hey, ich hab schon lange den wunsch eine fwlaufbahn beim bund zu machen, jedoch werde ich eine anzeige wegen körperverletzung bekommen weil ich jemanden verprügelt hab , der meine mutter aufs übelste beleidigt hat. es war definitiv ein " einzelfall " und ich hab noch keine anzeige bekommen. nun meine frage , kann ich meine zukünftige karriere beim bund vergessen? also ich meine , darf ich mich überhaupt noch bewerben? Danke
schau mal hier nach ...Aber um Dir ein paar Denkanstöße zu geben:
- in Deutschland gilt die Unschultsvermutung. So lange Du nicht rechtskräftig bestraft wurde gilst Du als unschuldig
- falls Du verurteilt wirst siehst´s eher schlecht aus mit einer Karriere bei Y-Tours. Pech gehabt.
- Wieso verdrischt Du einen nur weil er etwas gegen Deine Mutter sagt? Zeugt nicht gerade von Selbstbeherrschung, oder?
- Bewerben kannst Du Dich auf jeden Fall. Jedoch rate ich Dir gleich die Karten auf den Tisch zu legen - auch wenn das Verfahren wg. ?Körperverletzung? noch nicht abgeschlossen wurde. Deine Bewebung wird dann vermutlich zurückgestellt und dann, nach Abschluß des Verfahrens, entschieden.
Schlammi hat gesagt daß Deine Olle fett ist - bekommt der jetzt auch Prügel? ;D
Horrido
Fitsch
hat schon seine gründe wieso ich ihn verprügelt habe und ich bereue es auch nicht, wie lange bleibt den so ein eintrag erhalten? bin jetzt 16..
Zitat von: Imperator am 09. Februar 2010, 16:39:00
hat schon seine gründe wieso ich ihn verprügelt habe und ich bereue es auch nicht, wie lange bleibt den so ein eintrag erhalten? bin jetzt 16..
Es gibt doch in diesem Fall noch gar keine Anzeige und erst recht keinen Eintrag oder?
Da haben Sie recht,aber er geht davon aus, dass er noch eine Anzeige erhalten wird.
Der Eintrag bleibt nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bestehen, da er ins Jugendstrafregister aufgenommen würde.
Aber solang noch keine Anzeige erfolgt ist, und auch keine Verurteilung, ist es noch irrelevant.
Gruß
Tenlei
Lieber Imperator,
allein Ihr Nckname in Verbindung mit Ihrer Schilderung lassen mich schaudern, Sie als Soldat (und zukünftig möglicher Vorgesetzter in der der Bundeswehr zu wissen!
Wer meint, das Recht des Stärkeren wäre die moralische Richtschnur für das eigene Handeln, ist nicht nur unmoralisch, sondern auch charakterlich ungeeignet für den Dienst als Soldat. Arbeiten Sie an Ihrer Haltung zum Thema Gewalt und Legitimation zur Gewalt, gehen Sie wenn nötig in eine Therapie und finden wieder auf den Boden unserer gesellschaftlichen Ordnung zurück. Und bewerbe Sie sich bitte erst dann erneut als Zeitsoldat bei der Bundeswehr!
Wenn wir jeden aus der BW schmeißen, der sich mal geprügelt hat, wärs mancherorts aber ziemlich leer. Man kanns auch übertreiben.
Zitat von: miguhamburg1 am 09. Februar 2010, 17:59:49
Lieber Imperator,
allein Ihr Nckname in Verbindung mit Ihrer Schilderung lassen mich schaudern, Sie als Soldat (und zukünftig möglicher Vorgesetzter in der der Bundeswehr zu wissen!
Wer meint, das Recht des Stärkeren wäre die moralische Richtschnur für das eigene Handeln, ist nicht nur unmoralisch, sondern auch charakterlich ungeeignet für den Dienst als Soldat. Arbeiten Sie an Ihrer Haltung zum Thema Gewalt und Legitimation zur Gewalt, gehen Sie wenn nötig in eine Therapie und finden wieder auf den Boden unserer gesellschaftlichen Ordnung zurück. Und bewerbe Sie sich bitte erst dann erneut als Zeitsoldat bei der Bundeswehr!
ahh du hast ja mal echt keine ahnung, deine mutter das einzigste ist was du hast dann noch von 2 türken die das wissen richtig dumm angemacht wirst , da hab ich die richtig ordentlich verprügelt , das ist deiner meinung nach unrecht? ich würd gerne wissen wie du in dieser situation gehandelt hättest, mit deinen schlauen worten kannste bei solchen nichts erreichen.
