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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: streetzwe am 15. Februar 2010, 20:18:36

Titel: SaZ4 ab 1.7 einige Fragen
Beitrag von: streetzwe am 15. Februar 2010, 20:18:36
Hallo liebe community,

unszwar hab ich vor ein paar Tagen meine Einberufung bekommen ab 1.7.2010 in Mittenwald bei 6./GebJgBtl 233  als SaZ 4 und hätte dazu ein paar Fragen.

1.Mit was für ein Gehalt kann ich ab den ersten Monat rechnen? oder welche Besoldungsgruppe bin ich? Mein Eintrittsdienstgrad ist Jäger bin 18 Jahre alt, wohn noch zuhause und hab keine kinder und bin Lohnsteuerkl. 1.

2.Wie sieht das mit den Fahrtkosten aus, die Kaserne ist gute 500 km von mein Wohnort entfernt. Muss ich alles selber bezahlen oder kriege ich irgendwie ein Teil oder alles bezahlt? Weil jedes Wochenende 500 km miten Zug fahren ist auch nich grade billig. Oder lohnt es sich mit Privaten Auto zu fahren?

3.In der Einberufung stand drin das mir Umzugskostenvergütung zugesagt wird, was heißt das genau?

ich danke euch schon mal im Vorraus für eure Hilfe ;)
Titel: Re:SaZ4 ab 1.7 einige Fragen
Beitrag von: WausLG1 am 15. Februar 2010, 22:09:25
1)

die ersten monate (bei mir waren es 2) werden sie nur ein abschlag bekommen... liegt zwischen 1.100 und 1.300  zur besoldgruppe sag ich dir nur soviel das.. grade paar themen dazu aktuell sind... einfach mal in einen anderen thread gucken... wo der titel besser gewählt wurde als der von dir...

2)

nein als saz bekommt man keinen einzigen cent fahrgeld, ja du musst es selber zahlen.
Was du aber machen kannst is am we in der kaserne zu bleiben... es zwingt dich keiner die 500km nach hause zu fahren... also bei mir is, 300km nach hause, is es mit auto billiger und bequemer, zahle ca für hin und rückfahrt weniger als für eine zugfahrt (ohne bahncard)

3)

kann ich persönl. auch nur spekulieren weil mich gar nicht interessiert, falls mich das interessieren würde, würde ich aber zuerst goggeln ;)
Titel: Re:SaZ4 ab 1.7 einige Fragen
Beitrag von: revolvermann am 16. Februar 2010, 12:37:55
Umzugskostenverguetung...was koennte das wohl heissen?

Ok, droesseln wir es doch mal auf:

Als "armer" SaZ 4 wird Dir fuer jedes Anzugwechseln eine Umzugsverguetung von ca. 2 Euro bezahlt und sofort bar vom ReFue ausgezahlt. Dies aber nur, weil die armen SaZ4 ja was ansparen muessen. Saz8 bekommen nur noch 1 Euro und die Saz 12 sind leider genauso wie die GWDL angekniffen.

Ok, das war der Spass, nun kommt der Ernst (Das die beiden auch immer zusammen auftreten muessen......)

Es heisst dass die Bundeswehr Deinen jetzigen Hausstand als "umzugserstattungsfaehig" ertrachtet. Das heisst dass Dein Hausstand anerkannt wird. Was bringt Dir das? Zum einem bekommst du Geld zum Umzug dazu, was sich aber fuer dich erst lohnt wenn Du in Deiner Stammeinheit bist. Zum anderen kann damit Trennungsgeld in Anspruch genommen werden.

Sollte ich mich nun taeuschen, dann wird um Korrektur gebeten.

Titel: Re:SaZ4 ab 1.7 einige Fragen
Beitrag von: wolverine am 16. Februar 2010, 13:15:30
Eigentlich ist es genau umgekehrt: Wenn UKV zugesagt wird, kann grundsätzlich kein TG in Anspruch genommen werden.
Titel: Re:SaZ4 ab 1.7 einige Fragen
Beitrag von: Rollo83 am 16. Februar 2010, 13:21:42
Richtig!Ihnen wurd die UKV zugesagt als ledige Person ohne eigenen Hausstand.
Demnach wird ihre Dienstantrittsreise ihr Umzug sein.Es wird bei den ersten Dienstbezügen eine Kostenpauschale von X (ca 100€ glaub ich) mehr überwiesen.
Trennungsgeld gibt es wenn man OHNE UKV eingestellt wird weil man einen eigenen Hausstand hat.Bei zu kurzer Standzeit am Standort wird logischerweise keine UKV zugesagt sondern TG gezahlt.
Titel: Re:SaZ4 ab 1.7 einige Fragen
Beitrag von: hardcore am 21. Februar 2010, 20:35:28
Hallo
Ich wurde mit einer Farbschwäche für Grün, leichten Plattfüßen und einer leicht gekrümmten Wirbelsäule als T2 gemustert.
Die einzigen drei angekreuzten Tätigkeiten, die ich nicht machen darf, sind: A400: Gebirgsjäger, H500: Signalbetrieb, X100: Wachbatallion.
Dann bewarb ich mich als Pilot für die Laufbahn eines Offiziers. In Köln wurde ich bei der OPZ noch mal gesundheitlich gemustert. Da wurden mir mehr Sachen genannt, die ich nicht machen darf, zum Beispiel Fallschirmjäger. Und aus der Pilotenlaufbahn bin ich komplett raus.
Bin ich denn jetzt generell als Fallschirmjäger nicht tauglich oder bin ich nur Fallschirmjäger in der Laufbahn eines Offiziers nicht tauglich?
Hätte ich noch die Möglichkeit, mich für 4 Jahre als Fallschirmjäger verpflichten zu lassen?
Ich bitte um schnelle Antwort.
Danke schon mal.
Titel: Re:SaZ4 ab 1.7 einige Fragen
Beitrag von: BulleMölders am 22. Februar 2010, 07:38:05
Und was hat das ganze jetzt mit dem obigen Thema zu tun?
Titel: Re:SaZ4 ab 1.7 einige Fragen
Beitrag von: hardcore am 22. Februar 2010, 11:03:28
sorry, dass ich nicht auf das obige Thema eingegange bin. ich werde dafür ein neues Thema anfangen.
Titel: Re:SaZ4 ab 1.7 einige Fragen
Beitrag von: Großer Leviathan am 22. Februar 2010, 13:15:38
Zitat von: streetzwe am 15. Februar 2010, 20:18:36
welche Besoldungsgruppe bin ich?

Im niedrigsten Mannschaftsdienstgrad beginnst du mit A3