Hallo Leute
Ich absolviere zur zeit im 22. SanRgt meine AGA und uns wurde im Unterricht politische Fürhung gesagt als wir auf die Auslandeinsätze der Bundeswehr kamen das in Afghanistan die Sanitätsfahrzeuge abgetarnt worden sind also das rote Kreuz mit Tran-Lackierung überstrichen wurde und diese Fahrzeuge jetzt mit einem MG3 ausgestattet worden sind.
Jetzt weiß ich aber nicht was ich glauben soll den das verstößt ja gegen die Genfer Konvetion wobei sich die Taliban auch net dran halten aber stimmt es das die deutschen MTWs abgetarnt wurden?
Sie wurden abgetarnt, da das rote Kreuz vom Schutzsymbol zur Zielscheibe geworden ist. Und nein, das verstösst nicht gegen die Genfer Konvention.
Nachdem die Genfer Konventionen nur im bewaffneten Konflikt zwischen zwei Staaten gelten, die sich den Krieg erklärt haben und wir in Afghanistan nicht im Krieg sind, sondern lediglich kriegsähnliche Zustände haben, ist das auch ok so ;) !
Ich möchte auch nicht mit einem roten Kreuz auf weißem Gund mit einem Durchmesser von über einem Meter "bewegte Zieldarstellung" auf einer LOC fahren ;) !
Grüße aus Afghanistan sendet "MediNight"
Ach ja, sie machen Ihre AGA nicht im 22. SanRgt, weil wir so viele SanRgt gar nicht haben, sondern in der AGA-Kp des SanRgt. 22! Ein kleiner aber feiner Unterschied!
Zitat von: Der Chaos am 07. Februar 2010, 00:22:02
...das verstößt ja gegen die Genfer Konvetion wobei sich die Taliban auch net dran halten aber stimmt es das die deutschen MTWs abgetarnt wurden?
Umgekehrt würde es im Kriegsfall mW gegen die Genfer Konvention verstoßen, also dann, wenn das Rote Kreuz auf Fahrzeugen oder Gebäuden angebracht würde, die nicht dem Schutz oder der Behandlung von Verwundeten usw. dienen.
Zitat von: StOPfr am 07. Februar 2010, 09:31:03
Umgekehrt würde es im Kriegsfall mW gegen die Genfer Konvention verstoßen, also dann, wenn das Rote Kreuz auf Fahrzeugen oder Gebäuden angebracht würde, die nicht dem Schutz oder der Behandlung von Verwundeten usw. dienen.
Genauso wie es dagegen verstoßen würde, Hoheitsabzeichen oder Uniformen des Gegners zu verwenden.
Zitat von: Der Chaos am 07. Februar 2010, 00:22:02
Jetzt weiß ich aber nicht was ich glauben soll den das verstößt ja gegen die Genfer Konvetion wobei sich die Taliban auch net dran halten aber stimmt es das die deutschen MTWs abgetarnt wurden?
Ja, es stimmt, ja sie wurden mit MG3 ausgerüstet. Und ja es ist ein Völkerrechtsverstoß, aber ein erlaubter - das ganze nennt sich "Repressalie". Wenn eine Konfliktpartei das Humanitäre Völkerrecht verletzt, darf die gegnerische Partei ebenfalls einen Völkerrechtsverstoß begehen, ob den Völkerrechtsbruch des Gegners auszugleichen oder um das beenden dieses Völkerrechtsbruchs zu erzwingen.
In diesem Fall ist das Abtarnen der Schutzzeichen eine direkte Reaktion auf gezielte Angriffe (und damit Völkerrechtsverstöße) auf Sanitätsfahrzeuge und Sanitäter. Da die Taliban und Aufständischen regelmäßig das Schutzzeichen nicht respektieren, sogar als besonderes Ziel sehen soll das Abtarnen den Schutz der Sanitätskräfte (relativ gesehen) sicherstellen - auch wenn sie so natürlich im Gefecht nicht unter dem Schutz des Zeichens agieren können.
Zitat von: MediNight am 07. Februar 2010, 07:32:16
Nachdem die Genfer Konventionen nur im bewaffneten Konflikt zwischen zwei Staaten gelten, die sich den Krieg erklärt haben und wir in Afghanistan nicht im Krieg sind, sondern lediglich kriegsähnliche Zustände haben, ist das auch ok so ;) !