Machen sie weiter so, aber Soldat werden sie nie.
Vor allem legen sie mal bischen mehr respektvollen Umgang an den Tag.
Das Problem ist nicht, dass er sich "mal geprügelt" hat (das habe ich auch schon ´mal, aber deswegen keine KV-Anzeige) sondern die offensiv-rechtsfeindliche Gesinnung, die er hier an den Tag legt. Aber das wird ihm vielleicht einer erklären, der dafür bezahlt wird.
Ich bin bestimmt nicht rechtsfeindlich , da ich selber russisch-deutscher abstammung bin. Wie nennst du es den wenn Türken laut " Kartoffeln, spasten......" nennen ? Schließlich leben die doch hier und beleidigen gleichzeitig Deutschland und ich weiß ja nicht wo sie wohnen aber bei uns haben wir genug von solchen leuten.
anscheinend verstehst Du auch nicht, was wolverine geschrieben hat. Du hast eine rechtsfeindliche Einstellung. Das hat nichts mit links und rechts zu tun, sondern dass Du dem Recht der BRD feindlich gegenüber stehst. Jedenfalls keine Einsicht zeigst.
Die Zeiten der Selbstjustiz sind vorbei, wir haben hier einen Rechtstaat, der dies für den Bürger übernommen hat. Nur manche kapieren es nicht und wundern sich dann, wenn dieser Rechtstaat dann eingreift und plötzlich sie in die Mühlen der Justiz geraten.
Also nicht nur die Regeln dieser Demokratie hier lernen, sondern auch noch die Kenntnisse der deutschen Sprache vertiefen. ::)
Naja, gut ... das war dann auch aus meiner Sicht ein böses Eigentor.
Zitat von: Imperator am 09. Februar 2010, 20:14:51
Ich bin bestimmt nicht rechtsfeindlich , da ich selber russisch-deutscher abstammung bin.
Abgesehen vom o.g. Missverständnis erschließt sich mir auch die Logik dieser Argumentation nicht. Weder Russen noch Deutsche gelten als besonders immun gegen rechtsextreme Gesinnung - eher im Gegenteil. Beide Völker habe ihre Anfälligkeit historisch gründlich belegt.
@Schlammi
na, wir werden jetzt aber ned in schwarz/weiß-Malerei übergehen.
Ich denke jede Nation hat "Dreck am Stecken". Ich finde nicht daß "die Deutschen" immer als Urtyp des Rassisten herhalten müssen, nur weil "wir" "gründlicher" / "erfolgreicher" waren bzw. es noch nicht so lange her ist.
Horrido
Fitsch
Rassismus und Xenophobie kommen in allen Nationen und allen Gesellschaftsschichten vor.Da gibt es keine mehr oder weniger Immunen.
Die "qualitative Ausprägung" macht den Sündenfall in der deutschen Geschichte so verwerflich! Dass ein zig tausend Jahre altes Kulturvolk - das Land der Dichter und Denker - die Möglichkeiten und Errungenschaften der Industrialisierung so ekelerregend für Massenmord aus niedrigsten Motiven missbraucht. Das ist es, was den Holocaust als Verbrechen so einzigartig und unvergleichbar macht. Nicht die jüdische Bevölkerung als Opfer oder die Anzahl der Getöteten. Nein, dass ein aufgeklärtes, säkulares und hochgebildetes Volk völlig irrational die dünne Grenze des zivilisatorischen Antriches durchbricht. Darum tut mir diese Episode der deutschen Geschichte auch so weh! Nicht weil ich ein naiver, linker Selbsthasser bin, der sowieso gerne sich und die Seinen mit Dreck bewirft. Nein, sondern weil ich ein Patriot bin und dieses Land so liebe!
