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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Denning am 14. Februar 2010, 21:38:14

Titel: Zahlen bei Nicht-Bestehen?
Beitrag von: Denning am 14. Februar 2010, 21:38:14
Guten Abend zusammen!

Habe mich vor geraumer Zeit mit einer Bekannten unterhalten, die irgendwo aufgeschnappt hatte,
dass man, sofern man als Offizier sein Studium nicht besteht,oder nur "schlecht" besteht,
dieses bezahlen muss?
Ist an dieser Aussage was dran? Nur aus reiner Neugier...

MfG Denning
Titel: Re:Zahlen bei Nicht-Bestehen?
Beitrag von: wolverine am 14. Februar 2010, 21:41:20
Nein.
Titel: Re:Zahlen bei Nicht-Bestehen?
Beitrag von: Denning am 14. Februar 2010, 22:02:00
Danke.
Titel: Re:Zahlen bei Nicht-Bestehen?
Beitrag von: Greif am 14. Februar 2010, 22:39:36
Zahlen musst du, soweit ich richtig informiert bin, nur, wenn du aufgrund eines Disziplinarausschusses von der Universität ausgeschlossen wirst, bzw. wenn du es selber abbrichst (ohne guten Grund). Ferner, wenn aufgrund einer selbstverschuldeten Tat das Dienstverhältnis mit der Bundeswehr beendet wird.

Gruß
Greif
Titel: Re:Zahlen bei Nicht-Bestehen?
Beitrag von: Timid am 14. Februar 2010, 23:00:01
Die Bedingungen, unter denen man zahlen muss, stehen im Soldatengesetz, §56. Wobei sich da wohl etwas geändert hat.