Das ist grundfalsch. Das humanitäre Völkerrecht gilt selbstverständlich explizit nicht nur in bewaffneten Konflikten zwischen Staaten. Und wer zu Guttenberg in den letzten Monaten gut zugehört hat, der weiß auch, dass die von der Bundesrepublik in den letzten Jahren vertretene Rechtsauffassung mutmaßlich ein klarer Völkerrechtsverstoß ist.
En detail sind beispielsweise das heranziehen von Sanitätspersonal zu Wachdiensten und die nicht abgesetzte Positionierung von Sanitätseinrichtungen in Lagern Brüche des Humanitären Völkerrechts, die die Bundesrepublik in den letzten Jahren begangen hat. Dem zugrunde lag eben die völlig hanebüchene Einschätzung das HVR würde nicht gelten. Angesichts dessen muss ich immer mit einem Grinsen an meinen Rechtslehrer an der OSH zurückdenken, der immer sagte: "Egal wo wir sind, das HVR respektieren wir immer, denn wir sind die Guten!" - schätze mal über diese Naivität muss er heute auch lachen.
Gruß Andi
Ok dann weiß ich bescheit vielen lieben dank für die Antworten :)
ZitatJa, es stimmt, ja sie wurden mit MG3 ausgerüstet. Und ja es ist ein Völkerrechtsverstoß, aber ein erlaubter
Nein ist es nicht, das Unkenntlichmachen des Schutzzeichens allein ist kein Völkerrechtsverstoß, die Genfer Konvention schreibt nicht vor daß es stets deutlich sichtbar sein muß:
Zitat
Kap.VII Art. 42
Die am Konflikt beteiligten Parteien sollen, soweit die militärischen Erfordernisse es gestatten, die nötigen Massnahmen ergreifen, um den feindlichen Land-, Luft- und Seestreitkräften die Schutzzeichen, welche Sanitätsformationen und -anstalten kennzeichnen, deutlich sichtbar zu machen und so die Möglichkeit jeder Angriffshandlung auszuschalten.
Unerlaubt wäre es nur wenn beispielsweise die Fahrzeuge nicht mehr ausschließlich für den Sanitätsdienst eingesetzt würden und das Rote Kreuz zeitweise sichtbar und zeitweise abgetarnt wäre. Ich gehe mal davon aus daß das nicht der Fall ist.
Zitat von: roy_mclure am 09. Februar 2010, 00:49:28
Unerlaubt wäre es nur wenn beispielsweise die Fahrzeuge nicht mehr ausschließlich für den Sanitätsdienst eingesetzt würden und das Rote Kreuz zeitweise sichtbar und zeitweise abgetarnt wäre. Ich gehe mal davon aus daß das nicht der Fall ist.
Hmmm. Gerade das wäre doch m.E. absolut ok. Vorausgesetzt, die Kombination ist so: kein Schutzzeichen wenn nicht als San-Fahrzeug eingesetzt, Schutzzeichen wenn als San-Fahrzeug eingesetzt.
Ich sehe übrigens auch absolut keinen Rechtsverstoß darin, Sanitätssoldaten (ohne Schutzzeichen) zu Wachdiensten o.ä. einzusetzen - sie stehen dann eben nicht unter Schutz, sind de jure also quasi gar keine Sanis sondern "normale" Soldaten...
Ich schon eher. Die sind ja nicht dafür ausgebildet und als Sanitäter steht man wohl auch ohne Kreuz unter dem Schutz. Ist aber nur eine Vermutung da ich mich da nicht wirklcih auskenne.
Zitat von: mailman am 09. Februar 2010, 09:25:37
...und als Sanitäter steht man wohl auch ohne Kreuz unter dem Schutz.
Das halte ich für fragwürdig. Wie kann jemand ohne Kennzeichen als Sanitäter erkannt werden, wenn er - wie schlammi anführt - zu sonstigen Diensten eingeteilt wäre.
Im anderen Fall gebe ich schlammi ebenfalls Recht: Wenn so sorgfältig mit dem Schutzzeichen umgegangen wird wie vermutet - sichtbar nur bei tatsächlicher Nutzung als Sanitätsfahrzeug - wäre das doch optimal.