Ein Glück, das die Bundeswehr wahrscheinlich vom Herrn Imperator verschont bleibt. Was würde bloß geschehen, wenn dir ein Ausbilder einen Befehl gibt, der dir nicht passt. Dann gibts direkt auf die Fresse, zurecht ! ::)
Aber kann ihn schon irgendwie verstehen. Mütter beleidigen ist bei mir auch no go.
Jedoch kein Grund jemand anderen zu verprügeln. Jedoch gibt es Menschen, die nur diese Art kennen (oder beherschen) sich gegen soetwas zur Wehr zu setzen. Wem da die nötige Selbstkontrolle fehlt, der hat in der Bundeswehr in meinen Augen wenig zu suchen, wer diese Selbstkontrolle zwar besitzt, sie jedoch getrost über Board wirft bei soetwas, der hat nochweniger bei der Bundeswehr zu suchen. Mütter hin oder her.
Ahso Jales, du kennst mich auch so gut ne, glaub mir ich hab sehr viel Respekt und Disziplin und schlagen? Das war das erste mal und sorry, aber vor solchen idioten hab ich wirklich 0 respekt.
P.S.: willst du mir sagen wenn 2 von solchen türken jeden tag meinen : ey du scheiß kartoffel **** deine mudda du ****sohn.
AHSO da soll ich ganz normal bleiben?
Wenn das Ihre Einlassung vor Gericht wird suchen Sie sich schon einmal einen anderen Job!
Was würden Sie den tun?
Um mich geht es hier nicht!
Nur mal zur Erinnerung, Imperator:
Hier in Deutschland leben wir in einem Rechtsstaat, in dem ausschließlich der Staat das Recht zur Gewaltausübung - im Rahmen der bestehenden Gesetze - hat. Genauer gesagt durch die Polizeien, die Zollbehörde, die Bundeswehr.
Wie wäre es, wenn Sie sich oder Ihre Mutter beleidigt sehen, besagte Personen anzuzeigen (am Besten sogar mit Zeugen)? Und diese Beleidigungen insoern vor Gericht zu bringen? Ist doch wesentlich intellienter als das, was Sie versucht haben. Denn jetzt haben Sie das Problem an der Hacke - und werden irgendwann vor Gericht stehen! Mal ernsthaft darüber nachgedacht?
Zitat von: Imperator am 10. Februar 2010, 22:03:26
Was würden Sie den tun?
Seine Mutter f****n, a tergo. quid pro quo ;D
Muss zu meiner Schande gestehen, dass ich ein ähnliches Problem habe, also bezüglich der Anzeige, nicht des Vergehens.
Bei mir war es keine Körperverletzung sondern Sachbeschädigung (unter Alkoholeinfluss, aber das ist kein Grund, ist mir klar).
Endet jedenfalls nicht mit einer Vorstrafe, sondern mit einem Eintrag im BZR.
Mir wurde schon von einem OPZ-Offizier gesagt, dass das schon gut gehen wird, aber beruhigt bin ich trotzdem nicht.
Ich habe bereits die Hälfte des Schadens wieder zurückbezahlt und mich auch bei einigen Beteiligten entschuldigt (war übrigens im September 09, Sachschaden insgesamt ca. 3500€). Höchstwahrscheinlich werde ich bei der Verhandlung nächste Woche zu Sozialstunden verurteilt (meinte die Jugendgerichtshilfe). Ich bin jetzt 19 Jahre alt.
War meine erste Tat, war echt ein ***eiß Abend, und sowas kommt bestimmt nicht mehr vor, normal bin ich die Friedlichkeit in Person. Ich trinke auch so gut wie nie, deswegen hat der Alkohol vllt. auch so schnell angeschlagen.
Kann vllt. irgendjemand grob abschätzen, wie die Chance stehen, trotzdem in der Feldwebellaufbahn erfolgreich zu sein?
Gruß,
Greif
Nein, auch das kann hier keiner einschätzen. Wir können hier nur sagen, dass Sozialstunden kein Einstellungshindernis darstellen. Einen schlechten Eindruck macht so etwas trotzdem und das kann bei Einstellungsentscheidungen den Ausschlag geben.
Ja, das ist mir klar.
