Guten Tag,
Ich hätte da mal eine Frage.
Seit einiger Zeit kann man sich den KSK Bewerben auch wenn man noch nicht bei der Bundeswehr tätig wahr.
Meine Frage : Wenn man vorhat sich zu Bewerben was für einen Abschluß sollte man Mindestens vorrweisen können ?
und was für anderen Vorrausetzungen um eine minmale Chance zu haben ?
Informieren Sie sich erst einmal unter karriere.bundeswehr.de, da finden Sie sämtliche Einstellungsvoraussetzungen. Und unter "deutschesheer.de" finden Sie Informationen zum KSK.
Schau erstmal, dass du den Aufnahmetest im Zentrum für Nachwuchsgewinnung schaffst und eine Verwendung als Fallschrimjägerfeldwebel bekommst. Und wenn du die 3-jährige Ausbildung zum Fallschrimjägerfeldwebel sehr gut meisterst, dann kannst du mal vom KSK träumen.
So sieht zumindest mein Plan aus, weil meiner Meinung nach die Laufbahn des Fallschrimjägerfeldwebels schon angestrengend genug werden wird. Zudem kannst du die 3 Jahre schonmal ausgezeichnet nutzen, um Praxis zu sammeln und vor allem deine körperliche Leistungfähigkeit zu optimieren. Soweit ich weiß, ist es auch noch keinen zivilen Bewerber gelungen den Test beim KSK zu schaffen.
Zitat von: Chris_18 am 10. Februar 2010, 14:15:58
Soweit ich weiß, ist es auch noch keinen zivilen Bewerber gelungen den Test beim KSK zu schaffen.
An dem Test sind auch schon genug aktive erfahrene Soldaten gescheitert ... Da der Test wirklich viel abverlangt, ist es auch keine Schande an ihm zu scheitern. Das KSK ist nicht umsonst eine ELITEeinheit ;)
Genau so schauts aus! Meiner Einplaner hat mir gesagt, dass die Durchfallrate bei den Fallis bzw. Fernspähern, die zur KSK-Prüfung kommen bei ca. 80% liegt. Deshalb ist es denk ich mal nicht gerade sinnvoll sich als Zivilist zu bewerben.
@Tommi: rein aus Interesse: Was ist denn der von Ihnen erreichte Schulabschluss?
Gruß
Greif
FOR Plus Q (Fachoberschulreife mit berichtigung der Gymnasiale Oberstufe)
heißt das soviel wie das Sie nach der 10ten Klasse vom Gymnasium auf die FOS gewechselt sind? "+Q" kenn ich gar nicht.
Gruß
Greif
Er hat einen einfachen Realschulabschluss mit einer Qualifikation wo er auf wunsch seinen Abi machen kann.
Hört sich toller an als es in Wirklichkeit ist...
Bildung ist sowieso Ländersache.
achso, dann soll das "Berechtigung" heißen, statt Berichtigung^^ dacht schon wasn das jetz^^
Gruß