Zitat von: Bernhard am 09. Februar 2010, 09:50:53
...wenn dann machen sich die Talibanesen schuldig gemäß der Genver Konvention, denn das rote Kreuz darf man nich attackieren.
Wie so vieles andere dürfte den Taliban auch dies ziemlich egal sein...
Zitat von: mailman am 09. Februar 2010, 09:25:37Die sind ja nicht dafür ausgebildet
Doch, auch Sanitäter erhalten eine entsprechende Ausbildung, um Wachdienste durchführen zu können. Ansonsten gäbe es in manchen Kasernen Deutschlands auch ein Problem, da dort nur Sanis stationiert sind ;)
Im Jahr 2003 sind Sanitäter vom LazRgt aus Breitenburg auch zur Bewachung von U.S. Liegenschaften herangezogen worden.
In AFG wurden (und ich denke es ist immer noch so) weibliche Sanitäter als "Touch Girls" im Rahmen der Einlasskontrolle für Locals immer wieder eingesetzt und zumindest 2005 war es noch Praxis, daß Soldaten des SanEinsVbd turnusmäßig auch Teil der Wachmannschaft vom Camp Warehouse waren.
Nur als Nebenbemerkung: Bei den abgetarnten Fahrzeugen wird es sich kaum, wie der TE anführte, um MTWs handeln, gell?
Zitat von: Troubleshooter am 09. Februar 2010, 13:50:24
"Touch Girls"
Klingt irgendwie nach Ringelpietz mit Anfassen.
Zitat von: schlammtreiber am 09. Februar 2010, 13:52:06
Zitat von: Troubleshooter am 09. Februar 2010, 13:50:24
"Touch Girls"
Klingt irgendwie nach Ringelpietz mit Anfassen.
Deswegen heissen die ja auch offiziell "Search Girls" ;)
Zitat von: roy_mclure am 09. Februar 2010, 00:49:28
ZitatJa, es stimmt, ja sie wurden mit MG3 ausgerüstet. Und ja es ist ein Völkerrechtsverstoß, aber ein erlaubter
Nein ist es nicht, das Unkenntlichmachen des Schutzzeichens allein ist kein Völkerrechtsverstoß, die Genfer Konvention schreibt nicht vor daß es stets deutlich sichtbar sein muß:
Zitat
Kap.VII Art. 42
Die am Konflikt beteiligten Parteien sollen, soweit die militärischen Erfordernisse es gestatten, die nötigen Massnahmen ergreifen, um den feindlichen Land-, Luft- und Seestreitkräften die Schutzzeichen, welche Sanitätsformationen und -anstalten kennzeichnen, deutlich sichtbar zu machen und so die Möglichkeit jeder Angriffshandlung auszuschalten.
Unerlaubt wäre es nur wenn beispielsweise die Fahrzeuge nicht mehr ausschließlich für den Sanitätsdienst eingesetzt würden und das Rote Kreuz zeitweise sichtbar und zeitweise abgetarnt wäre. Ich gehe mal davon aus daß das nicht der Fall ist.
Sorry, dass ich den ganzen Beitrag kopieren muss, aber sonst geht der Gesamtkontext verloren.
Du hast den falschen Artikel zitiert (und bei deinem Zitat geht es noch dazu um die Flagge!), eine (bewegliche) Sanitätsformation ist
nicht der MTW oder KrKW mit dem Sanitäter unterwegs sind. Eine (bewegliche) Sanitätsformation ist eine flexibel verlegbare Sanitäseinrichtung, die im Gegensatz zu örtlich festen Sanitätsanstalten (z.B. ein Krankenhaus) zu sehen ist. Der MTW oder KrKW ist ganz banales Sanitätsmaterial und dementsprechend gilt hier:
Art. 39 I. GA
"Unter der Aufsicht der zuständigen Militärbehörde sollen Fahnen, Armbinden und das gesamte für den Sanitätsdienst verwendete Material mit diesem Schutzzeichen versehen sein."Das hat nicht nur mit dem Schutz des Inhalts und der Insassen eines Sanitätsfahrzeuges zu tun, sondern auch damit, dass vom Feind bei Ingewahrsamnahme nicht beschädigt oder requiriert werden darf.