Wie gesagt, wurde mir geraten, mir da jetzt keinen Kopf zu machen.
Im Moment bleibt mir nur das Hoffen und das die Leute erkennen, dass es mir wirklich leid tut.
Naja, nächsten Donnerstag wissen wir mehr.
Trotzdem Danke :)
Gruß,
Greif
Zitat von: Greif am 11. Februar 2010, 20:37:50
Im Moment bleibt mir nur das Hoffen und das die Leute erkennen, dass es mir wirklich leid tut.
Das ist schon mal ein sehr guter Ansatz
Was ich mich frage ist, weshalb über Imperator so hart geurteilt wird. Es gibt nunmal Handlungen im Affekt, auch wenn ich sämtliche Vorschläge diese Situation anders zu meistern auf jeden Fall befürworte. Aber wie gesagt, Affekte können bei den unterschiedlichen Personen schneller oder langsamer auftreten. Die Personen bei denen es schneller dazu kommt sind auch nicht direkt zu erkennen, sie können sonst die Gelassenheit in Person sein. Zumal ich einfach mal behaupte dass niemand Imperator persönlich kennt, und auch seine Nicknamewahl drückt nicht direkt seinen Charakter aus, sondern kann auch auf einer Feier o.ä. entstanden sein.
MfG
Tenlei
Sie haben sich einmal mit Affekthandlungen befasst? Und Sie haben aus seinem weiteren Bescheiben herausgelesen, dass seine Handlung ansonsten persönlichkeitsfremd war?! Donnerwetter! Ich nicht. Dann muss es wohl ein deutlich stenischer Affekt gewesen sein.
Dies ist leider falsch, ich niemals gesagt dass seine Handlung eine Affekthandlung war. Möglicherweise haben Sie es falsch verstanden, dann entschuldige ich mich natürlich ausdrücklich dafür. Aber ich denke mal einige würden von einer Affekthandlung in dieser, zugegeben nicht sehr deutlich geschilderten, Tat sprechen. Sagte ich dass seine Handlung persönlichkeitsfremd war? Nein, sagte ich nicht, ich habe damit allgemeine Facetten aufgezeigt wie es sein KÖNNTE, nicht wie es war, denn darüber kann wohl niemand von uns urteilen. Und es ging mir auch nicht um die Tat im allgemeinen, sondern die rasche Vorverurteilung von Imperator, da die Psychologen der Bundeswehr vermutlich genug Erfahrung und Kenntnisse haben ungeeignete Personen zu erkennen und dementsprechend herauszufiltern.
MfG
Tenlei
Eine Affekthandlung bedeutet zumindest partielle Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tathandlung und damit u. a. dass die Tat ansonsten persönlichkeitsfremd ist. Etwas beeinflusst das individuelle Urteils- und Entscheidungsvermögen derart, dass man für seine anschließende Reaktion nicht oder nicht voll verantwortlich gemacht werden kann. Um es einmal laienhaft auszudrücken: "Wie konnte ich nur so etwas tun; so bin ich doch sonst gar nicht?!" Mindestens bedeutet dies, dass man seine Tat bereut, eben weil man sonst so nicht ist und so etwas nicht tut. Hier bereut unser Imperator gar nichts! Er insistiert sogar, dass wenn "Türken" so etwas sagen, mit so etwas eben rechnen müssten. Und wenn hier einer sein zweifelhates Wertekostüm in Frage stellt, pöbelt er auch gleich wieder ´rum und wären wir nicht im virtuellen Raum, würde er bestimmt schon wieder tätlich (ok, das war jetzt eine polemische Unterstellung).
Also nur mit "hätte" und "könnte" machen Sie es sich etwas zu einfach; auch im "Gutachtenstil" benötigt man zumindest einen kleinen Anhaltspunkt für seinen Obersatz.
Tut mir leid, aber ich erkenne nicht dem Zusammenhang zwischen Ihrer und meiner letzten Aussage. Bitte erläutern Sie diese genauer. Oder ich verstehe etwas falsch, das könnte natürlich auch sein. In diesem Fall bitte ich dies zu entschuldigen.
