Nichts für ungut.
Bis zum nächsten mal
Gruß Marco
[gelöscht durch Administrator]
@ Thomas ich lese nicht so gerne
@ Hfw Hotel
Ok ich gebe dir völlig recht und bitte um harte und gerechte Bestrafung ich habe mich tatsächlich mal durch die ganzen links gearbeitet und auch mal ausnahmsweise gelesen.
Was ich aber imme noch nicht verstehe ist das es scheinbar kein KWEA bzw Truppenteil in der Lage ist diese Vorschriften umzusetzen bzw zu verstehen da die Praxis etwas anders aussieht.
Und ich verstehe ehrlich dann die Probleme von manchen nicht (siehe den ein oder anderen Leserbrief im Loyal)
Ich habe mich um soetwas noch nie gekümmert da ich mit meinem Arbeitgeber immer klargekommen bin.
Zitat von: Der Erklärbär am 03. Mai 2010, 18:51:18
Ich habe mich um soetwas noch nie gekümmert da ich mit meinem Arbeitgeber immer klargekommen bin.
Du glücklicher. :D
Zitat von: Hauptfeldwebel Hotel am 03. Mai 2010, 15:21:57
@ Army Strong
Du weißt was jetzt der HFw sagen wird. Du sollst dich niemals entschuldigen, sondern um harte aber gerechte Bestrafung bitten.
Da wir HFs hier unter uns sind kann man sich ruhig mal entschuldigen wenn man sich vorher vergallopiert hat - gehoert zum guten Ton :)
ZitatIch sehe du hast dir nichts durchgelesen und weigerst dich einfach zu akzeptieren, dass es Regeln in unserer Gesellschaft gibt die zwar nicht jedem passen, aber an die sich dennoch gehalten werden müsse
ich habe mir sogar mal Mühe gemacht dein Profil zu lesen,scheinbar hast du die 37/10 auch noch nicht so ganz durch ::) das musste noch sein
Aber womit ich im Bezug auf die Vorschriftenänderung immer noch mein Problem habe bzw mit der Vorschriftenlage im allgemeinen,es scheint völlig ignoriert zu werden das eine Übungstätigkeit nur aufgrund Freiwilligkeit des Reservisten möglich ist.Es gibt keine Willkürlichen Einplanungen und auch keine Truppenwehrübungen mehr.
Man hat sich da wohl ein Hintertuerchen aufgelassen, denn offenbar gibt es mit der Freiwilligkeit grosse Probleme. Gestern habe ich eine Mail ueber unsere Kreisgeschaeftsstelle (VdRBw) weitergeleitet bekommen, wo der Kdr des PzGrenBtl (na) 908 Resis (auch gerne bis 50 Jahre und darueber) auffordert sich in seinem Verband einplanen zu lassen.
Dies ginge auch ohne PzGren ATN, die wuerde dann bei einer Wehruebung verliehen wo in 2 Wochen eine Art PzGren ATN light gemacht wird. Hoert sich fuer mich irgendwie nach Wehrmacht Maerz 1945 an, zeigt aber dass man bei den Ausplanungsaktionen die ja bis vor kurzem noch gelaufen sind (da wurde auch mein Verband aufgeloest, spreche also aus Erfahrung) viele derart vor den Kopf gestossen hat, dass da heute viele die Schnauze voll haben und sich denken "Ihr koennt mich mal".
Tja das ist halt Transformation alte Truppenteile werden aufgelöst und neue enstehen.Bei den 909 na ist man wohl etwas wählerischer dort werden nur Kameraden genommen die über eine PzGren ATN verfügen.Mein RK Vorsitzender hat sich dort beworben aber er hat ne Jäger ATN und bekam eine absage.
Fakt scheint zu sein so hörte ich von Kameraden aus dem 908 na, Besetzungsprobleme haben wohl beide Btl.
Vielleicht liegt es auch daran das die Btl. über kein schweres Gerät verfügen und so potentielle Bewerber sich abschrecken lassen so dachte ich mir.Aber wie ich von einem Kameraden hörte wird hier wohl auch bei den Aktiven mal das eine oder andere 'ausgeliehen'.
ZitatHoert sich fuer mich irgendwie nach Wehrmacht Maerz 1945
Solange die dann nicht an die Front geschickt werden gehts ja noch,aber wenn ich mir überlege wielange das ich an meiner Jäger ATN Schwitzen musste ::)
Bei diesen neuen na Btl gibt es wirklich gravierende Unterschiede manche planen scheinbar alles ein was nicht bei 3 auf dem Baum ist die anderen suchen sich die Leute wirklich aus.
Aber der Hauptfaktor ist wohl schon so das die meisten eine ihr könnt mich mal Einstellung haben bzw in einem aktiven Truppenteil untergekommen sind.
Aus meinem alten ErsBtl hat sich defenitiv der grösste Teil des Stammes von der Bw verabschiedet.
Ist jetzt ein wenig OT, aber weiss eigentlich jemand welche Funktion diese neuen na PzGrenBtl haben sollen? Grossgeraet sollen sie ja wohl keins bekommen und dass man eine solche Volkssturm-Einheit (sorry, aber wenn 50jaehrigen OGs da eine Beorderung in Aussicht gestellt wird hoert sich das fuer mich so an) in den Einsatz schickt ist ja wohl nicht moeglich. Also was soll das???
Verehrte Kameraden, bei den 900er Btl handelt es sich um ErgTrTle. Diese 12 Btl sind mit 6000 DP ausgestattet und sollen die Durchhaltefähigkeit der entsprechenden TrTle ihrer jeweiligen Div sicherstellen. Heißt präzise, dass in diesen Btl mit Masse Ufz/Offz der Reserve eingeplant sind (und wenige funktionswichtige Msch), die dann in EinzelWÜ in den aktiven Verbänden auf DP üben, deren Inhaber im Einsatz oder sonstwie länger abwesend sind. Diese ErgTrTle üben also nie im Verbands-, Einheits- oder Teileinheitsrahmen eigenständig, sondern sind im Wesentlichen der organisatorische Rahmen für die Res ihrer TrGttg und ihrem Großverband.
ZitatHeißt präzise, dass in diesen Btl mit Masse Ufz/Offz der Reserve eingeplant sind (und wenige funktionswichtige Msch)
Diese Aussage wird durch ständiges wiederholen nicht richtiger. Die ErgTrTle sind 1:1 zu ihren Couleurtruppenteilen gespiegelt. Das heißt ganz einfach jeder Dienstposten. Auch jeder Dienstposten der Mannschaften. Was nicht gespiegelt wird sind die E/U Kompanien.
Falsch,lieber Chef 6/451:
6.000 DP verteilen sich auf 12 Btl. Heißt umgekehrt 500 DP pro Btl. Das geht selbst bei Entfall einer Kompanie bei einem PzGrenBtl bei Weitem nicht auf! Heißt umgekehrt also auch, dass nur MschDstGrd mit "Mangel-ATN" dort eigeplant sind, also mit Masse MKF, FmSold, RichtSchtz BMK, Instler etc.
Thema?
So, und diese 6.000 Resis bekommen dann Leistungen gem. Leistungskatalog.
Jetzt stimmts wieder :D
[offtopic] nur ganz kurz. Migu - ich empfehle den schnellen Blick in ISOrg - das sagt eigentlich alles. Und ich nix mehr. [/offtopic]