Es bleibt also dabei: Das Abtarnen eines Schutzzeichens an einem entsprechend genutzten Sanitätsfahrzeug ist ein Völkerrechtsverstoß, aber im aktuellen Fall ein Verstoß, der als Repressalie völlig legitim ist.
Zitat von: roy_mclure am 09. Februar 2010, 00:49:28
Unerlaubt wäre es nur wenn beispielsweise die Fahrzeuge nicht mehr ausschließlich für den Sanitätsdienst eingesetzt würden und das Rote Kreuz zeitweise sichtbar und zeitweise abgetarnt wäre. Ich gehe mal davon aus daß das nicht der Fall ist.
Zitat von: roy_mclure am 09. Februar 2010, 00:49:28Hmmm. Gerade das wäre doch m.E. absolut ok. Vorausgesetzt, die Kombination ist so: kein Schutzzeichen wenn nicht als San-Fahrzeug eingesetzt, Schutzzeichen wenn als San-Fahrzeug eingesetzt.
Das könnte man als zweckentfremdeten Einsatz von Sanitätsmaterial sehen und wenns doof läuft hagelt es dann mal eine 500 Pfund Repressalie und der Sanitätskonvoi wird ausgerechnet dann von der Platte geputzt, wenn er dann mal sanitätsdienstlich genutzt wird.
Ich sehe übrigens auch absolut keinen Rechtsverstoß darin, Sanitätssoldaten (ohne Schutzzeichen) zu Wachdiensten o.ä. einzusetzen - sie stehen dann eben nicht unter Schutz, sind de jure also quasi gar keine Sanis sondern "normale" Soldaten...[/quote]
Falsch! So sind dir Regelungen, für den normalen Kombattanten, der mit Sanitätsausbildung als Hilfssanitätspersonal eingesetzt wird (deswegen bekommt jeder Soldat in der AGA, der die ATN erwirbt auch einen entsprechenden Ausweis ausgestellt, der im Fall der Fälle ausgegeben und am Mann zu tragen ist), aber nicht für das ausschließliche Sanitätspersonal.
Art. 24
"Das ausschliesslich zum Aufsuchen, zur Bergung, zum Transport oder zur Pflege der Verwundeten und Kranken oder zur Verhütung von Krankheiten verwendete Sanitätspersonal, das ausschliesslich für die Verwaltung der Sanitätsformationen und -anstalten verwendete Personal sowie die den bewaffneten Kräften zugeteilten Feldprediger sind unter allen Umständen zu schonen und zu schützen."Dieser Artikel beinhaltet ziemlich viel, was man auf den ersten Blick nicht unbedingt wahrnimmt. Zum einen zählt er abschließend auf, was für Aufgaben ausschließliches Sanitätspersonal wahrnehmen darf (und muss) und zum anderen geht daraus hervor, wer ausschließliches Sanitätspersonal ist. Weiterhin sind die Vertragsstaaten explizit immer und überall verpflichtet fremdes, aber selbstverständlich auch ihr eigenes ausschließliches Sanitätspersonal zu schützen.
Wer Lagerwache schiebt und damit eine Schädigungshandlung als Kombattant vornimmt bzw. genau dafür abgestellt ist kann tausend mal Krankenschwester, Arzt oder Rettungsassistent sein, er verwikt in diesem Moment dauerhaft seinen Schutzstatus als Angehöriger des ausschließlichen Sanitätspersonals und der Staat begeht einen Völkerrechtsverstoß.
Zitat von: Timid am 09. Februar 2010, 11:03:09
Doch, auch Sanitäter erhalten eine entsprechende Ausbildung, um Wachdienste durchführen zu können. Ansonsten gäbe es in manchen Kasernen Deutschlands auch ein Problem, da dort nur Sanis stationiert sind ;)
Innerhalb Deutschlands und im Friedensdienst ist das auch völlig ok, das hat aber nichts mit bewaffneten Konflikten zu tun.
Gruß Andi
hi!