Was ich jedoch mitteilen will, ist, dass niemand von uns Genaueres über die Tat weiß oder Imperator kennt, und somit auch seinen Charakter und die dementsprechenden Eigenschaften (Ehrgefühl o.ä., siehe übelste Beleidigung der Mutter) nicht zu deuten vermag. Ich kann mich hier nur wiederholen, die Psychologen der Bundeswehr sind hoffentlich/wahrscheinlich/ganz sicher entsprechend geschult und haben ihre Erfahrungen, sodass es uns nicht zusteht über jemanden, den wir nicht einmal kennen, derart hart zu urteilen. Deshalb lassen wir doch lieber die Herren Psychologen ihre Arbeit machen, dafür werden sie schließlich auch bezahlt.
Zitat von: wolverine am 13. Februar 2010, 11:21:31
Also nur mit "hätte" und "könnte" machen Sie es sich etwas zu einfach; auch im "Gutachtenstil" benötigt man zumindest einen kleinen Anhaltspunkt für seinen Obersatz.
Da haben Sie möglicherweise recht, aber da ich, wie gesagt, nichts Genaues über Imperator, die Tat oder die Umstände weiß, noch war ich Zeuge, kann ich nunmal nichts Konkretes schildern, sondern nur theoretische Beispiele geben. Meine Hauptaussage habe ich wohl leider nicht richtig vermitteln können, aber das habe ich im oberen Teil getan.
MfG
Tenlei
Naja aber bei Beleidigungen wie "..deine Mutter" oder sowas kann man sich aber auch im Griff haben.
Dann heisst das "Quatsch mich nicht voll" und gut ist die Sache.Deswegen muss man niemanden körperlich an gehn.
Über sowas kann man drüber stehn.Was ist wenn der Ausbilder bei der Bw mal etwas ausfallender und lauter wird.Soll ja doch ab und zu mal vorkommen.Schlägt er dann seinen Grüppenführer.
Wenn er körperlich angegangen worden wäre und sich gewehrt hätte, dann würd hier auch niemand etwas sagen.
Ich find es sicherlich auch nicht prikelnd wenn man mich beleidigt, aber ich hab so viel Grips im Kopf das ich deswegen niemanden verprügel.
Da steh ich drüber.Wegen sowas eine Anzeige zu riskieren also bitte wegen "...sohn" oder sowas nee also bitte.So ein Kindergartenmist.
Ich stimme Ihnen vollkommen zu. Ich befürwortete die von Imperator geschilderte Tat nie.
Wenn der Ausbilder ausfallender wird beleidigt er vermutlich/hoffentlich nicht die Mutter irgendwelcher Rekruten oder andere Mütter. Denn das könnte wohl ein paar Konsequenzen nach sich ziehen.
Ich denke mit Intelligenz hat es nicht zwangsweise etwas zu tun. Man nehme einfach mal einen unbescholtenen Studenten im Alter von 20 Jahren, dessen Mutter kürzlich verstorben ist. Ich denke den Rest kann jeder gedanklich und für sich fortführen.
MfG
Tenlei
Natürlich ist sowas nicht schön, aber wir leben trotzdem einem Rechtsstaat. Und die Körperverletzung wird wohl schwerer wiegen wie die Beleidigung.
Ich wohne auch in so einem Bereich, da gehört solche Sätze schon fast zur Begrüßung. Sowohl in der Schule als auch im Alltag.
Da steht man drüber ansonsten hat man ja die Möglichkeit die 110 zu wählen oder eine Polizeidienststelle aufzusuchen.
Ok, dann möchte ich es noch einmal versuchen. Wenn wir uns dann immer noch nicht oder falsch verstehen soll es das gewesen sein. So wichtig ist es mir nämlich nicht und ich entscheide weder über imperators Vorstrafe noch seine Einstellung.
Natürlich kenne ich ihn auch nicht persönlich und war auch bei der Tat nicht anwesend und habe darüber keine Detailkenntnis. Also muss ich schlicht von seiner Einlassung ausgehen und ihn nach seinen Beiträgen, Schreibstil und Wortwahl charakterisieren. Ob das dann alles so der Realität entspricht lasse ich ´mal dahingestellt. Vielleicht ist alles auch ganz anders! Aber dann bewegen wir uns im völlig Spekulativen und können jede Diskussion darüber gleich lassen.