Also ich finde es durchaus in Ordinig das man die Fahrzeuge und Sanitäter tarnt, denn das RotKreuz ist ein wunderbares Ziel, ich war selbst für 7 Monate in Afghanistan als Sanitäter und BAT Fahrer und durch das RedCross leuchtet man nachts Kmweit, und bietet den Taliban ein herrliches Ziel, denn wie man gesehen hat, wissen die Taliban auch das die Besatrzung eines Bat zum Bergen sein Fahrzeug verlassen muss, und dies ist dem OSA zum Verhängnis geworden, und Klar gelten für jedes zivilisierte Land und deren Bevölkerung die Genfer Konventionen, aber wie soll man einem verblendeten Feind davon überzeugen, der nicht Lesen und somt auch nicht verstehen kann...dennh mal ehrlich welcher Mensch würde sich selbst opfern und aus dem Leben gehen, wenn man noch sein ganzes eben vor sich hat.....Meiner Meinung nach sollte die BW viel mehr aktives Kriegsgerät ins Einsatzland Afghanistan senden, ich war 1999 imj Kosovo und selbst dort hatten wir Kampfopanter, Lüchs usw im Einsatz, warum geht dies in Afghanistan nicht....
Euer OSG
Er schon wieder ;) ! Der besagte OSA ist IM Patientenraum eines YAK gestorben und hatte nicht einmal im Traum daran gedacht, diesen zu verlassen, als sein Fahrzeug beschossen wurde!
Und dass der Rest Ihres Postings voll daneben, um das Wort "Schwachsinn" zu vermeiden, ist, habe ich Ihnen bereits anderweitig erklärt, oder ;) ?
Hallo lieber MediNight, eigentlich müssten wir uns fast kennen, kann ich mal einen dezenten Tipp haben?
Aber im Ernst: Ich war letztes Jahr in FEY dabei, als einer unserer Elokas berichtete, ein Handygespräch abgehört zu haben, in dem von einem regionalen Übelmann die Parole ausgegeben wurde: Jetzt gezielt gegen die Sanität! Insofern: Das Risiko für gekennzeichnete Sanitätsfahrzeuge ist nicht hypothetisch, sondern real; da bleibt für den Schutz unserer Sani-Kameraden und BAT-Docs gar nichts anderes übrig, als abzutarnen. Allerdings bin ich persönlich der Meinung, dass in den ganz "heißen" Gebieten bodengebundene Sanität mit eigenen Fahrzeugen gar nichts mehr verloren hat und eine luftgestützte Rettung unbedingt angestrebt werden muss. Hier rächt sich halt ganz bitter das Dilemma mit unserem NH90.
Zitat von: MediDream am 01. Mai 2010, 19:03:27
Allerdings bin ich persönlich der Meinung, dass in den ganz "heißen" Gebieten bodengebundene Sanität mit eigenen Fahrzeugen gar nichts mehr verloren hat und eine luftgestützte Rettung unbedingt angestrebt werden muss.
Dass wir mehr Lufttransportkapazitäten sehe ich genauso, allerdings muss immer eine hochqualifizierte rettungsmedizinische Erstversorgung vor Ort sichergestellt sein. Die Sanitätskomponente ist unabdingbar, sie sichert schnelle Versorgung und damit das Überleben schwer- und schwerstverwundeter, was durch Lufttransport nicht möglich ist! Zudem ist diese sichere und schnelle Erstversorgung ein erheblich positiver Einfluss auf die Moral unserer Truppen.
Was klar sein muss ist, dass Sanis sich daran gewöhnen müssen sich zu verteidigen und dass sie genauso Opfer bringen müssen wie andere Soldaten auch.
Gruß Andi
Zitat von: Andi am 06. Mai 2010, 20:08:14
Was klar sein muss ist, dass Sanis sich daran gewöhnen müssen sich zu verteidigen und dass sie genauso Opfer bringen müssen wie andere Soldaten auch.
Gruß Andi
Vom hören/sagen hatte ich den Eindruck dass sich immer öfter Sanis beschweren bezüglich ihrer Ausbildung und Ausrüstung.
Zitat von: StOPfr am 09. Februar 2010, 09:54:57
Zitat von: mailman am 09. Februar 2010, 09:25:37
...und als Sanitäter steht man wohl auch ohne Kreuz unter dem Schutz.
Das halte ich für fragwürdig. Wie kann jemand ohne Kennzeichen als Sanitäter erkannt werden, wenn er - wie schlammi anführt - zu sonstigen Diensten eingeteilt wäre.
ZitatDie Bundesregierung betont, dass der völkerrechtliche Schutz von Sanitätspersonal aber auch ohne das Schutzzeichen zu respektieren sei.
"Quelle"
http://www.bundeswehrforum.de/forum/2010-276/hib-meldungen-1292010-vom-23-april-2010/
Wenn ein Schutzzeichen des HVR nichts bringt, ist es wohl gutes Recht, das dann halt weg zu lassen. Es kann doch nicht sein, dass Sanis gezwungen werden, dieses Schutzzeichen zu tragen. So darf man das HVR niemals auslegen. Es wäre eine Perversion des Sinns.
Also ich habe es immer so verstanden, dass das Rote Kreuz ein Schutzzeichen ist, das nicht angegriffen werden darf. Auf der anderen Seite dürfen Einrichtungen/Fahrzeuge unter dem Roten Kreuz nicht für andere Aufträge genutzt werden. Also stehen wir derzeit recht blöd da. Zielscheibe UND Handlungseinschränkung. Also weg mit dem Schutzzeichen (Verzicht(!) auf bes. Schutz --> eh nicht vorhanden) und Möglichkeit der Übernahme von allgemein militärischen Aufgaben zusätzlich.
Danger Offtopic:
Erinnert mich irgendwie an eine Folge von Hogans Heros in der die deutschen versuchen nen Waffenzug unter Schutz des Roten Kreuzes zu stellen .
Lieber Andi,
leider fällst Du mit Deiner Argumentation ("hochqualifizierte rettungsmedizinische Versorgung vor Ort" kontra Luftrettung) genau auf die fachlich völlig unbegründete Argumentation unserer sanitätsdienstlichen Führung herein. Da ich nicht davon ausgehe, dass sich hinter Dir ein ärztlicher Kollege verbirgt, begründe ich das gerne. Unsere amerikanischen Verbündeten haben sich mit gutem Grund unserer schwachsinnigen Taktik "in jeden Konvoi gehört ein Rettungsmediziner" nie angeschlossen, sondern sie fliegen einen gut ausgebildeten Paramedic dahin, wo ein Verwundeter zu versorgen und abzutransportieren ist, der nur das allernötigste vor Ort macht (wir sind in einer Gefechtssituation!!!) und den Verwundeten richtig schnell einer Role-II-Einrichtung zuführt. Das ist nämlich für die wirklich gefährlichen Verletzungen (Durchschuss, Blutung vor Ort nicht zu stillen) die einzig zielführende Taktik. Übrigens argumentieren und handeln die Norweger mit 40 Jahren Erfahrung in Auslandseinsätzen genauso, ich habe mich bei einer Ausbildung in der Nähe von Oslo genau instruieren lassen. Der noch so gut ausgebildete Rettungsmediziner kann nämlich bei diesen zeitkritischen Verletzungsmustern die Situation mit allen Tricks vor Ort auch nicht stabilisieren, und wenn er dann noch bodengebunden unterwegs ist, hat der Verwundete verloren. Bitte auch nicht "Lufttransport" mit "Luftrettung" verwechseln, da täten wir den Paramedics komplett unrecht. Insofern hinken wir unter Inkaufnahme eigener Opfer der modernen taktischen Rettungsmedizin hinterher, weil wir die Beschaffung von Hubschraubern verschlafen haben. Grund dafür ist, dass im Sanitätsdienst die hohe Führung von der aktuellen Praxis meilenweit entfernt ist. Das betrifft auch einige andere Details, mit denen ich aber die Nicht-Retter nicht belasten möchte.
Passt jetzt vielleicht nicht ganz, aber besser als einen neuen Thread zu eröffnen:
Die Genfer Konvention ist doch quasi das "Regelbuch für den Krieg", an das sich alle Staaten zu halten haben, die unterzeichnen, oder?