Also: Er erzählt, dass er eine KV-Anzeige hat, offenbar nachdem irgendwelche "Türken" sog. "Muttersprüche" abgelassen hätten. Das könnte Notwehr bedeuten und auch körperliche Gewalt kann zur Verteidigung einer Ehrverletzung eingesetzt werden. Da er aber den vollendeten Wortlaut der Beleidung wiedergibt war die Verletzungshandlung bereits abgeschlossen und Notwehr scheidet damit aus (bliebe ein extensiver Notwehrexzess, der wirkt aber nur auf der Strafzumessungsebene). Also haben wir grundsätzlich eine tatbestandliche, rechtswidrige KV. Im Bereich der Schuld könnten Reue und Wiedergutmachung sowie die Persönlichkeit des Angeklagten berücksichtigt werden. Er bereut hier mit keinem Wort, schreibt sogar, dass das alles völlig richtig war, wie es gelaufen ist. Mit solchen Einlassungen wie "Wenn Türken dich Kartoffel oder Spacko nennen dann..." könnte ein Staatsanwalt oder Richter sogar eine rassistisch motivierte Gewalttat annehmen. Herzlichen Glückwunsch dann!
Diejenigen, die seine Aussagen kritisieren pöbelt er gleich an. Daher ist unkontrolliertes, unqualifiziertes Handeln eher bezeichnend für ihn als persönlichkeitsfremd. Dann kam der Einwand von "Affekt" und zwar nur von Ihnen. Um diesen zu bringen muss man gerade etwas über ihn wissen; Affekt hat etwas mit persönlichkeitsfremden Ausrasten zu tun und dafür muss man seine Persönlichkeit kennen. Ich kenne sie nicht und Sie auch nicht. Es gibt aber mehr Anhaltspunkte dafür, dass Fehlverhalten eher persönlichkeitsimmanent als fremd ist. Dagegen gibt es keinen(!) Anhalt für Affekt. So halbwegs klar?
Die "Kritik" der anderen war meiner Empfindung nach mehr als unangebracht, wie Sie und ich deutlich genug geschildert haben. Es erinnert mich spontan an einen Schwar Harpyien, aber das nur mal nebenbei. Ich fand seine Wortwahl auch nicht wirklich angebracht, aber dennoch hatte ich Verständnis für seine Abwehrhaltung wenn ich es mal so nennen darf. Auch die Tat war, wie gesagt, nicht angemessen nach seinen Schilderungen. Deshalb wollte ich mal ein wenig Gegenwind geben, damit noch alles wietgehend neutral und fair zugeht.
Darum auch meine mögliche Facettenschilderung, darunter auch der Affekt. Und bei sowas ist ein Affekt nunmal nicht auszuschließen, sondern nicht gerade das Abstrakteste. Aus diesem Grund nannte ich den Affekt, auch wenn ich mich nicht vollkommen hineingelesen habe noch studiert.
Ich denke die jeweiligen Positionen liegen jetzt offen und dabei kann man es belassen. Falls Fragen noch offen sein sollten, werde ich mich diesen natürlich gerne stellen.
MfG
Tenlei
Man kann nur auf der Grundlage von Fakten beurteilen und hier muss man sich zwangsläufig an die Schilderung des Fragestellers halten (man hat ja nichts anders). Danach hätten wir rechtwidriges Fehlverhalten und keine rechtfertigende Notwehr. Für Entschuldigungsgründe inklusive Affekt haben wir keinen einzigen Anhaltspunkt. In der Strafzumessung keine Reue, keine Einsicht sondern eher Wiederholungsgefahr. Wenn er sich vor Gericht so zeigt wie hier, wird seine Strafe im oberen Bereich des Möglichen angesetzt.
Bleibt nur die generelle Inernetvermutung: Vielleicht ist er ja real ganz anders? Vielleicht ist er eine 67 jährige Renterin, die selbst verprügelt wurde nachdem sie Türken ob ihrer Mütter beleidigt hat. Vielleicht! Das kann ich nicht wissen.