Zitat von: Dennis1990 am 28. Juni 2010, 10:03:56
Passt jetzt vielleicht nicht ganz, aber besser als einen neuen Thread zu eröffnen:
Die Genfer Konvention ist doch quasi das "Regelbuch für den Krieg", an das sich alle Staaten zu halten haben, die unterzeichnen, oder?
Richtig, und auch Staaten die es nicht unterzeichnet haben können bei einem bewaffneten Konflikt erklären, dass sie die Regeln achten und sich dann auf die entsprechenden Schutzregeln berufen.
Ebenso können nichtstaatliche bewaffnete Gruppen (wie z.B. die Taliban) erklären das Abkommen zu respektieren (was die Taliban nicht getan haben), müssen sich dann daran halten (was die Taliban nicht tun) und genießen entsprechend umgekehrt die Vorteile des Abkommens (was die Taliban teilweise tun, da ihre Gegner die Regeln beachten).
Ah, danke Schlammi =D
In Berlin werden alle Soldaten die Ihre AGA auch in Berlin haben an G36 P8 und MG3 ausgebildet und übernehmen natürlich auch in den Kasernen den Wachdienst.
Wie das im Einsatz gehandhabt wird liegt nicht in meinem Wissen.
Abtarnung ist ein guter Schritt gewesen und wird es auch weiterhin sein.
Fliegende Arzttrupps wären natürlich schön und zu begrüßen, damit unsere Soldaten nach Verwundung noch lebend heil ankommen.
Zitat von: der_stuffz am 29. Juni 2010, 11:56:38
In Berlin werden alle Soldaten die Ihre AGA auch in Berlin haben an G36 P8 und MG3 ausgebildet und übernehmen natürlich auch in den Kasernen den Wachdienst.
Ich bezweifle mal dass Rekruten in der AGA Wache schieben. Sollten die nicht erst mal ihre Wachausbildung gehabt haben?
Zitat von: ARMY STRONG am 29. Juni 2010, 12:02:58
Ich bezweifle mal dass Rekruten in der AGA Wache schieben. Sollten die nicht erst mal ihre Wachausbildung gehabt haben?
Also ich hatte meine erste Wache durchaus in der AGA. Die Wachausbildung fand vorher statt. Bis dahin übernahm Stammpersonal die Wache (Luftwaffenausbildungsregiment)
Nunja, ich bezog mich hier auf richtige Soldaten, nicht auf Angehoerige der Luftwaffe.... :D
Im Gegensatz zum Heer hat die Luftwaffe im 20. Jahrhundert wenigstens einen Krieg gewonnen ;)
Aber nur einen kleinen, und der zaehlt nicht so richtig.....(oder doch??)
Seit dem Schiedsrichterskandal bei der WM gegen Serbien zählt der umso mehr! :D
Ich stand meine erste Wache noch bevor ich eine Wachausbildung hatte war am 11.09.2001. :-[ :-\
In Berlin wurden die Teile erst ausgebildet und dann zur Wache abgestellt.
In der Wachausbildung wurden auch in der Masse Reservisten als Ausbilder genommen.
Die kennen Sich da halt aus. :)
Zitat von: MediDream am 17. Mai 2010, 16:03:16
Lieber Andi,
leider fällst Du mit Deiner Argumentation ("hochqualifizierte rettungsmedizinische Versorgung vor Ort" kontra Luftrettung) genau auf die fachlich völlig unbegründete Argumentation unserer sanitätsdienstlichen Führung herein.
Nö, ich arbeite nur mit Realitäten, die nunmal einen massiven Hubschraubermangel beinhalten.
Zitat von: MediDream am 17. Mai 2010, 16:03:16
Insofern hinken wir unter Inkaufnahme eigener Opfer der modernen taktischen Rettungsmedizin hinterher, weil wir die Beschaffung von Hubschraubern verschlafen haben.
Richtig und dieses Opfer werden eben auch Angehörige des Sanitätsdienstes - darunter auch Ärzte - bringen müssen. Tatsächlich handelt es sich hier um ein Opfer, dass letzendlich für die Moral der Truppe gebracht werden muss, weil die Politik und die militärische Führung geschlafen hat. Abgesehen davon muss die Bundeswehr schnellstmöglich anfangen ihre in irgendwelchen Sphären schwebenden Piloten an ihren Beruf zu erinnern.
Gruß Andi